Finden mich die Behörden bei der Zahlung mit Kreditkarte, SEPA & BTC etc.

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Wassermann
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Finden mich die Behörden bei der Zahlung mit Kreditkarte, SEPA & BTC etc.

#1 Beitrag von Wassermann »

Wer weiß Rat? - Welche ist die sicherste Zahlungsmethode?
Seite 1 von 1
Chris (22 Sep 2008 18:41) hat geschrieben: Hallo alle zusammen,

bevor ich zum Problem komme, möchte ich den Betreibern dieses Forums ein großes Lob und meinen Dank aussprechen.

Wenn es dieses Forum eher gegeben hätte, hätte ich viel Geld gespart und meine Nerven wären weniger strapaziert.

Nachdem was ich hier gelesen habe, scheint eine Überweisung zur Zahlung der Generika eher ungünstig zu sein.

Wie sieht es mit „normaler“ Kreditkarte (VISA, etc.) aus?
Kann man da die Adresse des Inhabers ebenso leicht ausfindig machen?
Wie ist das bei dieser Prepaid Karte?

Oder anders gefragt, welche ist die sicherste Zahlungsmethode?
Das ist für mich und bestimmt für viele andere hier interessant.

Gruss
Chris
walker (22 Sep 2008 21:43) hat geschrieben: also ich bezahl immer mit Kreditkarte auf die natürlich mein Namen aufscheint, das mach ich ohne Probleme seit ich vor den Generika noch das originale Viagra im Internet bestellt habe

wenn du das anonym machen willst - im impotenz.de forum ist irgendwo ein Tip daß das mit "prepaid card" möglich sein sollte (?)

allerdings - die Ware muß dir ja zugesendet werden;
dh fürs gänzliche anonym bleiben müsstest du dir eine Postfachadresse ( oder postlagernd ?) zulegen denn sonst scheinen ja deine "Empfängerdaten" irgendwo auf

Ich sehe diesbezüglich die Sache lockerer und habe auf kamagrafast sogar ein eigenes Konto eingerichtet wo Name und Adresse fix gespeichert sind ( allerdings auch die bisherigen Bestellungen ) - hat den Vorteil daß ich bei neuerlicher Bestellung mit wenigen Mausklicken bestellen kann

Dem Lob für den Betreibern dieses Forums schliesse ich mich an - Zeit und Nervenverschleiss ist in der Tat enorm wenn man ohne jede Infos an Potenzmittel rankommen will !
Cruzer (22 Sep 2008 22:10) hat geschrieben:
Chris hat geschrieben: Hallo alle zusammen,

bevor ich zum Problem komme, möchte ich den Betreibern dieses Forums ein großes Lob und meinen Dank aussprechen.

Wenn es dieses Forum eher gegeben hätte, hätte ich viel Geld gespart und meine Nerven wären weniger strapaziert.

Nachdem was ich hier gelesen habe, scheint eine Überweisung zur Zahlung der Generika eher ungünstig zu sein.

Wie sieht es mit „normaler“ Kreditkarte (VISA, etc.) aus?
Kann man da die Adresse des Inhabers ebenso leicht ausfindig machen?
Wie ist das bei dieser Prepaid Karte?

Oder anders gefragt, welche ist die sicherste Zahlungsmethode?
Das ist für mich und bestimmt für viele andere hier interessant.

Gruss
Chris

Hallo Chris,

also ich halte Banküberweisung gerade wenn man bei einem Anbieter aus Deutschland der auch noch aus Deutschland versendet für sehr riskant. Warum? Wenn der Shop von den deutschen Behörden geschlossen wurde, können sie in diesem Fall auf die Banktransaktionen aber auch auch die Kreditkartentransaktionen zugreifen. Hier hatte schon einer das Problem. Ich bin ja gespannt wie das ausgeht.

