Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirkung

Hier können Warnungen jeglicher Art ausgesprochen werden, auch zu Webseiten der überteuerten Abzocker-Läden
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walker
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Re: Pangea 2014, mögliche Spätauswirkungen

#21 Beitrag von walker »

zztop hat geschrieben:
Diavolo hat geschrieben: Seine Lieferung von KE wurde während Pangea 2014 einkassiert
Ist das jetzt sicher?
Der Betroffene schrieb, er habe alle KE Sendungen bekommen
Es ist das jetzt sicher, er hat alle KE Sendungen bekommen mit Ausnahme einer Sendung von 400 Tabs im Mai 2014 (Pangea) welche Sendung jetzt nach 2! Jahren Ärger macht, PN vom User:

Es kann sein, dass ich im Eifer des Gefechts mit meinen Äußerungen etwas zu weit gegangen bin, was das WIssen des Zolls bzw. der Behörden betrifft. Die haben natürlich auch die Erfahrung jemandem das zu suggerieren - vielleicht bin auch auch nur auf einen Trick hereingefallen. Bis jetzt habe ich mich ja auch noch nicht geäußert sondern überlasse es dem Anwalt.
Gefreut habe ich mich über das DUchsuchungsprotokoll - es waren tatsächlich nur ca. 30 Pillen und viele angebrochene Blister.
Wer glaubt da noch an Handel? Zumal ich die Lieferung mit den 400 Tabs ja gar nicht bekommen habe.
Durchsuchungsbefehl des Amtsgerichts wegen Verdachtes des Handels mit Potenzmitteln nach Aufgriff von 400 Pillen liegt ebenfalls vor, wird nach Schwärzung hier reingestellt.

Durchsuchungsprotokoll:
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walker
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Re: Pangea 2014, mögliche Spätauswirkungen

#22 Beitrag von walker »

OK zur Veröffentlichung Durchsuchungsbefehl des Amtsgerichts wurde nicht erteilt, er liegt uns jedoch vor und darin steht ua:
Der Beschuldigte ist verdächtig spätestens seit (Mai) 2014 im Internet unerlaubt zulassungs- und verschreibungspflichtige Arzneimittel (Potenzmittel) zu erwerben und diese anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen. Allein am (Mai) 2014 wurde durch das Zollfahndungsamt xxx eine an ihn adressierte Paketsendung mit 4xx hochdosierten Potenztabletten beschlagnahmt. Aufgrund der hohen Bestellmengen ist nicht von Eigengebrauch auszugehen.
Da lag Flocki richtig mit seiner ständigen Warnung vor hohen Bestellmengen.

walker
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Re: Pangea 2014, mögliche Spätauswirkungen

#23 Beitrag von walker »

...im nächsten Absatz Durchsuchungsbefehl steht allerdings auch:
Der Beschuldigte ist dieser Tat verdächtig aufgrund der bisherigen polizeilichen Ermittlungen, insbesondere aufgrund der durch das Zollfahndungsamt xxx beschlagnahmten Postsendung sowie der durchgeführten Finanzermittlungen und Recherchen.
User hat jedoch glaubhaft angegeben immer nur für Eigenbedarf bestellt zu haben was auch aus seinen jahrelangen Beiträgen hervorgeht. Die "durchgeführten Finanzermittlungen und Recherchen" ist entweder eine Standardfloskel oder bezieht sich tatsächlich auf Daten von KE.

Aua
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Re: Pangea 2014, mögliche Spätauswirkungen

#24 Beitrag von Aua »

Oder auf die Daten, die der Kunde hinterlassen hat.

Der Standardfall ist scheinbar: Postsendung fällt auf (Pangeaaktion, Zufall, Unvorsichtigkeit des Shops beim Versand), Ermittlungen gegen Kunden, umfassende Ausforschung des Kunden (wenn ein Richter schon die Hausdurchsuchung erlaubt, dann muss man die Überwachung des elektronischen Verkehrs mitannehmen), Durchsuchung mit der Hoffnung auf weitere Funde und Zufallsfunde, Entscheidung der StA, was weiter passiert (Einstellung, Strafbefehl, Anklage, OWiG).

Ist im Durchsuchungsbeschluss das Datum genannt? Wenn es hier um 2014 geht, muss der Durchsuchungsbeschluss neueren Datums sein. Zwischen Unterschrift des Richters und tatsächlicher Durchsuchung darf nicht mehr als ein halbes Jahr liegen, andernfalls ist die Durchsuchung rechtswidrig, weil sich die StA keine Durchsuchungsbeschlüsse auf Vorrat anlegen und diese nach längerer Zeit aus dem Giftschrank ziehen und durchsuchen darf. Ist die 6 Monats Frist hier gewahrt?

