Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirkung

Hier können Warnungen jeglicher Art ausgesprochen werden, auch zu Webseiten der überteuerten Abzocker-Läden
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Aua
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#41 Beitrag von Aua »

walker hat geschrieben:Ob sie über KE an den Accountnamen des Users gekommen sind (dzt Spekulation) wird uns der User noch berichten.
Ob sie über KE an den Accountnamen oder weitere Daten gekommen sind, weiß ich nicht, halte ich für unwahrscheinlich. Woran sie aber sicherlich gekommen sind, s.u. Was ebenfalls sicher keine Spekulation ist, dass dieses Forum nicht nur von Kunden gelesen wird, sondern als Ermittlungsfundgrube für die Polizei dient. Die wären saublöd, wenn sie es nicht nutzen. Leichter können die nicht an Informationen kommen.

Jeder darf davon ausgehen, dass von sämtlichen Shops die Kontoverbindungen der entsprechenden Ermittlungsbehörde bekannt sind. Wer das Geld für seine Pillen überweist, kann ein Konto beim Shop anlegen. Der Kauf ist mit Überweisung für alle Ewigkeit nachverfolgbar. Ein Steuergeheimnis gibt es nicht mehr, an Bankkontodaten zu kommen ist für keine Ermittlungsbehörde noch irgendein Problem. Da wird es schwierig zu behaupten, man habe die Bestellung nicht selber aufgegeben, sondern ein mißliebiger Nachbar. Wieso hat man sie dann bezahlt?

Deshalb sollte man den Rat, nur kleinere Bestellungen aufzugeben um den Rat erweitern, nicht auf ein Konto des Shops zu überweisen. Gleiches dürfte für Paypal gelten.

Einen sicheren Weg für Überweisungen hat AP gefunden, die kein eigenes Konto benutzen, sondern einen Bitcoinanbieter dazwischenschalten und so den eigentlichen Geldempfänger verschleiern. Dem Beispiel sollten die anderen Shops für Überweisungen folgen.

Danach dann der Rat, kein Kundenkonto anzulegen und Wegwerfmailadressen zu verwenden oder zumindest Privnote o.ä. zu nutzen, was die ursprüngliche Nachricht löscht und nur für denjenigen lesbar macht, der sie lesen soll. Oder anders gesagt, es gibt Zahlungswege, da sind sämtliche weitere "Geheimhaltungsmaßnahmen" wurscht. Das Gesamtpaket ist entscheidend.

Von Panik kann ich in dem Thread nichts lesen. Eher davon, das man im Postentdeckungsfall es im Vorfeld hauptsächlich selbst in der Hand hatte, was danach weiter passiert. Der Thread dient der Info, was man machen kann und der Aufklärung der konkreten Pangea 2014 Aktion gegen den einen User.

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Diavolo
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#42 Beitrag von Diavolo »

Nochmal: Das ist hier kein Panik-Thread, sondern die Warnung der Benutzer, die bei der Pangea 2014 ein Paket verloren haben und diese bei größeren Bestellmengen mit akuten Maßnahmen rechnen müssen.

Zudem die Warnung an alle, denen ein Paket abhanden gekommen ist, dass sich Maßnahmen der Behörden durchaus um Jahre verzögern können und man die Bestände möglichst klug verteilen sollte.

Das hier wildeste Vermutungen ausgetauscht werden, ist natürlich nicht im Sinn der Erfindung und mögliche Panikreaktionen auch nicht. Jeder sollte sich den Sachverhalt in Ruhe überlegen und für sich die richtige Entscheidung treffen.
Also entweder eher kleine Mengen bestellen oder eine anonymisierte Lieferadresse verwenden!
Ganz genau. Oder bei größeren Bestellungen zumin. eine innerdeutsche Lieferung in Anspruch nehmen oder versuchen der Pangea auszuweichen.
aber ohne die im letzten Absatz genannte Maßnahme brauche ich weder über PGP noch Bitcoin nachzudenken
Das sehe ich nicht so. Wenn sie schon die Bude auf den Kopf stellen, EDV beschlagnahmen und die Finanzen durchleuchten, machen sich alte Bestell-Emails und direkte SEPA-Überweisungen auf das Konto von Händlern sicher nicht besonders gut. Stichwort: Schadensbegrenzung!

