Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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Flocki
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Re: PG = Potenzgenerika.is = EX potenzgenerika.cc

#831 Beitrag von Flocki »

Grundsätzlich musst Du mit gar keinen Problemen rechnen, denn der Erwerb und Besitz von rezeptpflichtigen Medikamenten, welche nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, ist weder ordnungswidrig noch strafbar.

Ordnungswidrig wäre lediglich die Einfuhr nach DE, welche aber hier offenbar nicht vorliegt.

Es gibt aber (neben der Sache mit dem BtMG) in der Praxis noch ein paar Details zu beachten:

1. Sofern der Umfang der Lieferung oder der Umfang weiterer nachweislich von Dir getätigter Bestellungen den Verdacht des Inverkehrbringens begründet, kannst Du das Ziel entsprechender strafrechtlicher Ermittlungen werden.

2. Da sich der Verkäufer in jedem Fall strafbar macht und damit gegen diesen ermittelt wird, besteht die Möglichkeit, dass Du als Zeuge aussagen musst.

3. Du wirst mit dem Verlust der Sendung rechnen müssen! Diese wird regelmäßig als Tatmittel eingezogen und nicht an Dich ausgehändigt.

ciao
Flocki

Gast44444
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Re: PG = Potenzgenerika.is = EX potenzgenerika.cc

#832 Beitrag von Gast44444 »

Zunächst mal vielen Dank, das hat mich doch etwas beruhigt.

Es ist das erste Mal gewesen, und es handelt sich um weniger als 50 Stück Tada.
Hoffen wir mal nicht, dass es den ansonsten offenbar guten Shop erwischt. Und der Verlust der Sendung wäre noch das kleinste Problem.

Danke nochmal! :top:

quälgeist
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

#833 Beitrag von quälgeist »

Sollte der Shop zufällig in Spanien sein (PO.tv) dann ist das völlig normal, daß das Paket da bis Freitag rumliegt.
Einmal die Woche (am Ende der selbigen) fährt ein LKW der Post nach D. Paket ist dann Mo oder Di da.
Sollte es der Shop sein, kannst Du Sa oder So eine Statusänderung sehen!

Gruß

350
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

#834 Beitrag von 350 »

Taps hat geschrieben: Freitag 17. März 2017, 13:46Keine Ahnung was noch kommt, aber ich habe innerhalb eines Jahres in OW-Schritten mir einen 2-Jahresvorrat angelegt.
Dann, sollte der sehr unwahrscheinliche "worst case" eintreffen, hoffe ich mal für dich dass du jeden dieser Schritte mit einem anderen Shop gegangen bist. Könnte mir nämlich gut vorstellen, dass die Bestellungen (ich schätze jetzt einfach mal so ins blaue, 500-1000 Pillen) in so einem Fall von der Staatsmacht zusammengefasst werden. Und dann wird dir ganz schnell Handel vorgeworfen. Vermutlich ist der Vorwurf nicht haltbar und durch guten Anwalt zu entkräften, aber man ist erstmal in der Opferrolle und muss sich rechtfertigen.

Gibt es eigentlich genaue Zahlen zu den genannten OWI-Schritten? Also z.B., bis 50 Pillen? Oder liegt sowas immer im Ermessen von Staatsanwaltschaft (oder wem auch immer)?

Taps
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

#835 Beitrag von Taps »

350 hat geschrieben: Freitag 17. März 2017, 15:36 ]Dann, sollte der sehr unwahrscheinliche "worst case" eintreffen...
Boah,

So eine "Phobie" eigne ich mir nicht an. (Nicht persönlich gemeint)

Man tut in Maßen, dass was mann kann und für den Rest steht man gerade.

350
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

#836 Beitrag von 350 »

Taps hat geschrieben: Samstag 18. März 2017, 14:49So eine "Phobie" eigne ich mir nicht an.
Na dann bin ich ja beruhigt, kam für mich nämlich so rüber :)

Auch wenn es sich mir in dem Fall nicht erschliesst, warum du nur in "Owi-Schritten" bestellst :?: Da du offensichtlich keine Angst vor dem von mir geschilderten "worst case" hast bleibt, wenn man mögliche Geldprobleme mal aussen vor lässt, ja nur noch als Grund dass du Angst hast deine Sendung könnte auf dem Postweg abgefangen werden. Hier lässt sich natürlich jetzt streiten ob das größere Risiko bei einer einzigen Sendung (mit vielen Pillen) liegt, oder bei ganz vielen kleinen (mit wenigen Pillen). Obwohl... Wo das geringere Risiko liegt sollte klar sein, nämlich bei ersterer Variante... Nur die möglichen Folgen sind dann eben größer. Aber das Risiko ist wie gesagt geringer und die möglichen, aber unwahrscheinlichen Kosten der Strafverfolgung wären eventuell wegen dem Mengenrabatt schon von ganz alleine gedeckt. Naja, so entscheidet eben jeder nach seinem eigenen Ermessen anders und ich finde es interessant auch mal andere Meinungen zu hören.

Worauf ich eigentlich auch nur mit meinem vorherigen Beitrag aufmerksam machen wollte: Ich wollte anmerken, dass - sollte ein Shop hochgenommen werden und die Daten sämtlicher Bestellungen in die Hände der Staatsmacht gelangen - es meiner Meinung nach egal ist ob man 2x 500 Pillen oder 20x 50 Pillen innerhalb von einem Jahr bestellt hat. Vermutlich wird einem dann in beiden Fällen erstmal Handel unterstellt.

