Nochmal: Wer nur kleinere Mengen bestellt, also im OWI Bereich bleibt und keine strafrechlichen Ermittlungen riskiert, lässt von Dingen wie "toten Briefkästen" und "anonymen Packstationen" besser die Finger! Wenn der unwahrscheinliche Fall auftritt, dass man erwischt wird, zahlt man eben das geringe Bußgeld und fertig!Sheldon hat geschrieben:Auf die Gefahr hin, vollends vom Thema abzuweichen: Inwiefern geht man einem drohenden Bußgeld eigentlich effektiv aus dem Weg, wenn es Schwierigkeiten wegen Besitz/Betrieb/Nutzung einer anonymen Packstation gibt?
Der Betrieb einer Packstation mit falschem Namen ist ein Straftatsbestand, die Anbringung eines mit einem falschen Namen gekennzeichneten Briefkasten ebenfalls! Es macht IMHO wenig Sinn, zur Verdeckung einer OWI eine Straftat zu begehen. Ich schraube mir ja auch beim Falschparken keine geklauten Nummernschilder ans Auto!
ciao
Flocki