Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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zztop
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1501 Beitrag von zztop »

mach dir keine Sorgen, da passiert zu 99% nix. Wegen so einer Menge ordnet kein Richter HD oder TKÜ an

Schniedel01
Beiträge: 8
Registriert: Mittwoch 26. Juli 2023, 17:08

Sendung beschlagnahmt, Bußgeld - was tun?

#1502 Beitrag von Schniedel01 »

Mod.:

Der zur Anfrage eröffnete neue Thread wurde gelöscht und die Anfrage in den dazu bereits bestehenden Thread hierher verschoben.
Bitte vor Eröffnung eines neuen Thread mit Sufu prüfen ob nicht bereits ein Thread besteht!




Hi, nachdem ich hier schon oft mitgelesen habe und wertvolle Infos bzgl. Shops und Warnungen bekommen habe, hab ich mich heute angemeldet, um mein Problem schildern zu können:

Ich hatte gerade mal 50 Pillen (PDE-5-Hemmer) bestellt. Die Sendung wurde vom Zoll beschlagnahmt und ich erhielt gestern von einer lokalen Behörde dazu ein Schreiben mit der Forderung einer Geldbuße von 150,-€!! :x

Die Stichworte dazu:
- in D nicht zugelassenes Medikament
- Verbringung nach D stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
- diese kann nach Arzneimittelgesetz mit Bußgeld bis 25.000 € bestraft werden
- Einspruch ist natürlich möglich, dann kann es aber noch teurer werden und die Sache kann zum Amtsgericht gehen.

Wie kann ich mich verhalten? Ich finde dieses Bußgeld von 150 Tacken einfach unangemessen!

Meint ihr, es hilft, wenn ich mich unwissend stelle? Die Behörde hat ja nichts anderes als Namen und Adresse von mir. Was, wenn jemand anderes ohne mein Wissen meine Adresse benutzt hat?? Das könnte doch sein, jedenfalls hat die Behörde meiner Meinung nach keinen handfesten Beweis, dass ICH die Pillen bestellt hätte.

Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1503 Beitrag von Flocki »

Mein Rat: Heul nicht herum, sondern nimm es wie ein Mann und zahl das Bußgeld.

Und nun die lange Version: Wenn Du das Bußgeld nicht zahlen willst, musst Du Einspruch einlegen, die Einzelheiten kannst Du der beiliegenden Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen.

Diesen Einspruch solltest Du vernünftigerweise begründen, denn davon hängt es ab, ob das Verfahren eingestellt wird (Aufhebung des Bescheides) oder ob die Sache zur anschließenden Entscheidung über den Sachverhalt durch ein Gerichtsverfahren an das Amtsgericht in Darmstadt abgegeben wird. Im letztgenannten Fall wird es erstens nervig und zweitens möglicherweise teurer.

Was hast Du als Begründung für den Einspruch anzubieten? "Habe ich nicht bestellt!" Dein Ernst?

Ja, ich weiß dass man vereinzelt Juristen für Vollidioten hält, aber ich versichere Dir, dass dies eher selten der Fall ist. Du müsstest den Richter davon überzeugen, dass der böse Nachbar oder sonst ein großer Unbekannter die Pillen bestellt und _bezahlt_ haben könnte. Wozu? Naja, vielleicht um Dir einen Streich zu spielen? Oder um Dir eine Freude zu machen?

Überlege selbst: Wie glaubhaft ist eine solche Einlassung? Zu welchem Schluss kommt der zuständige Amtsrichter im Rahmen der freien Beweiswürdigung - der übrigens nicht den ersten Fall dieser Art bearbeitet.

Vielleicht funktioniert das sogar, vielleicht geht der Fall erst gar nicht zum Amtsgericht. Oder Du denkst Dir vor Gericht eine tolle ausgeschmückte Geschichte aus und der Richter hält die zumindest nicht für völlig unmöglich. Aber ist es das wert? Die Entscheidung triffst Du selber...

ciao
Flocki

Schniedel01
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1504 Beitrag von Schniedel01 »

Flocki hat geschrieben:
... Du müsstest den Richter
> davon überzeugen, dass der böse Nachbar oder sonst ein großer Unbekannter
> die Pillen bestellt und _bezahlt_ haben könnte. Wozu? Naja, vielleicht um
> Dir einen Streich zu spielen? Oder um Dir eine Freude zu machen?
...
> ciao
> Flocki

Muss ich wirklich den Richter von meiner Unschuld überzeugen? Oder genügt nicht bis zum stichhaltigen Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung?
Ich bin Laie, aber ich glaube an unser Rechtssystem, und ein irgendwo mit meiner Adresse aufgefundenes Päckchen ist doch kein stichhaltiger Beweis, dass ich bestellt habe, oder?

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Bärt Bartholomäus
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Re: Sendung beschlagnahmt, Bußgeld - was tun?

#1505 Beitrag von Bärt Bartholomäus »

Schniedel01 hat geschrieben: Mittwoch 26. Juli 2023, 17:23 Mod.:

Der zur Anfrage eröffnete neue Thread wurde gelöscht und die Anfrage in den dazu bereits bestehenden Thread hierher verschoben.
Bitte vor Eröffnung eines neuen Thread mit Sufu prüfen ob nicht bereits ein Thread besteht!




