Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#921 Beitrag von Flocki »

NeverMind hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 07:39
tomtom hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 00:15....Verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Erlaubnis nach Deutschland zu verbringen, ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 73 AMG). Aber auch wer die Pillen in Deutschland von einem Dealer kauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 AMG. Denn durch den Kauf veranlasst er den Dealer, die Pillen unerlaubterweise nach Deutschland zu holen....
Ist das tatsächlich der Fall?
Nein, natürlich nicht! Im Ordnungswidrigkeitenrecht existiert im Unterschied zum Strafrecht keine Teilnahme (Anstiftung oder Beihilfe), ein Anstifter wäre dem Täter gleichgestellt. Aber die Ordnungswidrigkeit, die der Dealer möglicherweise begangen hat, ist ja längst abgeschlossen, wenn der Käufer ihn kontaktiert. Das ist übrigens der Unterschied zum Einkauf in einem ausländischen Shop! Erwischt der Zoll Deine Pillen, wirst _Du_ wegen der OWI belangt, die der Shop begangen hat (denn der ist es ja, der die Verbringung nach DE durchführt oder beauftragt).

Aber das tut hier alles nichts zur Sache, weil der Dealer sich ja schon weit von einer Ordnungswidrigkeit entfernt hat - denn der macht sich ja zweifelsfrei strafbar!

Man könnte also tomtoms Gedanken in dieser Weise weiterspinnen, dass der Käufer den Dealer zu einer Straftat "veranlasst", also eine Anstiftung zu einem Vergehen begeht. Schon ohne weitere Kenntnisse kann man erkennen, dass der Gesetzgeber so etwas nicht beabsichtigt haben kann, denn dann wäre der Erwerb ja niemals straffrei und wir würden hier regelmäßig nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit sondern wegen einer Anstiftung zu einem Vergehen belangt, wenn uns mal wieder ein paar Pillen abgegriffen werden. Tatsächlich handelt es sich auch gerade _nicht_ um eine Anstiftung, denn ein zur Tat schon fest Entschlossener (omnimodo facturus) kann nicht mehr angestiftet werden!
NeverMind hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 07:39Jetzt sollte er abwarten, ob und welcher Vergehen er beschuldigt wird und dann über konkrete Einlassungen bzw. Vorgehensweisen dazu nachdenken.
100% ACK!

Sicher schadet ein Anwalt nie, ist aber im aktuellen Stadium aus meiner Sicht noch entbehrlich.

ciao
Flocki

Taps
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#922 Beitrag von Taps »

Also, meine Beweisführung, daß man zeitnah einen Anwalt zur Hilfe nehmen sollte, ist damit abgeschlossen.
Es wird beide Varianten in 1. Rechtsprechung sicher schon gegeben haben.
Das Eine mehr wie das Andere.

Und kein Normalo kennt sich hier wirklich aus.

"Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".
Ich würde dann einen Lotsen nehmen.

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zztop
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#923 Beitrag von zztop »

Taps hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 09:22 Und kein Normalo kennt sich hier wirklich aus.
Selbst ein Anwalt könnte zum jetzigen Zeitpunkt nur spekulieren

Flocki, mir wäre es lieber wenn du recht behälst. So ne HD kann schließlich jeden mal treffen
meine Erfahrung mit der Justiz mit Beweisführung und Beweiswürdigung ist aber eine andere.

Gast, wäre schön wenn du uns weiter auf dem Laufenden hälst und über den Ausgang berichtest

Kitt
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#924 Beitrag von Kitt »

Nun es geht ja nicht unbedingt nur um Moral. Den Fehler einräumen und um kleine Strafe bitten. Bis unter 90 Tagessätzen ist man ja nicht vorbestraft. Ergo: Dem Gericht schreiben das man finanziell schwer über die "runden kommt" mit seinem Gehalt als . Bäcker-Schlachter. ) In den seltensten Fällen werden von der Justiz Lohn und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate abgefragt. "Wie gesagt, die hatten ihren Erfolg und wollen auch nur euer bestes :) Sollte das auch nicht so einfach funktionieren,mit dem Arbeitgeber sprechen und den Nettolohn versuchen zu verringern z.B. durch Zulagen wie -Arbeitskleidung-Kilometergeld etc. Freund von mir ist Rechtsanwalt und berichtete mir selbst das er manchmal verwundert ist bzw. war - wie geringfügügig dann seitens der Justiz (die ja sowiso überlastet ist) die Angelegenheit fix bereinigt war,bezüglich die Strafe der Tagessätze geringer als erwartet ausfiel. Er selbst als Anwalt würde empfehlen keinen Kollegen zu beauftragen :)

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DerlebendeTod
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#925 Beitrag von DerlebendeTod »

Mal eine Blöde Frage dazu am Rande.