Ich verwende einfach eine Prepaidkarte und nicht nur um Generika zu kaufen. Alle meine Internetkäufe wickel ich so ab. Sollten irgendwelche böse Buben die Kreditkartendaten eines Shopes sich verschaffen, können sie nur das Guthaben rauben aber nicht mein Bankkonto belasten. Es gibt auch sogenannte Visa Elektron. Die kann man allerdings nur für das Internet verwenden. Du bekommst da lediglich eine Kartennummer zugesandt aber keine Karte.

Vorsicht bei einem Anbieter der Igle-Cards anbietet. Ich weiß jetzt die Url nicht mehr. Aber das ist ein Betrüger. Der sitzt in Thailand und kassiert nur ab. Ich schaue ob ich den Hund wieder finde und poste hier eine Warnung rein.

Jetzt habe ich ihn gefunden! Bei diesem Anbieter "http://www.paycardshop.com/" auf keinen Fall kaufen. Der liefert nie eine Karte aus. Das ist ein sogenannter SCAM!

Gruß
Cruzer
didi123 (04 Okt 2008 15:58) hat geschrieben: Das hier scheint die günstigste Alternative zu sein. Habe lange gegoogelt und diese hier mit annehmlichen 29.- Euro Jahresgebühr zu sein.

http://www.prepaidkreditkarten.biz/prepaid-kreditkarte/myprepaid-card.htm
Starbuck (05 Okt 2008 12:54) hat geschrieben: in Sachen Datensicherheit dürfte die Prepaid gar nix bringen da du auch hier bei der Bak registriert wirst als Kontoinhaber.

und ne normale KK ist für den Scamschutz besser, da ich hier ggf. jede faule Transaktion oder nicht gelieferte/Fake Ware stornieren kann per simplen Anruf bei Bank.

Kaufe daher nur mit KK im Inet ein und hab dadurch allg schon viel Geld "gerettet" (man denke nur an die Ebayshops mit Gebrauchtware die als Neu deklariert wurde, ein Anruf und kein irrer Nervenverlust mit dem folgenden Streit, da die Rechtsabteilung der Visa o MC es erledigt)
didi123 (05 Okt 2008 13:30) hat geschrieben: dann lies dir mal die Bedingungen genau durch, bevor du vorschnell urteilst.
Bei dieser Prepaid musst du nur eine Email angeben, wohin du den Zugangscode geschickt bekommst. Die Adresse , die du angibst , ist völlig wurscht. Die kannst du faken. Der Jahresbetrag wird vom Guthaben abgebucht.
Und die Email für solche Sachen kannst du dir von anonymen Emaildiensten holen. siehe hier :

http://spambog.com/

schon bist du weitestgehend anonym unterwegs.
Karte aufladen ( geht per anonymer Überweisung) und du kannst in Indien oder sonstwo ruhig einkaufen.
Starbuck (05 Okt 2008 18:26) hat geschrieben: interessant.

Kann ich mir heute im Zuge des Terrorkampfes kaum vorstellen dass da ne echte Lücke offen ist die Anonymität zulässt bei Zahlungen.

Und mit etwas überlegen wird auch klar wo dein Denkfehler ist.

Das Geld fürs Guthaben muss erst mal hin überwiesen werden und dieser Transferabsender wird dann ebenso bei der Bank gebucht und ist intern gespeichert bzw mit deinem "KK-Konto" abrufbar verbunden.

Du bist also von der Bank ebenso leicht identifizierbar.

Sicher wärs nur, wenn du das Geld per ahnungslosem Mittelmann seinem Konto dort hin überweist.

und der SCAMschutz ist eh wichtiger bei sowas. Der dürft bei dieser Karte nonexistent sein, da kein Bedarf besteht den anzubieten (ist nur Service für die "echte" Karte wo man viel Geld verlieren würde)
didi123 (05 Okt 2008 18:56) hat geschrieben: dieser ahnungslose Mittelsmann könnte z.B. ein Käufer bei ebay sein, der den ersteigerten Artikel auf meine Prepaid-Karte bezahlt und somit mein Guthaben erzeugt......
halbritter (08 Nov 2008 17:56) hat geschrieben: bei erektion.de gefunden, hört sich interessant an:

"
Zur Überweisung: Mach Deine Überweisungen doch einfach von der Post. Kostet zwar eine geringe Gebühr, geht aber nicht von Deinem Konto ab. Kannst du in jedem Namen machen, so taucht zumindest nicht Dein Name auf dem Konto auf.

