tomtom hat geschrieben:
Ich denke, es gibt keine bestimmten Zahlen, bei denen Handel unterstellt wird. Allerdings ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass eine Hausdurchsuchung stattfindet zur Klärung, ob mit den Tabs gehandelt wird, wenn eine größere Menge vom Zoll abgefangen wird.
Ich habe schon wiederholt über die Hausdurchsuchung berichtet, die 2008 bei mir stattfand. Anlass für die Hausdurchsuchung und den entsprechenden Durchsuchungsbeschluss war, dass der Zoll in Frankfurt mehrere Sendungen mit insgesamt 714 Tabletten (Tada) einkassierte. In einem späteren Schreiben der Staatsanwaltschaft heißt es, "714 Tabletten übersteigen den 2-Jahresbedarf einer Person".
Bei der Durchsuchung meiner Wohnung wurden 255 Tabletten gefunden. In dem anschließenden Beschluss, mit dem die Beschlagnahme der 255 Tabletten vom Richter angeordnet wurde, heißt es: "... hat sich der Verdacht einer Straftat der unerlaubten Einfuhr und Abgabe zulassungs- und verschreibungspflichtiger Medikamente nicht bestätigt".
Trotz der vom Zoll einkassierte 714 Tabletten und der 255 Tabletten, die bei der Hausdurchsuchung gefunden wurden, nahm der Richter im Ergebnis keine Straftat, sondern "nur" ordnungswidrigen Eigenverbrauch an. 400 Tabletten können danach durchaus noch im Eigenbedarfsbereich liegen, sofern es keinen sonstigen Anhalt für ein Handeltreiben gibt.
Für die Amtsgerichte ist Arzneimittelrecht sicherlich ein exotisches Niemandsland. Ein Richter der nicht mh liest hat keine Ahnung über Potenzmittel und Dosierungen, im schlimmsten Fall ist der Richter Otto Normalverbraucher - und für den sind zb 50 Tabs mit 100mg Silden vom Gefühl her schon ein gewaltiger "Jahresvorrat".
Wenn die Richterin sogar eine Emanze ist, frage nicht!
Ich denke dass es somit gänzlich vom Zoll abhängt:
Sobald der Zoll Anzeige nicht bei der OWI Behörde sondern Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet und, wie beim Beispiel unseres Users oder auch tomtom, in die Anzeige reinschreibt
"Aufgrund der hohen Bestellmengen ist nicht von Eigengebrauch auszugehen", dann passiert folgendes:
Staatsanwaltschaft / Amtsgericht arbeiten den Fall ganz standardmäßig mechanisch ab, ohne vorab "Eigengebrauch" irgendwie zu hinterfragen.
Den Fall ganz mechanisch standardmäßig abarbeiten heißt auch standardmäßig Hausdurchsuchung beantragen + genehmigen.
Erst wenn bei Hausdurchsuchung im Falle unseres Users oder auch tomtom "nur" Pillen, keine Händlerutensilien, gefunden werden dann wird das Verfahren eingestellt - wobei das Kind dann allerdings schon in den Brunnen gefallen ist:
Hausdurchsuchung mit einem Rollkommando der Staatsmacht von 8 Mann hoch wie im Falle unseres Users ist wahrlich kein Kindergeburtstag, im Falle unseres Users hat als zusätzliche Katastrophe erstmals seine Frau erfahren dass er Potenzmittel bestellt + schluckt.
Außerdem kann der PC einkassiert werden und einkassiert bleiben für die Dauer des Verfahrens, in dem mir vorliegenden Durchsuchungsbefehl unseres Users steht ua ausdrücklich drinnen:
...da die Durchsuchung vermutlich zur Auffindung von Beweismitteln, insbesondere...Kommunikationsgeräte, Speichermedien, Hinweise zu Abnehmern und Mittätern führen wird.
Den Fall ganz mechanisch standardmäßig abarbeiten samt standardmäßig Hausdurchsuchung beantragen + genehmigen bedeutet vermutlich auch dass Staatsanwaltschaft / Amtsgericht einfach Standardformulare eines Durchsuchungsbefehls verwenden in denen vermutlich vorab angeführt ist "Kommunikationsgeräte, Speichermedien".