Versand an "toten Briefkasten": Erfahrungen?

Informationen & Diskussionen zu Bezahlung & Versand
Nachricht
Autor
Sheldon
Beiträge: 66
Registriert: Montag 13. Juli 2015, 03:27

Re: Sicherheitsvorkehrungen die wir uns von den shops wünsch

#61 Beitrag von Sheldon »

DerlebendeTod hat geschrieben: Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass rein der "Besitz" eines anonymen Briefkastens dir großartig probleme bereiten kann.
Der "Besitz" vielleicht noch nicht, aber spätestens die Nutzung. Das war der sinn meiner Anmerkung. Denn da ist dann sicherlich nix mehr mit nur Ordnungswidrigkeit und drohendem Bußgeld, sondern das würde mehrere Straftatbestände bedeuten. Das macht mit geringen mengen Pillen natürlich nicht wirklich Sinn, mit größeren Mengen ergibt sich dann aber allein dadurch schon ein Straftatbestand. Zusammen mit der schon ziemlich hohen kriminellen Energie durch die Nutzung eines falschen Briefkastens gibt das dann mächtig Ärger. Und die meisten werden aus der Lebenserfahrung auch wissen, dass man manchmal gar nicht so dumm denken kann wie es kommt. Auf einmal guckt der Polizist nach Feierabend aus dem Fenster seiner Erdgeschosswohnung und fragt: "Sagen Sie mal, was machen Sie da eigentlich an den Briefkästen!?!" :next:

Benutzeravatar
DerlebendeTod
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 1564
Registriert: Mittwoch 23. Februar 2011, 12:14

Re: Sicherheitsvorkehrungen die wir uns von den shops wünsch

#62 Beitrag von DerlebendeTod »

Sheldon hat geschrieben: Der "Besitz" vielleicht noch nicht, aber spätestens die Nutzung.
Es behauptet ja auch keiner hier, dass es rechtens ist. Ich habe es in einem anderen Thread schon gesagt, es kommt darauf an WAS und WIEVEL du genau bestellst.

Bei 50-200 Potenzpillchen wäre das beschaffen und nutzen einer geklauten Packstation oder das anbringen eines Toten Briefkastens unverhältnismäßig zum drohenden Ärger den du beim auffliegen durch die Staatsmacht bekommen kannst. Wir bewegen uns hier lediglich im Ordnungswidrichkeitsbereich.

Bestellst du allerdings im großen Stil deine Pillchen so ab 500 aufwärts, tust du gut daran deine anonymität so gut es dir möglich ist zu verschleiern. Sobald dir nämlich der Handel mit illegal beschafften Medikamenten die auch noch der Rezeptpflicht in Deutschland unterliegen unterstellt wird, hast du ein ganz anderes Problem.

Ebenso mit Mittelchen deren Besitz schon ausreicht um den Tatbestand einer Straftat zu erfüllen. Und sorry, wer sich sowas nach Hause schicken lässt, hat den Gong einfach noch nicht gehört.

Und zu deinem Argument mit der kriminellen Energy. Sofern du mal erwischt wirst, wie meinst du legt es dir der Staatsanwalt aus was hier so betrieben wird? Angefangen von anonymsierten EMail-Accounts, VPN Verbindungen, nutzen eines TOR-Client`s, verschleierte Zahlungsmittel wie Bitcoin etc. glaubst du wirklich da zieht dich der Briefkasten noch weiter runter den du heimlich an Oma Unke`s Hauswand angebracht hast???

