Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
notorische Falschparker können auch Ärger bekommen, so ist das nicht aber das würde zu sehr OT führen
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- Gast
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Hallo,
ich mache Urlaub in Thailand und würde mir gerne ein paar Kamagra einführen und wollte hiermit nochmal nachfragen wie die Rechtslage ist? Soweit ich das verstanden habe darf ich es für den Eigenbedarf einführen (maximal für den Bedarf von 3 Monaten - also 80stück )
Nun gut, im Prinzip dürfte mir bei der Einfuhr von 12-20stück nichts passieren und ich bin rechtlich auf der sicheren Seite?
Gruß
ich mache Urlaub in Thailand und würde mir gerne ein paar Kamagra einführen und wollte hiermit nochmal nachfragen wie die Rechtslage ist? Soweit ich das verstanden habe darf ich es für den Eigenbedarf einführen (maximal für den Bedarf von 3 Monaten - also 80stück )
Nun gut, im Prinzip dürfte mir bei der Einfuhr von 12-20stück nichts passieren und ich bin rechtlich auf der sicheren Seite?
Gruß
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Laß Dich überrraschen oder lese einfach hier im Forum nach !!!
Gruß
zipfler
zipfler
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
...Du willst sie ,, DIR ,, einführen...? und dann soviel auf einmal...Gast hat geschrieben:Hallo,
ich mache Urlaub in Thailand und würde mir gerne ein paar Kamagra einführen und wollte hiermit nochmal nachfragen wie die Rechtslage ist? Soweit ich das verstanden habe darf ich es für den Eigenbedarf einführen (maximal für den Bedarf von 3 Monaten - also 80stück )
Nun gut, im Prinzip dürfte mir bei der Einfuhr von 12-20stück nichts passieren und ich bin rechtlich auf der sicheren Seite?
Gruß
Warum ich ? doppelt gestraft , ED und EP und beides auch noch ziemlich ausgeprägt... Mist
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Einführen ... von Deutschland nach Thailand oder von Thailand nach DeutschlandGast hat geschrieben:Hallo,
ich mache Urlaub in Thailand und würde mir gerne ein paar Kamagra einführen und wollte hiermit nochmal nachfragen wie die Rechtslage ist? Soweit ich das verstanden habe darf ich es für den Eigenbedarf einführen (maximal für den Bedarf von 3 Monaten - also 80stück )
Nun gut, im Prinzip dürfte mir bei der Einfuhr von 12-20stück nichts passieren und ich bin rechtlich auf der sicheren Seite?
Gruß
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- Gast
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
von Thailand nach Deutschland, maximal 12-20stück....
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Lohnt meiner Erfahrung nach überhaupt nicht.
Kamagras bekommst du billiger und vor allem sicherer(gibt gefälschte Kamagras in Thailand...) hier in D.
Nehme inzwischen immer meine Pillen MIT nach Thailand.
Was sich lohnt ist Tramadol(heisst dort Anadol,gibts rezeptfrei in jeder Apotheke)
Kamagras bekommst du billiger und vor allem sicherer(gibt gefälschte Kamagras in Thailand...) hier in D.
Nehme inzwischen immer meine Pillen MIT nach Thailand.
Was sich lohnt ist Tramadol(heisst dort Anadol,gibts rezeptfrei in jeder Apotheke)
Re: Pangea 2012 - die nächste Operation kommt bestimmt
Habe mal einen Blick ins Arzneimittelgesetz geworfen. So wie es scheint, macht sich der Erwerber (solange er nicht einführt) nicht strafbar, wohl aber der Verkäufer. So wie ich das sehe, ist selbst das bloße abgeben einer Tablette an einen Freund zum testen schon strafbar, sofern das Mittel verschreibungspflichtig ist. Da die originale nur auf Rezept rausgegeben werden, gehe ich mal davon aus, dass da nach dem Wirkstoff geschaut wird, weil es die unsere Potenzpillen logischerweise nicht in Deutschland zu kaufen gibt. Jedenfalls nicht als Kamagra oder sonstwas.Max hat geschrieben: Fragt sich dann nur noch, ob "Wiederverkäufer" überhaupt strafrechtlich verfolgt werden können. Da bin ich mir nicht sicher. Muß ich aber auch nicht.
