Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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käng
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#431 Beitrag von käng »

Ich meine, dass es dennoch eine fiese kleine Spitzfindigkeit gibt: Auch wenn du Tabs aus D kaufst, kannst du belangt werden für das "Verbringen nicht zugelassener Medikamente nach Deutschland / in die EU". Denn auch wenn du die Pillen dir aus D schicken lässt, hast du ja indirekt den Schmuggel aus Indien veranlasst.

Bei geringen Mengen für den Eigenbedarf bleibt es trotzdem eine OWI. Böse wird es erst, wenn Handel unterstellt wird oder die Patentanwälte der Pharmaindustrie ins Spiel kommen.

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, ich weiß das alles nicht aus einer sicheren Quelle.
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Dieter666
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#432 Beitrag von Dieter666 »

In dem ersten oben von mir verlinkten Spiegel-Artikel wird sogar behauptet:
Illegale Medikamente zu kaufen, sei Hehlerei und eine Straftat, so Zollkriminalamt-Sprecher Schmitz.
Das erscheint mir aber unsinnig - das wäre dann ja "schwerwiegender" als der Import für den Eigenbedarf aus dem Ausland, welcher nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt ...

Da wird m. E. nur eine Drohkulisse aufgebaut!
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!

Moda
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Re: Patentrecht Viagra Sildenafil zu Ende. Endlich faire Pre

#433 Beitrag von Moda »

Wie hat sich denn die rechtliche Lage bei Import von Generika dadurch verändert? Ist es jetzt überhaupt noch möglich, dass es Stress mit Patentanwälten gibt?

käng
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#434 Beitrag von käng »

Stress mit Patentanwälten sollte es bei Silden wohl keinen mehr geben können. Anders sieht das bei Tada und Varden aus.
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Moda
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#435 Beitrag von Moda »

Verstehe ich es richtig, dass Patentanwälte sowieso nur auf den Plan treten, wenn eine Menge gekauft wurde, bei der man Handel vorwerfen kann? Oder gabs auch schon Stress für Leute, die 20-30 pillen geordert haben?

walker
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#436 Beitrag von walker »

20-30 pillen geordert ist bereits Patentverletzung und konnte bei Silden /kann bei Varden/Tada Stress machen.

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Alfredi
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#437 Beitrag von Alfredi »

solange kein Handel damit unterstellt werden kann - nicht, nur Einzug der Ware.
viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...

chasseur
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#438 Beitrag von chasseur »

lese immer wieder ominöse Hinweise auf strafrechtliche, zollrechtliche und patentrechtliche Probleme. Trotz vieler Beiträge aber selten etwas einigermaßen Konkretes. Auch der Beitrag von freewilly (große Probleme mit STA) ist letztlich für denjenigen, der seine Kenntnisse nicht nur aus Krimis bezieht nicht unbedingt schlüssig nachvollziehbar.

Auch dass T..T.. vor „einigen Jahren“ eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts auf Handeltreibens gehabt hat, nur wegen Bezugs großer Mengen, verwundert. Vor allem weil er bei seinen Beiträgen zu Freewillys Artikel das gar nicht erwähnt hat, was ja bei diesem Thema nahe gelegen hätte, sondern lediglich auf seine eigenen Konsumgewohnheiten eingegangen war

Kurzum: Ich meine, entweder frei fabuliert oder tatsächlich Handel getrieben und dabei verpfiffen worden.

Realistisch ist, wie Chris.Tockler die Durchsuchung bei seinem Sohn beschreibt. Bitte beachten: Dort ging es aber wohl um Haschisch also Verstoß gegen das BtmG!


Bei Freewilly, der (vermutlich mangels Einkünften) keine Kreditkarte bekommt, aber dennoch €2500,- Anwaltshonorar zahlen kann, würde nur konkret nachgewiesenes Handeltreiben in erheblicher Menge die Höhe der Geldstrafe erklären. Habe noch nie davon gehört, dass bei jemandem, der einkommenslos ist eine Tagessatzhöhe von über € 20,- festgesetzt wird.