(Obwohl man natürlich trefflich darüber streiten kann, wer die Eier hat irgendwas abzustreiten, wenn einen die netten Herren und Damen durch die Mangel drehen.)

Insgesamt wäre es an der Zeit die FAQ für Einsteiger in das Thema mit dem aktuellen Knowhow zu erweitern.

walker
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#43 Beitrag von walker »

"FAQ für Einsteiger in das Thema mit dem aktuellen Knowhow zu erweitern."

Thread hier habe ich bereits verlinkt im Thread der empfohlenen shops.

Flocki
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#44 Beitrag von Flocki »

Aua hat geschrieben:Was ebenfalls sicher keine Spekulation ist, dass dieses Forum nicht nur von Kunden gelesen wird, sondern als Ermittlungsfundgrube für die Polizei dient.
Da das nach Deiner Aussage "sicher keine Spekulation" ist, möchtest Du doch bitte noch einen Nachweis dafür liefern!

Und danach beginnen wir dann mit der Diskussion darüber, welchen ermittlungstechnischen Nutzen die Polizei daraus ziehen kann und wie das jemanden tangiert, der weder eine strafbare Handlung begeht noch einer solchen verdächtigt wird!
Aua hat geschrieben:Leichter können die nicht an Informationen kommen.
Welche "Informationen" sind das? Dass ein Nutzer mit Namen "Aua" sich damit brüstet, regelmäßig Ordnungswidrigkeiten zu begehen?
Aua hat geschrieben:Deshalb sollte man den Rat, nur kleinere Bestellungen aufzugeben um den Rat erweitern, nicht auf ein Konto des Shops zu überweisen. Gleiches dürfte für Paypal gelten.
Weshalb nicht? Warum sollte ich eine Bestellung von 50 Pillchen nicht per Paypal bezahlen? Nenne bitte für den Anfang mal _einen_ Fall, wo eine solche Paypal-Zahlung irgendeinen Unterschied zu Bitcoins oder Muschelgeld im toten Briefkasten gehabt hätte!

Nimm bitte mal zur Kenntnis, auf welche Weise in SÄMTLICHEN bislang bekannten Fällen ermittelt wurde und wodurch diese Ermittlungen angetriggert wurden.
Diavolo hat geschrieben:
Also entweder eher kleine Mengen bestellen oder eine anonymisierte Lieferadresse verwenden!
Ganz genau. Oder bei größeren Bestellungen zumin. eine innerdeutsche Lieferung in Anspruch nehmen oder versuchen der Pangea auszuweichen.
Du erinnerst Dich aber schon, dass es beim Sutrapills-Fall gerade um die "innerdeutschen" Lieferungen ging? "Innerdeutsch" ist keine sichere Möglichkeit, um beschlagnahmten Sendungen auszuweichen!
Diavolo hat geschrieben:
aber ohne die im letzten Absatz genannte Maßnahme brauche ich weder über PGP noch Bitcoin nachzudenken
Das sehe ich nicht so. Wenn sie schon die Bude auf den Kopf stellen, EDV beschlagnahmen und die Finanzen durchleuchten, machen sich alte Bestell-Emails und direkte SEPA-Überweisungen auf das Konto von Händlern sicher nicht besonders gut. Stichwort: Schadensbegrenzung!
(Farbige Hervorhebungen von mir.) Ja, man mag darüber diskutieren, ob man dem in den Brunnen gefallenen Kind zumindest noch ein paar Nahrungsmittel hinterher wirft oder was immer Du an "Schadensbegrenzung" dann noch unternehmen willst. Meine Intention ist allerdings eine diametral andere - ich weise hier auf das hin, was man tun sollte, um die oben rot markierten Vorgänge zu VERHINDERN.

