Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
es zeigt dass das Wirrwar der Gesetze die dafür zuständig sein könnten von der Justiz selber nicht mehr durchschaut wird, Einzelentscheidungen getroffen werden, Betroffene aus wirtschaftlichen Überlegungen die Entscheidungen hinnehmen und sich dadurch in der Justiz Sicherheit ihrer Handlungen aufbaut.
Jedenfalls sind die Arbeitsplätze in unserem Rechtssystem dadurch gesichert bzw. werden immer mehr.
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viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...
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- Gast
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Bei einem Kumpel wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Es wurde nach Gras gesucht, wovon auch welches gefunden wurde. Jedoch weniger als 1 Gramm.
Weiterhin wurden auch ca. 30 Sildentabs aufgefunden, Generika, also kein originales oder gefäschtes Viagra. Auch diese wurden beschlagnahmt oder sichergestellt. Der Beamte soll die Aussage getroffen haben, dies sei illegal, sofern kein Rezept vorliegt.
Nun konnte ich in den vorigen Beiträgen lesen, dass dies maximal eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Ist die Beschlagnahme oder Sicherstellung rechtmäßig? Kann er eine Herausgabe der Sildentabs verlangen?
Weiterhin wurden auch ca. 30 Sildentabs aufgefunden, Generika, also kein originales oder gefäschtes Viagra. Auch diese wurden beschlagnahmt oder sichergestellt. Der Beamte soll die Aussage getroffen haben, dies sei illegal, sofern kein Rezept vorliegt.
Nun konnte ich in den vorigen Beiträgen lesen, dass dies maximal eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Ist die Beschlagnahme oder Sicherstellung rechtmäßig? Kann er eine Herausgabe der Sildentabs verlangen?
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Was wurden sie jetzt? Beschlagnahmt oder sichergestellt. Das ist ein nicht unerheblicher Unterschied.Gast hat geschrieben:......
Auch diese wurden beschlagnahmt oder sichergestellt. Der Beamte soll die Aussage getroffen haben, dies sei illegal, sofern kein Rezept vorliegt.
....
Rechtmäßig? In "meinen" Augen ja.
Das Originalrezept wirst du nicht mehr vorlegen können, das gibt man meines Wissens in der Apo ab, oder? Laß dir eins über Silden Generika ausstellen.
Oder warst du nicht erst im Urlaub, hast sie dort nach dort geltendem Recht gekauft und das sind die Restbestände ?
IMHO sind Dunkelhaarige besser zu Vögeln
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Wichtig wäre zu wissen:
Indische Generika oder in Deutschland vertriebene (die man mit Rezept in der Apo kaufen kann)?
Indische Generika oder in Deutschland vertriebene (die man mit Rezept in der Apo kaufen kann)?
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Für den (wahrscheinblichen) Fall, dass indische Generika:
Einlassung: „im Urlaub gekauft“ ist nicht wirklich gut. Wäre gleichbedeutend mit Geständnis gegen das Verbringungsverbot des AMG verstoßen zu haben.
Achtung: die Menge des „Reisebedarfs“ wäre auf jeden Fall überschritten.
Einziehung und Vernichtung ist rechtmäßig, da die Tabs ja von irgendjemandem unzulässigerweise eingeführt wurden.
Gehören die in seiner Wohnung gefunden Silden wirklich ihm selbst oder möglicherweise seiner Frau/Freundin, die sie ihm (oder einem anderen) heimlich beibringen wollte?
Auch keine Steuerhehlerei, da sein unbekannter Lieferant ja mit Sicherheit(!) pro Tag nicht mehr als 100 Tabs auf einmal importiert und deshalb keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt.(weniger als € 22,- MwSt da VK nur € 90,- EK also allenfalls € 30,- also lediglich Einfuhrumsatzsteuer € 5,70,-)
Auch die gefundene Menge von einem Gramm Hasch gilt in den meisten Bundesländern als geringe Menge
Mithin Verfahrenseinstellung nach § 153a wahrscheinlich, wenn nicht sonstige Tatbestände vorliegen.
