Pillen bei ebay! Wie machen die das nicht erwischt zu werden ?

Für Themen die sonst nirgends reinpassen!
Nachricht
Autor
lerandy
Beiträge: 5
Registriert: Montag 7. November 2016, 12:11

Pillen bei ebay! Wie machen die das nicht erwischt zu werden ?

#1 Beitrag von lerandy »

Hallo,
mich würde mal interessieren, wie die ganzen ebay Pillenhändler bei ebay überleben. Wir wissen ja alle hier, das es keine Kräutertabletten sind, auch die Behörden bzw. ebay sind ja nicht dumm und wissen was da verkauft wird. Manche Verkäufer sind seit Monaten oder Jahren dabei. Inwieweit wird denn sowas geduldet?

LG

Benutzeravatar
big-mike
Site Admin
Site Admin
Beiträge: 5917
Registriert: Mittwoch 12. November 2014, 14:12

Re: Pillen bei ebay! Wie machen die das?

#2 Beitrag von big-mike »

:)
Flocki hat geschrieben:Ich beobachte den Handel von PDE-5-Hemmern in der Bucht jetzt seit September des letzten Jahres, also inzwischen seit fast einem Jahr. Da hat sich tendenziell gar nichts verändert, seit menshelp diese Sache stärker im Visier hat. Auktionen wurden auch vorher schon beendet und Verkäufer sind verschwunden, dafür tauchen dann auch wieder neue auf.

Ich habe keinen tieferen Einblick in die Arbeitsweise von ebay, wenn es um illegale Medikamentenverkäufe geht - aber ich weiß wie da im Bereich Markenrecht/Geschmacksmusterrecht vorgegangen wird. Ebay beendet illegale Verkäufe sehr zeitnah und unkompilziert auf Zuruf, geht aber nicht aktiv selbst gegen Rechtsverletzer vor, auch wenn das technisch sehr leicht möglich wäre.

Ganz offensichtlich ist das hier auch nicht anders. Eine simple Suchroutine könnte schon 90% der Auktionen automatisiert beenden. Wie effektiv ebay an anderer Stelle solche Automatiken einsetzt, weiß jeder, der schon mal versucht hat, per Anfrage an einen Verkäufer Geschäfte außerhalb der Plattform abzuwickeln.

Das wird sich auch nicht dadurch ändern, dass hier ein paar Auktionsnummern genannt werden. Das Weglassen direkter Links und der Verzicht auf die Nennung von Händlernamen sind als Vorsichtsmaßnahme mehr als ausreichend.

Ebay hat auch gar kein Interesse daran, das aktuelle Vorgehen zu ändern, denn es ist aus deren Sicht der ideale Weg zwischen rechtlicher Absicherung auf der einen und Gewinnmaximierung auf der anderen Seite. Das würde sich IMHO erst dann ändern, wenn der Handel mit PDE-5-Hemmern in die Medien gezerrt würde. Falls also Monitor mal darüber berichtet, brechen andere Zeiten an - aber menshelp ist nicht annähernd bedeutend genug, um irgend eine messbare Wirkung zu erzeugen.


Ähnliche Themen:

-Pillenkauf auf ebay, Risiko der Datenweitergabe ?

-ebay Angebote - welche Details sollen wir posten ?
Wenn Männer Wert auf Weiber legen,
tun Sie's meist der Laiber wegen.

Benutzeravatar
big-mike
Site Admin
Site Admin
Beiträge: 5917
Registriert: Mittwoch 12. November 2014, 14:12

Re: Pillen bei ebay! Wie machen die das nicht erwischt zu werden ?

#3 Beitrag von big-mike »

Habe nochmal etwas gestöbert: ;)
NeverMind hat geschrieben:
Flocki hat geschrieben: Auf Ebay werden ja inzwischen genauso mehr der weniger offen Silden vertickt. Offenbar scheint es weder die Seitenbetreiber noch die Staatsmacht großartig zu interessieren...
Das kann ich noch nachvollziehen, da der Patentschutz für Viagra ausgelaufen ist, aber bei den anderen Wirkstoffen (Levitra, Cialis) kommen Ebay-Händler bisher auch ungeschoren davon - und das ist ja eine ganz andere Nummer. Bisher hat wohl noch niemand solche Angebote gemeldet (ist ja über die Meldefunktion ganz einfach) oder Ebay hat nicht reagiert. Schon komisch, aber so haben Männer ohne Kenntnis über unsere Bezugsquellen eine weitere Möglichkeit der Beschaffung zu halbwegs guten Preisen :?
Flocki hat geschrieben:Der Patentschutz ist aus Sicht der Seitenbetreiber uninteressant. Die Patentverletzung begeht der Anbieter und solange der Seitenbetreiber keine Kenntnis hat, ist das auch keine Beihilfe, denn diese setzt eine vorsätzliche Mitwirkung an einer vorsätzlichen rechtswidrigen Patentverletzung voraus. Und _hat_ der Seitenbetreiber Kenntnis, dann muss er das Angebot ohnehin entfernen - egal ob Silden oder Tadas angeboten werden.