Ich stimme Dir ja grundsätzlich zu: Wer Straftaten begeht oder sich zumindest solchen in einer so gravierenden Weise verdächtig macht, dass gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden, der muss unbedingt dafür sorgen, dass im Zusammenhang damit stattfindende finanzielle Transaktionen nicht zurückverfolgbar sind und dass möglichst jegliche Kommunikation in diesem Zusammenhang konspirativen Gesichtspunkten genügt!

Viel einfacher und auch in Bezug auf die Folgen deutlich angenehmer ist hingegen ein Verhalten, was derartige Ermittlungen von vorne herein nicht entstehen lässt!

ciao
Flocki

Aua
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#45 Beitrag von Aua »

Flocki hat geschrieben:
Aua hat geschrieben:Was ebenfalls sicher keine Spekulation ist, dass dieses Forum nicht nur von Kunden gelesen wird, sondern als Ermittlungsfundgrube für die Polizei dient.
Da das nach Deiner Aussage "sicher keine Spekulation" ist, möchtest Du doch bitte noch einen Nachweis dafür liefern!

Und danach beginnen wir dann mit der Diskussion darüber, welchen ermittlungstechnischen Nutzen die Polizei daraus ziehen kann und wie das jemanden tangiert, der weder eine strafbare Handlung begeht noch einer solchen verdächtigt wird!
Wenn bei einer Demonstration sämtliche Handydaten (rechtswidrig) mitgeloggt und anschließend überprüft werden (so in Dresden vor ein paar Jahren geschehen), in Polizeigesetzen einiger Bundesländer die Ermächtigung für einen Bundestrojaner steht, obwohl ihn das BVerfG verboten hat (so vor paar Tagen auf tagesschau.de nachzulesen) und nun das auch auf Smartphones ausgeweitet werden soll, um einer Verschlüsselung zuvor zu kommen, bei einer Autofahndung alle verfügbaren Daten der Zulassungsstellen abgefragt werden, vom BKA im Darknet ein Scheinkauf von Waffen durchgeführt wird, um an denjenigen zu kommen, der die Waffe an den Münchner Schüler verkauft hat, diverse Dealer im Darknet auch mit Scheinkäufen hochgenommen worden sind, schon bei Steuervergehen nicht nur durchsucht, sondern das gesamte persönliche und geschäftliche Umfeld des Betroffenen befragt wird, Telefonabfragen, Handyüberwachung mittlerweile zum Standard verkommen sind, da fragst Du tatsächlich nach einem Beweis, dass bei Ermittlungen, wo 8 Mann ein Haus auf den Kopf stellen wegen 400 Fickpillen, also mit einem Riesenaufwand auf einen Spatz geschossen wird, ob dieselben Ermittler nicht in der Lage sind, in diesem Forum bei jedem Shop mit wenigen Klicks eine Scheinbestellung zu machen, um an die IBAN und BIC des Shopkontos zu kommen und das mit dem Konto des Betreffenden abzugleichen? Wie naiv bist Du Flocki? Oder hat Deine permanente Verweigerungshaltung was Sicherheitsfragen betrifft System?
Flocki hat geschrieben:
Aua hat geschrieben:Leichter können die nicht an Informationen kommen.
Welche "Informationen" sind das? Dass ein Nutzer mit Namen "Aua" sich damit brüstet, regelmäßig Ordnungswidrigkeiten zu begehen?
Z.B. mit dem Shopkonto nachzuweisen, wann und in welcher Höhe wo bestellt wurde. Und dann ist plötzlich aus einer kleinen Bestellung ein ganzen Haufen an Bestellungen geworden.
Flocki hat geschrieben:
Aua hat geschrieben:Deshalb sollte man den Rat, nur kleinere Bestellungen aufzugeben um den Rat erweitern, nicht auf ein Konto des Shops zu überweisen. Gleiches dürfte für Paypal gelten.