Gruß Max
Da die Dinger ja nun definitiv aus dem Ausland kommen, kann ich mir aber auch bei einem Kauf in D schon Probleme vorstellen. Man hat ja quasi den Händler damit beauftragt, es für sich illegal einzuführen. Da bin ich aber kein Rechtsfachmann. Dürfte auch sehr schwer zu kontrollieren kann. Sofern man nicht den Verkäufer dingfest machen kann und dieser Daten gespeichert hat, sehe ich es aus D einfach mal gelassen. Dem Verkäufer ist ja auch gelegen, dass man Ihn nicht samt seiner Kundendatenbank und detallierten Bestellungen dran kriegen kann.
Gruß
§ 95 Strafvorschriften - Arzeimittelgesetz
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
.....
entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt,
walker hat geschrieben: Volle 100er Ladung Silden und endlich wohnt Gott in deinem Schwanz, gnadenlos hart zermalmt er lochängstliche Stresserscheinungen.
Re: Pangea 2012 - die nächste Operation kommt bestimmt
Ich sehe das anders. Egal was man womöglich weiss oder wissen müsste... ; Ich bestelle bei ner deutschen Website (zumindest alles auf Deutsch beschrieben und auch verschickt), Tabletten. Wenn ich nach einem Rezept gefragt werden, müsste ich sagen, das habe ich nicht und dann bekomme ich auch die Medikamente nicht. Wenn ich aber einfach etwas anclicke und bekomme es dann geschickt, stellt sich mir die Frage ob ICH hier vorher alles klären muss, oder nicht doch der Verkäufer.
Mal ehrlich ich weiss auch nicht, ob ich ne Ibuprofen 400 noch ohne Rezept bekomme oder für ne Ibu 600 schon ein Rezept brauche.
Das ist m.E. schon eine Grauzone. Aber das bezieht sich alles nur auf Bestellungen innerhalb D !!. Ich führe damit ja auch keine Tabs nach Deutschland ein. Ich bestelle in D etwas, für das der Verkäufer kein Rezept verlangt. Und es ist keine illegale Droge sondern ein in der APO erhältliches Produkt, für das mir jeder Arzt im Prinzip ein Rezept ausstellen würde.
Ist ja auch immer der Unterschied ob ich wegen illegaler Einfuhr eines rezeptpflichtigen Medikamentes Probleme bekomme, oder weil ich nachgemachte Medikamente bestellt habe die vielleicht keine Genehmigung besitzen... Beides würde ich mal verneinen..oder?
Mal ehrlich ich weiss auch nicht, ob ich ne Ibuprofen 400 noch ohne Rezept bekomme oder für ne Ibu 600 schon ein Rezept brauche.
Das ist m.E. schon eine Grauzone. Aber das bezieht sich alles nur auf Bestellungen innerhalb D !!. Ich führe damit ja auch keine Tabs nach Deutschland ein. Ich bestelle in D etwas, für das der Verkäufer kein Rezept verlangt. Und es ist keine illegale Droge sondern ein in der APO erhältliches Produkt, für das mir jeder Arzt im Prinzip ein Rezept ausstellen würde.
Ist ja auch immer der Unterschied ob ich wegen illegaler Einfuhr eines rezeptpflichtigen Medikamentes Probleme bekomme, oder weil ich nachgemachte Medikamente bestellt habe die vielleicht keine Genehmigung besitzen... Beides würde ich mal verneinen..oder?
- Leisureman
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Re: Pangea 2012 - die nächste Operation kommt bestimmt
Das hinkt aber schon ein bisschen. Das könnte man ja auf sehr vieles anwenden, was es in D gibt, aber nicht legal ist. Und wenn hier jemand einer Verfolgungsbehörde klarmachen will, er wusste gar nicht, dass man für xy ein Rezept braucht, werden die auch nur den Kopf schütteln und die Sache weitergeben, wo man sich dann genau erklären darf. Es ist doch wohl jedem hier klar, womit gehandelt wird.
Life is NOT a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well-preserved body, but rather to skid in sideways, Cigar in one hand and Martini in the other, totally worn out and used up, screaming, "DAMN! What a RIDE!