Joker666 hat geschrieben:Dies könnte unter Umständen als Handel interpretiert werden, wenn man im Zuge einer solchen Aktion in der Datenbank eines Shops auftaucht.
Und was hat das mit der Art der Bezahlung zu tun? Wenn ein Shop eine detaillierte Kundenliste mit Bestellmengen etc. führt, aus der hervorgeht, dass Willi Weichwurst jeden zweiten Monat 1.000 Pillchen geordert hat, dann kommt die Staatsmacht ja vielleicht wirklich mal vorbei, um im Rahmen der Ermittlungen noch den einen oder anderen Kleindealer als Beifang einzusammeln. Ob der die Tabs dann mit Bitcoins, Kreditkarte oder polynesischem Muschelgeld bezahlt hat, macht dann keinen Unterschied.
Nun sind wir hier ja kein Forum zur Betreuung von Kleindealern, aber dennoch sei der Hinweis gestattet, dass dem zuvor genannten Herrn Weichwurst natürlich dringend anzuraten ist, seine Bestellungen anonymisiert abzuwickeln - also anonyme Zahlungsmittel und ein anonymes Dropping zu nutzen! Wobei die Betonung im vorherigen Satz auf dem Wörtchen "und" liegt.
Für den gewöhnllichen Besteller von Kleinmengen, der sich nicht im Bereich einer Straftat bewegt, ist dieses Vorgehen aber überflüssig.
Joker666 hat geschrieben:Und dann ist Sepa wie oben dargelegt mit die ungünstigste gleichzeitig auch am leichtesten vermeidbare Zahlungsweise.
Sicher ist der Postweg ebenfalls kritisch.
Was heisst denn hier "ebenfalls"? Für den Straftäter gibt es kein "ein bisschen anonym" - wenn ich mit dem eigenen PKW eine Bank überfalle, dann schraube ich nicht das vordere Kennzeichen ab und lasse das hintere dran. Da müssen dann schon beide runter. Wenn ich hingegen mal falsch parke, bleiben die Kennzeichen vermutlich dran.
Und was die OWI angeht, ist der Postweg nicht "ebenfalls" kritisch, sondern er ist als einziges kritisch!
Joker666 hat geschrieben:Dort müsste die Bestellung aber immer noch nachgewiesen , denn das könnte jeder bestellt haben, um mir eins auszuwischen.
"Herr Richter, ich habe damit nichts zu tun! Da hat bestimmt mein Nachbar dem Pillenshop die 500 Euro für die tausend Pillchen überwiesen, die in dem an mich adressierten Päckchen gefunden wurden. Der konnte mich noch nie leiden." Falls eine solche Erklärung nicht der Auftakt für die Strategie "Strafmilderung wegen Unzurechnungsfähigkeit auf Grund geistiger Behinderung" sein soll, wird das natürlich keinen Erfolg haben.
Scarface hat geschrieben:@joker666 Die Kontobewegungen sind wohl Nachweis genug...
Kontobewegungen sind erstmal nur ein Nachweis, dass Geld von A zu B geflossen ist. Falls sich dadurch der Verdacht ergibt, dass dies im Rahmen einer Straftat geschehen ist, wird dann ggf. weiter ermittelt. Aber glücklicherweise sind 99% der Pillenbesteller keine Straftäter und damit sind die Kontobewegungen auch unkritisch. Und das restliche Prozent wird vermutlich auf andere Art zahlen...
ciao
Flocki