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verstaerkte Zollkontrollen im Raum Koblenz ?

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Autor Nachricht
volker158



Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 143

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BeitragVerfasst am: 05 Jul 2010 2:17    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Güte, Panikmache OHNE Ende.

Was soll das alles?

Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr !!!

Auf der Seite des Zoll (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/d0_sendung_oeffnen/index.html) steht hierzu so schön:
Zitat:
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EG beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Gemäß § 5 ZollVG hat die Deutsche Post AG den Zollbehörden Sendungen zur Nachprüfung vorzulegen, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie Waren enthalten, deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote oder Beschränkungen verstoßen könnte. Auch diese Sendungen dürfen geöffnet und inhaltlich geprüft werden.


Das bedeutet entweder:
1. ein Postler legt dem Zoll alle Sendungen aus GB die größer als ein normaler Briefumschlag und kleiner als ein neues Auto sind als VERDÄCHTIG vor.
Ein solches Verhalten wäre jedoch zum einen nicht rechtens, da es den Verdacht einer strafbaren Handlung zum Standard machen würde (Generalverdacht aller Postempfänger), und dürfte vom Zoll somit auch nicht derart unterstüzt werden das nun alles diese Sendungen geöffnet werden.

oder
2. Es gibt gegen 1 oder mehrere Personen im PLZ-Gebiet 56... Ermittlungsverfahren in deren Ablauf auch die Überprüfung der Post durch den Zoll (und evtl. andere Behörden) richterlich angeordnet ist.
Dies müsste uns hier aber in keinster Art und Weise interessieren.



Eine Abfischen der Sendungen eines bestimmten Absenders ist jedoch gar nicht möglich, da Sendungen nach Empfänger sortiert werden - und nicht nach Absender. Zudem gen24 auch nicht als Absender auf den Briefen steht.

Und das gen24 auf Nachfrage bestätigt hat, dass es evtl. ein Zollproblem im PLZ-Gebiet 56... gibt, kann nur bedeuten das ein oder mehrere Empfänger aus dieser Region dies bei gen24 angegeben haben (evtl. der Versuch von ein paar Leuten eine zweite, kostenlose, Lieferung zu erhalten = Möglichkeit 3) ?!?!?!?!?!?!?!?!?


Und dann ist da noch der Bekannte der Ärger mit dem Zoll hat.
Klar doch, unter Bekannten tauscht man sich über Bezugsquellen von Kamagra UND über Zollärger mit Potenzpillen natürlich aus !!
Und natürlich gebe ich das an mich gerichteten Behördenschreiben auch an meinen Bekannten, damit der es ein paar unbekannten in einem Forum schickt.
Aber dann habe ich natürlich etwas dagegen das dieses Schreiben, nachdem alles was einen Rückschluss auf mich zulässt geschwärzt wurde, noch mehr unbekannten gezeigt wird ?!?!?



Oh man, oh man. Diese Geschichte ist so unglaubwürdig .............. !!!!!
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Bluke



Anmeldungsdatum: 11.02.2010
Beiträge: 84

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BeitragVerfasst am: 05 Jul 2010 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Absolut glaubwürdig schätze ich es ein, wenn Starbuck und Walker sagen, sie HABEN dieses Schreiben.
Damit existiert es für mich.

_________________
Willst Du den Charakter eines Menschen entdecken, gib ihm Macht
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volker158



Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 143

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BeitragVerfasst am: 05 Jul 2010 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Absolut glaubwürdig schätze ich es ein, wenn Starbuck und Walker sagen, sie HABEN dieses Schreiben.
Damit existiert es für mich.

1. Starbuck schreibt selbst
Zitat:
Es waren auch kein Pshop-spuren zu erkennen

Sorry, aber bei einem selbst erstellten Schreiben das ich dann ausdrucke und einscanne sieht NIEMAND solche "Spuren" (selbst wenn ich es nicht ausdrucke/einscanne sondern direkt als dpf-erstelle) !!!


