Besagte Drogenseiten wurden von USA aus betrieben und die Ermittlungen vom FBI geführt... In Deutschland ist diese Praxis ("Honeypot") nicht zulässig!! Übrigens waren damals weder Händler noch Kunden für die Staatsmacht greifbar... Es konnten lediglich die Betreiber der Plattform geschnappt werden.Steckpfanne hat geschrieben:Und dass die Seite wieder online ist hat nicht viel zu sagen. Sowas hat die Polizei bei Drogenseiten auch schon gemacht um an die Käufer zu kommen. Zack, Homepage nen Monat gespiegelt und Kunden abgefasst und abgestraft
Shiny-Flakes
Re: kamagra-shop-deutschland.is Nachnahme und Überweisung
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Re: kamagra-shop-deutschland.is Nachnahme und Überweisung
Scarface hat geschrieben:Besagte Drogenseiten wurden von USA aus betrieben und die Ermittlungen vom FBI geführt... In Deutschland ist diese Praxis ("Honeypot") nicht zulässig!!Steckpfanne hat geschrieben:Und dass die Seite wieder online ist hat nicht viel zu sagen. Sowas hat die Polizei bei Drogenseiten auch schon gemacht um an die Käufer zu kommen. Zack, Homepage nen Monat gespiegelt und Kunden abgefasst und abgestraft
Wag ich zu bezweifeln, dass bei Schwerstkriminalität sowas nicht eingesetzt wird. Wurde bei einem 20jährigen Leipziger auch angewandt in dessen "Kinderzimmer" man mehr als 300 Kilogramm unterschiedlichster Drogen aufgefunden hat.
Es ist rechtlich umstritten jedoch nicht unzulässig.
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Re: kamagra-shop-deutschland.is Nachnahme und Überweisung
Falls sich dein Hinweis auf den hochgenommenen Betreiber der Drogen Vertickseite "Shiny Flakes" bezieht, empfehle ich dir dich vorher richtig zu informieren bevor du hier mit Halbwissen glänzt.Steckpfanne hat geschrieben: Wag ich zu bezweifeln, dass bei Schwerstkriminalität sowas nicht eingesetzt wird. Wurde bei einem 20jährigen Leipziger auch angewandt in dessen "Kinderzimmer" man mehr als 300 Kilogramm unterschiedlichster Drogen aufgefunden hat. Es ist rechtlich umstritten jedoch nicht unzulässig.
Die daraus resultierenden bundesweiten Hausdurchsuchungen hatten sicher nichts damit zu tun, dass die Ermittler die Seite zum Schein weiter betrieben haben, sondern schlicht weil sie die Festplatten des kleinen "Drogenbarons" ausgelesen hatten.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/l ... 23174.html
http://www.mmnews.de/index.php/net-news ... in-leipzig
Das das BKA nicht auch vom "Honeypot" verfahren in Deutschland gebrauch macht, möchte ich jedoch auch nicht zu 100% ausschließen...
Gruß
Dlt
@ Mods, ist schon alles sehr Off Topic jetzt, evtl. passt es woanders besser hin, da es hier ja speziell um KSD geht...
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Re: kamagra-shop-deutschland.is Nachnahme und Überweisung
Richtig, auf "shiny flakes" spiel ich an.
Aber schön dass du Halbwissen ansprichst......du willst mir gerade ernsthaft glaubend machen, dass die Seite wieder ins Netz gestellt wurde um Festplatten auszulesen? Das geht nicht offline?
Wie gesagt, wollt ja nur darauf hinweisen, dass man bei KSD vorsichtig sein sollte, solange bestehende Bestellungen noch nicht geliefert wurden und die Seite seitdem sie mal für 2 Tage off war nichts Neues mehr bringt.
Auch die sonst wöchentlichen Newsletter mit Sonderangeboten vermiss ich irgendwie. Ist halt alles ein wenig suspekt
Aber schön dass du Halbwissen ansprichst......du willst mir gerade ernsthaft glaubend machen, dass die Seite wieder ins Netz gestellt wurde um Festplatten auszulesen? Das geht nicht offline?