Taps
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

#837 Beitrag von Taps »

350 hat geschrieben: Samstag 18. März 2017, 15:20 sollte ein Shop hochgenommen werden und die Daten sämtlicher Bestellungen in die Hände der Staatsmacht gelangen
Das ist aber eine (ganz) andere Baustelle! (Sollte es mit ein bißchen Ergeiz für Verschleierung jedenfalls sein)

Ob eine Lieferung von Paketen, unter anderem mit deinem Namen drauf, hops genommen wird oder der Server vom Shop.
Und wenn der Server, meine Güte, die Hälfte des Forums ist doch mit Themen über "Paketshop, Bitcoins, Skill, Barzahlung usw." gefüllt.

Und wenn der Zoll mal ein Paket, warum auch immer, erwischt, bin ich bei 150 Stk. Pillen wesentlich entspannter als bei 500 Stk.

Und die Folgen einer Strafverfolgung wg. Verdachts des Handels kannst du hier im Forum auch nach lesen. Nicht schön.

Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

#838 Beitrag von Flocki »

350 hat geschrieben: Samstag 18. März 2017, 15:20Hier lässt sich natürlich jetzt streiten ob das größere Risiko bei einer einzigen Sendung (mit vielen Pillen) liegt, oder bei ganz vielen kleinen (mit wenigen Pillen). Obwohl... Wo das geringere Risiko liegt sollte klar sein, nämlich bei ersterer Variante... Nur die möglichen Folgen sind dann eben größer. Aber das Risiko ist wie gesagt geringer und die möglichen, aber unwahrscheinlichen Kosten der Strafverfolgung wären eventuell wegen dem Mengenrabatt schon von ganz alleine gedeckt.
Das _Risiko_ ist selbstverständlich erheblich größer, wenn man _eine_ Sendung mit einer großen Anzahl an Tabs bestellt!

Falls Du mit dem Begriff "Risiko" Schwierigkeiten hast, vergleiche es mit einem Spiel: Ich werfe eine Münze und wenn ich Kopf werfe, musst Du mir einen Euro zahlen. Oder ich werfe einen Würfel und bei einer Sechs musst Du mir 100 Euro zahlen. Bei welchem Spiel ist Dein "Risiko" größer?

Und über Deine Ausführungen zu "Mengenrabatt" und "Strafverfolgung" solltest Du wirklich noch mal ein paar Augenblicke nachdenken bzw. die Threads der Leute nachlesen, die dieses Vergnügen bereits erlebt haben. Es ist nämlich nicht besonders lustig, wenn Du unter den feixenden Blicken der Nachbarschaft eine Hausdurchsuchung zu überstehen hast und auch die Kosten, die selbst bei einer Einstellung an Dir hängen bleiben, sind mit den lächerlichen Verwarn- oder Bußgeldern im Falle einer OWI nicht ansatzweise zu vergleichen!

ciaqo
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tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

#839 Beitrag von tomtom »

"und auch die Kosten, die selbst bei einer Einstellung an Dir hängen bleiben, sind mit den lächerlichen Verwarn- oder Bußgeldern im Falle einer OWI nicht ansatzweise zu vergleichen!"

Bei einer Einstellung gibt es keine Kosten; außer eigene Anwaltskosten. Oder? :o

350
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

#840 Beitrag von 350 »

Du hast natürlich mit allen recht was du sagst Flocki! Allerdings redest du an dem Thema vorbei um das es mir ging ;)

Vielleicht war es mein Fehler und ich habe mich undeutlich ausgedrückt, ich versuche es aber gerne nochmal:

Da er den Beitrag auf den ich mich bezogen habe ursprünglich im PG-Thread schrieb habe ich Taps (scheinbar fälschlicherweise, sorry mein Fehler!) so verstanden, dass er einen Mehrjahresvorrat innerhalb kürzester Zeit in "Owi-Schritten" bestellt weil er Angst vor dem Bust dieses Shops hat. Worum es mir nun ging war eigentlich nur (unter der Annahme er bestellt nicht anonym) darauf hinzuweisen dass - sollte der Shop wieder Erwarten Kundendaten speichern bzw. die Staatsmacht über irgendwelche anderen Wege an die Bestellungen kommen - es in dem Fall womöglich keine Rolle mehr spielt ob man innerhalb eines Jahres 1x 1000 oder 10x 100 Pillen bestellt hat. Denn ich gehe stark davon aus, dass ihm in beiden Fällen Handel unterstellt werden würde. Das ist alles...

Und die Sache mit dem Risiko bezog sich nur auf die Wahrscheinlichkeit eines Auffliegens der Sendung auf dem Postweg, steht also in einem anderen Zusammenhang - um es mit deinem Beispiel zu sagen: Du spielst ein Würfelspiel und hast verloren sobald du eine Sechs würfelst... Wann ist die Wahrscheinlichkeit zu verlieren nun größer, wenn man eine Runde spielt oder wenn es zehn Runden sind? Und: Nur weil die Anzahl der Pillen in einem Paket niedriger ist heisst dies noch lange nicht das es auf dem Postweg zwangsweise sicherer ist...

Die Risikoeinschätzung trifft zudem jeder nach seinen persönlichen Umständen nochmal ein wenig anders.
tomtom hat geschrieben: Sonntag 19. März 2017, 21:48Bei einer Einstellung gibt es keine Kosten; außer eigene Anwaltskosten. Oder? :o
Würde mich auch interessieren was dies für Kosten sind die ich nicht auf dem Radar habe...?

Sollte es zu einer Einstellung in einem Ermittlungsverfahren kommen trägt man die Anwaltskosten aber selbst wie du schon sagst, geht die Sache vor Gericht und man bekommt einen Freispruch werden die Anwaltskosten bis zu einem gewissen Satz erstattet. Was man natürlich nicht wiedergutgemacht bekommt ist der Schaden der einem durch das Geschwätz der Nachbarn oder der Frau/Freundin entsteht, die möglicherweise nichts von den Pillen wusste.

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