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Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

Verfasst: Montag 17. Januar 2022, 22:39
von AlobarAelfric
Wieso sollte eigentlich eine Rechtsschutz Versicherung nicht zahlen, wenn der Vorwurf des Medikamentenhandels nicht zutreffend ist?
Wenn ich keinen Medikamentenhandel betrieben habe, kann mir eigentlich schlecht Vorsatz vorgeworfen werden. Und der Medikamentenbezug innerhalb Deutschlands ist ja per se nicht strafbar, deswegen ja auch der Vorwurf des Handels.

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 08:47
von Gast
Hallo Alobar Aelfric, Grundvorraussetzung für Kostenübernahme der RSV wäre ohnehin ein astreiner Freispruch. Und auch wenn es meiner Meinung nach richtig wäre alle Betroffenen freizusprechen, so denke ich dies wird nicht passieren.

Es kann ja jeder mal vor einem möglichen Prozess bei seiner RSV anrufen und nach einer Deckungszusage fragen. Diese Deckungszusage hängt übrigens stark davon ab wie gut eure RSV die Erfolgschancen sieht. Und jetzt ratet mal :wacko:

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 10:58
von AlobarAelfric
Bei einem astreinen Freispruch wären seitens der Versicherung keine Kosten zu übernehmen. Das passt ja nicht so ganz zusammen, oder?

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 12:28
von AlobarAelfric
Ich hatte gestern gegoogelt und gelesen, dass die Versicherung sich im Falle einer Verurteilung sich das Geld beim Kunden wieder holt. Das dürfte bei Einstellung des Verfahrens aber nicht der Fall sein.

Soweit Rechtsschutz wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens gewährt wird, sind dem Versicherer die Kosten allerdings wieder zu erstatten, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat.

Wird dem Versicherungsnehmer ein sonstiges, nicht verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, wird Straf-Rechtsschutz solange gewährt, wie dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird.

Kein Straf-Rechtsschutz besteht für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Verbrechens. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind

Ich würde auf jeden Fall bei der Versicherung nachfragen.

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

Verfasst: Mittwoch 19. Januar 2022, 07:48
von Samuel
Eine gute Nachricht, obwohl traurig zugleich. Die Staatsanwaltschaften haben aktuell keinen Mangel an Arbeit, die gefälschten Impfpässe halten sie auf Trapp. Da dürfte in unserem Fall noch viel Zeit ins Land gehen, oder sie machen gleich einen Schlussstrich darunter. Die Geldstrafen in puncto Impfpässe sind allerdings heftig, ich hoffe das ist kein böses Omen. Keine Angst, dagegen sind wir nur kleine Fische. :)
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... z-100.html

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

Verfasst: Mittwoch 19. Januar 2022, 09:29
von Quervögler
Thema Rechtschutz .- von jemandem der das seit 40 Jahren macht :)

In den Toptarifen am Markt muss der "erweiterte Straf- Rechtsschutz" mitversichert sein. In diesem Fall habe ich grundsätzlich mal Deckung über den Vertrag - sofern es sich um ein Vergehen handelt (Strafe unter 1 Jahr). Bei einigen Anbieter ist in gewissen Bereichen auch das Thema Verbrechen dabei. Üblich geht der Versicherer in Vorleistung - Werde ich wg. VORSATZ verurteilt, muss ich bei allen mit bekannten Versicherer zurückzahlen (Ausnahme - Verkehrsrecht). Bei einem Urteil mit Strafbefehl muss ich NICHTS zurück zahlen. Er braucht also keinen Lupenreinen Freispruch. Auch das Thema "Erfolg" spielt hier keine Rolle. Die würde ggfs. im Zivilrecht greifen, wenn ich blödsinnig rumklage oder nur Klage weil ich eine Rechtsschutz habe. Keiner klagt auf eigene Kosten 20 Euro ein.

Je nach Anbieter habe ich hier also schon Deckung. Der Anwalt soll sich eine Deckungszusage beim Versicherer holen. Die machen das, die kennen das. Obacht wenn nicht nur nach RVG abgerechnet wird, sondern nach Honorar. Da haben einige Begrenzungen drin.

Insofern mit der richtigen Rechtsschutz erstmal - zumindest finanziell - kein Problem.

Jetzt noch abschließen geht nicht.

Nein... wirklich nicht.

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

Verfasst: Mittwoch 19. Januar 2022, 13:08
von AlobarAelfric
Danke für den kompetenten und hilfreichen Beitrag.

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

Verfasst: Mittwoch 19. Januar 2022, 17:50
von Alfredi
sollte man den Thread nicht besser in den MH Bereich verschieben?

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

Verfasst: Mittwoch 19. Januar 2022, 17:56
von walker
Viele Betroffene wollen nur als Gast anonym posten, das geht nur hier im offenen Bereich.

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

Verfasst: Donnerstag 20. Januar 2022, 21:23
von Samuel
420.000 Potenzmittel (Kamagra und Cobra sind zu erkennen im Bild) geschmuggelt und nur 3000€ Sicherheitsleistung dafür. Dann müsste ich, im Verhältnis dazu, max. den Gegenwert eines Burger bezahlen. Da stimmt was nicht in unserem Rechtsstaat. :palm: Momentan läuft alles mit/aus Holland nicht rund.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121264/5126097