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Dieter666
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Re: Pangea 2014, mögliche Spätauswirkungen

#25 Beitrag von Dieter666 »

Angesichts der gefundenen Stückzahlen ist ja die Unterstellung von Handel lächerlich - selbst wenn es verschiedene PDE5-Hemmer sind.

Bin mal gespannt, was da raus kommt.
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!

walker
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Re: Pangea 2014, mögliche Spätauswirkungen

#26 Beitrag von walker »

Es ist die 6 Monats Frist hier gewahrt:
Durchsuchungsbeschluss des Richters datiert vom August 2016 auf Antrag der Staatsanwaltschaft von Ende Juli 2016.

Aua
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Re: Pangea 2014, mögliche Spätauswirkungen

#27 Beitrag von Aua »

Ok.

Das hier:
walker hat geschrieben:Die "durchgeführten Finanzermittlungen und Recherchen" ist entweder eine Standardfloskel oder bezieht sich tatsächlich auf Daten von KE.
bezieht sich mMn auf Daten, die vom Konto des Kunden stammen. Wenn das Haus durchsucht wird, werden auch die Kontobewegungen durchleuchtet. Bei KE können die Kunden mit Überweisung auf deren Konto zahlen. Was so schön praktisch ist für die Faulheit der Kunden erweist sich dann als Bumerang.

Es hat mich eben bei einer Fakebestellung keine Minute gekostet, um die KE-Kontonummer rauszubekommen. Jetzt muss man nur noch die Kontobewegungen des Kunden auf die Kontonummer des Shops hin vom PC durchsuchen lassen und hat alle Zahlungen des Kunden an den Shop vorliegen, die er mit Überweisung getätigt hat. Wenn er schlau war, hat er mit dem alternativ angebotenen Bitpay gezahlt. Wenn nicht, stehen nicht nur die 4xx Pillen aus der Postsendung im Raum, sondern die anderen Bestellungen, deren Größe anhand der Zahlungshöhe abschätzbar ist.

Wenn der Anwalt nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht bekommen hat, wird klar, aus welchen Quellen die Infos stammen. Würde mich wundern, wenn das Obige nicht stimmen würde. Nach Durchsuchungen stehen die meisten Betroffenen ziemlich blank da und sind überrascht, was alles erschnüffelt werden konnte.

Um so wichter wäre es im Vorfeld sich um seine eigene Sicherheit zu sorgen. Sichere Kommunikations- und Zahlungswege zu nutzen. Dazu gehört auch Flockis Rat, keine Bestellungen in Größenordnungen zu machen, die auf Handel schließen lassen. Mit dem Zufallsfund auf dem Postweg muss man rechnen.
Der ist nur dann folgenlos, wenn ein anonymer Drop benutzt wird. Da den die allermeisten nicht haben, sollte man mit Sinn und Verstand kaufen.

Gurke87
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Re: Pangea 2014, mögliche Spätauswirkungen

#28 Beitrag von Gurke87 »

Es kann sein, dass ich im Eifer des Gefechts mit meinen Äußerungen etwas zu weit gegangen bin, was das WIssen des Zolls bzw. der Behörden betrifft. Die haben natürlich auch die Erfahrung jemandem das zu suggerieren - vielleicht bin auch auch nur auf einen Trick hereingefallen. Bis jetzt habe ich mich ja auch noch nicht geäußert sondern überlasse es dem Anwalt.
Gefreut habe ich mich über das DUchsuchungsprotokoll - es waren tatsächlich nur ca. 30 Pillen und viele angebrochene Blister.
Wer glaubt da noch an Handel? Zumal ich die Lieferung mit den 400 Tabs ja gar nicht bekommen habe.
Durchsuchungsbefehl des Amtsgerichts wegen Verdachtes des Handels mit Potenzmitteln nach Aufgriff von 400 Pillen liegt ebenfalls vor

So jetzt würde ich gerne mal Hören was Flocki Dazu sagt? Meine Vorfall mit dem Zoll wird als Räuberpistole bezeichnet weil bei mir Nur 54 Kamagra gefunden wurden und das nach Flocki aussage garnicht sein kann und bla bla bla!
Ich will nochmal sagen das bei mir die Hausdurchsuchung ursprünglich wegen Anobolika war! Mir konnte aufgrund des Nachweis der Überweisung nachgewiesen werden das Ich bei einem Shop in Österreich Anabolika und Potentmittel bestellt habe! Bei der hausdurchsuchung wurden 54 kamagra Gefunden und mir wurde zuerst der Handel damit unterstellt!
Hoffe das jetzt für alle mal deutlich ist das es sich nicht um eine Räuberpistole handelt sondern um Tatsachen!