Alternativ gibt es folgende Möglichkeit:
geh auf die Seite

www.3vcash.de

und meld Dich dort an (auch das kannst Du im Notfall, wenn Du Dich sicherer fühlst, in anderem Namen machen). Dann bekommst Du eine Kundenkarte zugeschickt. Mit dieser kannst Du an Verkaufsstellen deutschlandweit gegen Vorlage der Kundenkarte Vouchercodes kaufen, die dann als Kreditkarte für Onlinezahlungen verwendbar ist."

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Wassermann
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Sicher bestellen ohne Kreditkarte und Lastschrift ?

#2 Beitrag von Wassermann »

Wer weiß Rat? - Sicher bestellen ohne Kreditkate und Lastschrift
Seite 1 von 2
bjs (21 Jan 2009 18:38) hat geschrieben: Hallo zusammen,

ich habe mir nun schon einiges durchgelesen, aber meine o.g frage kann ich mir nicht beantworten.
klar die acm/karmagra-deutschland machen per vorkasse, aber im gleichen satz lese ich das es dort gesprenkelte tabs gibt,das mag ich nun auch nicht...
generics24 soll ja sehr gut sein, machen aber nur mit lastschrift,leider.

mein prob ist, ich möchte einfach 20-30 kamagras und /oder was mit Tadalafil bestellen und das eben einmalig und risikolos.

hatte bisher immer um ecken was bekommen, das möchte ich nun aber nicht mehr.

allerdings besitze ich keine kreditkarte, und meine kontoangaben zur lastschrift möchte ich auch nicht preisgeben.

habt ihr für einen neuen nutzer eine tip, wo ich einfach per überweisung bestellen kann?

gelesen habe ich hier einiges, jedoch nichts ausser acm was meinen "kriterien" nahe kam...

vielen dankl im voraus


grüsse
drudge (21 Jan 2009 19:06) hat geschrieben: kamagra-shop.eu bietet vorkasse und liefert schnell (i.d.R 3-5 Werktage)
gehört aber nicht zu den günstigsten anbietern aber liefert 1a ware
Starbuck (21 Jan 2009 19:12) hat geschrieben: etwas genauer lesen hier hätte geholfen:

Karstadt Quelle Bank hat ne Mastercard UMSONST (kriegt man innerhalb paar Tagen nach dem Onlineantrag) wie ich erst vor 2 Tagen postete

und Lastschrift würde ich IMMER bevorzugen, da die bei Problemen immer zurückbuchbar ist. (6 Wochen lang)

Bei Überweisungen ist das Geld bei Problemen weg... und deine Kontoangaben kommen exakt gleich bei dem Empfänger an wie bei Lastschrift (was bringt der Unsinn dann?)

Im Schlimmstenfalle (theoretisch wenn der dt. Shop die grünen Männlein anzieht und zu dir schickt) kann man bei Lastschrift immer sagen, das wurde nie von mir autorisiert bzw veranlasst.
Ne Überweisung ist eindeutig, dh daß du die Ware wolltest und auch selber veranlasst hast.

hier scheinen einige stets von völlig falschen Vorraussetzungen auszugehen was die finanziellen Dinge angeht oder gar keine Ahnung zu haben
(Das ist schon etwas sehr erschreckend! Vor allem gemessen an dem Alter der meisten Besteller hier, die keine 20j. Discokids ohne Hirn u Ahnung sind)

Eine Kreditkarte braucht man heute unbedingt.

Ich bezahle grundsätzlich alles im Inet was ich bestelle per CC, und das ist net wenig angefangen von TV bis Elektronik, Hardware uvm.
Einfach darum weil, das die sicherste Methode gegen Betrug ist.

