Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirkung

Hier können Warnungen jeglicher Art ausgesprochen werden, auch zu Webseiten der überteuerten Abzocker-Läden
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NeverMind
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#51 Beitrag von NeverMind »

walker hat geschrieben: 1. Was veranlasst die Behörden, aufgrund einer aus objektiver Sicht eher „normalen“ Menge, Ermittlungen aufzunehmen, anstatt ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einzuleiten? Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme hatten die Beamten ja nur dieses eine Fundstück (Paket mit 180 tabs, eventuell waren noch ein paar Zugaben drin)?

2. Wieso finden die Beamten 403 „hochdosierte Potenztabletten“ in einer Sendung, die lt. Bestellung nur 180 Pillen enthalten dürfte?

3. Was ist zwischen Mai 2014 und September 2016 an weiteren Ermittlungsergebnissen zu Tage gefördert worden, das für den Vorwurf des „Handelns“ ausreicht, und eine groß angelegte Hausdurchsuchung rechtfertigt?
zu 1 - es lag offensichtlich ein ausreichender Anfangsverdacht vor:
Ein Ermittlungsverfahren ist immer dann einzuleiten, wenn ein Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) auf eine Straftat besteht, es also aufgrund bestimmter Tatsachen nach kriminalistischer Erfahrung zumindest als möglich erscheint, daß eine strafbare Handlung begangen wurde. Ist dies der Fall, so haben die Ermittlungsbehörden zwingend tätig zu werden; es besteht insoweit für die Aufnahme von Ermittlungen kein Ermessensspielraum. Umgekehrt dürfen Ermittlungen nur eingeleitet werden, wenn zumindest ein Anfangsverdacht besteht. Voraussetzung dafür ist natürlich immer, daß die Strafverfolgungsbehörden (die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten, § 162 GVG, namentlich die Polizei) von den entsprechenden Verdachtsgründen überhaupt Kenntnis erhalten, sei es direkt selbst - von Amts wegen - oder aufgrund einer Strafanzeige.
zu 2 - m.E. sehr wahrscheinlich, dass walker mit seiner Vermutung Recht hat:
KE hat sich bei der Kommissionierung derart vertan, dass mehr als die doppelte Menge als bestellt verpackt wurde
zu 3 - der Beschuldigte hat sicherlich auch Pech gehabt und es mit "sehr eifrigen" Behördenvertretern zu tun bekommen, die evtl. Handlungs- bzw. Ermessensspielräume ausgereizt haben:
Denkbare Ermittlungshandlungen sind - je nach Art der Tat - vielfältig; grundsätzlich dürfen Staatsanwaltschaft und Polizei nach §§ 160, 161, 161a StPO alle notwendigen Ermittlungsmaßnahmen durchführen, soweit diese nicht durch Zwang oder auf andere Weise in Grundrechte der Bürger eingreifen; solche Ermittlungsmaßnahmen haben besondere Voraussetzungen und sind gesondert geregelt. Zum Bereich der allgemeinen Ermittlungen gehört die Untersuchung des Tatorts, die Vernehmung von Zeugen, Beauftragung von Sachverständigen, Durchführung von Untersuchungen (Spurensicherung) und Einholung von Auskünften aller Art....
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

Flocki
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#52 Beitrag von Flocki »

walker hat geschrieben:1. Was veranlasst die Behörden, aufgrund einer aus objektiver Sicht eher „normalen“ Menge, Ermittlungen aufzunehmen, anstatt ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einzuleiten? Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme hatten die Beamten ja nur dieses eine Fundstück (Paket mit 180 tabs, eventuell waren noch ein paar Zugaben drin)?
Ich finde die ganze Geschichte nach wie vor ausgesprochen verworren! Auf alle Fälle werden hier Details entweder weggelassen oder mit Vermutungen vermischt.