Gruß
Dlt

Sheldon
Beiträge: 66
Registriert: Montag 13. Juli 2015, 03:27

Re: Versand an "toten Briefkasten" - eure Erfahrungen

#63 Beitrag von Sheldon »

Die Nutzung des Briefkastens stellt bereits für sich schon einen Straftatbestand dar. VPN, Bitcoin etc. hingegen nicht. Das ist der Unterschied. Und ja, deswegen ist selbstverständlich auch zu befürchten, dass einen das "noch weiter runter" zieht - oder es beispielsweise durch einen dummen Zufall nur deswegen allein schon Ärger gibt.
Die Frage war, inwiefern man dadurch einem drohenden Bußgeld aus dem Weg geht. Und wie hier bereits kollektiv festgestellt wurde, macht es bei geringen Mengen keinen Sinn, anstelle einer Ordnungswidrigkeit gleich ein Strafverfahren zu riskieren. Bei größeren Mengen hingegen ist selbst eben diese Menge schon keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Dies dann noch verknüpft mit der Briefkastengeschichte ergibt ein deutlich schwereren Tatvorwurf, weil es nicht mehr "nur" um ein Verstoß gegen das AMG geht, und dies bedeutet dann zugleich auch die hohe kriminelle Energie, weil die eine Straftat "für" die andere begangen wurde. Daher wäre das sehr sorgsam zu überlegen, das war der Punkt um den es ging.
Dass du im Internet bisher nichts finden konntest über Ärger durch tote Briefkästen könnte womöglich auch daran liegen, dass es ja erstmal einen Grund für das erzählen einer solchen Geschichte geben muss, und eine entsprechende, dir auch zugängliche Plattform dafür. Das ist ja nicht selbstverständlich.

tomtom
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 3182
Registriert: Sonntag 29. August 2010, 18:17

Re: Sicherheitsvorkehrungen die wir uns von den shops wünsch

#64 Beitrag von tomtom »

Flocki hat geschrieben: Der Betrieb einer Packstation mit falschem Namen ist ein Straftatsbestand, die Anbringung eines mit einem falschen Namen gekennzeichneten Briefkasten ebenfalls!
Bitte, nach welchen Vorschriften ist das strafbar :?: :!: :?:

Vardenix
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 182
Registriert: Sonntag 16. August 2015, 16:08

Re: Versand an "toten Briefkasten" - eure Erfahrungen

#65 Beitrag von Vardenix »

Berechtigte Frage tomtom. Das folgende Zitat ist auch so eine pauschale Behauptung, die desöfteren im Forum auftaucht:
Sheldon hat geschrieben:Die Nutzung des Briefkastens stellt bereits für sich schon einen Straftatbestand dar.
und die den obersten Grundsatz von Juristen bei der Frage, ob etwas so oder so ist, nicht berücksichtigt. Der lautet: Es kommt darauf an!

Bei einem toten Briefkasten hängt es von vielen Details ab, ob hier Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch oder beides oder keins von beiden vorliegt.

Bei der Packstation hängt es von Details ab, ob 269 StGB einschlägig ist oder nicht und lässt sich ebenfalls nicht pauschal behaupten. Es kommt immer darauf an, was man wie und wo im Detail gemacht hat.

Benutzeravatar
DerlebendeTod
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 1564
Registriert: Mittwoch 23. Februar 2011, 12:14

Re: Versand an "toten Briefkasten" - eure Erfahrungen

#66 Beitrag von DerlebendeTod »

Sheldon hat geschrieben: Dass du im Internet bisher nichts finden konntest über Ärger durch tote Briefkästen könnte womöglich auch daran liegen, dass es ja erstmal einen Grund für das erzählen einer solchen Geschichte geben muss, und eine entsprechende, dir auch zugängliche Plattform dafür. Das ist ja nicht selbstverständlich.
Also sei mir nicht böse aber diese Begründung ist ja nun mal völlig an den Haaren herbei gezogen. Die Nutzung toter Briefkästen gibt es bereits seit hunderten von Jahren, und wird in einschlägigen Foren (zu denen auch du Zugang hättest) unzählige male beschrieben und genutzt. Und meinst du nicht es wäre dass ein oder andere male erwähnt worden, wenn genau die Nutzung eines solchen eine Straftat noch "verschärft" hätte?
Vardenix hat geschrieben: ...und die den obersten Grundsatz von Juristen bei der Frage, ob etwas so oder so ist, nicht berücksichtigt. Der lautet: Es kommt darauf an! Bei einem toten Briefkasten hängt es von vielen Details ab, ob hier Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch oder beides oder keins von beiden vorliegt..
100% bezüglich toter Briefkasten ACK!

