Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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walker
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Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1 Beitrag von walker »

Achtung: Ab 01.01.2021 Austritt von UK aus EU.


UK = EU

Innerhalb der EU gibt es KEINE Zollgrenzen mehr und somit auch KAUM Warenkontrollen/Stichproben.
Deswegen gibt es auch soviele Leute die indizierte PCspiele, Nazizeugs, DVDs und CDs bei Amazon.co.uk bestellen.

http://menshelp.co/viewtopic.php?p=107895#p107895

Es gibt seit Beginn des Forums (=September 2008) [del]keinen einzigen Fall[/del] nur vereinzelte Fälle einer abgefangenen Sendung aus UK oder anderen EU Ländern. Und die User bestellen sehr häufig große Mengen über 100 Tabs.
Lucifer hat geschrieben: zu mir, bin schon seit langem stiller Mitleser und euer Forum hat mir schon oft sehr weitergeholfen, ich mach zurzeit eine Ausbildung bei der Post und kann euch Beruhigen!
Sobald eure Sendung in Deutschland ist, interessiert sich auf gut Deutsch gesagt kein Schwein dafür was in euren Sendungen ist außer!: es Tickt verdächtig, es treten Flüssigkeiten aus, es tritt weises Pulver zum Vorschein oder aus dem Paket kommen Tier oder Menschen/babygeräusche :D Genau so wenig ist es der Post egal ob ihr 1-2 oder 50 Sendungen am Tag bekommt was nichts ungewöhnliches wäre.
in einem Briefzentrum werden Teilweise bis zu 1.000.000! Briefe am tag Bearbeitet, in einem Paketzentrum Bis zu 250.000! Pakete und das Täglich 24/7 Woche es ist schlicht unmöglich ertappt zu werden! :P

Ein Restrisiko besteht im Rahmen (seltener) Zollrazzien wie der Operation Pangea (bisher nur 1mal jährlich durchgeführt):
http://menshelp.co/viewtopic.php?f=1&t=554
http://menshelp.co/viewtopic.php?f=9&t=2285
http://menshelp.co/viewtopic.php?f=9&t=2912
http://menshelp.co/viewtopic.php?f=9&t=4235
http://menshelp.co/viewtopic.php?f=9&t=5487
...samt weiteren Threads im Unterforum "Warnungen".

---> Wer deswegen paranoid ist bestellt zu Weihnachten - wegen des hohen Postaufkommens ist zu dieser Zeit die Durchführung einer Zollrazzia unmöglich.

update April 2011:
Ein User meldete nun erstmals seit Beginn des Forums (=September 2008) dass eine Briefsendung mit 240 Pillen des shops pillz888 aus UK vom Zoll beschlagnahmt wurde:

http://menshelp.co/viewtopic.php?f=9&t=1375

update September 2011:
Mehrere User melden plötzlich dass Sendung verschiedener shops aus UK vom Zoll beschlagnahmt wurden:

http://menshelp.co/viewtopic.php?f=9&t=2301

update November 2015:
Ein User meldet dass Sendung aus dem angrenzenden EU Ausland vom Zoll beschlagnahmt wurden:

http://menshelp.co/viewtopic.php?p=118774#p118774

update Oktober 2016:
Ein User meldet dass eine Sendung von 400 Pillen aus NL die bereits im Rahmen der Zollrazzia "Pangea 2014" abgefangen wurde Anlass war zu einer Hausdurchsuchung im August 2016:

Pangea 2014, mögliche Spätauswirkungen = Hausdurchsuchung

Kopie aus altem Forum
amnesiahaze (14 Apr 2010 0:58) hat geschrieben: Wenn ich zu meiner Freundin fahre, muss ich die holländisch-deutsche Grenze überqueren. Und nicht gerade selten gibt es da mal mehr, mal weniger große Polizeikontrollen.
Ich selber wurde auch schon zwei Mal kontrolliert.

Klar, die sind da immer hauptsächlich auf Drogen hinaus. Aber trotzdem, was passiert wenn ich für 2 Wochen zu meiner Freundin fahre, und die bei mir 10 Generika finden? Weil eigentlich sind die in Deutschland ja net zugelassen.

Hab im Urlaubs-Thread gelesen, dass der Besitz legal ist, nur die Einfuhr in die EU illegal.
Stimmt das so, sofern die Menge als Eigenbedarf durchgeht?
Bin nicht richtig im Klaren darüber, was mir blühen würde wenn die Grünen mich mit etwa 10 Generika erwischen würden.
Mit was muss man da rechnen?