Wenn was schief geht, 1 Brief/Anruf an die Bank und Transaktion stornieren lassen und sich nie mehr um den Fall kümmern müssen, da nun die knallharte erfahrene Rechtsabteilung der CC-Gesellschaft alles weitere übernimmt.
Spart massig Nerven u Zeit. Muss also nie mehr meinem Geld hinterher laufen.

Ähnliches gilt bei Lastschrift.

[ps: net einschüchtern lassen von der Medienpropaganda wg KreditkartenNr missbrauch, das is alles massig aufgebauscht wie immer und man hat selber nie nen Schaden zu tragen!
Bei mir geschah es auch kürzlich: Bekam nen Anruf von MC von nem sehr freundlichen Fräulein, ob ich Transaktion XY1 und 2 genehmigt hätte da diese "aufgefallen" sei, ---> sagte ne ist nix von mir
--> beides wurde sofort storniert und 2 Tage später neue CC Karte im Briefkasten! alles KOSTENLOS!
DAS IST SERVICE, da können die Banken net mithalten die zocken nur ab]
volker158 (21 Jan 2009 20:15) hat geschrieben: Hallo Starbuck,

du schreibst oben:
Bei Überweisungen ist das Geld bei Problemen weg... und deine Kontoangaben kommen exakt gleich bei dem Empfänger an wie bei Lastschrift (was bringt der Unsinn dann?)

Also, da ich selbst Händler bin (leider auf einem anderen Gebiet mit DEUTLICH niedrigerem Stückgewinn grins) kenne ich das anders.
Auch viele meiner Kunden zahlen per Überweisung. Die Bankverbindung/Kontodaten des Überweisers ersehe ich jedoch nicht auf meinen Kontoauszügen. Dort wird nur der Name und der vom Kunden angegebene Betreff ausgewiesen.
Starbuck (21 Jan 2009 20:32) hat geschrieben: na sowas, dann muss dies geändert worden sein.
Vor einiger Zeit konnte man alles genau ablesen. Hab früher mal die Rücküberweisung machen können, weil Kto Nr u Bank von dem drauf waren der irrtümlich auf mein Konto überwies (Zahlendreher)
Starbuck (26 Jan 2009 12:16) hat geschrieben: fand grad ne Info die interessant sein dürfte


Verbraucher haben aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs die Möglichkeit, ungenehmigte Abbuchungen über die Sechs-Wochen-Frist bei Lastschriften hinaus zurückzuholen.

Obergrenze dabei ist die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren.


http://www.teltarif.de/arch/2009/kw04/s32759.html

gilt ebenso für die Opfer des Bankdatenskandals wo Kontodaten verscherbelt wurden.
tomtom (26 Jan 2009 16:55) hat geschrieben: Geschäftlich erhalte ich ebenfalls laufend Zahlungen per Überweisung und kann die Angaben von volker158 bestätigen: Die Kontodaten desjenigen, der eine Überweisung tätigt, werden durch den Zahlungseingang nicht bekannt. Selbst die kontoführende Bank kann diese Daten nicht ermitteln. Ich hatte nämlich schon den Fall, dass ich nachträglich das Konto für eine Kontopfändung ermitteln wollte. Bei meiner Bank erhielt ich dazu die Auskunft, dass bei einer Überweisung nicht feststellbar ist, von welcher Bank die Überweisung erfolgt ist. Ich kann damit aber natürlich nicht ausschließen, dass es den "grünen Männchen" anhand einer Überweisung möglich ist, die Kontodaten zu ermitteln. Vielleicht haben die weitergehende Möglichkeiten als die übliche Hausbank, die die Zahlungseingänge nur verbucht.
Starbuck (26 Jan 2009 17:20) hat geschrieben: Dh der Empfänger der Fehlüberweisung bei Zahlendreher ist gar nicht mehr in der Lage das Geld "zurückzugeben" (wozu er gesetzlich verpflichtet ist) mangels Wissen um den Sender??

Das kann ich mir fast gar nicht vorstellen.
drudge (26 Jan 2009 17:25) hat geschrieben:
Starbuck hat geschrieben: Dh der Empfänger der Fehlüberweisung bei Zahlendreher ist gar nicht mehr in der Lage das Geld "zurückzugeben" (wozu er gesetzlich verpflichtet ist) mangels Wissen um den Sender??