Im Übrigen wäre es seinem -wirklich üppig vergüteten- Anwalt doch sonst ein Leichtes gewesen unter Verweis auf dieses Forum darzulegen, wie viele Hamster und Eichhörnchen unter den Usern es für normal sehen, riesige Mengen zu bunkern

Deshalb habe ich mal den Versuch unternommen die strafrechtliche Situation auf die Schnelle zu beleuchten. Dabei bin ich mir aber bewusst, dass man sich gerade im sog. Nebenstrafrecht recht schnell verheddern kann. Ich selbst unterrichte ja gelegentlich im Waffenrecht, einem ebenfalls sehr komplexen Gebiet.

Um es aber ein für allemal festzuhalten:
Es gibt im AMG keine Vermutung auf „Händlerstatus“
Es gibt im AMG auch keine „geringe Menge“
Ebenso nicht den Begriff „Eigenbedarf“(außer beim „Reisekontingent“)

Daraus folgt: Jeder kann Arzneimittel grundsätzlich in unbeschränktem Umfang besitzen.
Ein Handeltreiben, also Abgabe/In-Verkehrbringen, muss konkret nachgewiesen werden..

Aber klar: wer besitzt, wird natürlich gegebenenfalls auch gefragt, woher er die Medikamente hat. (Doch nicht womöglich vom Vater geerbt?)

Wie könnten sich also die User dieses Forums, die ausschließlich für sich selbst geordert haben sonst strafbar/bußgeldpflichtig gemacht haben?

Verstoß gegen §73 Verbringungsverbot AMG?

Wer Arzneimittel von außerhalb Deutschlands einführt –dazu gehört auch das „sich schicken lassen“ - verstößt gegen das Verbringungsverbot des §73 AMG

Das bedeutet, dass Gegenstände, die gegen ein solches Verbot eingeführt werden, schon deshalb zollseitig beschlagnahmt und auch vernichtet werden können.

Ausnahme §73Abs.2Ziff6Ziff6aUnd Ziff7:

Wenn Medikament bei der Einreise mitgeführt wird ist frei die für den üblichen persönlichen Bedarf benötigte Menge. Als üblich wird wohl eine Menge von einem einem bis drei Monatsbedarfe angesehen. Maßstab dürfte dabei die von Ärzten üblicherweise verschriebene Dosierungsanleitung

bzw. die Menge, die Ärzte üblicherweise auf einmal verschreiben.

Bei Cialis 5 mg sind das m.W. lediglich ein 28-er Packung Für ander Tabs habe ich selbst kein Hinweise über die übliche Verschreibungsmenge

oder:

In einem Verkehrsmittel mitgebracht zum persönlichen Bedarf (auch der Mitfahrer)
D.h also nur für den Bedarf während dieser Fahrt/Flug . Sehe hierdurch also maximal 2 Tabletten pro mitreisenden Mann(!) befreit. Anschauliches Beispiel fällt mir schwer; aber vielleicht so: Zwei Engländer fliegen über Frankfurt nach Pattaya und wollen bis zur Landung fit sein. Also 4 Stück Delgra 200mg


Wie wird die Einfuhr indischer Original-Generika dann aber geahndet?

In Betracht kommt die Straftat nach §96 Ziff.18e AMG

Dieser lautet:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer………
enMtgegen § 73 Absatz 1b Satz 1 ein gefälschtes Arzneimittel oder einen gefälschten Wirkstoff in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt"

aber diese Vorschrift greift nicht, weil:

Tadacip, Kamagra und Konsorten sind halt gerade keine Fälschungen sondern Originale der indischen Pharmahersteller.

Anders sieht die Sache natürlich dann aus, wenn jemand bewusst nachgemachte –also gefälschte- Viagra, Cialis usw. importiert.

Beim Import echter Generika gilt jedoch §97 Abs. Ziff.8 AMG. Dort heißt es

"Ordnungswidrig handelt, wer ……..
entgegen § 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 oder § 73 Abs. 1 oder 1a Arzneimittel in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt"

Das bedeutet, wer sich vom Ausland (auch EU!) Generika schicken lässt handelt ordnungswidrig, macht sich also bußgeldpflichtig.


So, jetzt mag es natürlich an meinen alten Augen liegen, aber eine andere einschlägige Strafnorm habe ich jedenfalls im AMG nicht gefunden.