Wäre schon sehr dankbar wenn mich diesbzgl. jemand aufklären könnte.

Lg
amnesiahaze
Zuletzt bearbeitet von amnesiahaze am 14 Apr 2010 13:20, insgesamt einmal bearbeitet
hangover (14 Apr 2010 11:55) hat geschrieben: das würde mich allerdings auch stark interessieren!
nicht unbedingt landabhängig sondern allgemein zb. wenn jemand eine urlaubsreise nach tunesien - türkei - malle usw. plant was dann passiert wenn man zb. 4 kamagras dabei hat und 4 tadacip oder so.
also nicht übertrieben viel aber trotzdem ist das ja irgendwie *verboten* bzw. kann ich mir schwer vorstellen das die zollbeamten am flughafen dazu nichts sagen?!
die suchfunktion spuckt halt nur tipps aus bezüglich transport der tabs!
wurde schon mal jemand von euch *erwischt* am flughafen?
hr (14 Apr 2010 12:04) hat geschrieben: besorg dir generika, denen man nicht ansieht, um was es sich handelt.
(also z.b. keine kamagra mit aufdruck KGR )
die kleinen varden sind da praktisch, blaue diamantform-silden unpraktisch.
ich täte z.b. sagen, die hat mir mein heilpraktiker gegeben zur unterstützung des magen-darm traktes etc.
sollen sie sie doch den drogentest machen..
mir ist kein bericht bekannt, wo jemand ärger bekam.
Thomas23 (14 Apr 2010 17:26) hat geschrieben: Wie wollen die die bitte bei dir finden?

Drogenhunde spüren Dorgen auf und keine Generika !


Versteck sie halt gut, wenn die das finden , bieteste eine an :lol:
Dieter666 (14 Apr 2010 17:47) hat geschrieben: Bei unserer USA-Reise wurde alles mögliche kontrolliert, der Suchhund hat z. B. auf das Babyfood einer jungen Mutter angesprochen, meine Schlafmaschine (NCPAP) wurde auch speziell behandelt - von meinen Medikamenten (und ich habe sieben verschiedene plus Kamagra/Intimax ) wollte keiner was wissen ...

Auch af der Rückreise nicht!
amnesiahaze (14 Apr 2010 18:06) hat geschrieben: Ja, der Hund springt nicht auf die Pillen an. Aber die Bullen durchsuchen auch schon ab und zu sehr gründlich alles ab.

Natürlich, die Wahrscheinlichkeit, dass man angehalten wird und die Bullen selbst das Auto durchsuchen, ist nicht all zu groß.. aber würde trotzdem schon gerne wissen was im Fall der Fälle passieren würde wenn sie ca. 10 Generika finden würde.

Ja, ihnen sagen das sind Pillen für dies und jenes, sofern selbige keinen Rückschluss auf ihre wahre Identität geben. Trotzdem wird sich der Bulle sicher fragen, wieso sind die nicht im Orginalblister.

Inwiefern der Bulle nun denkt "ach sind eh nur Medikamente" kann ich net genau abschätzen. Wohl auch je nach Bulle bisschen unterschiedlich.

Aber ist schon mal gut, dass man von solchen Fällen nicht all zu viel hört.
baraknaftali (14 Apr 2010 19:10) hat geschrieben:
amnesiahaze hat geschrieben: Trotzdem wird sich der Bulle sicher fragen, wieso sind die nicht im Orginalblister.

Die Polizei sucht oft nicht nur nach Gras, sondern schaut auch etwas auf bestimmte Medikamente, die man bei Drogenkonsumenten oft findet und die diese in der Regel nicht haben dürfen bzw. nicht legal verschrieben bekommen haben (Benzodiazepine, Opiate, ...). Daher machen sich Pillen ohne Blister mit Sicherheit verdächtig. Lass die Dinger im Blister und es wird nichts passieren. Potenzpillen suchen die sicher nicht gezielt und solange Du nur Eigenbedarf dabei hast, wird Dich niemand stressen. Und wenn, dann nehmen sie Dir die Dinger nur weg und Du bekommst einen Brief, dass sie vernichtet wurden. Bestrafung kann ich mir kaum vorstellen.

