Flocki hat geschrieben:Aua hat geschrieben:Was ebenfalls sicher keine Spekulation ist, dass dieses Forum nicht nur von Kunden gelesen wird, sondern als Ermittlungsfundgrube für die Polizei dient.
Da das nach Deiner Aussage "sicher keine Spekulation" ist, möchtest Du doch bitte noch einen Nachweis dafür liefern!
Und danach beginnen wir dann mit der Diskussion darüber, welchen ermittlungstechnischen Nutzen die Polizei daraus ziehen kann und wie das jemanden tangiert, der weder eine strafbare Handlung begeht noch einer solchen verdächtigt wird!
Wenn bei einer Demonstration sämtliche Handydaten (rechtswidrig) mitgeloggt und anschließend überprüft werden (so in Dresden vor ein paar Jahren geschehen), in Polizeigesetzen einiger Bundesländer die Ermächtigung für einen Bundestrojaner steht, obwohl ihn das BVerfG verboten hat (so vor paar Tagen auf tagesschau.de nachzulesen) und nun das auch auf Smartphones ausgeweitet werden soll, um einer Verschlüsselung zuvor zu kommen, bei einer Autofahndung alle verfügbaren Daten der Zulassungsstellen abgefragt werden, vom BKA im Darknet ein Scheinkauf von Waffen durchgeführt wird, um an denjenigen zu kommen, der die Waffe an den Münchner Schüler verkauft hat, diverse Dealer im Darknet auch mit Scheinkäufen hochgenommen worden sind, schon bei Steuervergehen nicht nur durchsucht, sondern das gesamte persönliche und geschäftliche Umfeld des Betroffenen befragt wird, Telefonabfragen, Handyüberwachung mittlerweile zum Standard verkommen sind, da fragst Du tatsächlich nach einem Beweis, dass bei Ermittlungen, wo 8 Mann ein Haus auf den Kopf stellen wegen 400 Fickpillen, also mit einem Riesenaufwand auf einen Spatz geschossen wird, ob dieselben Ermittler nicht in der Lage sind, in diesem Forum bei jedem Shop mit wenigen Klicks eine Scheinbestellung zu machen, um an die IBAN und BIC des Shopkontos zu kommen und das mit dem Konto des Betreffenden abzugleichen? Wie naiv bist Du Flocki? Oder hat Deine permanente Verweigerungshaltung was Sicherheitsfragen betrifft System?
Flocki hat geschrieben:Aua hat geschrieben:Leichter können die nicht an Informationen kommen.
Welche "Informationen" sind das? Dass ein Nutzer mit Namen "Aua" sich damit brüstet, regelmäßig Ordnungswidrigkeiten zu begehen?
Z.B. mit dem Shopkonto nachzuweisen, wann und in welcher Höhe wo bestellt wurde. Und dann ist plötzlich aus einer kleinen Bestellung ein ganzen Haufen an Bestellungen geworden.
Flocki hat geschrieben:Aua hat geschrieben:Deshalb sollte man den Rat, nur kleinere Bestellungen aufzugeben um den Rat erweitern, nicht auf ein Konto des Shops zu überweisen. Gleiches dürfte für Paypal gelten.
Weshalb nicht? Warum sollte ich eine Bestellung von 50 Pillchen nicht per Paypal bezahlen? Nenne bitte für den Anfang mal _einen_ Fall, wo eine solche Paypal-Zahlung irgendeinen Unterschied zu Bitcoins oder Muschelgeld im toten Briefkasten gehabt hätte!
Wenn Du walkers Posts aufmerksam gelesen hättest, dann wäre Dir das Wort Finanzermittlungen nicht entgangen, die zusätzlich zu dem konkreten Fund als Argument für den Durchsuchungsbefehl genannt wurden. Damit wird nicht der überwiesene Beitrag für den Kanninchenzüchterverein gemeint sein.
Flocki hat geschrieben:Diavolo hat geschrieben:aber ohne die im letzten Absatz genannte Maßnahme brauche ich weder über PGP noch Bitcoin nachzudenken
Das sehe ich nicht so. Wenn sie schon die
Bude auf den Kopf stellen,
EDV beschlagnahmen und die
Finanzen durchleuchten, machen sich alte Bestell-Emails und direkte SEPA-Überweisungen auf das Konto von Händlern sicher nicht besonders gut. Stichwort:
Schadensbegrenzung!
(Farbige Hervorhebungen von mir.) Ja, man mag darüber diskutieren, ob man dem in den Brunnen gefallenen Kind zumindest noch ein paar Nahrungsmittel hinterher wirft oder was immer Du an "Schadensbegrenzung" dann noch unternehmen willst. Meine Intention ist allerdings eine diametral andere - ich weise hier auf das hin, was man tun sollte, um die oben rot markierten Vorgänge zu VERHINDERN.
Es ist bisher noch überhaupt nicht zu sehen, wann solche Ermittlungen aufgenommen werden und wann nicht. D.h. die Bestellgrenze ist nicht klar. Sind es 50 Pillen, 100 Pillen, 150 Pillen oder wo liegt die Grenze. Es gab Fälle, da hat eine StA wegen zwei Händen voller Walnüsse eine Anklage wegen Diebstahl erhoben. Soll heißen, ich würd mich nicht darauf verlassen, dass bei 100 Pillen oder 50 Pillen die StA nicht ermittelt. Das tut sie vielleicht im Regelfall nicht. Dabei muss es aber nicht bleiben. Deshalb sollte man nicht nur bei größeren Bestellungen, sondern generell immer größte Vorsicht walten lassen.
Flocki hat geschrieben:Ich stimme Dir ja grundsätzlich zu: Wer Straftaten begeht oder sich zumindest solchen in einer so gravierenden Weise verdächtig macht, dass gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden, der muss unbedingt dafür sorgen, dass im Zusammenhang damit stattfindende finanzielle Transaktionen nicht zurückverfolgbar sind und dass möglichst jegliche Kommunikation in diesem Zusammenhang konspirativen Gesichtspunkten genügt!
Viel einfacher und auch in Bezug auf die Folgen deutlich angenehmer ist hingegen ein Verhalten, was derartige Ermittlungen von vorne herein nicht entstehen lässt!
ciao
Flocki
Gerade letzteres lässt sich mit Bestimmtheit nicht sagen, wann Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht. Und selbst bei geringen Mengen wie 20 Stk Silden geht es noch niemanden etwas an, wann wo was bestellt wurde.
Nochmal, es ist seit Jahren so, dass Du als praktisch Einziger immer wieder gegen jede präventive Sicherheitsmaßnahme argumentierst. Dabei sind solche Maßnahmen mit ganz wenig Aufwand durchführbar. Deshalb stimmt es nicht, dass es keinen Grund gibt, diese Maßnahmen nicht anzuwenden, nur weil man kleine Bestellungen macht. Es gibt vielmehr keinen Grund, diese Maßnahmen nicht auch bei kleinen Bestellungen anzuwenden.
Wirst Du jetzt wieder nicht einsehen, weil es deine gefestigte dogmatische Sicht seit Anbeginn des Forums vom Kopf wieder auf die Füße stellen würde. Aber diejenigen die das lesen, sollten es richtig einordnen können.