Deshalb kann ich die Bemerkung von Freewilly, er sei jetzt „nach dem Arzneimittelgesetz vorbestraft“ ( und dann auch noch sage und schreibe mit immerhin € 8000,-) nicht nachvollziehen. Es sei denn er hätte tatsächlich gedealt, also Medikamente abgegeben..
Vor allem hat freewilly uns auch wissen lassen, dass sein Durchsuchungsbeschluss ausdrücklich mit einem Verstoß( nur) gegen das Arzneimittelgesetz begründet war.

Wenn ich hier wirklich falsch liege, möge er uns doch bitte den (geschwärzten) Beschluss zugänglich machen.

Aber jetzt beziehen ja nicht alle User des Forums ihre Mittel aus dem (EU-)Ausland, sondern auch von Händlern, die aus Deutschland verschicken.

Da diese Ware zum Zeitpunkt der Bestellung sich schon auf deutschem Boden befinden dürfte, kommt m.E. auch keine wie auch immer geartete Nebentäterschaft, d.h Anstiftung, Beihilfe oder gar Mittäterschaft in Betracht, wie manche meinen.

Mithin gibt es beim Bezug aus Deutschland keine Probleme mit dem AMG!

Zu prüfen wäre aber, ob sich derjenige, der aus deutschen Landen bezieht, sich dennoch eines Verstoßes gegen zollrechtliche bzw. steuerrechtliche Vorschriften schuldig machen kann

Der erfahrene Rechtsanwalt Bremer hat dazu geschrieben:.
Bremer.

"Nun, ich bin seit 20 Jahren Anwalt und ich habe Zweifel, dass der Erwerb der Mittel zum privaten Eigengebrauch wirklich eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Möglicherweise bei der Einfuhr aus dem Nicht-EU Ausland wegen Verstoßes gegen Zollbestimmungen, aber bei dem Erwerb innerhalb der EU? Mir fällt momentan kein Gesetz an, dass als Grundlage dafür dienen könnte. Werde das mal prüfen, wenn ich Zeit dazu habe. :cool:
Das AMG ist mir bekannt. Danach ist aber nicht der Besitz, sondern nur der Handel mit bzw. das Inverkehrbringen in und das Verbringen nach D mit Owi-bedroht. Wenn ich also wie in einigen Fällen, die Sachen aus D geliefert bekomme bin ich aus der Nummer eigentlich raus. Auch wenn ich bestelle und der Händler mir aus der EU nach D liefert habe ich Zweifel, das ich Verbringer i.S.d. AMG bin. Aber wie gesagt, ich werde das mal intensiv prüfen, wenn ich Zeit habe. ;)"

Leider komme ich hier in Teilen zu einem anderen Ergebnis:
Es gibt nämlich auch in der Abgabenordung noch ein paar „ganz nette“ Strafnormen:
§ 372 Bannbruch
"(1) Bannbruch begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot einführt, ausführt oder durchführt.
(2) Der Täter wird nach § 370 Absatz 1, 2 bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften als Zuwiderhandlung gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist."

Diese Vorschrift greift bei den Kollegen, die aus dem Ausland beziehen. Kommt aber trotzdem nicht zu Anwendung, da hier schon § 73AMG als Spezialvorschrift vorgeht.

§370 Steuerhinterziehung?
Betrifft vor allem hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der „Mehrwertsteuer“ 19%) und kommt bei den Usern zum tragen, die sich aus dem Ausland ihre Ware zuschicken lassen..
Hier ist zu beachten, dass bei einem Warenwert bis € 22,- Keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt.

Und was ist steuerstrafrechtlich mit den „inländischen“ Käufern? Bei denen gilt:

§374 Steuerhehlerei
Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes hinterzogen oder Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 begangen worden ist, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die hier genannte Strafandrohung ist wirklich nicht von schlechten Eltern.

Keiner Frage bedarf es, dass bzgl. der hier diskutierten Waren sowohl Steuern hinterzogen wurden (nicht anzunehmen, dass unsere shops brav 19%Einfuhrumsatzsteuer entrichtet haben).
Auch wurde die Ware selbstverständlich entgegen einem Verbot (§73 AMG) eingeführt.


Aber auch hier gilt, dass nichts so heiß gegessen wird wie gekocht.

