Pillenkauf auf ebay, Risiko der Datenweitergabe ?

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zztop
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Re: sutrapills.com aus NL - Bitcoin, SEPA und UKASH

#11 Beitrag von zztop »

langfingfang hat geschrieben: Ich jedenfalls würde mit meinem normalen, 15 Jahre alten ebay account keine Pillen kaufen.
Kann schon verstehen, dass sich manche nicht mit diesem Gedanken anfreunden können..
bleibt doch das Gefühl, jederzeit für die Behörden greifbar zu sein.
Trotzdem..ich konnte im Netz nicht einen bekannten Fall finden, in dem ein Ebaypillenkäufer belangt wurde.
Es ist auch nicht so, dass die Behörden blind sind. Die schauen schon bei Ebay rein und interessieren sich für verdächtige Artikel.
Verkauft man geklaute Handys oder irgendwelche vom Aussterben bedrohten Grashüpfer, dann stehen die Herren bald vor der Haustür.
Für Potenzpillen interessieren die sich nicht..außer die bestellen selbst dort.. :D

walker
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Re: Pillenkauf auf ebay, Risiko der Datenweitergabe ?

#12 Beitrag von walker »

Damit wir hier nicht via Suchmaschinen zuviel unnötigen Lärm schlagen habe ich aus dem Titel aller ebay-Threads "Herbal Pills" rausgenommen.

Scarface
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Re: Pillenkauf auf ebay, Risiko der Datenweitergabe ?

#13 Beitrag von Scarface »

Ich denke mal die meisten Händler die illegale Waren in der Bucht anbieten, benutzen dafür auch keinen eigens erstellten Account auf ihre RL-Daten denn das würde schon an fahrlässige Dummheit grenzen. Für solche Leute gibt es einen relativ großen Markt mit gehackten Accounts (nicht nur von solchen aus der Bucht - u.a. auch für andere Dienste wie PayPal etc.) auf einschlägigen Seiten. Somit werden meiner Meinung nach die wenigsten Händler persönlich belangt werden können, wenn sie denn auffliegen.

Wie die Bucht in dem Fall allerdings mit den Daten der Käufer umgeht und welche Konsequenzen für diese folgen wenn mal ein Händler hochgeht darüber kann ich nur spekulieren. Wobei ich auch hier denke das jeder der mengenmäßig im 4-stelligen Bereich liegt und somit ernsthafte Konsequenzen befürchten muss wohl eh einen "toten" Briefkasten oder eine ähnlich anonyme Möglichkeit zum Empfang wählt.

Meiner Meinung nach ist das Risiko in der Bucht zu bestellen genauso hoch/niedrig wie bei einem der etablierten Online-Shops. Würde mich nicht wundern, wenn alle Händler (egal auf welchem Portal oder welcher Website) sämtliche Kundendaten speichern um sich im Falle eines Busts durch deren Herausgabe Strafmilderung zu erkaufen...
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14209
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Re: Pillenkauf auf ebay, Risiko der Datenweitergabe ?

#14 Beitrag von 14209 »

Scarface hat geschrieben: Meiner Meinung nach ist das Risiko in der Bucht zu bestellen genauso hoch/niedrig wie bei einem der etablierten Online-Shops. Würde mich nicht wundern, wenn alle Händler (egal auf welchem Portal oder welcher Website) sämtliche Kundendaten speichern um sich im Falle eines Busts durch deren Herausgabe Strafmilderung zu erkaufen...
Das sehe ich nicht so. Ich hab da beruflich etwas Einblick (zumindest für Ö, aber in D wird es auch nicht groß anders laufen) - die Strafverfolgungsbehörden interessieren sich idR null für die Käufer. Das hat auch ganz einfache praktische Gründe; die Kapazitäten dieser Behörden sind endenwollend, da kann man nicht schnell mal ein dutzend Sachbearbeiter abstellen, damit sie eine Kundendatei mit tausenden Personen durchforsten. Abgesehen davon sind die gängigen Bestell-Volumina (bis zu 100 Tabletten) typische Eigenbedarfs-Fälle, wo keine gewerbliche Absicht zu konstruieren ist, womit es bei einer Ordnungswidrigkeit/Verwaltungsübertretung bleibt und für die damit zu lukrierenden gut 35 Euro lohnt sich der Aufwand, Kundendateien in großem Stil zu durchforsten, nicht.

