coach hat geschrieben:[...] ich warte seit dem 6.6. auf meine Betellung eines hier unter Empfehlungen gelisteten Shops , letzter Stand 29.6 Leipzig -Radefeld IF , vermute bekomme wohl Post vom Zoll. Die Sendungen vom Streik müssten doch so langsam abgearbeitet sein .
In der zweiten Juni-Woche war PANGEA VIII, da ist eine abgefischte Sendung aus Polen durchaus möglich. Streikfolge ist aber ebenfalls noch möglich, da ist noch lange nicht alles abgearbeitet.
Aber bezgl. "Staatsanwalt" brauchst Du Dir bei haushaltsüblichen Mengen keine Sorgen zu machen. Die abgefischten Pillchen werden beschlagnahmt und es wird ein Bußgeld verhängt. In der Regel 35,- Euro.
Was bitte hat die "Zahlungsweise" mit dem Problem einer abgegriffenen Sendung zu tun? Da wäre allenfalls Nachnahme vorteilhaft, weil Du damit die beshlagnahmten Pillchen nicht bezahlt hättest.
Ich bin Beamter, das kann ziemlich teuer werden für mich , es geht mir nicht um die Sendung , sondern um meine persönlichen Daten die evtl. mal bei einem Shop ( so wie hier im Artikel beschrieben ) in falsche Hände gelangen könnten.
Die Höhe der Bußgelder ist AFAIK nicht davon abhängig, ob jemand Beamter ist oder nicht. Schon deswegen nicht, weil der zuständige Sachbearbeiter davon gar nicht weiß. Und die Zahlungsart zu anonymisieren, hilft Dir auch nichts, auch die kennt der Sachbearbeiter nicht - und der muss sie auch nicht kennen.
Na, hoffentlich kommt da keine Retourkutsche wegen der Schließung von Potenzgenerika.
Mein Vorrat reicht mir auf jeden Fall über den Sommerurlaub, bin ca. 2 Monate weg.
Auf September muß ich allerdings einen neuen Lieferanten suchen.
Flocki hat geschrieben:Die Höhe der Bußgelder ist AFAIK nicht davon abhängig, ob jemand Beamter ist oder nicht.
Ich denke, @coach geht es darum, dass er mit der Bestellung von PDE-5-Hemmern als Beamter sich event. verantworten muss wegen eines Dienstvergehens außerhalb des Dienstes. Dann kommt noch eine Maßnahme nach BDG oben drauf.
Coach braucht sich bzgl. seines Beamtenstatus keine Sorgen zu machen, falls er tatsächlich Nachricht vom Zoll bekommt.. Wegen solch geringfügiger Vergehen droht ihm kein Verfahren, das ist kein Dienstvergehen ausserhalb des Dienstes, solange er keine beträchtlichen Mengen bestellt und diese abgefischt werden.
Ein Dienstvergehen außerhalb des Dienstes begeht ein Beamter nur, wenn sein Verhalten nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (§ 77 Abs. 1 S. 2 BBG).
Dienstvergehen wurden beispielsweise festgestellt und gerichtlich bestätigt bei privaten Alkoholfahrten von dienstlich im Straßenverkehr Teilnehmenden (z.B. Busfahrer).
Carpe diem!
"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)