Wie gesagt, wollt ja nur darauf hinweisen, dass man bei KSD vorsichtig sein sollte, solange bestehende Bestellungen noch nicht geliefert wurden und die Seite seitdem sie mal für 2 Tage off war nichts Neues mehr bringt.
Auch die sonst wöchentlichen Newsletter mit Sonderangeboten vermiss ich irgendwie. Ist halt alles ein wenig suspekt
Shiny-Flakes
...und du bezeichnest PDE-5 Hemmer ernsthaft als Schwerstkriminalität? Toller VergleichSteckpfanne hat geschrieben:Scarface hat geschrieben:Besagte Drogenseiten wurden von USA aus betrieben und die Ermittlungen vom FBI geführt... In Deutschland ist diese Praxis ("Honeypot") nicht zulässig!!Steckpfanne hat geschrieben:Und dass die Seite wieder online ist hat nicht viel zu sagen. Sowas hat die Polizei bei Drogenseiten auch schon gemacht um an die Käufer zu kommen. Zack, Homepage nen Monat gespiegelt und Kunden abgefasst und abgestraft
Wag ich zu bezweifeln, dass bei Schwerstkriminalität sowas nicht eingesetzt wird. Wurde bei einem 20jährigen Leipziger auch angewandt in dessen "Kinderzimmer" man mehr als 300 Kilogramm unterschiedlichster Drogen aufgefunden hat.
Es ist rechtlich umstritten jedoch nicht unzulässig.
Und Shiny-Flakes war kein "Honeypot"... Man hat lediglich die unverschlüsselte Festplatte des Betreibers ausgelesen... Des weiteren haben von ca. 5000 deutschen Kunden weniger als 1% Besuch von der Staatsmacht in Form einer HD gehabt. Das waren nur solche, die Mengen gekauft haben die man nicht mehr als Eigenbedarf sehen kann. Naja, wer Drogen auf seine RL-Adresse bestellt ist nicht nur dumm sondern handelt grob fahrlässig...
Sowas mit PDE-5 Hemmern zu vergleichen grenzt an Paranoia.
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Re: kamagra-shop-deutschland.is Nachnahme und Überweisung
Scarface hat geschrieben:...und du bezeichnest PDE-5 Hemmer ernsthaft als Schwerstkriminalität? Toller VergleichSteckpfanne hat geschrieben:Scarface hat geschrieben:Besagte Drogenseiten wurden von USA aus betrieben und die Ermittlungen vom FBI geführt... In Deutschland ist diese Praxis ("Honeypot") nicht zulässig!!Steckpfanne hat geschrieben:Und dass die Seite wieder online ist hat nicht viel zu sagen. Sowas hat die Polizei bei Drogenseiten auch schon gemacht um an die Käufer zu kommen. Zack, Homepage nen Monat gespiegelt und Kunden abgefasst und abgestraft
Wag ich zu bezweifeln, dass bei Schwerstkriminalität sowas nicht eingesetzt wird. Wurde bei einem 20jährigen Leipziger auch angewandt in dessen "Kinderzimmer" man mehr als 300 Kilogramm unterschiedlichster Drogen aufgefunden hat.
Es ist rechtlich umstritten jedoch nicht unzulässig.
Und Shiny-Flakes war kein "Honeypot"... Man hat lediglich die unverschlüsselte Festplatte des Betreibers ausgelesen... Des weiteren haben von ca. 5000 deutschen Kunden weniger als 1% Besuch von der Staatsmacht in Form einer HD gehabt. Das waren nur solche, die Mengen gekauft haben die man nicht mehr als Eigenbedarf sehen kann. Naja, wer Drogen auf seine RL-Adresse bestellt ist nicht nur dumm sondern handelt grob fahrlässig...
Sowas mit PDE-5 Hemmern zu vergleichen grenzt an Paranoia.
Ich hab es nicht direkt als Schwerstkriminalität bezeichnet. Dass es jedoch nicht legal ist und irgendwann ab einer gewissen Menge auch mal ermittelt werden muss, darüber sind wir beide uns glaub ich einig.
Wenn man in diversen Mengen für sich und Freunde einkauft und nicht nur 5 Stück, dann könnte die Staatsmacht auf doofe Gedanken kommen.