An den Mod: Bitte diese Antwort der Fairniss halber freigeben! Ich werde hier als Märchenerzähler dargestellt und das schadet dem Forum weil Tatsachen heruntergespielt werden!

walker
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Re: Pangea 2014, mögliche Spätauswirkungen

#29 Beitrag von walker »

tomtom hat geschrieben: Ich denke, es gibt keine bestimmten Zahlen, bei denen Handel unterstellt wird. Allerdings ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass eine Hausdurchsuchung stattfindet zur Klärung, ob mit den Tabs gehandelt wird, wenn eine größere Menge vom Zoll abgefangen wird.

Ich habe schon wiederholt über die Hausdurchsuchung berichtet, die 2008 bei mir stattfand. Anlass für die Hausdurchsuchung und den entsprechenden Durchsuchungsbeschluss war, dass der Zoll in Frankfurt mehrere Sendungen mit insgesamt 714 Tabletten (Tada) einkassierte. In einem späteren Schreiben der Staatsanwaltschaft heißt es, "714 Tabletten übersteigen den 2-Jahresbedarf einer Person".

Bei der Durchsuchung meiner Wohnung wurden 255 Tabletten gefunden. In dem anschließenden Beschluss, mit dem die Beschlagnahme der 255 Tabletten vom Richter angeordnet wurde, heißt es: "... hat sich der Verdacht einer Straftat der unerlaubten Einfuhr und Abgabe zulassungs- und verschreibungspflichtiger Medikamente nicht bestätigt".

Trotz der vom Zoll einkassierte 714 Tabletten und der 255 Tabletten, die bei der Hausdurchsuchung gefunden wurden, nahm der Richter im Ergebnis keine Straftat, sondern "nur" ordnungswidrigen Eigenverbrauch an. 400 Tabletten können danach durchaus noch im Eigenbedarfsbereich liegen, sofern es keinen sonstigen Anhalt für ein Handeltreiben gibt.

Für die Amtsgerichte ist Arzneimittelrecht sicherlich ein exotisches Niemandsland. Ein Richter der nicht mh liest hat keine Ahnung über Potenzmittel und Dosierungen, im schlimmsten Fall ist der Richter Otto Normalverbraucher - und für den sind zb 50 Tabs mit 100mg Silden vom Gefühl her schon ein gewaltiger "Jahresvorrat".

Wenn die Richterin sogar eine Emanze ist, frage nicht!

Ich denke dass es somit gänzlich vom Zoll abhängt:


Sobald der Zoll Anzeige nicht bei der OWI Behörde sondern Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet und, wie beim Beispiel unseres Users oder auch tomtom, in die Anzeige reinschreibt "Aufgrund der hohen Bestellmengen ist nicht von Eigengebrauch auszugehen", dann passiert folgendes:

Staatsanwaltschaft / Amtsgericht arbeiten den Fall ganz standardmäßig mechanisch ab, ohne vorab "Eigengebrauch" irgendwie zu hinterfragen.

Den Fall ganz mechanisch standardmäßig abarbeiten heißt auch standardmäßig Hausdurchsuchung beantragen + genehmigen.

Erst wenn bei Hausdurchsuchung im Falle unseres Users oder auch tomtom "nur" Pillen, keine Händlerutensilien, gefunden werden dann wird das Verfahren eingestellt - wobei das Kind dann allerdings schon in den Brunnen gefallen ist:

Hausdurchsuchung mit einem Rollkommando der Staatsmacht von 8 Mann hoch wie im Falle unseres Users ist wahrlich kein Kindergeburtstag, im Falle unseres Users hat als zusätzliche Katastrophe erstmals seine Frau erfahren dass er Potenzmittel bestellt + schluckt.

Außerdem kann der PC einkassiert werden und einkassiert bleiben für die Dauer des Verfahrens, in dem mir vorliegenden Durchsuchungsbefehl unseres Users steht ua ausdrücklich drinnen:
...da die Durchsuchung vermutlich zur Auffindung von Beweismitteln, insbesondere...Kommunikationsgeräte, Speichermedien, Hinweise zu Abnehmern und Mittätern führen wird.
Den Fall ganz mechanisch standardmäßig abarbeiten samt standardmäßig Hausdurchsuchung beantragen + genehmigen bedeutet vermutlich auch dass Staatsanwaltschaft / Amtsgericht einfach Standardformulare eines Durchsuchungsbefehls verwenden in denen vermutlich vorab angeführt ist "Kommunikationsgeräte, Speichermedien".

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Dieter666
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Re: Pangea 2014, Hausdurchsuchung 2016 mögliche Spätauswirku

#30 Beitrag von Dieter666 »

Noch mal zur Erinnerung:

bei Gurke87 waren Anabolika der Anlass zur Hausdurchsuchung etc ...

In den anderen Fällen waren es Bestellungen mehrerer hundert Pillen ...

Und hatten wir nicht auch schon einen Fall wo BTMG im Spiel war?

MaW, der "normale" Besteller muss keine Angst haben - ihm droht maximal ein verfahren wegen Ordnungswidrigkeit und das ist vergleichbar mit "zu schnell gefahren" !
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!

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