andilein123 hat geschrieben:Nun hab ich mir das hier mal durchgelesen. Aber das Problem verstehe ich immer noch nicht!
Provokation gegen anderen User gelöscht von MOD allerdings gebe ich gerne zu, dass es inzwischen bei diesen Thema schwierig ist, zwischen Fakten und Hirngespinsten zu unterscheiden, weil leider jede Menge Beiträge ohne echte Sachkunde verfasst wurden.
Provokation gegen anderen User gelöscht von MOD
andilein123 hat geschrieben:Die anonyme Bezahlweise ist doch für den Kauf völlig irrelevant.
Das ist nur teilweise korrekt! Für die Bestellung eher kleiner Mengen, d.h. solcher, die sich sicher im Bereich einer OWI bewegen (also ausschließlicher Vorwurf der Verbringung), ist die Bezahlweise aus Käufersicht tatsächlich vollständig irrelevant. Für die Bestellung größerer Mengen, bei denen möglicherweise eine strafrechtliche Relevanz vorliegt (Vorwurf des Inverkehrbringens, etc.), also mindestens Ermittlungen drohen, ist die Bezahlweise hingegen immer dann nicht irrelevant, wenn die Gefahr besteht, dass eine nicht anonyme Bezahlung bei einer ansonsten anonymen Bestellung genutzt werden kann, um die Anonymität des Käufers zu brechen.
andilein123 hat geschrieben:Ob ich mit KK, Sepa oder Bitcoin etc. bezahle ist völlig wurscht. Wenn der Händler eine Datenbank mit Bestellungen führt, ist man nicht mehr anonym.
Was der Händler mit den ihm überlassenen Daten anstellt, weiß niemand. Manche Händler beteuern, diese Daten sicher und verschlüsselt aufzubewahren und Sorge zu tragen, dass sie Ermittlungsbehörden nicht in die Hände fallen können. Ob dies tatsächlich so ist, lässt sich nicht überprüfen. Der Käufer kann in der Regel nicht beurteilen, ob diese Angaben stimmen oder ob der Shop - bewusst oder auf Grund von Schlamperei - die Käuferdaten dennoch nur ungenügend sichert. Daher gilt die einfache Regel, dass man Daten, deren Weitergabe möglicherweise bedenkliche Folgen hat, am besten erst gar nicht herausgibt. Und damit kommen wir gleich zum nächsten Punkt:
andilein123 hat geschrieben:Will ich meine Ware haben, muss ich schließlich eine Adresse angeben. Und auch eine Packstationsadresse ist nicht anonym!
Sicherlich musst Du eine Adresse angeben - die Frage ist aber, ob sich diese zu Dir zurückverfolgen lässt! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Du kannst z.B. einen unbenutzten Briefkasten in einer Wohnanlage "kapern", an irgendeinem Grundstück einen eigenen Kasten anbringen oder Du besorgst Dir eine "geklaute" bzw. illegal registrierte Packstation, die auch nicht zu Dir zurückverfolgbar ist. Sowas kann man in den entsprechenden Kanälen kaufen - das macht der gewöhnliche Pillenkäufer allerdings eher nicht. Solche anonymen Droppingmethoden werden nämlich üblicherweise für Warenkreditbetrug, Drogenhandel oder ähnlichen Delikten eingesetzt. Bereits ihre Nutzung ist in vielen Fällen strafrechtlich relevant und man setzt sich damit einem erhöhten Fahndungsdruck aus.
Anonymes Bestellen von PDE-5-Hemmern - wozu dann auch eine anonyme Zahlungsweise gehört - wird erst in dem Moment interessant, wo es nicht mehr um überschaubare Mengen für den offensichtlichen Eigenverbrauch geht. Wer tausend oder noch mehr Pillchen ordert, weil er die rabattiert sehr günstig bekommt oder weil er regelmäßig Sammelbestellungen für die halbe Bekanntschaft organisiert oder mit den Blistern am Wochenende in der Disco gute Geschäfte macht, sollte sich ganz dringend Gedanken um seine Anonymität machen! Und auch mittlere dreistellige Pillenzahlen können durchaus bedenklich sein. Allerdings ist es da häufig klüger, die Bestellung auf mehrere kleinere aufzuteilen, weil das bisschen Rabatt für die eine größere Bestellung in keinem Verhältnis zu Kosten, Aufwand und Risiko der Anonymisierung steht.
Für den "normalen" Besteller ist eine Anonymisierung der Bestellung unnötig, ja in manchen Fällen sogar kontraproduktiv. Du schraust ja auch beim Falschparken keine gefälschten Nummernschildern an Dein Auto. Zwar kann das den Strafzettel möglicherweise verhindern, aber erstens lohnt der Aufwand nicht und zweitens verschleierst Du eine OWI durch eine Straftat, bei deren Aufdeckung Du unangenehmere Folgen zu befürchten hättest. Eine teilweise Anonymisierung - z.B. durch anonyme Zahlung aber eine reale Lieferanschrift - ist natürlich erst recht überflüssig.
Kontobewegungen werden für die Ermittlung solcher OWI nicht herangezogen, es gibt also nur eine theoretische, aber gar keine reale Gefahr, über diesen Weg ermittelt zu werden. Folgerichtig gibt es auch keine dokumentierten Fälle dieser Art. Die Gründe sind vielfältig und wurden im wesentlichen schon mehrfach genannt. Zum einen ist die Überwachung und Nachverfolgung von Kontobewegungen nur auf richterlichen Beschluss möglich und den gibt’s für eine Ermittlung in einem OWI-Verfahren, an dessen Ende eine 35 Euro Verwarnung steht, natürlich nicht. Zum anderen werden auch die Daten, die bei der strafrechtlichen Ermittlung gegen einen Shop anfallen, nicht gegen Kleinmengenbesteller verwendet. Wenn die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen feststellt, dass ein gewisser Herr Andy Lein aus Weichwursthausen einen Hunni auf das Konto des Shops überwiesen hat, dann könnte das zwar prinzipiell genutzt werden, um zu ermitteln, wofür diese Zahlung war und ob (was ja sehr wahrscheinlich ist) damit Tabs gekauft wurden, die dann ordnungswidrig nach DE verbracht wurden, aber das wird in der Realität aus verständlichen Gründen nicht gemacht.
Man darf auch nicht vergessen, dass wir Käufer in den Augen der Staatsmacht eher Opfer als Täter sind! Wir werden von den bösen Shops und der Pillenmafia mit Fälschungen, Rattengift und Betonpulver zu astronomischen Preisen versorgt. Das Ziel der Ermittlungen besteht immer darin, die Shops und die dahinter stehenden Strukturen zu zerschlagen. Wenn die Staatsmacht gegen einen Autoknackerring vorgeht, dann werden die Besitzer der geklauten Autos am Ende der Ermittlungen auch nicht belangt, weil deren Autos zum Zeitpunkt des Diebstahls möglicherweise im eingeschränkten Halteverbot gestanden haben.
ciao
Flocki