Ich persönlich hatte (Gott sei dank!) noch keine HD, aber ich lese hier immer mit, was alles durchsucht wurde wenns mal so weit gekommen ist. Schauen die Pappkamaraden eigentlich nie den Keller oder ähnliches an? Also ich rede jetzt von Mehrparteienhäusern. Bleibt es da wirklich immer in der Wohnung oder gehen die auch ins Kellerabteil das Auto etc? Konnte hierzu nie etwas lesen, drum würd es mich wirklich interresieren, da ja vielleicht auch der ein oder andere, dass ein oder andere in die unteren Regionen des Hauses, PKW oder sonstiges auslagert :easy:

Greez
Dlt

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zztop
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#926 Beitrag von zztop »

Kann man pauschal nicht beantworten. Kommt darauf an worum es geht und was die Herren von der HD erhoffen.
Soft HD und Hardcore HD, beides schon erlebt.hardcore mein ich, whng wird total auseinandergenommen, leisten abschraube usw.
Mit Keller musst du immer rechnen..gibt abermeist gute neutrale Versteckmöglichkeiten im Keller

fsb75
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#927 Beitrag von fsb75 »

Ich nehm mal an dass eine HD erst dann angeordnet wird, wenn man bei einer größeren Lieferung erwischt wird. Eine Bestellung mit 100St. sollte doch kein Anlass sein, oder?

fucked upq
Gast

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#928 Beitrag von fucked upq »

Das Sicherstellungsprotokoll liegt mir nun vor. Um meine Anonymität zu gewährleisten sind die folgenden Angaben bezüglich Menge und Wirkstoffgehalt leicht auf- bzw. abgerundet. Sichergestellt wurden:

300 Tabletten Sildenafil (150/200mg)
100 Tabletten Tadalafil (5/10mg)
100 Tabletten Vardenafil (60mg)

Folgendes Dokument habe ich gefunden:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen ... kblatt.pdf

Wenn ich die Informationen richtig deute, liegt die Geldbuße bei maximal 200€ - es sei denn, man würde mir eine Straftat nachweisen. Nach meinem Verständnis wäre eine Straftat beispielsweise Handel, was aber hier nicht der Fall war und ohnehin kaum nachzuweisen wäre. Der bloße Besitz ist keine Straftat? Demnach würde ich also mit maximal 200€ Strafe und einem blauen Auge davon kommen?

Aussagen von anderen Betroffenen, bei denen eine ähnlich hohe Menge PDE-5 Hemmer gefunden wurden wären in dem Zusammenhang interessant - hier gibt es so viele Poweruser, ich kann doch unmöglich der erste sein bei dem im Rahmen einer Hausdurchsuchung Pillen gefunden wurden?

Bei mir war es übrigens eine "Soft-HD". Zwei freundliche Herren in Uniform kamen Nachmittags bei mir vorbei und klingelten. Hätte ich schneller geschaltet, wäre noch genug Zeit gewesen die Tabs zu verstecken. Habe aber in dem Moment gedacht die wären ohnehin nur wegen Drogen da und weil ich keine Btm im Haus hatte, habe ich sofort die Tür geöffnet. Dass ich eine problematische Menge Potenzmittel besaß hatte ich in dem Moment nicht auf dem Schirm und es fiel mir erst wieder ein als einer der Herren meinen Medizinschrank inspizierte. Ansonsten war die HD eher lasch, es wurde nur sehr oberflächlich geguckt (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Auto) und mit einem guten Versteck wäre nichts passiert.

@fsb75 Grund für die HD waren Bestellungen im Darknet (2012), Bestellungen bei einem Zubehörshop für Anbau von "speziellen" Pflanzen (2016) und eine Verkehrskontrolle (2018) bei der ich positiv auf THC getestet wurde. Bei den Vorfallen aus 2012/2016 wurden die Verfahren jeweils aus Mangel an Beweisen eingestellt, die Verkehrskontrolle aufgrund welcher zumindestens der Konsum nicht mehr abgestritten werden konnte war dann der ausschlaggebende Punkt. Die Tabletten waren quasi nur "Beifang". Drogen oder Drogenutensilien wurden bei der HD jedoch keine gefunden.

morpheus
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Registriert: Dienstag 30. August 2011, 14:53

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#929 Beitrag von morpheus »

mit 100 Stück bewegst Du dich sowas von eindeutig im Ordnungswidrikeitenbereich, dass deswegen sicher keine HD angeordnet wird.

Never ever............

Dies ist meine persönlich Meinung und hat keinerlei fachlichen Hintergrund :) :)

Taps
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Registriert: Samstag 2. April 2016, 10:05

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#930 Beitrag von Taps »

Das sind 500 Stk.!
Also so 2/3 von dem, was ein normaler Menshelper für 2 Jahre immer auf Lager haben sollte, um etwaige langfristige Lieferschwierigkeiten überbrücken zu können.
Aber wir können natürlich keine Gutachten zum einreichen schreiben.
Problem sind wohl die "Altlasten" in anderen Bereichen.
Bis € 200,- Bußgeld würde ich aber so was von die Füße still halten.

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