Weshalb nicht? Warum sollte ich eine Bestellung von 50 Pillchen nicht per Paypal bezahlen? Nenne bitte für den Anfang mal _einen_ Fall, wo eine solche Paypal-Zahlung irgendeinen Unterschied zu Bitcoins oder Muschelgeld im toten Briefkasten gehabt hätte!
Wenn Du walkers Posts aufmerksam gelesen hättest, dann wäre Dir das Wort Finanzermittlungen nicht entgangen, die zusätzlich zu dem konkreten Fund als Argument für den Durchsuchungsbefehl genannt wurden. Damit wird nicht der überwiesene Beitrag für den Kanninchenzüchterverein gemeint sein.
Flocki hat geschrieben:
Diavolo hat geschrieben:
aber ohne die im letzten Absatz genannte Maßnahme brauche ich weder über PGP noch Bitcoin nachzudenken
Das sehe ich nicht so. Wenn sie schon die Bude auf den Kopf stellen, EDV beschlagnahmen und die Finanzen durchleuchten, machen sich alte Bestell-Emails und direkte SEPA-Überweisungen auf das Konto von Händlern sicher nicht besonders gut. Stichwort: Schadensbegrenzung!
(Farbige Hervorhebungen von mir.) Ja, man mag darüber diskutieren, ob man dem in den Brunnen gefallenen Kind zumindest noch ein paar Nahrungsmittel hinterher wirft oder was immer Du an "Schadensbegrenzung" dann noch unternehmen willst. Meine Intention ist allerdings eine diametral andere - ich weise hier auf das hin, was man tun sollte, um die oben rot markierten Vorgänge zu VERHINDERN.
Es ist bisher noch überhaupt nicht zu sehen, wann solche Ermittlungen aufgenommen werden und wann nicht. D.h. die Bestellgrenze ist nicht klar. Sind es 50 Pillen, 100 Pillen, 150 Pillen oder wo liegt die Grenze. Es gab Fälle, da hat eine StA wegen zwei Händen voller Walnüsse eine Anklage wegen Diebstahl erhoben. Soll heißen, ich würd mich nicht darauf verlassen, dass bei 100 Pillen oder 50 Pillen die StA nicht ermittelt. Das tut sie vielleicht im Regelfall nicht. Dabei muss es aber nicht bleiben. Deshalb sollte man nicht nur bei größeren Bestellungen, sondern generell immer größte Vorsicht walten lassen.
Flocki hat geschrieben:Ich stimme Dir ja grundsätzlich zu: Wer Straftaten begeht oder sich zumindest solchen in einer so gravierenden Weise verdächtig macht, dass gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden, der muss unbedingt dafür sorgen, dass im Zusammenhang damit stattfindende finanzielle Transaktionen nicht zurückverfolgbar sind und dass möglichst jegliche Kommunikation in diesem Zusammenhang konspirativen Gesichtspunkten genügt!

Viel einfacher und auch in Bezug auf die Folgen deutlich angenehmer ist hingegen ein Verhalten, was derartige Ermittlungen von vorne herein nicht entstehen lässt!

ciao
Flocki
Gerade letzteres lässt sich mit Bestimmtheit nicht sagen, wann Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht. Und selbst bei geringen Mengen wie 20 Stk Silden geht es noch niemanden etwas an, wann wo was bestellt wurde.

Nochmal, es ist seit Jahren so, dass Du als praktisch Einziger immer wieder gegen jede präventive Sicherheitsmaßnahme argumentierst. Dabei sind solche Maßnahmen mit ganz wenig Aufwand durchführbar. Deshalb stimmt es nicht, dass es keinen Grund gibt, diese Maßnahmen nicht anzuwenden, nur weil man kleine Bestellungen macht. Es gibt vielmehr keinen Grund, diese Maßnahmen nicht auch bei kleinen Bestellungen anzuwenden.

