Vardenix hat geschrieben:Nutzen: Anonymes Bestellen und Zahlen jederzeit, ohne einen Fuß vor die Tür setzen zu müssen.
Das erinnert doch deutlich an den Bankräuber, der mit dem eigenen PKW die Bank überfallen hatte und "zur Sicherheit" das vordere Kennzeichen abgeschraubt hatte...
Nein, in Wahrheit ist das, was Du bis dahin beschrieben hast, weder "anonymes Bestellen" noch hat es irgend einen Nutzen! PGP, TOR, BitCoins, ... alles prima - schadet nix - nützt aber leider auch nix. Das, was WIRKLICH nützen würde, hast Du schlicht unterschlagen:
Eine anonyme Lieferadresse! Den _die_ würde tatsächlich einen Bußgeldbescheid bzw. dessen Zustellung vereiteln können. Ohne eine solche echte Anonymisierung ist der Rest lediglich Voodoo!
Man braucht also eine anonyme Packstation oder etwas vergleichbares. Nur ist das weder besonders preiswert noch ohne Aufwand zu bekommen. Und man sollte sich auch zweimal überlegen, ob man zur Verdeckung einer OWI wirklich eine strafbare Handlung begehen möchte (vergl. § 269 StgB).
Vardenix hat geschrieben:Hat man Pech und die Sendung wird im Postlauf abgefangen, würde ich mich entweder gar nicht äußern oder strikt abstreiten, "sowas" bestellt zu haben.
Bevor Du irgendwelche Einlassungen machen kannst, musst Du erstmal gegen den Bußgeldbescheid Rechtsmittel einlegen. Der Fall wird dann zum AG nach Darmstadt durchgewunken. Da kannst Du dann hinfahren und dem Richter in der mündlichen Verhandlung erklären, warum Dir ein Pillenshop Ware in nicht geringem Wert schickt, die Du angeblich nie bestellt hast. Und der Richter erklärt Dir dann, was man unter einer "Schutzbehauptung" versteht und wie seine Beweiswürdigung unter diesem Gesichtspunkt aussehen wird. Und dann wirst Du Dir wünschen, Du hättest die 35 Euro bezahlt...
Es ist schon erstaunlich, dass Du den Strafverfolgungsbehörden einerseits jede technisch nicht triviale Ermittlung unter Umgehung der geltenden Rechtslage zutraust, andererseits aber die Organe der Rechtspflege offenbar für komplette Vollidioten hältst.
ciao
Flocki