Bei der Thematik zu der Packstation sehe ich die Sachlage jedoch wie Flocki.

Auszug DHL:

"Ihre persönliche PostPIN wird Ihnen aus Sicherheitsgründen per Einschreiben Eigenhändig einige Tage danach zugesendet. Die PostPIN wird ausschließlich Ihnen persönlich oder einer von Ihnen ausdrücklich bevollmächtigten Person übergeben"

Das bedeutet, um hier anonym an eine Packstation zu kommen, MUSS diese ja zwangsläufig auf einem euch nicht bekannten Dritten laufen (klar ginge es auch, Freunde und Verwandte darum zu beten, aber wer macht das schon....). Die beispielsweise im Darknet angebotenen Packstationen Accounts sind gepisht, sprich diese laufen auf reale Personen die gar nicht Wissen, dass ein Vertrag über eine Packstation auf Ihren Namen existiert.

Letztendlich ist es nicht viel anders als wenn ihr wissentlich oder unwissentlich beispielsweise ein geklautes Auto kauft. Wobei unwissentlich eine gepishte Packstation zu besitzen die nicht auf euch läuft, dass glaubt euch kein Staatsanwalt auf der Welt :next:

Ich mag das jetzt nicht zu weit ausführen, allerdings kann allein hier DHL schon Anzeige gegen euch erstatten. Und dass ist nur eine von vielen Möglichkeiten die einem hier als Straftat ausgelegt werden kann.

Gruß
Dlt

Flocki
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 2188
Registriert: Donnerstag 20. Februar 2014, 14:39
Wohnort: Tief im Westen...

Re: Sicherheitsvorkehrungen die wir uns von den shops wünsch

#67 Beitrag von Flocki »

tomtom hat geschrieben:
Flocki hat geschrieben: Der Betrieb einer Packstation mit falschem Namen ist ein Straftatsbestand, die Anbringung eines mit einem falschen Namen gekennzeichneten Briefkasten ebenfalls!
Bitte, nach welchen Vorschriften ist das strafbar :?: :!: :?:
Das wurde eigentlich alles schon genannt. Sofern es sich bei dem "toten Briefkasten" nicht gerade um den eigenen handelt (was ja für den avisierten Zweck nicht besonders förderlich wäre), dürfte es sich in der Mehrzahl der Fälle zumindest um Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch handeln. Die Nutzung einer anonymen Packstation dürfte - da dafür eine gefakte Legitimation notwendig ist - in der Regel ein Verstoß gegen § 269 StGB sein.

Aber es geht mir dabei gar nicht um die strafrechtliche Relevanz, das sind ja im großen und ganzen Erdnüsse (wobei man auch strafrechtlich relevante Erdnüsse zur Verdeckung einer OWI vermeiden sollte). Es geht eher um einen möglicherweise entstehenden Fahndungsdruck! Anonyme Packstationen werden beispielsweise gewöhnlich nicht zur Verdeckung von OWI genutzt - so bescheuert ist ja kaum jemand - sondern in der Regel eben zur Begehung von Straftaten. Und teilweise sogar von vergleichsweise schweren Straftaten, bei deren Ahndung eine Haftstrafe obligatorisch ist. Da spielt man sofort in einer anderen Liga als wenn es um 35 Euro Bußgeld geht. Nun mag man ja einwenden, dass es einem selbst nicht um Warenkreditbetrug, Drogengeschäfte oder Verbreitung und Erwerb von Kinderpornografie geht. Aber man setzt sich eben mit den Jungs in die gleiche schmuddelige Buddelkiste... da darf man sich nicht wundern, wenn dann mal einer gucken kommt. :wacko:

ciao
Flocki

Sheldon
Beiträge: 66
Registriert: Montag 13. Juli 2015, 03:27

Re: Versand an "toten Briefkasten" - eure Erfahrungen

#68 Beitrag von Sheldon »