Wirst Du jetzt wieder nicht einsehen, weil es deine gefestigte dogmatische Sicht seit Anbeginn des Forums vom Kopf wieder auf die Füße stellen würde. Aber diejenigen die das lesen, sollten es richtig einordnen können.

Taps
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Registriert: Samstag 2. April 2016, 10:05

Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#46 Beitrag von Taps »

:palm:
Ich bleibe noch immer bei meinem "Antilopenherden-Prinzip".

Die werden von uns immer welche kriegen damit "die Löwen satt sind" um Ihren Vorgesetzten eine Erfolgsbilanz nachweisen zu können.
Bei Hausdurchsuchungen und anschließender Gerichtsklatsche ist das wie auf Dope.

Den Spaßfaktor hoch zu hängen, mit was weiß ich für Anonymitäten, erhöht den Reiz für das Spiel um seinen Job.
Und die haben eigentlich die Mittel für "das Spiel".

Aber sich mit Anwälten wg. 150 Pillen zum Eigenverbrauch rum zu ärgern sollte die hoffentlich bis zur Krankschreibung frustrieren.

Da ist natürlich auch mein Steckenpferd; "Ziviles Ungehorsam" dabei.

Jim Beam
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#47 Beitrag von Jim Beam »

Oh weh,
wenn ich dieses Dauergejammere nur lese, wird mir ja Angst und Bang.
Auch ich habe 2014 ein Päckchen bei Pangea "verloren". Das übliche Spiel mit dem RP in Darmstadt und das war's.
Was sollen die mir denn großartig nachweisen? Etwa 50 Kamagras und dafür schicken die mir eine Hundertschaft?
Seither lasse ich mir die Pillen nur per NN schicken. Und dann kann ich immer noch behaupten, dass ich die niemals bestellt hätte.
Und natürlich bestelle ich alternativ nur über eine verschlungene KK-Zahlung. Und das eben nur bei PG.
Paypal, SEPA bleiben bei mir völlig außen vor. Schließlich sind die Zahlungswege ziemlich einfach zu verfolgen und der Weg der Kohle ist ziemlich leicht zu ermitteln.
Also nur kleine Mengen und selbst die nur per KK oder NN.
Die größere Gefahr besteht m. E. darin, wenn die Shops ermittelt und lequidiert werden. Glaubt denn wirklich irgendwer in diesem Forum, dass die Bestelldaten (Besteller und Lieferdaten) wirklich gelöscht werden?
Aber sicher doch. Ganz bestimmt, sogar wenn man ein Kundenkonto angelegt hat :wall: .
Aber auch hier denke ich, dass kleine, regelmäßige Bestellungen für den Eigenbedarf wohl kaum Ermittlungen in großem Umfang rechtfertigen können. Da geht es um ganz andere Kaliber.
Aber alles Gejammere und Mutmaßungen helfen nicht.
Oder wie wir in Kölle sagen:"Wat kütt dat kütt". Hilft aber auch nicht. Gehört einfach zum unvermeidlichen Lebensrisiko.
LG Jim

potenzgenerika.is
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#48 Beitrag von potenzgenerika.is »

Jim Beam hat geschrieben:Oh weh,

Die größere Gefahr besteht m. E. darin, wenn die Shops ermittelt und lequidiert werden. Glaubt denn wirklich irgendwer in diesem Forum, dass die Bestelldaten (Besteller und Lieferdaten) wirklich gelöscht werden?
Aber sicher doch. Ganz bestimmt, sogar wenn man ein Kundenkonto angelegt hat :wall: .

LG Jim
Hallo,

das läßt sich ja nun leicht herausfinden indem man sich im besagten Shop einloggt und seine eigene Bestellhistorie aufruft. Es spielt hierbei übrigens eine untergeordnete Rolle ob man ein Benutzerkonto anlegt oder nicht da jedes Shopsystem auch für die reine Abwicklung ein Konto anlegt, es ist dann halt ein Gastkonto.