Aber wie gesagt, wenn Du die Dinger ohne Blister, am besten noch in einem Zip-Tütchen, dabei hast, werden sie Dir eventuell nicht glauben, dass das nichts verbotenes ist und die "unbekannten" Pillen zur Abklärung konfiszieren. Und wenn erst einmal ein "zolltechnischer Vorgang" mit Untersuchung daraus wurde, könnte es unter Umständen zu einer Bestrafung kommen, wenn es blöd läuft und je nachdem, welchen Staatsanwalt man erwischt (ist aber nur eine reine Vermutung von mir, bin da auch kein Experte).
Gonzo (15 Apr 2010 10:03) hat geschrieben: Nur zur Ergänzung: Die Zollbeamten wissen (laut einem Freund der bei der seit 30 J. bei der Zollfahndung beschäftigt ist) ganz genau wie Generika aussehen. Da gibts z.b. auch Schautafeln, Schaukästen und Anschauungsuntericht. Das beste ist wirklich wenn die Pillen in den Blistern mitgeführt werden. Am besten in nicht zu großer Menge und mit anderen Medikamenten im Koffer verstaut. Falls mal ein ganz eifriger Beamter nachschaut weis er wenigstens direkt was er da gefunden hat. Man wird in der Regel wegen so einer Bagatelle nicht viel mehr als den Verlust der Pillen
und einen Brief nach Hause bekommen .
Starbuck (15 Apr 2010 10:34) hat geschrieben: nochmal: der Besitz von Generika an sich ist nicht verboten, wenn es eine Menge von 30 Tabs nicht überschreitet (analog zur Einfuhrregel)

also einfach sagen: Habe ich vom Indienurlaub mitgebracht gehabt. Fertig.
WilliBW (15 Apr 2010 16:41) hat geschrieben:
amnesiahaze hat geschrieben: ... Hab im Urlaubs-Thread gelesen, dass der Besitz legal ist, nur die Einfuhr in die EU illegal. Stimmt das so ...
Ich frage mich, warum Du Deine zusätzliche Nachfrage nicht an diesen Urlaubs-Thread angehängt hast. So wird das Forum doch immer unübersichtlicher. (smilie)
vermeer (15 Apr 2010 19:16) hat geschrieben:
Starbuck hat geschrieben: nochmal: der Besitz von Generika an sich ist nicht verboten, wenn es eine Menge von 30 Tabs nicht überschreitet (analog zur Einfuhrregel)

also einfach sagen: Habe ich vom Indienurlaub mitgebracht gehabt. Fertig.

Sorry aber so kann ich das leider nicht stehen lassen. Wenn du den Spruch bringst dann hast du die Scheiße an der Backe. Erzähl nie im Leben das du sowas aus dem Ausland mit nach Deutschland gebracht hast. Unabhängig davon obs für die Tabs die sie bei dir findne ne Strafe schon gibt oder nicht, durch diese Aussage gibts aber auf jeden Fall einen auf die Mütze.

Du gibst damit zu, daß du rezeptpflichtige Medikamente unerlaubt ins Staatsgebiet eingeführt hast. Dafür gibts auf jeden Fall ein dickes Knöllchen.

Das gilt auch für alles andere was man bei euch findet und in D ncht so ganz zugelassen ist. Niemals sagen das ihrs aus dem Ausland eingeführt habt. Erzählt lieber so ne Story wie "Hab ich in Frankfurter Bahnhofsviertel an ner Ecke bei so nem Typ gekauft" oder so ...
Das werden die euch zwar sicherlich nicht abnehmen aber sie können euch auch nichts gegenteiliges nachweisen.
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Mit Fanatikern zu diskutieren heißt, mit einer gegnerischen Mannschaft Tauziehen spielen, die ihr Seilende um einen dicken Baum geschlungen hat.
Starbuck (15 Apr 2010 20:03) hat geschrieben: Vermeer du liegst da total daneben.

Wie ich schon früher öfters postete:

es ist völlig LEGAL rezeptpflichtige Tabs aus dem Ausland mitzubringen, eben bis 30 Tabs= 1 Monatration.

Es gibt KEIN generelles Verbot diese nach Dt. einzuführen solange die Menge eben 30 nicht überschreitet.

Dies ist von vielen hochkarätigen Juristen u Bekannten in der Zollfahndung bestätigt worden.