Insbesondere erscheint es mir sinnvoll, bei sowas immer _genau_ anzugeben, welche Erkenntnisse tatsächlich gesichert sind, also hier insbesondere auf einer anwaltlichen Akteneinsicht beruhen und was nur aus den Fakten als Vermutung abgeleitet wird! Man kann nämlich alleine auf Grund des Vergleichs (also der Differenzbildung) von erhaltener zu bestellter Pillenanzahl in keiner Weise die Zahl der an den Beschuldigten versendeten Pillen ermitteln, die den Behörden zwischenzeitlich bekannt geworden sind. Das liegt weniger an der unbekannten Zahl von "Gratisbeigaben" (die sicher keinen dreistelligen Umfang ausmachen) sondern z.B. daran, dass der Shop zwischenzeitlich eine verschollen geglaubte Sendung erneut verschickt haben kann oder dass - wenn bereits strafrechtliche Ermittlungen laufen - sogar Sendungen unter Behördenkenntnis zugestellt werden können. Man lässt ja im Bereich von BTM-Sachen auch Drogenlieferungen durchlaufen, wenn sich davon die Aufklärung der dahinter steckenden Strukturen versprochen wird.
walker hat geschrieben:2. Wieso finden die Beamten 403 „hochdosierte Potenztabletten“ in einer Sendung, die lt. Bestellung nur 180 Pillen enthalten dürfte?
Ist es _gesichert_, dass sich der Vorwurf nur auf EINE Sendung bezieht? Und/oder gab es vielleicht in dem ewig langen Zeitraum der Ermittlungstätigkeit eine Sendung, die ungefähr dieses Volumen hatte? Ob die angekommen ist oder nicht, spielt dabei keine zentrale Rolle.
walker hat geschrieben:3. Was ist zwischen Mai 2014 und September 2016 an weiteren Ermittlungsergebnissen zu Tage gefördert worden, das für den Vorwurf des „Handelns“ ausreicht, und eine groß angelegte Hausdurchsuchung rechtfertigt?
Das benötigte Stichwort ist "Akteneinsicht", nicht jedoch "Kristallkugel".
walker hat geschrieben:Zu 1
Hierfür gibt es keinen rationalen Grund, nur einen Erklärungsversuch: Es wurde auch zurückermittelt (Finanzermittlungen, getätigte Überweisungen an KE), und eine gewisse Zeit weiterermittelt (weitere Bestellungen bei KE und evtl. auch anderen shops, Zahlungsverkehr). Das Ergebnis dieser Ermittlungen kann im Maximalfall gewesen sein, dass der Verdächtige mehr oder weniger regelmäßig Medikamente einkauft.
Das stelle ich mir aber eher schwierig vor! Die Pillenshops, die Überweisungen akzeptieren, haben ja kein Konto auf den Namen des Shopbesitzers bei der örtlichen Sparkasse. Das sind Konten von Strohmännern im Ausland, bei denen die Zahlungswege im ureigenen Interesse des Shops so gut es geht verdeckt werden und die auch regelmäßig wechseln (ich erinnere mich jedenfalls an die Zeit, als ich noch bei KE bestellt habe, dass die Bankverbindung nicht jedes Mal die gleiche war). Und bei den Überweisungen selbst steht nur eine völlig unverdächtige Belegnummer im Verwendungszweck. Eine langfristige Überwachung solcher Bestellwege funktioniert also nur, wenn die Staatsanwaltschaft dem Shop schon extrem dicht auf den Fersen ist und die wechselnden Zahlungswege weitgehend ausermittelt sind. Nur auf Grund einer Einsicht in irgendwelche Zahlungsvorgänge eines Beschuldigten ist das nachträglich natürlich nicht möglich.

Wie weit die Ermittlungen gegen KE damals vorangekommen sind, weiß ich natürlich nicht. Da der Shop nicht ansatzweise seriös arbeitet, wird man da auch keine Infos erhalten. Immerhin scheinen die Betreiber noch auf freiem Fuß zu sein und arbeiten (mehr oder weniger) immer noch in dem Business. Andererseits gab es in der Vergangenheit ja ein plötzliches und unangekündigtes relativ langfristiges Abtauchen des Shops, für das niemals eine Erklärung abgegeben wurde - auch nicht im Nachgang nach der Wiederauferstehung des Shops. Dabei könnte es sich in der Tat um eine hektische Reaktion auf den Fahndungsdruck gehandelt haben.
walker hat geschrieben:Zu 2
Hierfür gibt es keine plausible Erklärung. Entweder KE hat sich bei der Kommissionierung derart vertan, dass mehr als die doppelte Menge als bestellt verpackt wurde, die Zollbeamten haben sich schlicht verzählt, oder – was aber auch abwegig ist – sie haben die Sendung aus anderen Funden, die wenig verfolgungswürdig sind, „aufgefüllt“, um einen Fall daraus zu konstruieren.
Halte ich für höchst unwahrscheinlich.
walker hat geschrieben:Zu 3
Außer der in 1. bereits genannten Ermittlungsergebnisse können die Ermittler keine weiteren Indizien für einen Handel gefunden haben. Weder durch Überwachungsmaßnahmen (Telefon, Mailverkehr, Beschattung, Kontobewegungen), noch durch Zeugenbefragungen oder sonstigen Ermittlungen können sich Indizien für den Vorwurf des Handeltreibens ergeben haben.
Ich weise nochmal darauf hin, dass "Handeltreiben" für die strafrechtliche Beurteilung _KEINE_ notwendige Bedingung ist! Das strafbewehrte Vergehen besteht im "Inverkehrbringen"! Das ist nämlich gerade kein Handel und eine Gewinnerzielungsabsicht mag dabei zwar in der Mehrzahl der Fälle aus verständlichen Gründen vorliegen, ist aber für den Tatbestand ebenfalls entbehrlich. Im AMG ist "Inverkehrbringen" eindeutig in § 4 Abs. 17 definiert. Das AMG ordnet das Vorrätighalten zum Verkauf der (strafbewerten) Tathandlung des Inverkehrbringen zu, das sieht auch der BGH letztinstanzlich genau so.