Das kann ich mir fast gar nicht vorstellen.

Wenn mir jemand irrtürmlich Geld auf MEIN Konto überweist, muss ich das NICHT zurück zahlen. Auch nicht, wenn er mich dazu schriftlich auffordern würde.
Wie kommst du da jetzt auf "gesetzliche Verpflichtung?" :)
Starbuck (26 Jan 2009 20:16) hat geschrieben: Also über die Rechtsauffassung einiger kann man ja nur staunen :)

Die hätte ich nur bei nem Schüler erwartet.

Ich würd an deiner Stelle mal ganz schnell § 812 , 817 und 818 BGB angucken um diese eklatante Lücke zu schliessen ;)

Sonst könntest erhebliche Probleme kriegen.

"ungerechtfertigte Bereicherung"


wo kämen wir da hin wenn jeder einfach das Geld behalten könnte. Noch leben wir ja net in Bolivien.

ps: wenn du dieses Geld abhebst und verbrauchst kassierst du sofort ne Strafanzeige.(bei Kontoauflösung so dass nix mehr zum zurückbuchen da is)

Ist genau dasselbe wie wenn du durch nen Bankfehler 1 Mio aufm Konto hast und es abhebst u verballerst. Das ist Veruntreuung (uU sogar (versuchter)Betrug) und wird hart bestraft.
volker158 (26 Jan 2009 20:33) hat geschrieben: Hallo Starbuck,

reg dich doch nicht gleich so auf.

tatsache ist das der zahlungsempfänger in so einem fall gar nicht die möglichkeit hat das geld zurück zu überweisen (weil eben die kontodaten des absenders nicht bekannt sind).

klar ist aber auch, wenn zahlungsabsender den "fehlempfänger" anschreibt bzw. auffordert eine "fehlüberweisung" zurück zu zahlen, dieser natürlich verpflichtet ist dieses geld, abzüglich ihm evtl. dadurch entstehender unkosten, zurück zu überweisen.


alles andere ist natürlich unsinn.
volker158 (26 Jan 2009 20:33) hat geschrieben: Hallo Starbuck,

reg dich doch nicht gleich so auf.

tatsache ist das der zahlungsempfänger in so einem fall gar nicht die möglichkeit hat das geld zurück zu überweisen (weil eben die kontodaten des absenders nicht bekannt sind).

klar ist aber auch, wenn zahlungsabsender den "fehlempfänger" anschreibt bzw. auffordert eine "fehlüberweisung" zurück zu zahlen, dieser natürlich verpflichtet ist dieses geld, abzüglich ihm evtl. dadurch entstehender unkosten, zurück zu überweisen.


alles andere ist natürlich unsinn.
Starbuck (26 Jan 2009 20:52) hat geschrieben: wo reg ich mich denn auf?

hab doch nur die Fakten genannt?

oder übersiehst du die ganzen :D
drudge (27 Jan 2009 0:13) hat geschrieben:
volker158 hat geschrieben: klar ist aber auch, wenn zahlungsabsender den "fehlempfänger" anschreibt bzw. auffordert eine "fehlüberweisung" zurück zu zahlen, dieser natürlich verpflichtet ist dieses geld, abzüglich ihm evtl. dadurch entstehender unkosten, zurück zu überweisen.


alles andere ist natürlich unsinn.
Starbuck hat geschrieben: wo reg ich mich denn auf?

hab doch nur die Fakten genannt?

oder übersiehst du die ganzen :D

Wenn mir jemand aus freien Stücken Geld auf mein Konto überweist, darf ich es behalten.
Es handelt sich dann dabei um KEINEN Bankfehler.
WENN es sich um einen Zahlendreher handelt, dann stimmt ZB der Name des Kontoinhabers nicht überein mit der Nummer, oder es müsste schon riesiger Zufall sein. Dann stimmt es mit der Rückzahlung.