Und ich habe auch schon mal bei ner Autokontrolle problemlos darauf hingewiesen, daß meine 12 Kamagra aus dem letzten Indienurlaub stammen.
vermeer (15 Apr 2010 20:26) hat geschrieben:
Starbuck hat geschrieben: Vermeer du liegst da total daneben.

Wie ich schon früher öfters postete:

es ist völlig LEGAL rezeptpflichtige Tabs aus dem Ausland mitzubringen, eben bis 30 Tabs= 1 Monatration.

Es gibt KEIN generelles Verbot diese nach Dt. einzuführen solange die Menge eben 30 nicht überschreitet.

Dies ist von vielen hochkarätigen Juristen u Bekannten in der Zollfahndung bestätigt worden.


Und ich habe auch schon mal bei ner Autokontrolle problemlos darauf hingewiesen, daß meine 12 Kamagra aus dem letzten Indienurlaub stammen.



Ich bin jedes mal aufs neue überrascht was für einen großen Bekanntenkreis hast, der zudem noch so hochkarätig fachlich besetzt... ;)

Hatte an anderer Stelle schon mal was zur Einfuhr von Medikamenten geschrieben und darunter fallen eben auch diese Tabs hier.

Hier de Link:

https://menshelp.co/Mh-Forum/menshelp.foren-city.de/topic,858,15,-welches-risiko-wenn-man-1000-pillen-bestellt.html#12099


Wer dabei nun total daneben liegt will ich jetzt mal hier nicht ausdiskutieren. :roll:
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Mit Fanatikern zu diskutieren heißt, mit einer gegnerischen Mannschaft Tauziehen spielen, die ihr Seilende um einen dicken Baum geschlungen hat.
nani74 (15 Apr 2010 21:00) hat geschrieben:
vermeer hat geschrieben: Ich bin jedes mal aufs neue überrascht was für einen großen Bekanntenkreis Du hast, der zudem noch so hochkarätig fachlich besetzt ist... ;)

:roll:

1. fyp

2. Auch wenn ich jetzt einen Instaban riskiere, aber der Gedanke ist mir auch schon des Öfteren gekommen. ;)
vermeer (15 Apr 2010 21:08) hat geschrieben:
nani74 hat geschrieben:
vermeer hat geschrieben: Ich bin jedes mal aufs neue überrascht was für einen großen Bekanntenkreis Du hast, der zudem noch so hochkarätig fachlich besetzt ist... ;)

:roll:

1. fyp

2. Auch wenn ich jetzt einen Instaban riskiere, aber der Gedanke ist mir auch schon des Öfteren gekommen. ;)

Nin jedes mal aufs neue überrascht was für Wortkreationen und Abkürzungen das Internet und vor allem die Foren über die Zeit generiert haben. Dein Instaban musst ich doch glatt erst mal googeln.... :lol:
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volker158 (15 Apr 2010 22:30) hat geschrieben:
Auch wenn ich jetzt einen Instaban riskiere, aber der Gedanke ist mir auch schon des Öfteren gekommen.

Also falls Deine Onlinekosten nicht nach Buchstaben berechnet werden ....... :P

Wie wäre es mit ganzen und sinnvollen Worten? Nicht jeder hat Lust erst ausgiebig zu googeln um zu verstehen was da gemeint sein könnte.

Ich denke soviel Zeit sollte schon sein.
vermeer (15 Apr 2010 22:42) hat geschrieben: Instaban meint eine Verwarnung zu bekommen weil ein Forumsmitglied sich beleidigt fühlt bzw. beleidigt wird.

Instaban = Insullt and ban = Beleidigen und verwarnen/sperren
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volker158 (15 Apr 2010 22:56) hat geschrieben: Danke, die Erklärung hatte ich (dank google) auch gefunden.

Ich frage mich aber, und nur das wollte ich zum Ausdruck bringen, ob es wirklich nötig ist für jeden Sch... jetzt irgendwelche englischen Abkürzungen zu benutzen.
Oder will uns damit jemand beweisen der englischen Spache mächtig zu sein?


Übrigens:
einen Instaban = 13 Buchstaben
eine Verwarnung = 14 Buchstaben

Der "Spareffekt" durch diese pseudo-Sprache ist also wirklich sehr gering :lol: :lol: :lol: und wohl zu vernachlässigen.
Starbuck (15 Apr 2010 23:37) hat geschrieben: das Problem fängt halt dann an wenn juristische Laien wie Vermeer anfangen das AMG zu zitieren ohne jegliches Fachwissen :lol: :lol:

Dein Verweis auf den Thread ist daher in die Irre führend.