Ein Nachweis einer bereits erfolgten Abgabe ist also gar nicht notwendig! Erst rec ht nicht eine entgeltliche solche. Es genügt völlig, wenn der Staatsanwalt auf Grund der Ermittlungsergebnisse am Ende den Richter in dessen freier Beweiswürdigung dazu bringt, ohne einen vernünftigen Zweifel davon auszugehen, dass der Beschuldigte beim Vorrätighalten der Pillen bereits die Intention hatte, diese Medikamente der Verfügungsgewalt anderer Personen zu überlassen. Wie gesagt, es reicht bereits die "Intention", d.h. es bedarf keineswegs einer verwirklichten oder versuchten Abgabe, ja nicht einmal einem nach außen gerichteten Abgabewillen!
walker hat geschrieben:Physisch kann den Ermittlern seit Mai 2014 maximal 1 Sendung in die Hände gefallen sein, die nicht beim Beschuldigten angekommen ist.
Das ist als Schlussfolgerung unzulässig (siehe oben).
walker hat geschrieben:Ist das alles ein normales Procedere, liegt eine Verschwörung vor, oder ist das alles nur blöder Zufall?
Nichts genaues weiß man nicht...

Wenn es ausschließlich um eine aufgefundene Menge von knapp 200 Standarddosen von PDE-5-Hemmern gegangen ist, wäre das jedenfalls der erste bekannte Fall, bei dem so etwas zu einer Durchsuchung geführt hat. Es gab zwar schon in seltenen Fällen strafrechtliche Ermittlungen bei deutlich kleineren Mengen, aber für eine Durchsuchungsanordnung liegt die Latte schon recht hoch. Aber "unwahrscheinlich" und "noch nicht bekannt geworden" bedeutet ja keinesfalls, dass es _unmöglich_ wäre!

Dennoch vermute ich eher, dass im Laufe der Ermittlungen weitere Details bekannt geworden sind, es also insbesondere mindestens einen dringenden Verdacht auf weitere Pillenbestellungen durch den Beschuldigten gab, so dass die Durchsuchung zum Zweck des Auffindens eines größeren Pillenlagers berechtigt war.

Wenn der Anwalt des Beschuldigten nicht komplett inkompetent ist, kommt der am Ende wohl vergleichsweise ungeschoren aus der Sache heraus, dennoch ist das für einen Betroffenen sicherlich wenig amüsant.

Für die Leser dieses Forums bleibt letztendlich nur, sich mal wieder an ein paar Regeln zu erinnern, um das Risiko einer Entdeckung, zumindest aber die möglichen Folgen einer Entdeckung, in akzeptablem Rahmen zu halten:
  • Keine Bestellungen von großen Mengen! Lieber auf ein paar Euro Rabatt verzichten, man bekommt auch beim Kauf von 50-100 Standarddosierungen schon günstige Preise.
  • Es gibt genug empfohlene Bezugsquellen, also zur Sicherheit nicht immer bei einem Shop bestellen!
  • Niemals bei Shops bestellen, die unter "Warnungen" gelistet sind! Ob die gerade liefern oder nicht, ist da _nicht_ das Kriterium!
  • Shops meiden, die offensichtlich zu wenig Wert auf Datenschutz legen, also Userdaten ewig speichern oder Zahlungswege nicht regelmäßig ändern.
  • Poweruser oder Sammelbesteller sollten dringend über ein anonymes Dropping incl. anonymer Zahlungswege (z.B. Bitcoins) nachdenken!
ciao
Flocki