Ich denke, es gibt schlicht nicht genug Denunziaten, die sowas melden - und die Kunden sind ja in der Regel nicht interessiert, ihre Bezugsquelle zum Versiegen zu bringen. Und Ebay sucht vermutlich von sich aus nicht besonders aktiv nach solchen Artikeln, weil sie schließlich auch dafür Provisionen abgreifen.
DerlebendeTod hat geschrieben:
NeverMind hat geschrieben: Mich wundert nur, dass weder die Helfershelfer von Bayer noch Lilly das WWW regelmäßig nach solchen Angeboten durchforsten :?
Glaub mir, dass tun sie. Die haben Rechtsabteilungen die nichts anderes machen. Aber Global gesehen, hast du da als Konzern verloren. Ich möchte nicht wissen wie viele hundertausende Seiten es im WWW gibt, die allein hier gegen geltendes Patent Recht verstoßen. Die sprießen wie Pilze aus dem Boden und sind genauso schnell wieder verschwunden. Und dann hast du noch Grauzonen-Länder wie Indien die nicht an diese Abkommen gebunden sind.

Ich denke die konzentrieren sich auf die wirklich dicken Fische, wo es dann auch was zu holen gibt bzw. wo der Konzernschaden sich auch wirklich in Zahlen bemerkbar macht.
NeverMind hat geschrieben:
DerlebendeTod hat geschrieben: Ich denke die konzentrieren sich auf die wirklich dicken Fische, wo es dann auch was zu holen gibt bzw. wo der Konzernschaden sich auch wirklich in Zahlen bemerkbar macht.


Das ist doch bei Ebay (in Summe, global gesehen) der Fall, da könnte man doch über deren Zentrale fordern, dass solche Angebote nicht online gestellt werden und über entsprechende Strafandrohungen Druck ausüben.
Flocki hat geschrieben:
NeverMind hat geschrieben:Das ist doch bei Ebay (in Summe, global gesehen) der Fall, da könnte man doch über deren Zentrale fordern, dass solche Angebote nicht online gestellt werden und über entsprechende Strafandrohungen Druck ausüben.
Nein, das kannst Du vergessen. Ebay weist bei der Einstellung einer Auktion bzw. in seinen AGB deutlich darauf hin, welche Artikel nicht eingestellt werden dürfen. Und Ebay reagiert auf Zuruf der Rechteinhaber blitzschnell, die Angebote werden innerhalb weniger Minuten entfernt und als Rechteinhaber bekommt man dafür auch einen separaten Zugang, mit dem das relativ einfach geht (jedenfalls war das vor ein paar Jahren so - da habe ich in einer Geschmacksmusterverletungssache für einen Kunden Dutzendweise Auktionen beendet). Ebay rückt zudem auch sämtliche Daten des Anbieters heraus, gegen den man dann (soweit die Daten nicht gefaket sind) vorgehen kann. Zu mehr ist Ebay aber nicht verpflichtet und das wäre auch unverhältnismäßig. Ebay kann nicht jedes Angebot prophylaktisch auf Rechtsverstöße abklopfen.
DerlebendeTod hat geschrieben:Ebay schreibt folgendes:

Kategorie mit hohen Sicherheitsanforderungen:
Da die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Medikamente vom Gesetzgeber eingeschränkt ist und nur über Apotheken erfolgen darf, unterliegt die Unterkategorie "Medikamente von Apothekern" bei eBay speziellen Sicherheitsanforderungen, die streng überwacht werden. Nur wer von eBay zum Handel in dieser Kategorie zugelassen ist, darf dort Angebote einstellen. Alle anderen werden bei dem Versuch abgewiesen


Wer darf in der Kategorie "Medikamente von Apothekern" anbieten?
Ausschließlich Apotheker, die im Versandapothekenregister des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information erfasst sind, dürfen Medikamente bei eBay verkaufen. Sie müssen zudem das Anmeldeverfahren für Apotheker bei eBay durchlaufen.

Der Apotheker ist bei eBay.de angemeldet und hat seinen Firmensitz in Deutschland.

Hinweis: Medikamente dürfen nur in der Kategorie "Medikamente von Apothekern" angeboten werden.