Einlassung: „im Urlaub gekauft“ ist nicht wirklich gut. Wäre gleichbedeutend mit Geständnis gegen das Verbringungsverbot des AMG verstoßen zu haben.
Achtung: die Menge des „Reisebedarfs“ wäre auf jeden Fall überschritten.
Einziehung und Vernichtung ist rechtmäßig, da die Tabs ja von irgendjemandem unzulässigerweise eingeführt wurden.
Gehören die in seiner Wohnung gefunden Silden wirklich ihm selbst oder möglicherweise seiner Frau/Freundin, die sie ihm (oder einem anderen) heimlich beibringen wollte?
Auch keine Steuerhehlerei, da sein unbekannter Lieferant ja mit Sicherheit(!) pro Tag nicht mehr als 100 Tabs auf einmal importiert und deshalb keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt.(weniger als € 22,- MwSt da VK nur € 90,- EK also allenfalls € 30,- also lediglich Einfuhrumsatzsteuer € 5,70,-)
Auch die gefundene Menge von einem Gramm Hasch gilt in den meisten Bundesländern als geringe Menge
Mithin Verfahrenseinstellung nach § 153a wahrscheinlich, wenn nicht sonstige Tatbestände vorliegen.
Jäger aber kein Schürzenjäger
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Ohne jetzt eine große Diskussion lostreten zu wollen ....chasseur hat geschrieben:....
Für den (wahrscheinblichen) Fall, dass indische Generika:
Einlassung: „im Urlaub gekauft“ ist nicht wirklich gut. Wäre gleichbedeutend mit Geständnis gegen das Verbringungsverbot des AMG verstoßen zu haben.
Achtung: die Menge des „Reisebedarfs“ wäre auf jeden Fall überschritten.
.....
Fällt nach meiner Lesart aber genau unter die Ausnahmen des Verbringungsverbotes und die dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge ist auch nicht überschritten.
IMHO sind Dunkelhaarige besser zu Vögeln
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Dass bei so einer Hausdurchsuchung eine Kleinstmenge Pillen gefunden und beschlagnahmt wird, finde ich schon heftig. Da frage ich mich, was passiert, wenn ich in einem Saunaclub in eine Razzia gerate und man bei mir Pillen findet. Nicht dass die dann gleich noch meine Bude auf den Kopf stellen nach so einem Beifang
Der Swingerclub Beverly wurde vor kurzem von einer Razzia heimgesucht, die haben da alles, aber wirklich alles auf den Kopf gestellt, auch die Kunden. Außer Beifang in Form von geklauten Handys (die haben wohl die Seriennummern kontrolliert) ist nichts gefunden worden (ünber unsere Helferlein stand jedenfalls nichts in der Presse), die suchten eigentlich nach was Größerem. Aber schon erschreckend, zumal willkürliche Kontrollen im Rotlichtbereich neuerdings im Rahmen der Diskussion um angebliche Zwangsprostitution von fast allen Parteien politisch gewollt sind.
Der Swingerclub Beverly wurde vor kurzem von einer Razzia heimgesucht, die haben da alles, aber wirklich alles auf den Kopf gestellt, auch die Kunden. Außer Beifang in Form von geklauten Handys (die haben wohl die Seriennummern kontrolliert) ist nichts gefunden worden (ünber unsere Helferlein stand jedenfalls nichts in der Presse), die suchten eigentlich nach was Größerem. Aber schon erschreckend, zumal willkürliche Kontrollen im Rotlichtbereich neuerdings im Rahmen der Diskussion um angebliche Zwangsprostitution von fast allen Parteien politisch gewollt sind.
Leichte bis mittlere ED, Ü60, keine weiteren Krankheiten
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Und wie ich es von einem Bekannten weiß, der beim Zoll arbeitet, wird sowas als Zufallsfund gewertet, der gleich mit "behandelt" wird...
Life is NOT a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well-preserved body, but rather to skid in sideways, Cigar in one hand and Martini in the other, totally worn out and used up, screaming, "DAMN! What a RIDE!