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Alfredi
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#53 Beitrag von Alfredi »

http://www.menshelp.co/viewtopic.php?f= ... 46#p115446
http://www.menshelp.co/viewtopic.php?f= ... 53#p109453
http://www.menshelp.co/viewtopic.php?f= ... 453#p96453

wenn ich mir da einige Postings ansehe dann kommt mir das offensive Verhalten und die Bestellmenge schon eigenartig vor.
"403 hochdosierte Potenztabletten", so eine ungerade Zahl, wurden sie lose versendet und dann wird auf die Dosierung bezug genommen??
viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...

Aua
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#54 Beitrag von Aua »

Flocki hat geschrieben:
walker hat geschrieben:Zu 1
Hierfür gibt es keinen rationalen Grund, nur einen Erklärungsversuch: Es wurde auch zurückermittelt (Finanzermittlungen, getätigte Überweisungen an KE), und eine gewisse Zeit weiterermittelt (weitere Bestellungen bei KE und evtl. auch anderen shops, Zahlungsverkehr). Das Ergebnis dieser Ermittlungen kann im Maximalfall gewesen sein, dass der Verdächtige mehr oder weniger regelmäßig Medikamente einkauft.
Das stelle ich mir aber eher schwierig vor! Die Pillenshops, die Überweisungen akzeptieren, haben ja kein Konto auf den Namen des Shopbesitzers bei der örtlichen Sparkasse. Das sind Konten von Strohmännern im Ausland, bei denen die Zahlungswege im ureigenen Interesse des Shops so gut es geht verdeckt werden und die auch regelmäßig wechseln (ich erinnere mich jedenfalls an die Zeit, als ich noch bei KE bestellt habe, dass die Bankverbindung nicht jedes Mal die gleiche war). Und bei den Überweisungen selbst steht nur eine völlig unverdächtige Belegnummer im Verwendungszweck. Eine langfristige Überwachung solcher Bestellwege funktioniert also nur, wenn die Staatsanwaltschaft dem Shop schon extrem dicht auf den Fersen ist und die wechselnden Zahlungswege weitgehend ausermittelt sind. Nur auf Grund einer Einsicht in irgendwelche Zahlungsvorgänge eines Beschuldigten ist das nachträglich natürlich nicht möglich.
:D Ernsthaft jetzt?
Überlegen wir mal... auch ganz ernsthaft. Wir durchdringen wir als Rechtsrefenrendar, gerade frisch in der StA Stage, dieses undurchdringliche Dickicht konspirativer Zahlungsverschleierung? Mossack Fonseca in Panama zwingen, den wirtschaftlich Berechtigten hinter dem ominösen schweizer Konto (oder Rumänien, Litauen usw.) zu nennen, klappt nicht. Auf das Konto in der Schweiz oder anderswo zuzugreifen, langwierig und schwierig, wenn überhaupt machbar. Dann fällt uns die Lösung mit ein paar Klicks in die aufgehaltenen Hände. Eine Testbestellung bei jedem Shop, die wir nicht mal bezahlen müssen und IBAN mit BIC liegen in der Mail vor einem. Dann noch schnell das Konto des Beschuldigten, auf das wir bei Ermittlungen ohne weitere Probleme vollen Zugriff haben, nach den Shopkontonummern absuchen lassen und Bingo.

Da du ja nicht Provokation gegen anderen User gelöscht von MOD bist, weißt du natürlich auch, wie das in der Praxis geht. Warum schreibst du es dann nicht, sondern Provokation gegen anderen User gelöscht von MOD, dass wieder nur Nebelkerzen wirft und nichts anderes macht? Die Verschleierung des Shopkontos dient einzig und allein dem Zweck, den Shopinhaber nicht identifizieren zu können. Jeder Kunde, der nicht selbst ein solches Schattenkonto hat, ist sofort identifizierbar. Leichter kann man es Ermittlungsbehörden nicht machen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Shop seine Konten wechselt oder nicht. Mit vier Klicks ist das neue Konto enttarnt.

Wer mit Sepa auf ein Konto eines Shops überweist, dem ist nicht mehr zu helfen.

