Anruf von der Kripo - was nun?

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NeverMind
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Re: Anruf von der Kripo - was nun?

#21 Beitrag von NeverMind »

Flocki hat geschrieben:Du hörst das Geräusch der berstenden Wohnungstüre und die Jungs stehen plötzlich unangemeldet im Wohnzimmer. ;)
Habt ihr gestern diese Meldung über den neusten Hacker-"Gag" im TV gesehen? In dem hierzulande erstmalig bekannt gewordenen Fall haben die einem Online-Spielepartner einen Trojaner gesetzt und auf seinen Rechner Zugriff erlangt. Dann haben Sie der Kripo eine anonyme Meldung der Art gemacht, dass bei dem Opfer ein SWAT-Team "angeklopft" hat. Das ganze haben die dann über die Webcam wie im Kino verfolgt. In USA schon öfters passiert :?
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

multicast
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Re: Anruf von der Kripo - was nun?

#22 Beitrag von multicast »

NeverMind hat geschrieben:Vergiss es und mach dir keinen Kopf, wenn da wirklich was gegen dich vorliegt, dann kommen die persönlich vorbei oder schicken eine Vorladung.
Haargenau. Halte den Ball flach. Vergiss den Anruf . Sofern etwas strafrechtlich Relevantes gegen Dich vorliegt, klopfen die blue boys an oder schreiben Dir.

andilein123
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Re: Anruf von der Kripo - was nun?

#23 Beitrag von andilein123 »

Moin!

Grundsätzlich ruft man die Polizei/Kripo nicht zurück! Zurückrufen tut nur der, der neugierig ist oder Angst hat!
Wenn es etwas wichtiges ist melden sie sich schon.
Sollte man vorgeladen werden und man entscheidet sich dort hin zu gehen (was nicht selbstverständlich ist) sollte man folgende Punkte beachten:

1. Freundlichkeit ist die halbe Miete. Auch Polizisten machen nur ihren Job!
2. Falls noch nicht geschehen, fragen ob etwas gegen einem vorliegt. Die Polizei ist verpflichtet vor Beginn des "Gesprächs" darüber zu informieren ob man Beschuldigter oder Zeuge ist. Ist man Beschuldigter kann man die Aussage verweigern und gut ist. Als Zeuge muss man wahrheitsgemäße Aussagen machen.
3. Sollte man wirklich was verbockt haben empfiehlt es sich einen Anwalt hinzuzuziehen.

Gruß

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Alfredi
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Re: Anruf von der Kripo - was nun?

#24 Beitrag von Alfredi »

Als Zeuge kann man dann sagen dass man sich selbst beschuldigen würde und kann die Aussage dann wieder verweigern - aber was passiert dann?
viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...

Flocki
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Re: Anruf von der Kripo - was nun?

#25 Beitrag von Flocki »

Alfredi hat geschrieben:Als Zeuge kann man dann sagen dass man sich selbst beschuldigen würde und kann die Aussage dann wieder verweigern - aber was passiert dann?
Nein, so generell geht das nicht. Im Unterschied zum Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen (wg. Verwandschaft mit dem Beschuldigten, weil Du Gesitlicher bist, ... usw.) berechtigt das Zeugnisverweigerungsrecht aus sachlichen Gründen (zur Abwendung der Gefahr, selbst wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden) nur zur Verweigerung der Antwort auf Einzelfragen. Das ist somit kein generelles Aussageverweigerungsrecht. Dass ein Zeugnisverweigerungsrecht tatsächlich besteht, muss glaubhaft gemacht werden, beispielsweise durch eine eidesstattliche Versicherung.

ciao
Flocki

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zztop
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Re: Anruf von der Kripo - was nun?

#26 Beitrag von zztop »

andilein123 hat geschrieben: Ist man Beschuldigter kann man die Aussage verweigern und gut ist. Als Zeuge muss man wahrheitsgemäße Aussagen machen.
Bei der Polizei kann man die Aussage verweigern, egal ob Beschuldigter oder Zeuge. Erscheinen.. zur Ladung ist keine Pflicht!
Wenn die unbedingt an die Aussage ran wollen, gibts ne Vernehmung durch die Staatsanw.
Der kann die Aussage durch Beugehaft erzwingen.
Aus eigener Erfahrung..empfehl ich, nicht drauf reagieren. Die melden sich gegebenenfalls nochmal.
"Reden ist Silber..Schweigen ist Gold"

andilein123
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Re: Anruf von der Kripo - was nun?

#27 Beitrag von andilein123 »

Alfredi hat geschrieben:Als Zeuge kann man dann sagen dass man sich selbst beschuldigen würde und kann die Aussage dann wieder verweigern - aber was passiert dann?
Dann würde zwangsläufig ein Verfahren gegen den "Zeugen" eingeleitet werden. Mit der Konsequenz das nun gegen ihn ermittelt wird.
Mal ganz ehrlich: Wer als Zeuge aufgefordert wird eine Aussage zu machen und dann hingeht und sagt: "ich würde mich selbst belasten" , der müsste Haue bekommen!
zztop hat geschrieben:Aus eigener Erfahrung..empfehl ich, nicht drauf reagieren. Die melden sich gegebenenfalls nochmal.
"Reden ist Silber..Schweigen ist Gold"
Im Strafrecht auf jeden Fall :top:

erlaing
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Re: Anruf von der Kripo - was nun?

#28 Beitrag von erlaing »

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Ball flach halten, gar nichts machen. Ein Strafverteidiger schreibt dazu:
Ein Beschuldigter muss aber gar nichts. Er muss nicht mit der Polizei sprechen, wenn er nicht will. Und schon gar nicht muss er auf einer Wache erscheinen, wenn die Polizei ihn befragen möchte.

Gleiches gilt übrigens auch für Zeugen. Auch Zeugen müssen nicht mit der Polizei reden – auch wenn Beamte nach meiner Erfahrung oft den gegenteiligen Eindruck erwecken. Als Zeuge muss man nur bei der Staatsanwaltschaft aussagen, nicht aber bei der Polizei.

https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... sie-nicht/

Flocki
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Re: Anruf von der Kripo - was nun?

#29 Beitrag von Flocki »

andilein123 hat geschrieben:
Alfredi hat geschrieben:Als Zeuge kann man dann sagen dass man sich selbst beschuldigen würde und kann die Aussage dann wieder verweigern - aber was passiert dann?
Dann würde zwangsläufig ein Verfahren gegen den "Zeugen" eingeleitet werden.
Und diese "Zwangsläufigkeit" beruht auf welcher Grundlage? Und warum hat sich diese noch nicht bis zu den zuständigen Staatsanwaltschaften herumgesprochen?

ciao
Flocki

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DerlebendeTod
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Re: Anruf von der Kripo - was nun?

#30 Beitrag von DerlebendeTod »

Hier steht es ganz gut beschrieben:

http://www.justizportal.niedersachsen.d ... smand=50#a

Auszug:

Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen.

Gruß
Dlt

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