Und 1% sind dennoch 50 Hausdurchsuchungen. Ist doch ordentlich. Und das war sicherlich auch nicht der einfache Konsument mit seinen 2 Gramm.
Keine Ahnung, wo du auch deine Informationen her hast, dass es
a) eine unverschlüsselte Festplatte war
b) man zum auslesen die Website nicht vom Netz nimmt, sondern tagelang noch aufrecht erhält
c) du die genauen Zahlen der Kunden und Hausdurchsuchungen hast.
Scheinst ja jedoch bestens informiert zu sein und Plan zu haben, wie die Ermittlungsbehörden arbeiten und dass sich hier niemand über auch nur irgendwas Gedanken zu machen braucht....
Nenn es Paranoia, ich nenn es Vorsicht. Wie gesagt, gerade wenn man in ordentlichen Mengen bestellt, wie es vielleicht manchereiner hier im Forum tut.
Re: Shiny-Flakes
Ja, da sind wir uns einig...Steckpfanne hat geschrieben:Ich hab es nicht direkt als Schwerstkriminalität bezeichnet. Dass es jedoch nicht legal ist und irgendwann ab einer gewissen Menge auch mal ermittelt werden muss, darüber sind wir beide uns glaub ich einig.
Meine Informationen habe ich von: http://motherboard.vice.com/de/read/der ... iny-flakesSteckpfanne hat geschrieben:Keine Ahnung, wo du auch deine Informationen her hast, dass es
a) eine unverschlüsselte Festplatte war
b) man zum auslesen die Website nicht vom Netz nimmt, sondern tagelang noch aufrecht erhält
c) du die genauen Zahlen der Kunden und Hausdurchsuchungen hast.
Dort findest du die Antworten/Bestätigungen das meine "Behauptungen" stimmen...
Hausdurchsuchungen waren übrigens deutlich weniger als ich in Erinnerung hatte, "nur" 38 anstatt 50.
PS: Eine Website kann man nicht "auslesen", die Daten waren ja nicht im Netz gespeichert...
Zumindestens scheine ich besser informiert als duSteckpfanne hat geschrieben:Scheinst ja jedoch bestens informiert zu sein und Plan zu haben, wie die Ermittlungsbehörden arbeiten und dass sich hier niemand über auch nur irgendwas Gedanken zu machen braucht....
"Honeypot" ist in Deutschland nicht erlaubt...
Was Potenzmittel angeht: HIER braucht sich auf jeden Fall keiner Gedanken machen, also unter den Konsumenten von PDE-5 Hemmern... Hättest du dich mal ein bisschen hier eingelesen wüsstest du das selbst bei Mengen von 100-200 Pillen meist nur ein Ordnungsgeld in Höhe von 35€ folgt.
Und was Drogen angeht: Jeder der Drogen auf seine RL-Daten bestellt, gehört für diese unendlich große Dummheit bestraft. Wenn man auch nur einen Funken Verstand hat, dann nutzt man a.) einen toten Briefkasten oder b.) eine anonyme faked Packstation. Man muss nun wirklich kein Genie sein um zu checken wie man eine anonyme Packstation anlegt. Und die Leute die es nicht checken können sich immerhin noch auf den einschlägigen Seiten welche kaufen.
Ok, abgemacht - Dann verbleiben wir soSteckpfanne hat geschrieben:Nenn es Paranoia, ich nenn es Vorsicht.
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Re: Shiny-Flakes
@ Steckpfanne,
da mein Kollege Scarface bereits geantwortet hat und sich seine Auführungen nahezu 100% mit den meinigen decken, verbleibe auch ich ebenfalls so
Es liegt in der Natur der Sache dass man in einem Diskussionsforum nicht immer einer Meinung ist, ich denke der Grundgedanke vereint uns dann aber doch wieder alle
Gruß
Dlt
da mein Kollege Scarface bereits geantwortet hat und sich seine Auführungen nahezu 100% mit den meinigen decken, verbleibe auch ich ebenfalls so
Es liegt in der Natur der Sache dass man in einem Diskussionsforum nicht immer einer Meinung ist, ich denke der Grundgedanke vereint uns dann aber doch wieder alle
Gruß
Dlt
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Re: Shiny-Flakes
Ach man muss auch nicht immer einer Meinung sein.