Interessant was manche Verkäufer unter Ihr Angebot schreiben:

http://www.ebay.de/itm/Best-Natural-str ... 716wt_1185

NOTE TO EBAY - THIS LISTING IS FOR A 100% HERBAL PRODUCT THAT DOES NOT REQUIRE A PRESCRIPTION. THIS LISTING DOES NOT BREACH EBAY RULES & POLICIES FOR DRUGS & PARAPHERNALIA (THIS HAS BEEN CONFIRMED BY EBAY CUSTOMER SERVICE). PLEASE DO NOT REMOVE THIS LISTING. THANK YOU.

Ich denke Ebay selbst wird es egal sein, solang Sie hierfür nicht haftbar gemacht werden können. Das haben die Burschen sicher auch schon längst überprüft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen diese Thematik völlig fremd ist! Man darf auch nicht vergessen, dass Ebay hier gut mit verdient!
NeverMind hat geschrieben:
DerlebendeTod hat geschrieben:Kategorie mit hohen Sicherheitsanforderungen:
Da die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Medikamente vom Gesetzgeber eingeschränkt ist und nur über Apotheken erfolgen darf, unterliegt die Unterkategorie "Medikamente von Apothekern" bei eBay speziellen Sicherheitsanforderungen, die streng überwacht werden. Nur wer von eBay zum Handel in dieser Kategorie zugelassen ist, darf dort Angebote einstellen. Alle anderen werden bei dem Versuch abgewiesen
Ich denke Ebay selbst wird es egal sein, solang Sie hierfür nicht haftbar gemacht werden können. Das haben die Burschen sicher auch schon längst überprüft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen diese Thematik völlig fremd ist! Man darf auch nicht vergessen, dass Ebay hier gut mit verdient!
Offensichtlich verstößt Ebay gegen die eigenen Regeln zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und bietet (wissentlich??) eine Plattform für kriminelle Aktivitäten. Ich würde gerne eine entsprechende Meldung machen, um zu sehen, ob und wie schnell Ebay seiner Verpflichtung nachkommt, solche Angebote nach Hinweisen zu entfernen. Allerdings bin ich kein Denunziant und möchte auch keinesfalls die "Pharmafia" unterstützen.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/verbot ... 39070.html
Eine generelle Pflicht, Verkäufe derartiger Mittel zu unterbinden, gibt es für die Verkaufsplattformen nicht. Amazon, eBay & Co. erklären sich jedoch bereit, bei entsprechenden Hinweisen zu reagieren und Angebote von ihren Plattformen zu entfernen. Da Verkaufsbedingungen das Anbieten illegaler Waren in der Regel verbieten, sind zudem Mitarbeiter mit der Kontrolle beschäftigt.

Flocki hat geschrieben:
NeverMind hat geschrieben:Offensichtlich verstößt Ebay gegen die eigenen Regeln zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und bietet (wissentlich??) eine Plattform für kriminelle Aktivitäten.
Nein, das tun sie gerade nicht! Was den Verkauf von rezeptfreien aber apothekenpflichtigen Medikamenten angeht, hält sich Ebay strikt an die gesetzlichen Vorschriften. Die dort vertickten Helferlein werden ja auch gerade _nicht_ als Arzneimittel angeboten, sondern als Nahrungsergänzungsmittel auf pflanzlicher Basis.
NeverMind hat geschrieben:
Eine generelle Pflicht, Verkäufe derartiger Mittel zu unterbinden, gibt es für die Verkaufsplattformen nicht. Amazon, eBay & Co. erklären sich jedoch bereit, bei entsprechenden Hinweisen zu reagieren und Angebote von ihren Plattformen zu entfernen.
Das entspricht ziemlich exakt dem von mir zuvor erläuterten Sachverhalt.
Wenn Männer Wert auf Weiber legen,
tun Sie's meist der Laiber wegen.

marcoxex
Beiträge: 7
Registriert: Dienstag 8. Dezember 2020, 15:35

Sildenafil und Tadalafil auf eBay?

#4 Beitrag von marcoxex »

Mod.: Grenzwertig lesefaule Anfrage hierher verschoben!

Hallo alle zusammen,

ich hab da mal eine Frage, weil mich das irgendwie wirklich beschäftigt. Also vor ein paar Wochen
hat ein Freund mir gezeigt, dass man doch tatsächlich auf eBay Potenzmittel bestellen kann.

Potenzmittel sind mir nicht ganz neu. Hab früher schon ein paar mal Viagra oder Cialis aus Spaß eingenommen.
Nun verstehe ich aber nicht, wie das sein kann, dass man sowas einfach so ohne Rezept auf eBay kaufen kann?