Denn erstens: Freimenge €22,- . Das mag wenig erscheinen da ja die üblichen Bestellmengen so um die €100,- liegen dürften? Aber wer die indischen Großhandelspreise ansieht (vielleicht ab 15 Cent?; 40 Cent ist schon teuer –vgl. Dieter`s Link zu „DrugsUpdate“ ) –und die sind Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer- wird schnell merken, dass seine 100 Tabs womöglich noch gar keine Steuerpflicht ausgelöst haben. Der „Angstzuschlag“, den unsere Händler –zu Recht- berechnen zählt dabei nicht.
(Wenn gelegentlich von Steuerbefreiung bis € 150,- die Rede ist, dann gilt dies nach meiner Sichtweise nur, wenn die Waren auch entsprechend deklariert wurden. Aber das täte dieser Sore ja wohl nicht so gut.)

Übrgens: wenn RA Jüdemann in seinem wirklich gut gemachten Expose, dem absolut beizupflichten ist, nur die jeweilige Höchststrafen stehen lässt, mag das Gründe haben.
Schließlich lebt er ja auch von der Sorge seiner potentiellen Mandanten.

Aber wir heißen doch nicht Becker, Hoeneß, Zumwinkel oder Graf. Da spielen wir doch in einer ganz anderen Schulhof-Liga

Und kein Staatsanwalt wird sich wegen –was weiß ich- 30,-oder 40, Euro Steuern die Arbeit machen einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken und 2-3 teure Beamte einen halben Tag mit solchem Kleinkram beschäftigen. Die lassen meines Wissens in Berlin auf dem Alex deshalb ja auch die Käufer unverzollter Zigarettenstangen unbehelligt.

M.E. wird auch kein Richter hierfür einen solchen übermäßigen Durchsuchungsbeschluss erstellen sondern als unverhältnismäßig ablehnen.

Halt! Zu diesem Thema muss ich mich aber doch noch etwas selber korrigieren, denn:

Wenn eine junge blonde Staatsanwältin, die im Regelfall deshalb Juristin geworden ist, weil sie im Elternhaus seit Kindesbeinen nur mit Scheidungsanwälten zu tun hatte und die von Tuten und Blasen keine Ahnung hat –das Wortspiel sei mir gestattet- auf eine Richterin mit Bindestrichnamen trifft, die eigentlich ein Familiengerichtsdezernat betreut, dann garantiere ich allerdings für gar nichts mehr!

Im Ernst. Wie schätze ich eine mögliche Strafhöhe ein, wenn es doch mal zur Anzeige kommen würde: Der Unrechtsgehalt wäre wohl nicht anders zu werten als bei den Tätern, die aus dem Ausland die Ware sich haben schicken lassen. Diese „Täter“ werden ja aber soweit ersichtlich lediglich wegen Verstoß gegen das AMG mit eine Geldbuße zwischen 100,- und 200,- Euro belegt, bzw. erhalten nur eine Verwarnung über €35,-

Da es bzgl. Steuerhehlerei oder Bannbruch keine Bußgeldbewehrung gibt sondern die Sanktionen erst bei Geldstrafe beginnt, wäre unter Verweis auf Gleichbehandlung und das Übermaßverbot primär auf eine Verfahrenseinstellung ohne oder mit geringer Geldauflage bis 200,- Euro (§§153 bzw. 153a) zu plädieren.

Gelegentlich wird auch ein Verstoß gegen das Patentgesetz angenommen. Die dortigen Rechtsfolgen wären wirklich heftig: Von Kriminalstrafe über Abmahnung mit Vertragsstrafe, Kosten der Abmahnanwälte, Schadensersatz (Bemessungsgrundlage hier aber die Apothekenpreise von Lilly und Co.!) gibt es hier eine wirklich farbenfrohe Palette von Folterinstrumenten.
Aber wenn ich das richtig sehe, greift das Patentgesetz nicht wegen §11PatG:

"Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;"


Deshalb ist mir letztlich auch nicht Bange vor den „Patentanwälten“ von Pfizer und Co.
( Nur zur Klarstellung: wenn jemand schreibt. Er sei von „Patentanwälten“ angegangen worden, kann dies m.E. so nicht stimmen. Patentanwälte sind im Regelfall Techniker, Ingenieure oder Naturwissenschaftler, die allenfalls eine juristische Schnellbleiche erhalten haben. Sie beraten und helfen dem Patentantragsteller seine Patentschrift so zu formulieren, dass sie möglichst hieb- und stichfest ist. Sie machen im Regelfall aber keine Schadensersatzansprüche o.ä. für den Rechteinhaber geltend.)