Insofern muss ich dir jetzt Recht geben, weil du weiter oben geschrieben hattest, bei einem Zahlendreher. Das habe ich irgendwie anders gelesen...sorry.Aber ich schrieb ja irrtümlich, und damit liege ich im allgemeinen richtig.
Nämlich, wenn dir jemand "unkorrekter Weise" Geld überweist, weil er zB. den kompletten Zahlunsempfänger verwechselt hat, bist du als Empfänger nicht verpflichtet, es zurückzuzahlen.
Zahlt dir dein ehemaliger Arbeitgeber zb zuviel Geld, kannst du es auch behalten :)

Ich hatte nämlich selber mal so einen Fall (auf ein falsches Konto überwiesen) und musste mir von der Bank das selbe anhören. Und hab mir dies auch nochmal von einer anderen Bank bestätigen lassen.
Wirklich verstanden habe ich das auch nicht, ist irgendwie ein leidiges Thema. :(
Hab da aus gegebenen Gründen auch viel im Internet zu gelesen.
Starbuck (27 Jan 2009 1:17) hat geschrieben: sorry da unterliegst du einem immer noch Irrtum,

auch bei irrtümlicher Zahlung auf falsches Konto greift § 812 ff. BGB

denn der Gegenüber hat stets ohne Rechtsgrund(!) eine Zahlung erhalten.
Wer ohne Grund (dh Rechtsgrundlage wie Kaufvertrag o.ä.)Geld erhält muss es immer rausrücken, wenn es beanstandet wird.

Mit dem Wissen aus dem Inet muss man aufpassen da tummeln sich lauter so halbwissende Laien.

Da hat dich die Bank auch schön verarscht (da sind die Weltmeister) und bequem den schwarzen Peter weggeschoben.

[mal zum Nachdenken, wo soll der Unterschied bestehen im fahrlässigen Zahlendreher von dir aufm Überweisungsschein im Vgl zu dem fahrlässigen Verwechseln des Empfängers. Spätestens da wacht man auf ;) ]

Zum Glück kann man Jura studieren um sich davor zu schützen :)

Das von dir genannte Beispiel mit dem Arbeitgeber mit Verlaub gesagt ist auch grober Unsinn, da gab es nur mal eine Problematik AB WANN man es behalten darf, dh wenn der AG es zb. erst nach 1 Jahr zurückverlangt.
Weil dann der AG es selber verschuldet hat es zu spät zu "merken" oder zu spät zurückzufordern.
Aber das tangiert die "ungerechtfertigtheit" der Bereicherung selber an sich überhaupt nicht. Es wird in dem Fall dedann nur ein fiktives Einverständnis s AGs in die MEHRzahlung konkludiert.

wer nachlesen mag

http://srbg.de/geld-falsch-ueberwiesen.html

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Wassermann
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Re: Sicher bestellen ohne Kreditkarte und Lastschrift ?

#3 Beitrag von Wassermann »

Wer weiß Rat? - Sicher bestellen ohne Kreditkate und Lastschrift
Seite 2 von 2
drudge (27 Jan 2009 1:25) hat geschrieben:
Starbuck hat geschrieben: [mal zum Nachdenken, wo soll der Unterschied bestehen im fahrlässigen Zahlendreher von dir aufm Überweisungsschein im Vgl zu dem fahrlässigen Verwechseln des Empfängers. Spätestens da wacht man auf ;) ]

Weil bei einem Zahlendreher dann die Kontonr. zum Empfänger nicht mehr passt.
Wenn aber Kontonr. UND Empfänger zueinander passen, liegt kein Irrtum vor. Und wenn jemand aus freien Stücken mir Geld auf mein Konto überweist, darf ich es einbehalten.
Das ist die Aussage von zwei unabhängigen Banken zueinander.
Ich hab das Ganze damls auch zur Anzeige gebracht.

Leider hat mir auch mein Anwalt (bin Rechtsschutzversichert) keine Chancen Aufgrund der Rechtslage eingeräumt.