Frage zum Thema Eigenbedarf
Hallo liebe Mitglieder und Freunde.
Mich interessiert seit einiger Zeit das Thema Eigenbedarf.
Ich habe lange gegoogelt (Tage lang) aber habe leider kein Gesetz bzw keine Informationen darüber finden können.
Ab welcher Menge spricht man nicht mehr von Eigenbedarf?
Wieviele Tabletten sollte man zu Hause höchstens haben, dass man keine Strafe bekommt oder nur eine Ordnungswidrigkeit.
habe nur paar mal gehört, dass man nicht mehr als 30 Tabs haben sollte.
Gibt es da Richtwerte oder so ?
Oder gibt es Leute die Hausdurchsuchungen hatten und hier vielleicht Tipps geben können ?
Liebe Grüße
itsmylife
Mich interessiert seit einiger Zeit das Thema Eigenbedarf.
Ich habe lange gegoogelt (Tage lang) aber habe leider kein Gesetz bzw keine Informationen darüber finden können.
Ab welcher Menge spricht man nicht mehr von Eigenbedarf?
Wieviele Tabletten sollte man zu Hause höchstens haben, dass man keine Strafe bekommt oder nur eine Ordnungswidrigkeit.
habe nur paar mal gehört, dass man nicht mehr als 30 Tabs haben sollte.
Gibt es da Richtwerte oder so ?
Oder gibt es Leute die Hausdurchsuchungen hatten und hier vielleicht Tipps geben können ?
Liebe Grüße
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- mensHELPer
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Re: Frage zum Thema Eigenbedarf
"Eigenbedarf" ist ein Mengenbegriff aus dem BtMG und kommt im AMG nur an wenigen Stellen vor und dient dort vor allem nicht zur Abgrenzung zwischen ordnungswidrigem Verhalten und Straftat, siehe auch §§ 95-98a AMG.
In so weit ist Deine Frage auch wenig zielführend. Oder anders gesagt: Es ist schlicht egal, welche Menge Du zu Hause lagerst. Interessant ist aber möglicherweise die Menge, die Du auf einen Schlag _bestellst_ und Dir zuschicken lässt - denn wenn die abgefischt wird, wirst Du bei ein paar Dutzend Pillchen nicht gleich das SEK im Wohnzimmer stehen haben. Bestellst Du hingegen gleich eine Europalette Deiner Lieblingspillen, sieht das anders aus, da diese Menge zweifelsohne einen konkretisierten Anfangsverdacht einer Straftat darstellt. Hier geht es also darum, durch eigenes Verhalten erst gar nicht den für einen Durchsuchungsbeschluss notwendigen Anfangsverdacht aufkommen zu lassen. Und da gibt es keine konkret festgelegt Mengengrenze - es ist aber anzunehmen, dass zweistellige Stückzahlen recht unkritisch und vierstellige recht kritisch sein dürften.
ciao
Flocki
In so weit ist Deine Frage auch wenig zielführend. Oder anders gesagt: Es ist schlicht egal, welche Menge Du zu Hause lagerst. Interessant ist aber möglicherweise die Menge, die Du auf einen Schlag _bestellst_ und Dir zuschicken lässt - denn wenn die abgefischt wird, wirst Du bei ein paar Dutzend Pillchen nicht gleich das SEK im Wohnzimmer stehen haben. Bestellst Du hingegen gleich eine Europalette Deiner Lieblingspillen, sieht das anders aus, da diese Menge zweifelsohne einen konkretisierten Anfangsverdacht einer Straftat darstellt. Hier geht es also darum, durch eigenes Verhalten erst gar nicht den für einen Durchsuchungsbeschluss notwendigen Anfangsverdacht aufkommen zu lassen. Und da gibt es keine konkret festgelegt Mengengrenze - es ist aber anzunehmen, dass zweistellige Stückzahlen recht unkritisch und vierstellige recht kritisch sein dürften.
ciao
Flocki