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Ich warte seit dem 6.6. auf meine Bestellung

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 18:50
von Flocki
coach hat geschrieben:[...] ich warte seit dem 6.6. auf meine Betellung eines hier unter Empfehlungen gelisteten Shops , letzter Stand 29.6 Leipzig -Radefeld IF , vermute bekomme wohl Post vom Zoll. Die Sendungen vom Streik müssten doch so langsam abgearbeitet sein .
In der zweiten Juni-Woche war PANGEA VIII, da ist eine abgefischte Sendung aus Polen durchaus möglich. Streikfolge ist aber ebenfalls noch möglich, da ist noch lange nicht alles abgearbeitet.

Aber bezgl. "Staatsanwalt" brauchst Du Dir bei haushaltsüblichen Mengen keine Sorgen zu machen. Die abgefischten Pillchen werden beschlagnahmt und es wird ein Bußgeld verhängt. In der Regel 35,- Euro.

ciao
Flocki

Re: Bestellung in Deutschland: große Probleme mit Staatsanwa

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 18:59
von coach
was ich in Zukunft ändern muss ist meine Zahlungsweise , das hab ich hier gelernt , aber ich tu mich unheimlich schwer mit Bitcom. o.ä. Zahlungsweisen

Re: Bestellung in Deutschland: große Probleme mit Staatsanwa

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 19:04
von Flocki
Was bitte hat die "Zahlungsweise" mit dem Problem einer abgegriffenen Sendung zu tun? Da wäre allenfalls Nachnahme vorteilhaft, weil Du damit die beshlagnahmten Pillchen nicht bezahlt hättest.

ciao
Flocki

Re: Bestellung in Deutschland: große Probleme mit Staatsanwa

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 19:11
von coach
Ich bin Beamter, das kann ziemlich teuer werden für mich , es geht mir nicht um die Sendung , sondern um meine persönlichen Daten die evtl. mal bei einem Shop ( so wie hier im Artikel beschrieben ) in falsche Hände gelangen könnten.

Re: Bestellung in Deutschland: große Probleme mit Staatsanwa

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 19:17
von Flocki
Die Höhe der Bußgelder ist AFAIK nicht davon abhängig, ob jemand Beamter ist oder nicht. Schon deswegen nicht, weil der zuständige Sachbearbeiter davon gar nicht weiß. Und die Zahlungsart zu anonymisieren, hilft Dir auch nichts, auch die kennt der Sachbearbeiter nicht - und der muss sie auch nicht kennen.

ciao
Flocki

Re: Bestellung in Deutschland: große Probleme mit Staatsanwa

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 19:51
von gnagflow880
Na, hoffentlich kommt da keine Retourkutsche wegen der Schließung von Potenzgenerika.
Mein Vorrat reicht mir auf jeden Fall über den Sommerurlaub, bin ca. 2 Monate weg.
Auf September muß ich allerdings einen neuen Lieferanten suchen.

Re: Bestellung in Deutschland: große Probleme mit Staatsanwa

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 20:07
von Scarface
gnagflow880 hat geschrieben:Na, hoffentlich kommt da keine Retourkutsche wegen der Schließung von Potenzgenerika.
Dein Ernst? :) Was soll da jetzt noch kommen?

Re: Bestellung in Deutschland: große Probleme mit Staatsanwa

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 20:12
von Flocki
Scarface hat geschrieben:Was soll da jetzt noch kommen?
*SCNR*

ciao
Flocki

Re: Bestellung in Deutschland: große Probleme mit Staatsanwa

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 20:20
von tomcat
Flocki hat geschrieben:Die Höhe der Bußgelder ist AFAIK nicht davon abhängig, ob jemand Beamter ist oder nicht.
Ich denke, @coach geht es darum, dass er mit der Bestellung von PDE-5-Hemmern als Beamter sich event. verantworten muss wegen eines Dienstvergehens außerhalb des Dienstes. Dann kommt noch eine Maßnahme nach BDG oben drauf.

Re: Bestellung in Deutschland: große Probleme mit Staatsanwa

Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 20:52
von NeverMind
Coach braucht sich bzgl. seines Beamtenstatus keine Sorgen zu machen, falls er tatsächlich Nachricht vom Zoll bekommt.. Wegen solch geringfügiger Vergehen droht ihm kein Verfahren, das ist kein Dienstvergehen ausserhalb des Dienstes, solange er keine beträchtlichen Mengen bestellt und diese abgefischt werden.
Ein Dienstvergehen außerhalb des Dienstes begeht ein Beamter nur, wenn sein Verhalten nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (§ 77 Abs. 1 S. 2 BBG).
Dienstvergehen wurden beispielsweise festgestellt und gerichtlich bestätigt bei privaten Alkoholfahrten von dienstlich im Straßenverkehr Teilnehmenden (z.B. Busfahrer).