Was er geflissentlich übersieht ist, daß das AMG für diesen Fall gar nicht zutrifft!

Für den Laien einfach erklärt:

Der persönliche Eigenimport per Flugzeug aus dem Urlaub ist eben KEIN Versand per Post nach Dt. und damit in bestimmten Grenzen zulässig, dh in der Praxis wird eine 1-Monatsrationseinfuhr nicht beanstandet.

Ergo ist der Besitz von diesen Generika danach in Dt. problemlos möglich.

Diese juristische Frage habe ich nämlich als allererstes aufs Genaueste abgeklopft als ich Viagra-Generika zum ersten Mal in meinem Leben in die Hände bekam. Und bei einem gewissem sozialen Status hat man eben lauter Juristen und hochrangige Beamte in der Familie und Bekanntschaft. :P

Dies wurde hier früher oft genug schon diskutiert und bestätigt.
Daher ging ich davon aus, daß dies längst Allgemeinwissen wäre.
Zu schade, daß ausgerechnet du, wo du anderen gerne Leseunlust vorwirfst dieses Basiswissen nicht erlesen hast :shock: :lol:
WilliBW (16 Apr 2010 12:07) hat geschrieben:
volker158 hat geschrieben: ... Ich frage mich aber, und nur das wollte ich zum Ausdruck bringen, ob es wirklich nötig ist für jeden Sch... jetzt irgendwelche englischen Abkürzungen zu benutzen.
Oder will uns damit jemand beweisen der englischen Spache mächtig zu sein?
Sehe ich genau so, manche Leute scheinen nach dem Prinzip vorzugehen: Warum einfach und allgemeinverständlich, wenn es auch schwierig und möglichst unverständlich geht … . So habe ich mich auch sehr über das hier häufig benutzte Kürzel IMMO gewundert, wobei das allgemein bekannte deutsche Kürzel m.E. (und auch m.A.n.) im Prinzip das gleiche aussagt.

Starbuck hat geschrieben: … es ist völlig LEGAL rezeptpflichtige Tabs aus dem Ausland mitzubringen, eben bis 30 Tabs= 1 Monatration.
Es gibt KEIN generelles Verbot diese nach Dt. einzuführen solange die Menge eben 30 nicht überschreitet.
Dies ist von vielen hochkarätigen Juristen u Bekannten in der Zollfahndung bestätigt worden. …
Das mag ja stimmen und auch einige Leute beruhigen. Mich beruhigt eher die Aussage und auch die eigene Erfahrung, dass der Zoll mit seiner Suche nach Drogen, Zigaretten und Waffen so beschäftigt ist, dass er überhaupt keine Zeit und Lust hat sich mit kleineren Mengen mitgebrachter Medikamente zu beschäftigen. Da hätten die nämlich viel zu tun bei den vielen Reisenden … . Außerdem sind Zollbeamte doch meistens auch Männer. ;)

@ Starbuck:
Mich persönlich kann Deine Aussage insbesondere deshalb nicht beruhigen, weil Du sonst immer sehr genau recherchiert und dies mitunter auch von anderen verlangst. In diesem sehr wichtigen Fall stützt Du Dich aber auf irgendwelche Aussagen von irgendwelchen Bekannten. Selbst wenn darunter Juristen sind, sind die Rechtsgebiete inzwischen so diversifiziert und kompliziert, dass Du für einen schwierigen Fall wie hier in jedem Fall einen Spezialisten brauchst. Da sich ein solcher Spezialist hier im Forum offensichtlich nicht herumtreibt, kann m.E. endgültige Klarheit in dieser Sache nur eine gründliche Internetrecherche (mit entsprechenden Belegen) und/oder ein Rechtsgutachten bringen.

Wie fraglich es ist, sich auf die Aussage eines (oder mehrerer) Juristen zu verlassen ist z.B. hier nachzulesen (Meine privaten Erfahrungen mit manchen Juristen sind auch nicht gerade überzeugend):

http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/Online-Rechtsberatung-Nur-vier-Anwaelte-lagen-richtig-1614923-1615409/
Starbuck (16 Apr 2010 13:32) hat geschrieben: nun die Aussagen sind von 3 verschiedenen hochrangigen Leitern der Zollfahndung (die übrigens auch gerne in UK bestellen)
und von einigen Prädikatsjuristen die sich mandantenbedingt mit dem Thema befassten, vorallem weil sie selber nun bestellen. Darunter auch ein OStA der 10 Jahre die Drogenfahndung leitete.
Ihr seht, die Zahl der UK-Kunden die ich in unseren Kreisen kenne ist enorm.
Also allesamt keine Wald u Wiesenanwälte.

