tomtom hat geschrieben: ↑Sonntag 25. Oktober 2020, 22:36
@Schirr: Genau, der Vorname interessiert nicht. Der Strafrichter braucht keine Beweise, dem genügen Indizien für eine Verurteilung. Wenn Müller auf dem Umschlag steht, wird der Müller mit der passenden Anschrift auch bestellt haben. Egal, welchen Vornamen der Müller hat. Sonst würde die Anschrift von Müller nicht auf dem Umschlag stehen
Bin jetzt nicht ganz sicher ob du das Ironisch meinst, ist schriftlich manchmal ein bischen schwer. Ich nehm es jetzt mal als Ironie:
Solange dir nicht bewiesen wird das du das bestellt hast biste raus.
Ich werde meine Geschichte hier nicht nochmal erzählen. Kurzfassung: Ich kenne mitlerweile 5 Personen, die eine "nicht geringe menge"(Strafmass mind. 2 jahre Freiheitsentzug) Betäubungsmittel bei einem online Dealer gekauft haben. Einer sogar mit seiner eigenen Kreditkate. Bei dem mit der Kreditarte kam das Paket direkt in operation Pangea. Die anderen haben auch Hausdurchsuchungen bekommen weil die Dealer halt gefasst wurden und alle Adressen plus Menge + Trackind ID der pakete gespeichert wurden.
Alle fünf aus Mangel an Beweisen freigesprochen oder gegen eine geringe Gebühr eingestellt.
mehr kann/will ich dazu nicht sagen. Schönen tag noch.