wolve69 hat geschrieben: ↑Freitag 12. März 2021, 15:53
Knapp ein Jahr ist es her und heute habe ich von Swissmedic den Strafbescheid erhalten...
Ich will jetzt nicht sagen wie hoch der ist, aber ich würde sagen im Rahmen eines durchschnittlichen dt. Monatslohnes - krass!
Zur Erinnerung: Ich habe Tada 60mg an meine Adresse bei einer Grenzpaket Filiale in DE liefern lassen. Dort wurden diese beschlagnahmt, wahrscheinlich von dt. Zoll. Swissmedic wirft mir aber vor, die Tabs in die Schweiz eingeführt zu haben, was in dem Sinn ja eigentlich gar nicht der Wahrheit entspricht. Empfängeradresse ist ja in DE, also haben die Tabs gar nie Schweizer Gebiet erreicht.
Frage: Komme ich damit durch - hat da jemand Erfahrung?
Zu dem Schweiz-Deutsch Debakel kann ich dir nicht helfen.
Wenn es allerdings um eine Paketlieferung aus oder nach Deutschland geht und es keine weitere
Beweise gegen dich gibt. Sagen wir eine überweisung von deinem deutschen Konto mit dem Überweisungstext "tada 60mg kauf" oder sie die tabletten direkt in deiner hand gefundne haben, kommst du zu 99% raus.
Gibt hier im Forum schon mehrere so Geschichten mit immer dem gleichen Ausgang: Einstellung oder einstellung gegen kleines Entgelt.
Was mich etwas stutzig macht ist diese Schweiz nummer die da mit rein kommt. Ob du nach schweizer recht verurteilt wirst oder nicht. Wenn ja, dann könnte es anders aussehen.
Ganz wichtig: Ich bin kein Anwalt.