Man merkt auch, dass dieses Forum hier von erwachsenen Männern besucht wird. Woanders, mit mehr Kiddies wäre man sich verbal an die Gurgel gegangen
Ich finds ja gut, dass Scarface den Link hier reingesetzt hat, den kannte ich noch nicht. Sind viele Infos drin.
Und nachdem ich Scarfaces seine Vorstellung Off-Topic gesehen habe, weiß ich nun auch, dass der Kerl sich auskennt in der Materie
Aber bei einer Sache muss ich trotzdem widersprechen. Honeypots sind nicht zwangsläufig illegal. Unter diversen Voraussetzungen darf auch Vater Staat illegale Sachen tun
Man merkt auch, dass dieses Forum hier von erwachsenen Männern besucht wird. Woanders, mit mehr Kiddies wäre man sich verbal an die Gurgel gegangen
Ich finds ja gut, dass Scarface den Link hier reingesetzt hat, den kannte ich noch nicht. Sind viele Infos drin.
Und nachdem ich Scarfaces seine Vorstellung Off-Topic gesehen habe, weiß ich nun auch, dass der Kerl sich auskennt in der Materie
Aber bei einer Sache muss ich trotzdem widersprechen. Honeypots sind nicht zwangsläufig illegal. Unter diversen Voraussetzungen darf auch Vater Staat illegale Sachen tun
Re: Shiny-Flakes
Nein, hier geht sich niemand gegenseitig an die Gurgel ^^
Aaaaaaaber:
"Honeypots" sind nicht zulässig, und wenn du dich auf den Kopf stellst
Selbst wenn du nachdem du dich auf den Kopf gestellt hast noch einen Purzelbaum machst, bleiben sie trotzdem unzulässig
Paragraf 26 und 27 des StGB (Strafgesetzbuch) sagen ganz klar:
§26 Anstiftung: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
§27 Beihilfe: Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Diese Paragrafen beziehen sich unter anderem auf die sogenannten "Honeypots"... Würde die Polizei eine Drogenseite zum Schein weiter betreiben um Kunden abzugreifen, wäre das Anstiftung zu einer Straftat!!
Allerdings: Im Zuge gemeinsamer internationaler Ermittlungen ist es der Polizei rein theoretisch möglich, Kunden- und Händlerdaten von ausländischen Behörden zu erhalten und diese dann zu nutzen. Aber lege ich meine Hand dafür ins Feuer das dies im Zusammenhang mit Drogenseiten noch nie passiert ist!! Ich könnte dies mit 1000%iger Sicherheit über Google innerhalb von Sekunden beweisen, aber dafür bin ich gerade zu faul...
Aaaaaaaber:
"Honeypots" sind nicht zulässig, und wenn du dich auf den Kopf stellst
Selbst wenn du nachdem du dich auf den Kopf gestellt hast noch einen Purzelbaum machst, bleiben sie trotzdem unzulässig
Paragraf 26 und 27 des StGB (Strafgesetzbuch) sagen ganz klar:
§26 Anstiftung: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
§27 Beihilfe: Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Diese Paragrafen beziehen sich unter anderem auf die sogenannten "Honeypots"... Würde die Polizei eine Drogenseite zum Schein weiter betreiben um Kunden abzugreifen, wäre das Anstiftung zu einer Straftat!!
Allerdings: Im Zuge gemeinsamer internationaler Ermittlungen ist es der Polizei rein theoretisch möglich, Kunden- und Händlerdaten von ausländischen Behörden zu erhalten und diese dann zu nutzen. Aber lege ich meine Hand dafür ins Feuer das dies im Zusammenhang mit Drogenseiten noch nie passiert ist!! Ich könnte dies mit 1000%iger Sicherheit über Google innerhalb von Sekunden beweisen, aber dafür bin ich gerade zu faul...
Der Staat macht keine illegalen Dinge, der Staat zwinkert nur manchmal äusserst schlau an den Gesetzen vorbei und nutzt bestehende Lücken zu seinem VorteilSteckpfanne hat geschrieben:Unter diversen Voraussetzungen darf auch Vater Staat illegale Sachen tun
"The only way to deal with an unfree world is to become so absolutely free that your very existence is an act of rebellion"