Die Nutzung einer anonymen Packstation dürfte - da dafür eine gefakte Legitimation notwendig ist - in der Regel ein Verstoß gegen § 269 StGB sein.
So ist es. Und da kommt es auch nicht auf irgendwas an. "Fälschung beweiserheblicher Daten", "Identitätsmissbrauch", etc.. Du musst ja auch einen Namen auf den Kasten kleben. Einen, der eben nicht deiner ist. An andere Dinge wie Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch habe ich anfangs gar nicht gedacht.
Und meinst du nicht es wäre dass ein oder andere male erwähnt worden, wenn genau die Nutzung eines solchen eine Straftat noch "verschärft" hätte?
Ist es bestimmt auch! Ich habe nach so etwas bisher nicht gesucht.
Die wohl allermeisten Foren in denen so etwas womöglich besprochen wird, sind in meinem Alltagsleben thematisch völlig irrelevant, und vermutlich auch meistens durch erforderliche Anmeldung zugangsbeschränkt. Und ich denke eben auch, dass viele den Kopf einziehen und ihr Schnäbelchen halten, wenn sie erstmal ordentlich eines auf den Deckel bekommen haben, und nicht im Internet kundtun, inwiefern sie damit Ärger bekommen haben.

Vardenix
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 182
Registriert: Sonntag 16. August 2015, 16:08

Re: Versand an "toten Briefkasten" - eure Erfahrungen

#69 Beitrag von Vardenix »

Sheldon hat geschrieben:
Die Nutzung einer anonymen Packstation dürfte - da dafür eine gefakte Legitimation notwendig ist - in der Regel ein Verstoß gegen § 269 StGB sein.
So ist es. Und da kommt es auch nicht auf irgendwas an. "Fälschung beweiserheblicher Daten", "Identitätsmissbrauch", etc.. Du musst ja auch einen Namen auf den Kasten kleben. Einen, der eben nicht deiner ist. An andere Dinge wie Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch habe ich anfangs gar nicht gedacht.
:palm: Offenbar ist es bei dir noch nicht angekommen. Wir müssen juristisch streng unterscheiden, wer was wo macht. Briefkasten in den unterschiedlich möglichen Konstellationen aufstellen ist streng von Packstation pishen zu unterscheiden und dies wiederrum streng von gephishte Packstation kaufen und gephishte Packstation bedienen. Dabei kommt es in allen Einzelheiten auf die Details an, ob etwas strafbar ist oder nicht. 269 für die Packstation ist ein durchaus schwieriger Paragraph und eine Einordnung, objektiver Tatbestand erfüllt oder nicht ist hier auch für Juristen schwer. Ob die dort für die analoge Welt erforderliche Urkundenfälschung gegeben ist, darüber kann man sich trefflich streiten. Für den Käufer kann das nämlich auch der Gebrauch eines bloßen elektronischen Schlüssels sein und keine Urkunde. Das wird auch von der Kartengestaltung abhängen.

Also hör bitte auf, ohne juristische Kenntnisse die Einordnung in strafbar oder nicht als gegeben hinzustellen, wenn selbst Juristen in diesem Grenzfall diskutieren und in Kommentaren nachlesen müssen und mit guter Begründung vermutlich beides vertreten werden kann!

Flocki
mensHELPer
mensHELPer
Beiträge: 2188
Registriert: Donnerstag 20. Februar 2014, 14:39
Wohnort: Tief im Westen...

Re: Versand an "toten Briefkasten" - eure Erfahrungen

#70 Beitrag von Flocki »

Vardenix hat geschrieben:Also hör bitte auf, ohne juristische Kenntnisse die Einordnung in strafbar oder nicht als gegeben hinzustellen [...]
100% ACK!

Das Anbringen eines beliebigen Fantasienamen an einem Briefkasten ist für sich genommen sicher unproblematisch! Bei einer Packstation fällt mir nichts ein, wie deren anonyme Nutzung möglich wäre, ohne mit dem Strafrecht in Konflikt zu geraten. Aber selbst wenn dies möglich sein sollte, so verbietet sich deren Nutzung aus den zuvor genannten Gründen wegen einer lächerlichen Ordnungswidrigkeit ohnehin.

Ciao
Flocki

Antworten