Zu deiner Storyline bzg. dem Shop dicht auf den Fersen... wir haben hoffentlich keine so depperten Shopbetreiber an Bord, die nicht wissen, dass sie automatisch in dem Moment im Fadenkreuz von Ermittlungen stehen, wo sie hier den Eröffnungspost ablassen. Was begründet einen Anfangsverdacht für eine Straftat eher als das, dass man selbst ankündigt, zukünftig Straftaten zu begehen?
Flocki hat geschrieben:[*]Poweruser oder Sammelbesteller sollten dringend über ein anonymes Dropping incl. anonymer Zahlungswege (z.B. Bitcoins) nachdenken![/list]
Haa - beim Wort Bitcoin aus deiner Tastatur hab ich mich erschreckt. Der Satz ist leider auch wieder nur Fasttreffer. Wenn du Poweruser und Sammelbesteller weglässt, und durch User ersetzt, dann hast du ins Schwarze getroffen.

;) :D

Flocki
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#55 Beitrag von Flocki »

Aua hat geschrieben: Jeder Kunde, der nicht selbst ein solches Schattenkonto hat, ist sofort identifizierbar.
Provokation gegen anderen User gelöscht von Mod.! Es geht doch nicht um "den Kunden", denn der ist längst identifiziert. Und zwar dadurch, dass er über seine Postanschrift ermittelt wurde! Genau das steht ja auch im Beschluss des AG, weitere Recherchen und "Finanzermittlungen" sind erst im Nachgang erfolgt, ein Vorwurf von nachträglich ermittelten Stückzahlen, die _vor_ dem Aufgriff der ersten Postsendung beispielsweise über Kontobewegungen erfolgt wären, existieren (jedenfalls bislang) überhaupt nicht - weiteres wird erst nach Akteneinsicht zu klären sein. Im Moment ist es jedenfalls so, dass der Vorgang auch bei der Zahlung mit Bitcoin oder Muschelgeld exakt genauso verlaufen wäre!

Eine solche rückwirkende Ermittlung ist ja auch eher schwierig. Nehmen wir mal folgendes an: Per Gerichtsbeschluss bekommt die StA sämtliche Bewegungsdaten meines Bankkontos. Von dem gehen auch die Fickpillenbestellungen ab. Aber auch sämtliche anderen Einkäufe, speziell ein großer Teil aus dem Ausland. Die StA hat nun Überweisungsdaten in einer Anzahl im oberen dreistelligen oder gar knapp vierstelligem Umfang, die fast immer mit irgendwelchen Vorgangsnummern im Verwendungszweck versehen sind, seien es Ebay-Auktionsnummern oder Rechnungsnummern oder sonst etwas. Eine Zuordnung dieser Kontobewegungen zu Verstößen gegen das AMG wäre nur möglich, wenn der StA bereits sämtliche, regelmäßig wechselnde Konten aller Pillenshops bekannt wären oder diese zumindest nachträglich zu ermitteln wären. Sonst haben die schlicht nichts zum Abgleichen!

Wir werden da aber vermutlich in Kürze Einzelheiten erfahren, da die möglicherweise erfolgte Einsichtnahme in Kontobewegungen in der Ermittlungsakte präzise dokumentiert ist. Übrigens muss auch die Bank darüber Auskunft erteilen.

Provokation gegen anderen User gelöscht von Mod.! Bitcoin oder ähnliches ist immer eine notwendige Ergänzung eines anonymen Dropping. Das schreibe ich hier schon seit Jahren! Und ich darf mal ganz unbescheiden anmerken, dass die Leute, die meine Tipps bislang befolgt haben, sich jedenfalls keine Gedanken über Hausdurchsuchungen oder Staatsanwälte machen mussten, die ihre Kontobewegungen durchgeschnüffelt haben!
Aua hat geschrieben:Wenn du Poweruser und Sammelbesteller weglässt, und durch User ersetzt, dann hast du ins Schwarze getroffen.
Das "schwarze" in der Ausführung ist die Verbindung zwischen "anonymem Dropping" und "Bitcoin"! Anonymes Dropping ist ein sehr guter Schutz, der durch anonyme Zahlungsmittel dann weiter verbessert wird. Anonyme Zahlungsmittel bei Lieferung an die Hausadresse ist hingegen Null Sicherheitsgewinn!

