sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsversuch

Hier können Warnungen jeglicher Art ausgesprochen werden, auch zu Webseiten der überteuerten Abzocker-Läden
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cool bleiben
Gast

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

#201 Beitrag von cool bleiben »

Hallo Schalker,
scheinbar wissen die Ermittlungsbehörden gar nicht so genau, was sie den "Verdächtigen" vorwerfen:

"§18e. entgegen § 73 Absatz 1b Satz 1 ein gefälschtes Arzneimittel oder einen gefälschten Wirkstoff in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.."

Welches "gefälschte" Medikament hast Du denn von wo aus nach Deutschland eingeführt?
Was würde ich machen?
Höflich beim Verfasser der Vorladung anrufen und um die Möglichkeit einer eigenen schriftlichen Einlassung anfragen. Darin würde ich (übrigens völlig zurecht!)
den erhobenen Tatvorwurf pauschal und ohne Begründung in einem Satz abstreiten und um Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs 2 StPO bitten.
Die Akte wird anschließend der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung übersandt. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es zu einer entsprechenden Einstellung kommt.
Sollte es wider Erwarten zu einer Anklage (welcher zurteffende Vorwurf überhaupt?) kommen, bleibt immer noch die Möglichkeit, sich anwaltliche Hilfe zu holen.

Keinesfalls würde ich mich auf eine polizeiliche Befragung/Protokollierung einlassen!

Bullet
Beiträge: 25
Registriert: Freitag 1. Juni 2018, 13:42

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

#202 Beitrag von Bullet »

Jetzt hab ich auch ein Schreiben bekommen:

Belehrung/Schriftliche Äusserung im Strafverfahren.

Mir wird vorgeworfen: Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz. (unerlaubter Handel mit nicht zugelassenen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln)
Aufgrund der bestellten Menge besteht der Verdacht das sie hiermit handel treiben wollten)


Folgende Fakten:

-ich hatte vor einem Jahr ein paar Pillen für 58 Euro bestellt inkl Porto, das ist wahr.
- keine der Pillen habe ich noch, waren ja auch nicht viele..vielleicht 20-30
- ich habe die Emails noch aus denen der Betrag hervorgeht den ich per Krypto überwiesen habe.
- ich habe noch nie in meinem Leben Pillen verkauft
- ich bin Rechtsschutzversichert

Was sagen die Gelehrten hier? Soll ich mich äussern oder lieber nicht? Wenn ja was? Oder mir einen Anwalt nehmen?

Danke schonmal für eure Hilfe im Vorraus.

KurtohneGurt
Beiträge: 36
Registriert: Donnerstag 24. Oktober 2019, 12:09

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

#203 Beitrag von KurtohneGurt »

Backen halten und nicht äußern, wie gesagt, selbst die Ermittler finden es fraglich ob da überhaupt eine Ermittlungsgrundlage besteht. Die Beweise sind dürftig, die Exceldatei überhaupt nicht als Beweis brauchbar, du hast keine Medikamente eingeführt...

schalker
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 49
Registriert: Dienstag 9. Juli 2013, 12:35

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

#204 Beitrag von schalker »

KurtohneGurt hat geschrieben: Montag 21. Februar 2022, 20:33 Backen halten und nicht äußern, selbst die Ermittler finden es fraglich ob da überhaupt eine Ermittlungsgrundlage besteht. Die Beweise sind dürftig, die Exceldatei überhaupt nicht als Beweis brauchbar, du hast keine Medikamente eingeführt...
Wenn ich keinen Anwalt einschalte, wann sollte/kann ich mich denn äußern ?
Vermute, ich bekomme dann vom SA direkt einen Strafbefehl bzw. Bußgeldbescheid.

Ohne Anwalt dürfte es schwer sein, die SA "umzustimmen".

cool bleiben
Gast

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

#205 Beitrag von cool bleiben »

Hallo Schalker und Bullet, bitte lest doch noch einmal meine bisherigen Kommentare (#192 und #201).

@Bullit,
Du hast vor einem Jahr für 58,- Medikamente mit Versand aus Deutschland bestellt. Das dürfte wohl Fakt sein.
Möglicherweise hast Du diese Medikamente sogar erhalten und konsumiert. Schon das ist zwar kein Fakt, wäre aber schlüssig.

" Unerlaubter Handel mit nicht zugelassenen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln"
" Aufgrund der bestellten Menge besteht der Verdacht das sie hiermit Handel treiben wollten"
sind pure unbelegbare Mutmaßungen, die sich hier allein auf die Bestellmenge "begründen", jedoch mit Sicherheit durch keine weiteren
Anhaltspunkte konkretisieren lassen.
Vielmehr handelt es sich hier um einen rechtlich zweifelhaften Versuch, überhaupt einen Straftatbestand bzw. Vorwurf zu konstruieren.

Du bist in keiner Form verpflichtet, Deine Unschuld zu beweisen.