Hi, nachdem ich hier schon oft mitgelesen habe und wertvolle Infos bzgl. Shops und Warnungen bekommen habe, hab ich mich heute angemeldet, um mein Problem schildern zu können:

Ich hatte gerade mal 50 Pillen (PDE-5-Hemmer) bestellt. Die Sendung wurde vom Zoll beschlagnahmt und ich erhielt gestern von einer lokalen Behörde dazu ein Schreiben mit der Forderung einer Geldbuße von 150,-€!! :x

Die Stichworte dazu:
- in D nicht zugelassenes Medikament
- Verbringung nach D stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
- diese kann nach Arzneimittelgesetz mit Bußgeld bis 25.000 € bestraft werden
- Einspruch ist natürlich möglich, dann kann es aber noch teurer werden und die Sache kann zum Amtsgericht gehen.

Wie kann ich mich verhalten? Ich finde dieses Bußgeld von 150 Tacken einfach unangemessen!

Meint ihr, es hilft, wenn ich mich unwissend stelle? Die Behörde hat ja nichts anderes als Namen und Adresse von mir. Was, wenn jemand anderes ohne mein Wissen meine Adresse benutzt hat?? Das könnte doch sein, jedenfalls hat die Behörde meiner Meinung nach keinen handfesten Beweis, dass ICH die Pillen bestellt hätte.
Nein, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Zahle die 150 und sei froh das es dabei geblieben ist.
Rumrechtfertigen mit Adresse und so weiter kannst du im Regelfall vergessen.

Ich hatte das mal mit Graß das ich bestellt hatte. Spar dir die Mühe.

Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1506 Beitrag von Flocki »

Was ein "stichhaltiger Beweis" ist, obliegt der freien Beweiswürdigung des Richters.

Mal angenommen, die StA hat außer der Lieferung nichts vorzuweisen (was zwar wahrscheinlich, aber auch nicht zu 100% sicher ist): Die Tatsache, dass die Pillen an Deine Adresse geschickt wurden, ist zunächst mal ein positiv ergiebiges Beweismittel dafür, dass Du sie bestellt hast. Denn gewöhnlich verschickt ein Shop nur auf Bestellung und Vorkasse. Was ja in Deinem Fall auch augenscheinlich zutrifft. "Habe ich nicht bestellt!" wird dann erstmal als Schutzbehauptung ausgelegt, da nach allgemeiner Erfahrung niemand für einen Dritten kostenpflichtig etwas bestellt, ohne Auftrag oder anderen Grund. Natürlich kann man versuchen, einen solchen Grund zu konstruieren. Das kannst Du dann ja mit Deinem Anwalt besprechen. Beachte aber, dass "stichhaltig" nicht bedeutet, dass nicht auch theoretisch ein anderer Verlauf des zu ermittelnden Sachverhaltes möglich wäre. Du glaubst gar nicht, wie oft der Satz "Vielmehr entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass..." in ein Urteil geschrieben wird.

Mir persönlich wäre das alles für 150 Euro selbst dann zu aufwändig, wenn der Richter mir am Ende die Märchenstunde abkaufen sollte. Aber ich wohne auch weit weg von Darmstadt...

Aber entscheiden musst Du das schon selber - hier gibt's auch keine Rechtsberatung, die bietet Dir der Anwalt Deines geringsten Misstrauens.

Schreib mal, wie die Sache ausgegangen ist, ich Drücke Dir die Daumen!

ciao
Flocki

Schniedel01
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1507 Beitrag von Schniedel01 »

Flocki hat geschrieben:
... Aber ich wohne auch weit weg von Darmstadt...

> ciao
> Flocki

Ich übrigens auch, hab nämlich nirgends etwas von Darmstadt geschrieben. :D

Tut aber hier nichts zur Sache.

Gast 004711
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1508 Beitrag von Gast 004711 »

...Flocki hat recht!

lg
Gast, ich kann es mir nicht leist, mich zu registrieren, sorry

Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1509 Beitrag von Flocki »

Schniedel01 hat geschrieben: Donnerstag 27. Juli 2023, 17:22 Ich übrigens auch, hab nämlich nirgends etwas von Darmstadt geschrieben. :D

Tut aber hier nichts zur Sache.
Doch tut es, lies bitte oben nochmal nach, wo und in welchem Zusammenhang "Darmstadt" von mir erwähnt wurde!

Ciao
Flocki

Schniedel01
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1510 Beitrag von Schniedel01 »

@Flocki: Im Fall des Falles wird sicher nicht das Amtsgericht Darmstadt zuständig sein. Aber ich habe hier absichtlich nichts zu meinem Wohnort und den zuständigen Behörden geschrieben, weil das hier nichts zur Sache tut und kontraproduktiv sein könnte.

Ganz ehrlich, ich hab noch nicht entschieden, wie ich mich verhalten werde.

Aber noch eine andere Frage: Es ist ja wohl eher ein unglücklicher Zufall, dass ausgerechnet so eine kleine Sendung abgefangen wird und ich mit dem mehrfachen des Sendungswertes als Bußgeld belegt werde. Aber muss ich damit rechnen, dass ich beim Zoll jetzt in einer Art "schwarzer Liste" oder Datei stehe und in Zukunft gezielt nach meinem Namen gesucht und entsprechend häufiger beschlagnahmt wird?

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