Sollte also der Gau eintreten und ein Shop-Server aus irgendeinem Grund in die falschen Hände gelangen ist es in des Betreibers eigenem Sinn keine Bestellhistorie gespeichert zu haben, oder eben nur soviele Bestelldaten wie zur aktuellen Abwicklung absolut notwendig. Ganz unabhängig davon ist idealerweise die Datenbank nicht auf dem selben Server und beide haben IP beschränkten Zugriff nur zueinander und sind verschlüsselt in einem Datencenter weit weg welches um die Brisanz der Daten weiß. Und nun kommts, Sicherheit wird immer am schwächsten Glied gemessen, wenn dann also der Mitarbeiter seinen PC nicht verschlüsselt und alle PW im Browser speichert ist die ganze schöne Theorie der Sicherheit dahin :lol:

Als "normaler" Kunde braucht man sich vermutlich nicht zu viele Sorgen machen. Eine Beschlagnahmung vom Zoll führt eben zu Ermittlungen wenn ein Anfangsverdacht besteht. Diese Ermittlungen können natürlich jahrelang dauern und werden in vielen Fällen vermutlich ohne Ergebnis oder mit OWi eingestellt. Eine Hausdurchsuchung wird wohl eher nicht aufgrund der ursprünglich Beschlagnahmung einer Sendung, sondern anhand von Ermittlungsergebnissen die vermuten lassen da ist mehr zu finden gerechtfertigt. Der Richter der die Durchsuchung genehmigt wird nun hoffentlich das staatliche Interesse einer Verfolgung gegen den individuellen Schutz der Privatsphäre ausreichend berücksichtigen.

Die größeren Risiken für den Shop sehen wir bei Zahlung und Posteinlieferung. Wir finden es zumindest spannend wie einige Shops seit Jahren identische Bankkonten verwenden, oder gar Paypal. Wir bestellen regelmäßig bei anderen Shops und wundern uns wie viele davon nie die Einlieferungsfiliale ändern oder das Aussehen Ihrer Sendungen.

In dem Sinne,
Sandra

groberunfug
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#49 Beitrag von groberunfug »

potenzgenerika.is hat geschrieben:...ist es in des Betreibers eigenem Sinn keine Bestellhistorie gespeichert zu haben, oder eben nur soviele Bestelldaten wie zur aktuellen Abwicklung absolut notwendig.
Euch (PG) traue ich das auch zu - die Erkenntnis umzusetzen, dass zu viele gespeicherte Daten auch und vor allem dem Shop extrem gefährlich werden können. Ein paar anderen professionell agierenden Shops auch noch.

Es gibt mit Sicherheit aber auch dusselige Shopbetreiber, die der Ansicht sind, dass ihre Daten dermaßen vor Zugriff geschützt sind, dass man sie eben doch speichern kann. Wer weiß, vielleicht möchte man irgendwann eine Promotion machen und Bestandskunden anschreiben... Oder untertauchen und einen neuen Shop aufmachen und den Kundenbestand gleich wieder parat haben...

Vielleicht ist man als Fickpillenkäufer auf der noch sichereren Seite, wenn man seine Hamsterbestellungen (von Null auf Dreijahresvorrat) auf ein paar zuverlässige Shops verteilt. Bestellt man regelmäßig wirklich nur im Rahmen eines glaubhaften Eigenbedarfs, ist das natürlich nicht erforderlich.

walker
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#50 Beitrag von walker »

Vom betroffenen User der die Hausdurchsuchung hatte und immer noch ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Handelns hat:

