Vincent63Vega hat geschrieben:Das Bußgeld und etwaige weitere, folgende Strafen hat er gekonnt außer Acht gelassen.
Gibt's eigentlich jemanden, der hier schon mehrfach "erwischt" wurde? Ich hatte ja zum Glück erst einmal Post aus Darmstadt. Mich würde es interessieren, ob sich die Tarife für Wiederholungstäter tendenziell erhöhen.
Muss auch jemand sein, der innerhalb von 5 Jahren mehrmals erwischt wurde. Ordnungswidrigkeiten müssen nach spätestens 5 Jahren aus sämtlichen Registern gelöscht werden.
Das werde ich (leider) möglichweise bald beantworten können. Habe noch zwei offene (überfällige) Bestellungen (2 mal je 40 E20). Andererseits frage ich mich, ob die Behörden ein Bußgeld wegen einer Bestellung von als rein pflanzlich ausgewiesenen Medikamenten aus der Bucht verhängen können. Viele Grüße, Di.
rohdiamant hat geschrieben:Das werde ich (leider) möglichweise bald beantworten können. Habe noch zwei offene (überfällige) Bestellungen (2 mal je 40 E20). Andererseits frage ich mich, ob die Behörden ein Bußgeld wegen einer Bestellung von als rein pflanzlich ausgewiesenen Medikamenten aus der Bucht verhängen können. Viele Grüße, Di.
Seit wann überfällig?
Was das Bußgeld angeht: Du kannst prinzipiell Einspruch einlegen - dem Schreiben liegt eine entsprechende Belehrung bei. Bei der Standardbußgeldhöhe von 35 Euro rate ich aber dazu, den Ball flach zu halten und den Spaß zu zahlen. Denn bedenke: Es ist durchaus möglich, dass im Widerspruchsverfahren eine höhere Strafe zugebilligt wird und bei einem Blick auf den prinzipiell möglichen Rahmen erscheinen die 35 Euro doch eher günstig. Denn ob die Ausrede von "rein pflanzlich" bei genauerer Prüfung Bestand haben kann, ist zumindest zweifelhaft. Schließlich lassen die Artikelfotos an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig und auch die Beschreibung ist alles andere als ein Zeichen für "herbal pills".
Außerdem muss man die Behörden ja nicht unbedingt mit der Nase auf diese Art der Geschäfte in der Bucht stoßen...
Einige Sanktionsnormen im deutschen Strafrecht qualifizieren die beharrliche oder wiederholte Begehung einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat.
Ferner gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten das Prinzip, dass ein Wiederholungsfall strenger sanktioniert wird. Beispielsweise unterscheidet der Bußgeldkatalog, der Richtlinien für die Ahndung von Verkehrsverstößen enthält, ausdrücklich zwischen Erst- und Wiederholungstätern.
Carpe diem!
"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)
Die haben genug anderes zu tun. Auch bei grossen Aktionen wie PANGAEA werden Potenzmittel nur einen kleinen Anteil haben - das Ziel sind da die Grosshaendler, nicht die Endverbraucher.