Wenn diese Fachleute es nicht am besten wissen, dann weiß es keiner!
Die können sich es nicht erlauben privat mit illegalen Mitteln kontrolliert zu werden und checkten die rechtliche Lage gründlich ab wie ich.
Das sollte reichen.
Gutachten gibts zu sowas natürlich nicht, wie denn auch bei der klaren Regelung?

Den Rest kann jeder Laie bei den Zolleinfuhrbestimmungen nachlesen.

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/a0_arzneimittel/a0_private_einfuhr/index.html

Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

daraus hat sich die 1 Monatsregel entwickelt.

und ebenso wird dort KLAR gemacht, daß es einen wichtigen Unterschied zur Posteinfuhr gibt:

Arzneimitteleinfuhren im Postversand aus anderen Staaten:
Die Einfuhr von Arzneimitteln durch Privatpersonen im Postversand aus den übrigen Staaten ist generell verboten.
Dieter666 (16 Apr 2010 13:48) hat geschrieben: Danke ,Starbuck ,für diese klaren Aussagen und vor allem den "offiziösen" Link, auf den man sich ja im Ernstfall berufen kann.

Sollte man sich eigentlich ausdrucken und in den Urlaub mitnehmen ... :D :D :D


PS:

Damit ist auch ganz klar, dass Lieferung z. B. direkt aus Indien Unsinn ist und nicht zu akzeptieren!
jddf (16 Apr 2010 14:54) hat geschrieben:
Starbuck hat geschrieben: Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

daraus hat sich die 1 Monatsregel entwickelt.

und ebenso wird dort KLAR gemacht, daß es einen wichtigen Unterschied zur Posteinfuhr gibt:

Arzneimitteleinfuhren im Postversand aus anderen Staaten:
Die Einfuhr von Arzneimitteln durch Privatpersonen im Postversand aus den übrigen Staaten ist generell verboten.
Und hier auch als Wiederholung: Das ist die Regelung für Deutschland. Über Österreich weiss ich nichts. Und für die Schweiz gilt: Einfuhr ist Einfuhr, egal ob per Post oder in der Jackentasche, egal ob aus EU oder von sonstwo. Ein Monatsbedarf = 20 Potenzpillen oder Beutel oder Kapseln
WilliBW (16 Apr 2010 15:28) hat geschrieben: Starbuck hat folgendes geschrieben:
nun die Aussagen sind von 3 verschiedenen hochrangigen Leitern der Zollfahndung … und von einigen Prädikatsjuristen … . Darunter auch ein OStA [Oberstaatsanwalt] …


Das sind natürlich schwere Geschütze: Ich wusste gar nicht, dass in diesen Swingerclubs solche hochrangigen Leute verkehren. Vielleicht sollte ich mir das mit dem Swingerleben doch noch mal überlegen … . Wink

Aber im Ernst: In dem Dokument auf das Du verlinkst, steht nichts davon, ob diese Bestimmung auch für in Deutschland illegale Generika gilt. Außerdem steht dort:

Zitat:
… die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.


Für einen Deutschen ist die Reise mit Grenzübertritt praktisch zu Ende, von einer noch ausstehenden Reisedauer kann bei einem Deutschen also keine Rede sein. Bei Ausländern, die Deutschland besuchen, kann dagegen tatsächlich von einem persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise ausgegangen werden.

Vielleicht fragst Du Deine netten Bekannten mal, lieber Starbuck, auf welche rechtlichen Vorschriften sie ihre Ansicht genau gründen. Dann wären hier alle Zweifel ausgeräumt. Rolling Eyes

Ich persönlich halte diese Einfuhrfrage sowieso für nachrangig, so viele Generika werden nach Ende der Reise ja wohl (hoffentlich) nicht mehr übrig sein und wenn, dann kann ich die an irgendwelche „Bedürftigen“ verschenken.

