zztop hat geschrieben:
14209 hat geschrieben:
Abgesehen davon sind die gängigen Bestell-Volumina (bis zu 100 Tabletten) typische Eigenbedarfs-Fälle
Stellt diese Zahl wirklich irgendeine Grenze dar oder ist das nur geschätzt?
Keine definitive Grenze, die in irgendeinem Paragraphen stünde, sondern eine Mischung aus Erfahrungswerten, Rechtsprechung und Vermutung
Ich würde mir bei ebay als Käufer sogar noch viel weniger Sorgen machen als bei den "normalen" Shops (wo ich mir auch schon keine Sorgen mache, außer ich bestelle eine vierstellige Tabs-Anzahl während Pangea), zumal man notfalls auch noch die "ich-hab-doch-nur-Kräuterpillen-gekauft"-Nummer versuchen kann. Ich teile diesbezüglich nicht Flockis mehrmals geäußerte Ansicht, daß jedermann klar sein müsse beim Kauf eines mit blauen, rautenförmigen Pillen als Foto versehenen Artikels verschreibungspflichtige PDE-5-Hemmer zu ordern, weshalb Unwissenheit nicht vor Strafe schütze; sicher -
UNS ist es klar, aber diesen Wissenshorizont kann man nicht dem Otto-Normalverbraucher unterstellen. Und wie Tadalafil-Tabletten optisch aussehen wissen wohl noch viel weniger da draußen, die keine ED haben und sich nicht in einschlägigen Foren informieren, sondern nur aus Spaß mal eben nach ein paar Bier auf ebay nach was Pflanzlichem zur Potenzsteigerung suchen, weil sie eine neue Schnecke aufgerissen haben.
Ich bin alles andere als verpflichtet, bei einem mit "herbal pills" angepriesenen Artikel große Nachforschungen anzustellen, ob das denn wirklich Kräuterpillen sind oder nicht etwas anderes.
Abgesehen davon könnte man es doch auch durchaus plausibel finden, daß ein Kräuterpillen-Hersteller eben das von echten Potenzmitteln bekannte Design wählt, um das Gesamtpaket auch optisch "cool" zu gestalten.
Klar - wenn man dann die Kräuterpillen in der Hand hält und den "Gattungsnamen" googelt (WENN man das macht...), wird man über den Kräuterursprung etwas desillusioniert sein, aber im Strafrecht geht es so gut wie immer um meine Einstellung und mein Wissen zum Zeitpunkt der Handlung/des Kaufes; ich kann nicht dafür belangt werden, verschreibungspflichtige Medikamente gekauft zu haben, wenn ich dabei im berechtigten Glauben war, Kräuterpillen zu bestellen. Und ich bin nicht verpflichtet, den Kauf dann deshalb rückabzuwickeln. Abgesehen davon, daß ich die Pillen natürlich sofort im Klo runterspüle, nachdem ich gegoogelt habe, denn ich will mich ja nicht vergiften