Wenn Du ängstlich bist, kreuze an, dass Du von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machst. Der Vorgang geht dann an die
Staatsanwaltschaft, welche Deinen Fall rechtlich prüft. Die Chance ist groß, dass das Verfahren nach § 170 Abs 2 StPO eingestellt wird.

Etwas offensiver wäre Dein Vorgehen, wenn Du Dich kurz und knapp schriftlich ausschließlich auf den den Tatvorwurf beziehst.
Etwa: "Ich habe niemals mit Arzneimitteln gehandelt, weitergegeben oder derartiges beabsichtigt und bitte um Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO."
Auch das geht an die StA, jedoch gleich mit Deinem deutlichen Hinweis, welche Verfahrenseinstellung du erwartest.

Der Vorteil läge darin, dass du signalisierst, mit einer Einstellung "zweiter Klasse" nach § 153 StPO "Absehen von Verfolgung wegen Geringfügigkeit"
nicht einverstanden wärest. (Schließlich hast Du ja noch nicht einmal einem Freund mit einem Pillchen ausgeholfen)

Dann wartest Du erstmal die Entscheidung der StA ab.
Sollte diese wider Erwarten "eckig" werden oder etwaige Owi-Tatbestände konstruieren, wirst Du es früh genug erfahren und es bleiben Dir dann immer noch alle Möglichkeiten der Verteidigung.


@Schalker
Das oben genannte gilt im Prinzip auch für Dich. Lies bitte noch einmal meinen Kommentar #201.


@alle "Drogenhändler"
In der Apotheke gibt es sildenafil-biomo® 100 mg in der 96 Stck. Packung für 85,-

noch ein Gast
Gast

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

#206 Beitrag von noch ein Gast »

Noch ein eingestelltes Verfahren zu berichten. Habe es an einen Anwalt übergeben, RSV zahlt :top:

Ich würde nicht empfehlen selber mit irgendwelchen gegoogelten Paragraphen auf eigene Faust zu prahlen, oder zu argumentieren.
Eine Gegenfrage dazu und man liegt auf der Nase, oder guckt blöd.

Und ohne zur Befragung zu erscheinen ein Antwortschreiben mit Rückweisungen zu formulieren, ohne den konkreten Vorwurf mitgeteilt zu bekommen. Naja. Dann kann man auch gleich schreiben, dass man es war.

Quervögler
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Registriert: Mittwoch 29. Dezember 2021, 08:00

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

#207 Beitrag von Quervögler »

noch ein Gast hat geschrieben: Donnerstag 24. Februar 2022, 20:11 Noch ein eingestelltes Verfahren zu berichten. Habe es an einen Anwalt übergeben, RSV zahlt :top:
Schreibt bitte dazu nach welchem § :

170 Stpo

153 Stpo

153a Stpo

Das ist ein Unterschied!

Ich bin mit meinem Anwalt noch am absprechen, wie wir vorgehen.

Gast63937594
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Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

#208 Beitrag von Gast63937594 »

Hier ebenfalls eingestellt nach Paragraph 170.

Eine Ordnungswidrigkeit liegt ebenfalls nicht vor. Habe meine Bestellbestätigung und die Trackingnummer eingereicht um
Klarzustellen dass die Bestellung aus DE geliefert wurde.

Alles ohne Anwalt, Portokosten belaufen sich auf 2x 1€.

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Samuel
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Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

#209 Beitrag von Samuel »

Mittlerweile ist auch mein Verfahren nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Alles lief sehr smooth über den Anwalt, der sein Geld wirklich wert war (keine RSV). Nach Abzug aller Kosten habe ich letztendlich über 80% gegenüber dem billigsten Generikum in der Apotheke gespart. Jetzt kann sich jeder ausrechnen, dass es nicht um Peanuts ging. Details möchte ich nicht bekannt geben, es laufen schließlich noch Ermittlungsverfahren. Nach 20 Jahren (wie die Zeit vergeht) darf auch Mal etwas schief gehen und umgelegt auf die Jahre sind die Rechtsanwaltkosten vernachlässigbar. Trotzdem habe ich eine Menge gelernt und werde in Zukunft das Risiko minimieren.
Allen noch Betroffenen viel Glück und herzlichen Dank meinerseits für die wirklich guten Tipps und Infos hier im Forum. :top:
Ich gebe zu, dass ich gut bezahlt werde, aber es ist nicht mehr, als mir zusteht. Schließlich bin ich öfter gefickt worden als eine Nutte - Sean Connery

Andro
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Registriert: Mittwoch 10. Dezember 2014, 14:36

Re: sutrapills.co - Kundendaten 01.01 - 09.04.2021 gehackt und an Staatsanwaltschaft übermittelt, vorher Erpressungsvers

#210 Beitrag von Andro »

Hallo zusammen,
mich hat es auch erwischt. Hab Post erhalten mit dem Tatvorwurf Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Paragraph 95 (1) 2, 3, 5, 5a AMG.
Ich stehe im Verdacht in 2 Fällen Tramadol in einem Online-Shop erworben zu haben.

Ich brauche dringend eure Hilfe.
Was soll ich jetzt am besten machen?
Danke euch im Voraus.

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