2. Walker schreibt dazu:
Zitat:
das Schreiben Zoll wurde auch mir (teilweise abgedeckt) per PN geschickt:
ist dort zwar die Rede von "Postübergabe-Nr vom ...2010 aus England" sowie vom "Verdacht ...daß in der Sendung Arzneimittel sind"

...die "Entstehungsgeschichte" des Schreibens muß nicht unbedingt sein eine harmlose Einzelbestellung 40 Kamagra bei KF

Ich will grundsätzlich nicht anzweifeln das irgendwer wegen irgendwas ein Schreiben vom Zoll bekommen hat, aber alles andere bezweifle ich aus den schon dargelegten Gründen.



Zitat Starbuck:
Zitat:
das interessante am Schreiben war folgendes:
Es wurde quasi die "Unwissenheit" zugegeben wie mit den (so formuliert) "mutmaßlichen Medikamenten/Arzneimitteln" umzugehen sei und, dass diese an die fürs AMG zuständige Behörde/Ministerium weitergeleitet wurde und diese sich drum kümmern würden.
Erst wenn er Rückmeldung hätte wie zu verfahren sei würde er sich wieder melden.

Seit wann verfügt der Zoll nicht mehr über einen Online-Zugang?
Ich bin sicher das jeder Zöllner, der z.B. Pillen mit der Aufschrift "Kamagra" oder ähnliches findet, innerhalb weniger Minuten per Internet herausgefunden hat das es sich dabei um Generica handelt, welche a.) Patentrechte verletzten, und b.) in D verschreibungspflichtig sind.
Sicher wäre dann nicht die Rede von "mutmaßlichen Medikamenten/Arzneimitteln".



Und die Geschichte von SEPHO:
Zitat:
heute hatte ich nen netten brief in der packstation, bezgl zollbehandlung einer postsendung wegen hinweis auf arzneimittel und dass ich beim zollamt rechnung und den nachweis über den gezahlten kaufpreis vorlegen soll...

Ist an Unglaubwürdigkeit auch nicht zu überbeiten, passt aber in diesen ganzen Thread.


PANIKMACHE - sonst nichts
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AlobarAelfric



Anmeldungsdatum: 27.02.2010
Beiträge: 122

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BeitragVerfasst am: 05 Jul 2010 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich bin sicher das jeder Zöllner, der z.B. Pillen mit der Aufschrift "Kamagra" oder ähnliches findet, innerhalb weniger Minuten per Internet herausgefunden hat das es sich dabei um Generica handelt

Der Zöllner, der nicht weiß, dass es sich bei Tabletten mit der Aufschrift "Kamagra", "Silagra", "Tadalafil" etc. um patentverletzende Generika handelt, hat sicherlich seine Hausaufgaben nicht gemacht. Es ist doch deren täglich Brot, derartige Verstöße zu verhindern. Andere Aufgaben bleiben ihnen seit dem Fall der Grenzen ja kaum noch.
Außerdem haben eigentlich alle Tabletten Wirkstoffangaben auf der Rückseite. Spätestens da müsste ja alles klar sein.

Ich denke auch nicht, dass es sich um einen Verstoß gegen das Arzeneimittelgesetz handelt. Das regelt, soweit ich das überblicken kann, u.a. den Vertrieb von Arzeneimitteln und auch den Import, soweit dieser auch den Zweck des innlädnischen Vertriebs hat. Und selbst in diesem Fall sind Importe innerhalb der EU ausgeklammert!

Das AMG würde also nur greifen, wenn der Verdacht bestünde, dass die Pillen hier vertickt werden sollen.
Es greift übrigens auch dann, wenn ich meinem Kollegen eine Aspirin auf der Arbeit anbiete. Ein klarer Verstoß gegen das AMG. Medikamente dürfen nur durch Ärzte oder Apotheker vertrieben werden. Man darf lediglich die Tablette auf den Tisch legen und wenn der Kollege sie dann nimmt, ist es sein Problem. Darauf wurden wir im Betriebshelferseminar explizit hingewiesen.
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Dieter666



Anmeldungsdatum: 01.06.2009
Beiträge: 520

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BeitragVerfasst am: 05 Jul 2010 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

@AlobarAelfric:

Hat Dein "Betriebshelfer" auch blaue Pillen auf den Tisch gelegt ? Wink Wink Wink
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frank1960



Anmeldungsdatum: 20.01.2010
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 06 Jul 2010 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin ja kein Kunde von gen24, aber hat bei denen vielleicht mal ein Kunde nachgefragt, ob die Aussage des Ausgangspostings so stimmt ?
_________________
Was weiß Duden
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Starbuck