In deinem Link steht es sogar so drin! ;)

Okay da steht übern Anwalt kann man es zurückholen. Hmm scheinbar hats bei mir nicht funktioniert!
Müsste ich vielleicht nochmal nachharken, obwohl das nun schon Monate zurückliegt.


Ich lass mich da ja gerne drüber aufklären, so ist das ja nicht! ;)
Starbuck (27 Jan 2009 1:49) hat geschrieben: also wo steht in meinem Link dies angeblich drin dass man das Geld nicht zurückkriegt? :)

[ausser im Extremfall der mittellose Hartz4ler nahm das Geld UND verprasste es und hat nix mehr. Dann ist er nicht mehr bereichert]

Ich kann so die von dir reklamierte Aussage nirgends finden.

Aber keine Sorge.
Wenn der falsche Empfänger es erhalten hat spielt es keine Rolle wie genau es ablief.
Lässt sich dann auch leicht beweisen, denn wer überweist einem Fremden ohne jeglichen Bezug etwas ;)
Das hat also mit dem freien Willen nichts zu tun. Es liegt ein IRRTUM deinerseits vor, das lässt sich immer anfechten.

Das hat gar nix mit der Kombi KtoNR und Name zu tun.

Ich kann ja auch eine Überweisung für meine Frau machen und "denke" dabei an meine geile Fickgeliebte und trage im träumen deren Daten ein.
Ist nen Irrtum der anfechtbar ist...
Und die Geliebte müsste dann vor Gericht den Gegenbeweis führen dass es einen Rechtsgrund gab dass sie dieses Geld erhalten sollte.

Entscheidend ist daher nur, dass der Empfänger keinen Rechtsgrund für das Erhalten des Geldes hat.

Also per Anwalt kein Problem das Geld zurückzuholen.
Und der der dich beraten hat muss ja nen unglaublicher Feld-Wiesenanwalt gewesen sein... fällt mir schwer das in dieser Form vorzustellen wie du es berichtest was die Umstände angeht.
drudge (27 Jan 2009 2:14) hat geschrieben:
Starbuck hat geschrieben: also wo steht in meinem Link dies angeblich drin dass man das Geld nicht zurückkriegt? :)

[ausser im Extremfall der mittellose Hartz4ler nahm das Geld UND verprasste es und hat nix mehr. Dann ist er nicht mehr bereichert]

Ich kann so die von dir reklamierte Aussage nirgends finden.

Ich hab doch geschrieben, dass man es scheinbar doch übern Anwalt zurückholen kann, also dann bitte auch richtig bzw. vollständig lesen ;)

Es kann natürlich auch daran liegen, dass ihm die Streitsumme (ca. 100 Euro) zu gering war und er kein Bock hatte.

Glaub mir, ich halte das Ganze ja selber für großen Schwachsinn und wäre mir der Fall damals nicht widerfahren, hätte ich so eine Aussage bestimmt nicht hier ins Forum gesetzt. Ich bin da ja ganz deiner Meinung nur was macht man, wenn einem zwei Banken + Anwalt dasselbe sagen?!

Und da ich weder Zeit noch Lust hatte (Studium und Wochenendarbeit nimmt mich ziemlich ein) mich da weiter mikt zu ärgern, hab ich es dann hingenommen, obwohl es für mich gesehen schon viel Geld war.

Aber in dieser Hinsicht werde ich den Fall wohl doch nochmal aufrollen :twisted: und evtl. deinem Tipp folgen und mich neben dem E-Technik Studium noch in Jura einschreiben ;)

grünschnabel
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sicherheit kreditkarte vs Bankkonto

#4 Beitrag von grünschnabel »

Hallo an alle und grosses Lob für eure Seite!

Ich hab eine Frage zur Sicherheit beim Bezahlen der Shops...
Ich nab hier gelesen dass mann es lieber bleiben lassen sollte vom Konto aus zu überweisen KLAR !
nur warum ist die kreditkarte bitte sicherer ?
Anhand der Kreditkartennr die im shop wohl mit meiner Kundennummer name ect.
gespeichert ist kann mann mich ebenso ausfindig machen wie anhand der
bankkontos..

danke vielmals !