Der Beschuldigte bestellt seit Januar 2013 regelmäßig in den von mh empfohlenen shops Medikamente für den Eigengebrauch. Er nimmt lt. eigenen Angaben mindestens täglich 20mg Tadalafil und dazu im Wechsel auch Vardenafil und Sildenafil in hohen Dosen. Wer die Beitragshistorie des users kennt, angefangen vom Vorstellungsthread über Erfahrungsberichte mit der Einnahme und den Käufen, sollte zu dem Schluss kommen, dass die Postings der Wahrheit entsprechen.
Hochgerechnet dürfte der user von Januar 2013 bis September 2016 ca. 1.200 Standarddosen Tadalafil und ca. 900 Standarddosen Sildenafil/Vardenafil konsumiert haben.
Der Beschuldigte ist nicht Polizei-Bekannt und auch nicht vorbestraft und auch sonst noch nie ernsthaft mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Die gegenstädliche Bestellung war von Ende April 2014, zu 100% von KE und lautete über insgesamt 180 tabs, davon 60 Standarddosen Tadalafil und 120 Standarddosen Sildenafil (40 davon in Kombi mit Dapoxetine).

Laut DHL Tracking wurde das Paket am gleichen Tag bei DHL eingeliefert, an dem der Zoll es laut Durchsuchungsbeschluss auch beschlagnahmt hat (knapp 3 Wochen nach Bestelldatum).
Die bestellte Menge stellt für sich genommen noch keinen Anlass dar, auf einen Handel zu schließen. Da die Wirkstoffe in Kombination genommen werden, stellen diese 180 Tabs in etwa einen 2-Monatsbedarf Tadalafil (wird täglich eingenommen, 20mg), und einen Halbjahresbedarf Sildenafil dar (wird vom Arzt ja auch in 60er Einheiten verschrieben?).

Die Fragen, die sich nun stellen:

1. Was veranlasst die Behörden, aufgrund einer aus objektiver Sicht eher „normalen“ Menge, Ermittlungen aufzunehmen, anstatt ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einzuleiten? Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme hatten die Beamten ja nur dieses eine Fundstück (Paket mit 180 tabs, eventuell waren noch ein paar Zugaben drin)?

2. Wieso finden die Beamten 403 „hochdosierte Potenztabletten“ in einer Sendung, die lt. Bestellung nur 180 Pillen enthalten dürfte?

3. Was ist zwischen Mai 2014 und September 2016 an weiteren Ermittlungsergebnissen zu Tage gefördert worden, das für den Vorwurf des „Handelns“ ausreicht, und eine groß angelegte Hausdurchsuchung rechtfertigt?

Zu 1
Hierfür gibt es keinen rationalen Grund, nur einen Erklärungsversuch: Es wurde auch zurückermittelt (Finanzermittlungen, getätigte Überweisungen an KE), und eine gewisse Zeit weiterermittelt (weitere Bestellungen bei KE und evtl. auch anderen shops, Zahlungsverkehr). Das Ergebnis dieser Ermittlungen kann im Maximalfall gewesen sein, dass der Verdächtige mehr oder weniger regelmäßig Medikamente einkauft.

Zu 2
Hierfür gibt es keine plausible Erklärung. Entweder KE hat sich bei der Kommissionierung derart vertan, dass mehr als die doppelte Menge als bestellt verpackt wurde, die Zollbeamten haben sich schlicht verzählt, oder – was aber auch abwegig ist – sie haben die Sendung aus anderen Funden, die wenig verfolgungswürdig sind, „aufgefüllt“, um einen Fall daraus zu konstruieren.

Zu 3
Außer der in 1. bereits genannten Ermittlungsergebnisse können die Ermittler keine weiteren Indizien für einen Handel gefunden haben. Weder durch Überwachungsmaßnahmen (Telefon, Mailverkehr, Beschattung, Kontobewegungen), noch durch Zeugenbefragungen oder sonstigen Ermittlungen können sich Indizien für den Vorwurf des Handeltreibens ergeben haben.

Physisch kann den Ermittlern seit Mai 2014 maximal 1 Sendung in die Hände gefallen sein, die nicht beim Beschuldigten angekommen ist. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine geringe Menge (weniger als 70 Einzeldosen).

Jetzt die Frage in die große menshelp-Runde:

Ist das alles ein normales Procedere, liegt eine Verschwörung vor, oder ist das alles nur blöder Zufall?
Danke für ein feedback.

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