Hab mal eine Testbestellung gemacht und von einem Anbieter "HERBAL S-MAX" Tabletten gekauft. Auf dem Bild blaue Pillen ähnlich
wie Viagra eben mit einer 100 drauf geprägt. Bezahlt habe ich per SEPA direkt auf ein deutsches Konto.

Nun ist ein Brief angekommen und tatsächlich von einer UG in DE mit den 10 Pillen. Die Pillen haben aber nichts mit
HERBAL S MAX zu tun, sondern es sind SILDAMAX 100 MG von der Firma Agron India Limited.

In der Beschreibung von dem eBayer steht folgendes:

" Inhaltsstoffe :

400 mg Sibirischer Ginseng (Eleutherococcus senticosus), 210 mg Calcium (Calciumcarbonat) (26% ETM*),200 mg L-Arginin, Füllstoff: E460,100 mg Ginkgo

150 mg Muira puama (Ptychopetalum olacoides), 100 mg Sägepalme (Serenoa repens), 100 mg Tribulus terrestris, Füllstoff: E466, Rieselhilfe: E570,

Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylzellulose, (Trägerstoff: Triacetin), Karnaubawachs, Rieselhilfen: E551, E572. *ETM = Empfohlene Tagesmenge. "

und weiter

Verkauf nur an Personen über 18 Jahre

Mit dem Kauf bestätigen Sie das Sie min. 18 Jahre alt sind.

Die Artikelbeschreibungen beruhen auf Angaben der jeweiligen Herstellers.

Wir übernehmen keinerlei Garantie und Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben.


-

Aber wie kann das sein, dass das ganze legal scheint und das so gedulded wird? Der eBayer und auch andere
sind da ja teilweise 2 oder 3 Jahre aktiv.

Kann mir jemand sagen, welche Schlupflöcher da irgendwie ausgenutzt werden? Ich meine selbst wenn es eine UG ist,
die müssen ja irgendwie die Pillen ins Land schaffen und angeben, dass es NEMs sind , sind es ja aber nicht
und man muss ja auch dem Finanzamt offenlegen, welche Rechnungen man bezahlt und für was.

Benutzeravatar
Alfredi
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 1308
Registriert: Dienstag 21. August 2012, 11:27

Re: Pillen bei ebay! Wie machen die das nicht erwischt zu werden ?

#5 Beitrag von Alfredi »

wenn die Sachen mal in GB sind dann sind sie in der EU und die Briten nehmen es nicht so ernst mit "Herbals".
Im Hamburger Hafen kommen jährlich 8 Mio Kontainer an, 10% schaffen die Grünen zu kontrollieren.
viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...

marcoxex
Beiträge: 7
Registriert: Dienstag 8. Dezember 2020, 15:35

Re: Pillen bei ebay! Wie machen die das nicht erwischt zu werden ?

#6 Beitrag von marcoxex »

Achso, ich verstehe :D

Aber nehmen wir an okay ich bekomme die Sildamax oder die Herbal Produkte nach DE, jetzt verkaufe ich die über eBay über eine UG,
das kann doch nicht legal sein, oder?
In den Angeboten steht, dass der Händler steht sowas ähnliches wie

"

Verkauf nur an Personen über 18 Jahre

Mit dem Kauf bestätigen Sie das Sie min. 18 Jahre alt sind,
und das sie sich vorher einen ärztlichen Rat zwecks der Einnahme eingeholt haben.
Die Artikelbeschreibungen beruhen auf Angaben der jeweiligen Herstellers.
Wir übernehmen keinerlei Garantie und Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben.
Mit dem Kauf bestätigen sie die Anzeige vollständig gelesen und akzeptiert zu haben.




Uns wird oft die Frage hinsichtlich der Echtheit unserer Produkte gestellt und aus welchem Grund an keiner Stelle erwähnt wird, dass es sich z.B. um Originalprodukt handelt? Um die Antwort schon vorweg zu nehmen möchte wir auf folgendes hinweisen: Aus rechtlichen Gründen dürfen wir nicht mit der Echtheit unserer Produkte werben. Die Gesetzgebung sieht dies als unlauteren Wettbewerb an. Das anbieten von Markenprodukten mit Begriffen wie „original“ wird als „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ angesehen, was wiederum zu Abmahnungen durch Mitbewerber führen kann. Aus diesem Grund verzichten wir auf derartige Hinweise und Angaben.
Suchen Sie unter google einfach nach " Werben mit Selbstverständlichkeiten " , da wird dies gut erläutert.
"

Benutzeravatar
NeverMind
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 3270
Registriert: Freitag 8. August 2014, 14:21

Re: Pillen bei ebay! Wie machen die das nicht erwischt zu werden ?