RA43
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Registriert: Samstag 26. März 2011, 19:38

Re: Welche ist die sicherste Zahlungsmethode ?

#5 Beitrag von RA43 »

@grünschnabel:

Am schnellsten ausfindig machen kann man dich ja über deine angegebene Adresse an die die Shops versenden, denke ich? :?

Ansonsten bieten einige Shops Bezahlungsmethoden wie z.b. Liberty Reserve, Ukash oder Paysafecard an, anonymer als das kann man kaum bezahlen.

n0cturne
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Re: kamagraerektion.com= kamagramed.org aus NL PSC Caverta C

#6 Beitrag von n0cturne »

Was mich irritiert ist, dass die meisten von euch hier mit Onlineüberweisung zahlen? Kann man doch alles zurückverfolgen, wenn tatsächlich mal was vorfällt...

megman18
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Re: Finden mich Behörden ? bei Zahlung Kreditkarte Überweisu

#7 Beitrag von megman18 »

weil die meissten auf Grund der günstigen Preise ( somit Ersparniss) nicht so ne Angst vor 35 € Bußgeld haben ? aber der Grossteil zahlt sowieso anders , vor allem die die mehr als 300 Tabs oder so bestellen.......... :easy:
Warum ich ? doppelt gestraft , ED und EP und beides auch noch ziemlich ausgeprägt... Mist

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Re: Finden mich Behörden ? bei Zahlung Kreditkarte Überweisu

#8 Beitrag von Spiderman »

megman18 hat geschrieben:weil die meissten auf Grund der günstigen Preise ( somit Ersparniss) nicht so ne Angst vor 35 € Bußgeld haben ? aber der Grossteil zahlt sowieso anders , vor allem die die mehr als 300 Tabs oder so bestellen.......... :easy:
Also die 35 Euro kann man ja ohne Murren mal abdrücken. Wenn es nur das ist und kein Verfahren daraus wird, so what!? Man muss immer rechnen, wie viel man mit den Generika spart.

Oha, 300 Tabs auf einmal...da liebäugel ich schon mit, aber traue mich nicht.....Durch die Empfehlungen hier könnte ich mir aber vorstellen, bei "Lain" mal so eine Menge zu ordern. Bezahlen würde ich mit normaler Visa-Karte....huch, die ist mir gestohlen worden...Missbrauch ! Missbrauch ! he he he

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Re: Finden mich Behörden ? bei Zahlung Kreditkarte Überweisu

#9 Beitrag von langfingfang »

Spiderman hat geschrieben:
Also die 35 Euro kann man ja ohne Murren mal abdrücken. Wenn es nur das ist und kein Verfahren daraus wird, so what!? Man muss immer rechnen, wie viel man mit den Generika spart.

Oha, 300 Tabs auf einmal...da liebäugel ich schon mit, aber traue mich nicht.....Durch die Empfehlungen hier könnte ich mir aber vorstellen, bei "Lain" mal so eine Menge zu ordern. Bezahlen würde ich mit normaler Visa-Karte....huch, die ist mir gestohlen worden...Missbrauch ! Missbrauch ! he he he
Die Kreditkarte muss gar nicht weg sein, mit meiner wurde in Skandinavien und England eingekauft, als ich sie im Geldbeutel hatte. Aber warum nicht 300 Tabs auf einmal bestellen. Da muss man nur einmal nervös sein und kann sich dann beruhigt eine Weile zurücklehnen. Vorher sollte man sich natürlich erkundigen, ob mal wieder Pangea ist.

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Spiderman
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Re: Finden mich Behörden ? bei Zahlung Kreditkarte Überweisu

#10 Beitrag von Spiderman »

Pangea sollte jetzt vorüber sein, denn es geht jetzt das Weihnachtsgeschäft langsam los. Eigentlich bin ich noch eingedeckt, aber warum viel haben wenn man noch mehr haben kann.. : - )
Ich denke, ich schreibe den Lain mal direkt an (ist das erlaubt aus Foren-Sicht ?)

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