So: das ist meine -auf die Schnelle zusammengestellte- Meinung zu dem Thema Strafbarkeit (aus deutscher Sicht). Erhebt keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit! Liege aber gerade mit einer schönen, heftigen Angina im Bett und wollte halt mal einige,immer wiederkehrende Latrinenparolen klarstellen.

Ach ja: es soll hier nicht darum gehen, welcher Bezugsweg risikofreier ist. Da bin ich etwas zerrissen: aus UK bedeutet ganz geringe „Gefahr“ wenn shop hops geht. Dafür aber höheres Verlustrisiko durch PANGEA u.ä.
Ich persönlich vertraue darauf, dass mein deutscher Lieblingsladen schon in seinem ureigensten Interesse keine Daten speichert.

Über eine Richtigstellung oder Diskussion würde ich mich freuen.
Auch Widerspruch kann ich aushalten.

Euer
Chasseur
Jäger aber kein Schürzenjäger

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Dieter666
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#439 Beitrag von Dieter666 »

Danke, Chasseur, für Deine scharfsinnige Analyse und die Mühe!

Was ich bisher hier (und woanders) gelesen/gehört habe lief tatsächlich immer auf die Ordnungswidrigkeit raus - abgesehen von den paar Fällen, wo eben in großem Stil gehandelt wurde (Pillendienst etc).
Die lassen meines Wissens in Berlin auf dem Alex deshalb ja auch die Käufer unverzollter Zigarettenstangen unbehelligt.
Das ist mir auch schon aufgefallen - ich habe es aber vor allem im Osten gesehen.

PS: (Ein alter Witz ...):
Schmeiß die Angina aus dem Bett und geh wieder zur Arbeit!
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!

tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#440 Beitrag von tomtom »

@chasseur

Aus den Beiträgen in diesem Thread und Beiträgen an anderen Stellen in diesem Forum ergibt sich bereits:

Wer mit den Tabs handelt, macht sich nach dem AMG strafbar. Das ist aber nicht unser Thema, da wir kein Dealer-Forum sind.

Wer die Tabs für den Eigenbedarf nutzt, begeht nach dem AMG allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. "Allenfalls" bedeutet, dass fraglich ist, ob damit tatsächlich eine Ordnungswirigkeit nach den rechtlichen Voraussetzungen gegeben ist. Bei den bisher bekannten Bußgeldern in der Höhe von 35,00 € lohnt es sich aber nicht, die rechtlich möglicherweise interessante Frage zu vertiefen, ob der Kauf der Tabs für den Eigenbedarf tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit ist.

Den Vorwurf der Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei u. a. gab es im Zusammenhang mit dem Kauf derTabs, soweit dieser auf den Eigenbedarf beschränkt war, ersichtlich noch nie. Das ist daher auch nicht unser Thema.

Wer Tabs für den Eigenbedarf kauft, verstößt nicht gegen irgendwelche Patente oder Markenrechte. Patente und Markenrechte sind nur im gewerblichen Bereich zu beachten. Also wer privat eine gefälschte Markenuhr u. a. kauft, verstößt nicht gegen irgendwelche Patente oder Markenrechte.

Wenn hier von/über Schreiben von "Patentanwälten" berichtet wird, sind damit nicht die Anwälte gemeint, die dafür zuständig sind, dass beim Patentamt in Deutschland oder anderswo ein Patent bzw. eine Marke eingetragen wird. Gemeint sind damit natürlich die Rechtsanwalte, die geltend machen, dass die eingetragenen Patente bzw. Marken zu beachten sind und dazu Abmahnungen verschicken. Dass solche Abmahnungen unbeachtlich sind, wenn die Tabs nur für den Eigenbedarf gekauft werden, habe ich in diesem Thread schon mehrfach geschrieben.

Zusammenfassend: Was du schreibst ist grundsätzlich zutreffend. Dein langer Beitrag ist aber verwirrend und provoziert nur unnötige Fragen/Verunsicherungen. :easy: :cool: :easy:

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