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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2021, 17:08
von HansDampf2021
Ab wann gilt denn das Gesetzt ?! Ab sofort ?!

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 15. Februar 2021, 20:53
von Dieter666
Lasst Euch nicht verrückt machen!
Die Rechtslage ist wie so oft ein bisschen komplizierter ...
https://www.mimikama.at/aktuelles/postg ... geschafft/
PS:
Mimikama ist imho die beste deutsch/österreichische Debunking site, vergleichbar mit snopes.com in den USA.

Verdächtige Sendungen dürfen nun von Postbote geöffnet > an Polizei gegeben werden?!

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2021, 16:14
von PotenzShadow
Mod.: Verschoben!

Die letzten Beiträge lesen und etwas beruhigen.



Tag Community,

habe vor einigen Tagen mitbekommen, dass der Bundestag eine Gesetzesänderung bezüglich "Verdächtiger Pakete" durchgesetzt hat.
Im Netz heißt es:
"Im Bundestag wurde ein Gesetz beschlossen, dass Postboten erlaubt, Pakete zu öffnen. Daran sind allerdings bestimmte Regeln geknüpft. Postboten ist es in Zukunft erlaubt Pakete zu öffnen – unter speziellen Bedingungen. Das betrifft auch die Deutsche Post.
Im Zweifelsfall müssen sie diese sogar bei der Polizei abgeben.
Der Bundestag hat eine entsprechendes Gesetzesänderung verabschiedet.
"

Finde das doch sehr besorgniserregend, was haltet ihr davon? :?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Freitag 19. Februar 2021, 08:04
von Michael-MG
Panik sollte jetzt nicht ausbrechen,aber eins sollte doch klar sein, die Versender sind jetzt in der Pflicht ordentlich zu verpacken.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 3. März 2021, 13:05
von yax
Warumnicht hat geschrieben: Montag 19. Oktober 2020, 09:20
Hmmm, einen Strafbefehl würde ich nicht einfach so ohne genaue Überprüfung akzeptieren.

Erstens: ein Strafbefehl, der rechtswirksam wird ist gleichbedeutend mit einer richterlichen Verurteilung. Bei den Fällen hier im Forum wurde fast immer von einer Verfahrenseinstellung mit Bußgeldzahlung berichtet.

Zweitens: sehr häufig werden bei der Berechnung der Höhe des Tagessatzes (also bei dir die 30 Euronen) Fehler gemacht, bzw. ein Schätzwert angenommen. Unter Umständen kann es sich lohnen das einmal nachzurechnen.
Google das mal! Es gibt auch einen ganzen Haufen Strafanwälte die eine kostenlose (telefonische) Erstberatung anbieten...

Viel Glück und viel Erfolg, Warumnicht
Ich wollte ein kurzes Update geben. Habe den Tipp von Warumnicht befolgt. Das Verfahren wurde inzwischen (in der Hauptverhandlung) eingestellt.

Re: Sendung von p888 aus AT Österreich abgefangen

Verfasst: Dienstag 9. März 2021, 14:44
von Levian
Mod.: Verschoben. Thread lesen.

Habe bei EU PharmaShop ,pharmedio.de bestellt. Ware kam direkt aus Indien und wurde natürlich prompt vom Zoll abgefangen. Auf Mails keine Antwort, Telefonsupport ausser einen rückruf aus UK mit Musik vom Band nix passiert. Hab jetzt 2 Optionen, Warenannahme verweigern oder Nichts machen dann soll sie angeblich vernichtet werden. Für einen Tip wäre ich hier dankbar

Re: Paketdienstleister sollen verdächtige Päckchen öffnen dürfen

Verfasst: Samstag 10. April 2021, 17:56
von marcxxx
Schirr hat geschrieben: Samstag 13. Februar 2021, 11:02 Ich mein, macht das der 12€ brutto Postdienstmitarbeiter auch? Steil hoch auf der Karriereleiter kommt er damit nicht. Sonderliche strafen hat er vermutlich auch nicht zu erwarten, den "wo kein kläger, da kein Richter". Schätze einfach er liefert es einfach aus udn geht heim zur Familie anstatt einen Bericht zusätzlich auszufüllen warum er diese Päckchen für verdächtig hält.
Bei 12 EUR brutto die Stunde würden sich da manche bestimmt freuen.
Klar ist doch auch, dass dies bei den Paketzustellern über zentrale Organisationseinheiten abgewickelt werden MUSS, um eine zentrale Steuerung zu gewährleisten. Der einfache Paketbote wird dies wohl kaum selbst bei der Justiz melden.
Außerdem: Das Einrichten dieser Organisationseinheiten kostet die Dienstleister GELD, weil dafür Personal abgestellt werden MUSS, was sich um die Meldung selbst, das Tracking der Vorgänge und natürlich die laufende Kommunikation kümmern muss.
Und weil das Öffnen keine Pflicht ist sondern nur vom Gesetzgeber jetzt legitimiert wurde, wird auch hier auf Minimalität gesetzt.
Solch eine Position wird von 1 bis maximal 2 Personen besetzt. Im Vergleich zu wie viel tausend Zustellern, die täglich auf der Straße unterwegs sind? Somit wird auf Seiten der Zusteller kein großes Interesse daran bestehen, viele Meldungen an Vater Staat zu tätigen. Warum? Je mehr Meldungen, desto mehr Personal wird gebraucht um diese zu bearbeiten und desto mehr Geld kostet das Ganze. Und vor allem bringt es dem Unternehmen kein Geld!