Es geht denen vorrangig darum, die Verkäufer zu schnappen. Das wird auch bei sämtlichen Pangea-Jubelberichten immer wieder hervorgehoben; die Käufer sind ja die armen Opfer von auf chinesischen Hinterhöfen gepanschten Chemie-Bonbons, nicht vergessen :P

Scarface
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Re: Pillenkauf auf ebay, Risiko der Datenweitergabe ?

#15 Beitrag von Scarface »

Ja ich denke wenn man Tabletten bestellt die noch als Eigenbedarf durchgehen wird man auch nichts von denen hören. Allerdings versorgen sich ja sicherlich auch ein paar RL-Weiterverkäufer und womöglich sogar kleinere Shops über die Bucht bzw. die hier empfohlenen Shops und für solche Leute könnte die Staatsmacht dann vielleicht doch ein Interesse zeigen. Aber das ist natürlich nur eine Vermutung meinerseits...
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zztop
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Re: Pillenkauf auf ebay, Risiko der Datenweitergabe ?

#16 Beitrag von zztop »

14209 hat geschrieben: Ich hab da beruflich etwas Einblick
Das ist sehr erfreulich...jetzt brauchen wir uns nicht mehr mit Spekulationen rumschlagen. :top:
14209 hat geschrieben: Abgesehen davon sind die gängigen Bestell-Volumina (bis zu 100 Tabletten) typische Eigenbedarfs-Fälle
Stellt diese Zahl wirklich irgendeine Grenze dar oder ist das nur geschätzt?

multicast
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Re: Pillenkauf auf ebay, Risiko der Datenweitergabe ?

#17 Beitrag von multicast »

Scarface hat geschrieben:Ja ich denke wenn man Tabletten bestellt die noch als Eigenbedarf durchgehen lassen
Das ist doch völlig realitätslos. Aus welchem Grund könnte eine Ordnungsbehörde oder gar Staatsanwaltschaft jemanden verfolgen, der dort bestellt hat? Klopfen dann die Cops an
Deine Türe und durchsuchen Deine Wohnung? Musst Du Dich dann in irgendeiner Weise rechtfertigen? Dein Privatleben geht keine Behörde irgendetwas an, schon gar nicht Deine ED.

14209
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Re: Pillenkauf auf ebay, Risiko der Datenweitergabe ?

#18 Beitrag von 14209 »

zztop hat geschrieben:
14209 hat geschrieben: Abgesehen davon sind die gängigen Bestell-Volumina (bis zu 100 Tabletten) typische Eigenbedarfs-Fälle
Stellt diese Zahl wirklich irgendeine Grenze dar oder ist das nur geschätzt?
Keine definitive Grenze, die in irgendeinem Paragraphen stünde, sondern eine Mischung aus Erfahrungswerten, Rechtsprechung und Vermutung :D