#7 Beitrag von NeverMind »

marcoxex hat geschrieben: Mittwoch 9. Dezember 2020, 09:48 Achso, ich verstehe :D

Aber nehmen wir an okay ich bekomme die Sildamax oder die Herbal Produkte nach DE, jetzt verkaufe ich die über eBay über eine UG,
das kann doch nicht legal sein, oder?
So ganz verstanden hast du es offensichtlich noch nicht, hier eine Erläuterung am Beispiel Kamagra, gilt auch für alle anderen indischen/asiatischen PDE5-Hemmer Generika:

Ist Kamagra in Deutschland und der EU zugelassen?

Kamagra ist in Deutschland ebenso wie in den anderen europäischen Ländern nicht zugelassen! Aufgrund mangelnder Prüfung und fehlender Qualitätskontrollen in Indien ist der Verkauf und Erwerb von Kamagra in EU und UK verboten. Dieses Verbot dient dem Verbraucherschutz, da falsch deklarierte oder nicht überprüfte Produkte gesundheitsschädliche und sogar tödliche Wirkungen haben können.
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

Maxamor
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 347
Registriert: Donnerstag 6. Februar 2014, 12:54

Re: Pillen bei ebay! Wie machen die das nicht erwischt zu werden ?

#8 Beitrag von Maxamor »

lerandy hat geschrieben: Mittwoch 14. Februar 2018, 20:30 Hallo,
...Inwieweit wird denn sowas geduldet?

LG
Sei doch froh!?

marcoxex
Beiträge: 7
Registriert: Dienstag 8. Dezember 2020, 15:35

Re: Pillen bei ebay! Wie machen die das nicht erwischt zu werden ?

#9 Beitrag von marcoxex »

Ja. Finde ich auch in Ordnung ist alles super.
Aber: Können Käufer rechtlich nichts gegen einen solchen Verkäufer machen oder ist
er auf der sicheren Seite, immerhin verkauft er verschreibungspflichtige Medikamente oder auf
was beruft sich dann so jemand, wenn er mal ein Brief von den Behörden bekommt?

Mich interessiert das nur, blicke da nicht durch :D

Dreibein
Beiträge: 4
Registriert: Freitag 16. Oktober 2020, 10:22

Re: Pillen bei ebay! Wie machen die das nicht erwischt zu werden ?

#10 Beitrag von Dreibein »

Hallo marcoxex,

ich kann nur allen dringend davon abraten, über eBay "HERBAL S-MAX" oder andere nicht in Deutschland zugelassene Arzneimittel zu kaufen, auch wenn die Inhaltsstoffe in eBay z.T. falsch angegeben sind. Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) wird mit hohen Geldstrafen geahndet.

Früher oder später wird der eBay-Händler - aber auch die Käufer - Bekanntschaft mit der Staatsanwalt machen. Dann gibt es das volle Programm: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme sämtlicher Computer, Unterlagen und Pillen, Feststellung der eBay-Käufer mit dortiger Hausdurchsuchung und strafrechtliche Verfolgung von Händler und Käufer.

Der Käufer kann gegen den Verkäufer rechtlich nur dann vorgehen, wenn er arglistig über Beschaffenheit (Inhaltsstoffe und die freie Verkäuflichkeit) der Pillen vom Verkäufer getäuscht wurde und er auf dessen Angaben vertrauen durfte. Der Käufer kann erfahrungsgemäß bestenfalls den Kaufreis über PayPal zurückbekommen, weil solche eBay-Händler so gut wie immer ohne pfändbares Vermögen sind. Schadensersatzansprüche sind also fast nie durchsetzbar.

Wenn die Staatsanwaltschaft den Verkäufer ermittelt, gibt es für ihn keine Gnade.

Dem Käufer muss zwar nachgewiesen werden, dass er sich durch den Kauf strafbar gemacht hat. Für eine Verurteilung reicht es aber schon aus, dass der Richter zu der Überzeugung gelangt, der Käufer habe aufgrund der Beschreibung und Fotos bei eBay Zweifel daran haben müssen, dass es sich um ein in Deutschland zugelassenes und frei verkäufliches Medikament handelt. Wenn der Käufer trotz solcher Zweifel, die sich aufdrängen, kauft, nimmt er billigend in Kauf, dass die Pillen nicht zugelassen sind und handelt damit im strafrechtlichen Sinn vorsätzlich (in der Fachsprache "bedingter Vorsatz"). Die Folge wäre eine Verurteilung des Käufers wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das AMG.
Schrumpfschlauchträger werden hier zu Dreibeinern! :lol:

Antworten