Und nochmal: Man muss vermeiden, in den Fokus der StA zu gelangen! Dann kann man auch seine Hausanschrift nutzen, so wie ich das auch seit 15 Jahren tue. Ich habe auch schon Post aus Darmstadt bekommen, aber so eine läppische OWI-Sache geht mir am Allerwertesten vorbei und führt sicher nicht dazu, dass ich überall tote Briefkästen in der Stadt verteile oder mir eine geklaute Packstation im Darknet kaufe... :D

ciao
Flocki

Aua
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#56 Beitrag von Aua »

An einer Stelle gebe ich dir recht. Ohne Akteneinsicht durch einen Anwalt wird einiges im Dunkeln bleiben.

Wenn Alfredi richtig liegt mit seiner Vermutung, dann wird vielleicht gar kein Anwalt eingeschaltet?

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zztop
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#57 Beitrag von zztop »

Vielleicht ist die Geschichte ja gar nicht so spektakulär.
Wenn man von 400 Pillen ausgeht, ist der Anfangsverdacht wegen Handel gegeben.
Eine Theorie wäre, nach Beschlagnahme des Päckchens, wurde die Sache zu den Akten gelegt und ist erst jetzt wieder aufgetaucht.
So langsames Vorgehen ist in der Justiz nicht unüblich.
Begründung wäre,..die haben Wichtigeres zu tun.

hunsenflunz
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#58 Beitrag von hunsenflunz »

Ich verstehe Alfredis posting nicht - aber vielleicht bin ich zu blöd.
zztop: es wurden anfänglich keine 400 beschlagnahmt sondern 180.

groberunfug
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#59 Beitrag von groberunfug »

Solange nicht alle Fakten bekannt sind, ist es schwierig, das wirklich zu beurteilen.

Einen Aspekt gibt es noch:

In einem gänzlich anderen Zusammenhang habe ich zum Glück nur am Rande, aber nah genug erleben müssen, dass sich die (Strafverfolgungs-)Behörden auch manchmal verrennen und sich dann besserer Einsicht völlig verschließen. Inklusive Ignoranz aller Ermittlungsergebnisse, die für die "Angeklagten" sprechen bzw. abstruse Umdeutung von Sachverhalten, damit sie zum Vorwurf passen. Auch Anwendung ziemlich heftiger und in die Privatsphäre eingreifenden Ermittlungsmethoden. In diesem Fall zog sich das über Jahre hin.

hunsenflunz
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#60 Beitrag von hunsenflunz »

Hallo zusammen, hier mal ein kurzes update von mir:

- mein Anwalt hat sich gestern bei mir gemeldet, und gesagt, dass ihm die Akte nun vorliegt und er bereits mit dem Staatsanwalt gesprochen hat. Näheres zum Inhalt der Akte werde ich momentan noch nicht kommunizieren, da sie mir selbst noch nicht vorliegt

- ermittelt wurde gegen einen in den Niederlanden sitzenden shop, welcher den innerdeutschen Versand (hauptsächlich) über eine DHL Station in Ortsangabe gelöscht von Mod.! abgewickelt hat

- Eine an mich adressierte Lieferung dieses shops wurde vom Zoll beschlagnahmt (Anm.: die Bestellmenge dieser Lieferung belief sich auf 170 tabs, das habe ich mittlerweile sicher recherchiert!)

- Im Zuge der weiteren Ermittlungen haben die Ermittlungsbehörden über meine Kontodaten festgestellt, dass ich weitere Bestellungen in diesem shop getätigt habe

- Ermittelt wurden lt. Aussage meines Anwalts des weiteren einige private und berufliche Dinge (Arbeitgeber etc.)

- Der Durchsuchungsbeschluss war in der Hauptsache begründet mit einer beschlagnahmten Paketsendung mit über 400 hochdosierten Potenztabletten (Anm.: es wurden ausser der o.g. keine weiteren Sendungen an mich beschlagnahmt.)

- Der Staatsanwalt ist folgender Auffassung

-- 1. es liegt ein Bannbruch vor, da die Medikamente illegal eingeführt wurden
-- 2. es handelt sich um in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel
-- 3. Laut gängigen ärztlichen Dosierungsempfehlungen habe ich Mengen bestellt, die einen Zeitraum von über 5 Jahren abdecken
-- 4. Dass unterschiedliche Wirkstoffe bestellt wurden, unterstützt den Verdacht des Handelns
-- 5. Bei der Durchsuchung wurden ebenfalls diese Medikamente gefunden (Anm.: 40 Stck. im Wohnbereich)

Soweit erst einmal von mir.

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