Was wird also logischerweise passieren? Diese Stellen sind überlastet, bis ein Schreiben durchs Unternehmen geht, zurückhaltend zu agieren nur nicht jeden Anfangsverdacht zu melden. Sollte der Lauf einer AK47 aus dem Paket gucken, ist das Grund für eine Meldung. Ein "klappern" oder "rascheln" wird wohl eher nicht gemeldet.

Eine solche Meldung geht ja auch zu Lasten des Zustellers auf der Straße, der aus diesem Grund seine Quote nicht schafft. Und das auch noch bei erhöhten Paketvolumen in der Corona-Krise. Somit meine Devise: Locker bleiben! :D

Und vor allem sind doch die hier empfohlenen Shops schon echt gut darin, ihre Pakete zu tarnen und jedweden Rückschlüsse auf den Inhalt zu unterbinden. Sie sind vielleicht nicht perfekt, aber schon ziemlich nahe dran.
Ich sehe hier erstmal keine großen Probleme und warte auf gegenteilige Erfahrungsberichte (in der Hoffnung, diese niemals zu lesen)... :geek:

Re: Sendung von p888 aus AT Österreich abgefangen

Verfasst: Sonntag 11. April 2021, 16:52
von Amines
Levian hat geschrieben: Dienstag 9. März 2021, 14:44 Mod.: Verschoben. Thread lesen.

Habe bei EU PharmaShop ,pharmedio.de bestellt. Ware kam direkt aus Indien und wurde natürlich prompt vom Zoll abgefangen. Auf Mails keine Antwort, Telefonsupport ausser einen rückruf aus UK mit Musik vom Band nix passiert. Hab jetzt 2 Optionen, Warenannahme verweigern oder Nichts machen dann soll sie angeblich vernichtet werden. Für einen Tip wäre ich hier dankbar
Kommt natürlich auf die Menge an.
Am besten aber nichts machen.
Wenn du ne Vorladung von der Polizei bekommen solltest, einfach nicht hingehen oder wenn dir danach ist, kannst auch anrufen und sagen, dass du nicht kommen wirst und auch keinen anderen Termin haben willst.
Danach warten was kommt und dann entscheiden ob Anwalt oder nicht.
Bei größerer Menge würde ich vorsorglich aufräumen und wenn möglich alle möglichen Hin- oder Beweise die gegen dich sprechen beseitigen.
Weiß nicht wies in AT ist, aber in manchen Bundesländern Deutschlands ist ab gewissen Mengen auch mal Überwachung deiner Konten und/oder ne HD drin.
Hoffe du hast die üblichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

Rechtsfrage: Bestellung aus Deutschland und/oder EU nicht strafbar und keine Ordnungswidrigkeit?

Verfasst: Sonntag 25. April 2021, 16:23
von Hamper
Ist es tatsächlich so, dass es weder strafbar noch eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn man rezeptpflichtige Medikamente aus Deutschland bestellt? Also wenn diese aus Deutschland geliefert werden?
Vorraussetzung: kein BTM, keine Fälschung, keine Mengen die vermuten lassen dass man Handel treibt

gefunden dazu habe ich dies:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Medikamente-die-verschreibungspflichtig-sind-online-ohne-Rezept-bestellen-legal--f179313.html

Weiterhin könnte es auch so zu sein, dass sogar aus der EU so ist, denn offenbar muss der Versender überprüfen, ob die versendete Ware im Empfängerland verkehrsfähig ist:

https://www.123recht.de/ratgeber/medizinrecht-arztrecht/Strafrechtliche-Verfolgung-bei-Medikamentenbestellungen-im-Ausland-drohen-Ihnen-als-Besteller-Konsequenzen-__a158725.html
Außerdem bestimmt das Arzneimittelrecht nur, dass die Einfuhr illegaler Arzneimittel über die Grenze verfolgt werden kann. Diese veranlasst aber nicht der Besteller selbst, sondern der Versender. Er muss prüfen, ob die versendete Ware im Empfängerland verkehrsfähig ist. Strafrechliche Vorschriften müssen eindeutig sein. Die Behörde kann sie in keiner Weise "umdeuten" oder erweitert auslegen.

Illegal handeln also nur Privatpersonen, die beispielsweise auch Medikamente im Ausland über den persönlichen Bedarf hinaus einkaufen, um sie nach Einfuhr im Inland an Dritte (Verwandte, Bekannte) weiterzugeben oder gar zum Kauf anzubieten.
Ist das wirklich so? Oder gibt es doch noch eine Unterscheidung Deutschland / EU? Wenn dem so wäre, dürften auch keine Bescheide mit einem Bussgeld/Ordnungswidrigkeit mehr versendet werden?

Re: Rechtsfrage: Bestellung aus Deutschland und/oder EU nicht strafbar und keine Ordnungswidrigkeit?

Verfasst: Sonntag 25. April 2021, 19:07
von snor
"Ist es tatsächlich so, dass es weder strafbar noch eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn man rezeptpflichtige Medikamente aus Deutschland bestellt? Also wenn diese aus Deutschland geliefert werden?"
Wenn die Sendung, wie es bei mir war, aus irgendwelchen Gründen den Ermittlungsbehörden in die Hände fällt, bekommst du eine Vorladung als Zeuge wegen §§ 96 5, 95 1 4 u.a. Dieser Vorladung leistest du nicht Folge. Es wird nichts passieren.
Die von mir bestellt Menge war nicht gering, das einzige, was meinen Anwalt interessiert hat, war ob die Sendung aus dem Ausland kam. Hier im Faden rufen manche wahrscheinlich Anwaltsliebling oder so, das ist aber Unsinn, die Anwaltskosten sind gering, weil nur Beratung.
Die Pillen sind natürlich leider weg.
Gruß
snor