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 1624

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BeitragVerfasst am: 06 Jul 2010 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Favlor sagte ja gen24 habe es bestätigt
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volker158



Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 143

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BeitragVerfasst am: 06 Jul 2010 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber hat bei denen vielleicht mal ein Kunde nachgefragt, ob die Aussage des Ausgangspostings so stimmt


1. hatten wir das schon (wie von Starbuck richtig erwähnt)

2. bedeutet dies überhaupt nichts. Denn es besagt nur das irgendeiner gegenüber gen24 dies behauptet hat. Ob es stimmt kann kein Mensch überprüfen (es gibt ja auch so oberschlaue die versuchen auf diese Art eine zweite - kostenlose - Lieferung zu ergattern)
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walker



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2013

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BeitragVerfasst am: 06 Jul 2010 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

volker158 hat folgendes geschrieben:
Zitat:
aber hat bei denen vielleicht mal ein Kunde nachgefragt, ob die Aussage des Ausgangspostings so stimmt


es besagt nur dass irgendeiner gegenüber gen24 dies behauptet hat.
Ob es stimmt kann kein Mensch überprüfen (es gibt ja auch so oberschlaue die versuchen auf diese Art eine zweite - kostenlose - Lieferung zu ergattern)


UND es gibt ja auch so oberschlaue Spamer die auf diese Art versuchen ihre Panikmache dem Volk glaubhaft zu machen - auch das hatten wir früher schon mal
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nofx



Anmeldungsdatum: 18.02.2010
Beiträge: 4

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BeitragVerfasst am: 07 Jul 2010 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich denke auch nicht, dass es sich um einen Verstoß gegen das Arzeneimittelgesetz handelt. Das regelt, soweit ich das überblicken kann, u.a. den Vertrieb von Arzeneimitteln und auch den Import, soweit dieser auch den Zweck des innlädnischen Vertriebs hat. Und selbst in diesem Fall sind Importe innerhalb der EU ausgeklammert


So nicht ganz richtig. Wer sich die Sachen aus dem Ausland bestellt (ganz egal ob EU oder Drittstaaten) verstößt gegen das sogenannte Verbringungsverbot nach § 73 Abs.1 Arzneimittelgesetz, da es sich hierbei um in Deutschland nicht zugelassene Mittelchen handelt.
Das ganze is allerding nicht strafbar, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach § 97 Abs.2 Nr.8 AMG....also allerhächstens Bußgeld.

Anders siehts natürlich aus, wenn Handel unterstellt werden würde, aber das muss man erstmal nachweisen können. Würd mich mal interessieren ab was für ner Menge die da so anspringen, da gehn die Meinungen wohl auseinander.

Aber es ist wie immer, Restrisiko gibts überall, man muss es einfach versuchen zu kalkulieren.
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Leisureman



Anmeldungsdatum: 08.09.2009
Beiträge: 117

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BeitragVerfasst am: 07 Jul 2010 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

na sag ich doch! Ordnungswidrigkeit! Und wenn man nicht sonst was für dolle Dinger in der Akte hat, bleibt es beim "DU DU!".

Was immer diese super Panikmache soll. Steht zu dem was ihr macht, oder lasst es!
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Grazy67



Anmeldungsdatum: 24.09.2009
Beiträge: 18

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BeitragVerfasst am: 09 Jul 2010 2:16    Titel: Antworten mit Zitat

kommt mal runter^^
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Favlor



Anmeldungsdatum: 02.06.2009
Beiträge: 120

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BeitragVerfasst am: 17 Jul 2010 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja still geworden hier.
Gibt es irgendwas neues?
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volker158



Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 143

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BeitragVerfasst am: 17 Jul 2010 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll es neues geben? Denkst Du der hat es inzwischen geschafft am PC ein Schreiben zu das echt aussieht zu erstellen?
Und warum sollte er sich die Mühe überhaupt machen?
Er hat keinen Scanner;
kein Handy mit digi-Cam;
am PC keine Cam;
und kennt auch niemanden der eines der obigen Geräte besitzt.

D.h. er könnte SEIN Schreiben ja noch nicht mal hier einstellen um irgendjemanden zu erschrecken. Laughing Laughing Laughing
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