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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Dienstag 1. September 2020, 19:09
von berater
heißt das nicht eher: vors.(ätzliches) Inverkehrbringen............ausserhalb der legalen Verteilerkette bzw. Verteilungskette ?

Ratschlag: nicht hingehen.aber freundlich (schriftlich) absagen. Da neuerdings die Polizei Vorladungen durchsetzen kann, empfiehlt es sich darzulegen, das man auf jeden Fall sowieso keinerlei Auskünfte geben wird. (Auf den Rat eines befreundeten Juristen hin). Gerne aber Angaben zur Person schriftlich zu machen bereit ist.(Diese müssen dann allerdings wahrheitsgemäß sein)

Falls jemand nicht wirklich was bestellt hat, wäre das der richtige Zeitpunkt die dort gemachten Vorwürfe heftig zu bestreiten und um schriftliche Mitteilung zu bitten, wie die Polizei denn auf sowas überhaupt kommt. Übrigens: Beschuldigte dürfen bei der Angabe zur Sache und den wirtschaftlichen Verhältnissen lügen, dass sich die Balken biegen.

Wenn Du PN-berechtigt bist, bin ich gerne bereit deine entsprechende Stellungnahme vorher durchzulesen und zu redigieren.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Dienstag 1. September 2020, 20:04
von snor
berater hat geschrieben: Dienstag 1. September 2020, 19:09 1.
Ratschlag: nicht hingehen.aber freundlich (schriftlich) absagen. Da neuerdings die Polizei Vorladungen durchsetzen kann, empfiehlt es sich darzulegen, das man auf jeden Fall sowieso keinerlei Auskünfte geben wird. (Auf den Rat eines befreundeten Juristen hin). Gerne aber Angaben zur Person schriftlich zu machen bereit ist.(Diese müssen dann allerdings wahrheitsgemäß sein)
2.
Falls jemand nicht wirklich was bestellt hat, wäre das der richtige Zeitpunkt die dort gemachten Vorwürfe heftig zu bestreiten und um schriftliche Mitteilung zu bitten,
1. Du bist Beschuldigter, absagen musst du nicht, Aussage machen schon gar nicht. Vorladunng "durchsetzen" gilt für Zeugen, wenn die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt.
2. Anwalt mit Akteneinsicht, alles andere ist sinnlos.
MfG
snor

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Dienstag 1. September 2020, 20:28
von snor
Außerdem fehlen die §§ im Tatvorwurf.
Grüße
snor

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Dienstag 1. September 2020, 22:06
von retoure
okay,

was kommt da bloss auf mich zu.

Es war dieser Pfingst Deal und ich weiß nciht mehr wieviel Tabletten darin waren.

Weiß es zufällig jemand.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 2. September 2020, 04:07
von big-mike
:easy:

Rund um Pfingsten wurden hier von SEP mehrere "Deals" angeboten aber keiner explizit mit den Namen "Pfingst-Deal", "PinksterDeal20" etc. .

Wir versuchen es mal anders: Was hast du denn damals bezahlt? ;)

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 2. September 2020, 07:12
von retoure
Es waren 79€.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 2. September 2020, 16:14
von Berater
" Anwalt mit Akteneinsicht, alles andere ist sinnlos."
:cool:

Richtig! So sieht Anwalts Liebling aus! :top:
Einfach mal die üblichen € 485,15 rüber schieben fürs Vorverfahren plus Auslagen für Aktenversand € 12,-, dann mach ich s Dir offiziell.
:D :yeah:
P.S: Und natürlich nicht ohne persönliche Vorsprache. Meine netten Kanzleidamen sollen schliesslich schon wissen, was sie verpasst haben. :lol:

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 2. September 2020, 17:37
von big-mike
:)
retoure hat geschrieben:Es waren 79€.
Im fraglichen Zeitraum find' ich nix.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 2. September 2020, 21:05
von retoure
Ja, leider hatte ich auch nichts gefunden.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 4. Oktober 2020, 18:00
von retoure
Kleines Update.

1,) Wurde fallengelassen : Tatvorwurf :vers. Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel/illegaler Handel/Abgabe von Verschreibungspfichtigen Arzneimitteln in der legsalen Veteilerkette
2.) Wurde als Eigenbedarf gewertet. (Waren übriegens 146 Tabletten)
3.) Kostet 200€ Bußgeld

Zahlen und fröhlich sein.