Ich würde mir bei ebay als Käufer sogar noch viel weniger Sorgen machen als bei den "normalen" Shops (wo ich mir auch schon keine Sorgen mache, außer ich bestelle eine vierstellige Tabs-Anzahl während Pangea), zumal man notfalls auch noch die "ich-hab-doch-nur-Kräuterpillen-gekauft"-Nummer versuchen kann. Ich teile diesbezüglich nicht Flockis mehrmals geäußerte Ansicht, daß jedermann klar sein müsse beim Kauf eines mit blauen, rautenförmigen Pillen als Foto versehenen Artikels verschreibungspflichtige PDE-5-Hemmer zu ordern, weshalb Unwissenheit nicht vor Strafe schütze; sicher - UNS ist es klar, aber diesen Wissenshorizont kann man nicht dem Otto-Normalverbraucher unterstellen. Und wie Tadalafil-Tabletten optisch aussehen wissen wohl noch viel weniger da draußen, die keine ED haben und sich nicht in einschlägigen Foren informieren, sondern nur aus Spaß mal eben nach ein paar Bier auf ebay nach was Pflanzlichem zur Potenzsteigerung suchen, weil sie eine neue Schnecke aufgerissen haben. :D Ich bin alles andere als verpflichtet, bei einem mit "herbal pills" angepriesenen Artikel große Nachforschungen anzustellen, ob das denn wirklich Kräuterpillen sind oder nicht etwas anderes.
Abgesehen davon könnte man es doch auch durchaus plausibel finden, daß ein Kräuterpillen-Hersteller eben das von echten Potenzmitteln bekannte Design wählt, um das Gesamtpaket auch optisch "cool" zu gestalten.
Klar - wenn man dann die Kräuterpillen in der Hand hält und den "Gattungsnamen" googelt (WENN man das macht...), wird man über den Kräuterursprung etwas desillusioniert sein, aber im Strafrecht geht es so gut wie immer um meine Einstellung und mein Wissen zum Zeitpunkt der Handlung/des Kaufes; ich kann nicht dafür belangt werden, verschreibungspflichtige Medikamente gekauft zu haben, wenn ich dabei im berechtigten Glauben war, Kräuterpillen zu bestellen. Und ich bin nicht verpflichtet, den Kauf dann deshalb rückabzuwickeln. Abgesehen davon, daß ich die Pillen natürlich sofort im Klo runterspüle, nachdem ich gegoogelt habe, denn ich will mich ja nicht vergiften :twisted:

Flocki
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Re: Pillenkauf auf ebay, Risiko der Datenweitergabe ?

#19 Beitrag von Flocki »

zztop hat geschrieben:Stellt diese Zahl wirklich irgendeine Grenze dar oder ist das nur geschätzt?
Eine solche Grenze gibt es nicht, weil es auch das Konstrukt des "Eigenbedarf" im AMG nicht gibt. Sowas gibt es nur im Bereich BtM.

"Verbringung" ist immer "nur" ordnungswidrig, egal ob 10 oder 1.000 Tabs. "Inverkehrbringen" ist immer eine Straftat, auch egal ob 10 oder 1.000 Tabs. Die Menge ist dann lediglich heranzuziehen, wenn es um die Höhe des Verwarn-/Bußgeldes (OWI) bzw. um die Strafzumessung, also Geld-/Haftstrafe (Strafrecht) geht.

Die Anzahl der beschlagnahmten Pillen kann aber sehr wohl ausschlaggebend sein, in welche Richtung ermittelt wird! Und das liegt dann im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Und da gabs ja in Berlin vor ein paar Jahren einen Fall, wo bereits wegen nur 45 Tadas der Vorwurf "mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Handel zu treiben oder diese Arzneimittel an andere abzugeben" erhoben wurde. Wurde zwar nach anwaltlicher Intervention eingestellt und als OWI weiterbehandelt, war für den Betroffenen aber insgesamt wenig erquicklich.

Natürlich ist das eine krasse Ausnahme, aber spätestens bei vierstelligen Pillenzahlen wird das möglicherweise nicht mehr so locker flockig eingestellt. Außerdem sind die Ermittlungen an sich ggf. schon unangenehm genug.
14209 hat geschrieben:Ich teile diesbezüglich nicht Flockis mehrmals geäußerte Ansicht, daß jedermann klar sein müsse beim Kauf eines mit blauen, rautenförmigen Pillen als Foto versehenen Artikels verschreibungspflichtige PDE-5-Hemmer zu ordern, weshalb Unwissenheit nicht vor Strafe schütze; sicher - UNS ist es klar, aber diesen Wissenshorizont kann man nicht dem Otto-Normalverbraucher unterstellen. Und wie Tadalafil-Tabletten optisch aussehen wissen wohl noch viel weniger da draußen, die keine ED haben und sich nicht in einschlägigen Foren informieren, sondern nur aus Spaß mal eben nach ein paar Bier auf ebay nach was Pflanzlichem zur Potenzsteigerung suchen, weil sie eine neue Schnecke aufgerissen haben. :D Ich bin alles andere als verpflichtet, bei einem mit "herbal pills" angepriesenen Artikel große Nachforschungen anzustellen, ob das denn wirklich Kräuterpillen sind oder nicht etwas anderes.
Wer da recht hat, werden wir vermutlich erst klären, wenn jemand bescheuert genug ist, in einem solchen Fall Einspruch einzulegen. Wird aber vermutlich niemand machen - denn selbst wenn jemand Deiner Ansicht zuneigt, dass man also mit der Ausrede ungeschoren davonkäme, was wäre die Folge? Man legt also Einspruch ein und begründet dies mit der "herbal pills" Geschichte. Der Sachbearbeiter kann nun nach Prüfung Abhilfe schaffen. Aber macht er das? Der hat genug Arbeit auf dem Schreibtisch - der schiebt das im Zweifel zur Staatsanwaltschaft. Und die schiebt die Akte garantiert kommentarlos an den zuständigen Strafrichter weiter. Der sitzt übrigens in Darmstadt, also am Sitz der Bußgeldbehörde. Der prüft dann, ob ein Verhandlungstermin bestimmt wird oder im Beschlussverfahren entschieden wird. Mit ein bisschen Pech darf man dann hinfahren, um dem Richter zu erklären, was es mit den "herbal pills" auf sich hat.

Sorry, aber das macht vermutlich niemand. Da zahlt man lieber das Bußgeld...

ciao
Flocki

14209
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Re: Pillenkauf auf ebay, Risiko der Datenweitergabe ?

#20 Beitrag von 14209 »

@Flocki: Klar zahl ich da auch lieber das Bußgeld und davon, Pillen im vierstelligen Bereich zu bestellen, würde ich auf jeder Plattform abraten, egal ob ebay oder normal-niedergelassener Online-Shop, so verlockend manche Rabattstaffelung auch ausfallen mag. Aber Ausgangspunkt meiner Ausführungen war ja nicht der typische 35€-Bußgeld-Fall, sondern das (sehr theoretische) Szenario von Scarface, daß die Kundendatei eines ebay-Gärtners in die Hände der Grünen fallen würde und welche Konsequenzen das hätte, vllt auch mit dem Hintergedanken daß es da zB einige Kunden darunter gäbe, die ein bisschen über den Bußgeld-Durst hinaus bestellt haben. Der typische Bußgeld-Fall kann ja sonst de facto eh nur während Pangea oder bei Bestellungen aus Drittstaaten passieren.

Und ich bleibe dabei - Kunden(dateien) interessieren die Grünen nichtmal tertiär, denn selbst das Verschieben von irgendwelchen Sachverhaltsdarstellungen zur Staatsanwaltschaft/anderen Behörden zur weiteren Prüfung verursacht Zeit/Papierkram, den man sich qua Beamtenexistenz ohnehin gerne erspart. Wir können auch davon ausgehen, daß es da behördeninterne Regelungen bzw Weisungen von oben gibt, wie generell in solchen Lagen verfahren wird, ohne daß jeder Sachbearbeiter sich jedes Mal groß Gedanken macht und da scheint mir schon die Linie ganz klar zu sein: volle Konzentration auf die Verkäufer. Sicher, Pangea und Drittstaaten-Bußgelder werden als unkomplizierter Beifang gerne mitgenommen, auch Kleinvieh macht (monetären) Mist. Aber für den (großen) Rest ist es einfach auch eine Ressourcenfrage, das sollte man nicht unterschätzen. Hätten wir für jeden Einwohner 1 Grünen, könnte jede "Zeitungstasche" (weiß nicht, ob ihr in D auch so dazu sagt oder ein anderes Wort habt :D ) überwacht werden; so hingegen findet man sich damit ab, daß die (zumindest hier in Ö) weit verbreitete Entnahme einer Sonntagszeitung, ohne einen Euro reinzuschmeißen, in der Regel ungeahndet bleibt. Ähnlich dürfte es sich für die Käufer unserer geschätzten Pillen verhalten. Weitere Parallele: die Verfolgung von illegalem Online-Streaming/Downloads - würde das flächendeckend verfolgt werden, wären unsere Gerichte mit Millionen Fällen lahmgelegt, daher auch dort Konzentration auf die Uploader... Ist ja nach deren Logik auch "sinnvoll" - ohne Upload kein Download, ohne Verkäufer keine Käufer.

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