Viel wichtiger ist doch die Ausfuhr! Da nehme ich doch dann wirklich mehr oder weniger große Mengen mit. Wie sieht es da mit den Zollbestimmungen aus und zwar einerseits bei Reisen innerhalb der EU und andererseits bei Reisen über die EU-Grenzen hinaus?
volker158 (16 Apr 2010 15:57) hat geschrieben:
Wie sieht es da mit den Zollbestimmungen aus und zwar einerseits bei Reisen innerhalb der EU und andererseits bei Reisen über die EU-Grenzen hinaus?
Also, ich bin zwar kein Fachmann, aber innerhalb der EU wird doch eigentlich keine Kontrolle durch den Zoll mehr durchgeführt, oder???
Und selbst wenn die was kontrollieren, dann suchen die Drogen, Tabak, Alk. oder sonstiges, und werden sicherlich nicht in der Pillendose nachsehen und fragen welche der Pille für oder gegen was ist !!!


Und bei Reisen über die Eu-Grenzen hinaus wird ja auch nicht vom Zoll der EU (quasi bei Ausreise) kontrolliert, sondern vom Zoll des Landes in das Du einreist !!!!
Und wie dort die Gesetzte sind ???????
Dieter666 (16 Apr 2010 16:11) hat geschrieben: Macht Euch doch nicht ins Hemd!

Ich zitiere mich selbst:
Bei unserer USA-Reise wurde alles mögliche kontrolliert, der Suchhund hat z. B. auf das Babyfood einer jungen Mutter angesprochen, meine Schlafmaschine (NCPAP) wurde auch speziell behandelt - von meinen Medikamenten (und ich habe sieben verschiedene plus Kamagra/Intimax ) wollte keiner was wissen ...

Auch af der Rückreise nicht!
An anderer Stelle habe ich mal darauf verwiesen, dass moderne Analysegeräte mit Near Infrared Spectral Analysis alle möglichen Chemikalien unterscheiden können. In einem online verfügbareb Report wird explizit die Analyse von Silden oder Tada beschrieben.

Das wird aber nur bezüglich Drogen gemacht oder eben bei Groß-Einfuhren.
Ich hatte nur einmal eine kurze Konfrontation mit einem Sicherheirtsmenshen, weil der glaubte, in einem Plastikfläschchen sei Flüssigkeit. Ich habe es dann aufgemacht und geschüttelt, da hat er die Pillen klappern gehört und war zufrieden.

Mein Schlachtruf bei diesen Kontrollen ist immer:

We've got no liquids!
Starbuck (16 Apr 2010 16:59) hat geschrieben: quote: WilliBW

Aber im Ernst: In dem Dokument auf das Du verlinkst, steht nichts davon, ob diese Bestimmung auch für in Deutschland illegale Generika gilt. Außerdem steht dort:
… die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

Für einen Deutschen ist die Reise mit Grenzübertritt praktisch zu Ende, von einer noch ausstehenden Reisedauer kann bei einem Deutschen also keine Rede sein. Bei Ausländern, die Deutschland besuchen, kann dagegen tatsächlich von einem persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise ausgegangen werden.

Vielleicht fragst Du Deine netten Bekannten mal, lieber Starbuck, auf welche rechtlichen Vorschriften sie ihre Ansicht genau gründen. Dann wären hier alle Zweifel ausgeräumt. :roll:
.

Viel wichtiger ist doch die Ausfuhr! Da nehme ich doch dann wirklich mehr oder weniger große Mengen mit. Wie sieht es da mit den Zollbestimmungen aus und zwar einerseits bei Reisen innerhalb der EU und andererseits bei Reisen über die EU-Grenzen hinaus?
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Genau das habe ich natürlich nachgefragt und doch schon alles erwähnt?
Nochmal genau:
Es ist hier juristisch irrelevant ob dies "illegale" Generika sind oder Originale. [Zumal sie ja in Indien legal sind]
Solange sie nicht unter das BtMG fallen, ist jede Art von rezeptpflichtigen Medis gemeint.

Es kann somit jeder dt. oder ausländische Touri aus dem Urlaub (dort besorgte) Medis zum persönlichen Gebrauch einführen, wenn die Grenzen eingehalten werden. Die genannte Zoll-Regelung macht da keinen Unterschied, daher gilt es auch analog für heimkehrende Dt.
Sobald man also diese Tabs eingeführt hat, besitzt man sie legal.

Bei Reisen innerhalb der EU gilt selbiges idR auch, Ausfuhr nach FR, Polen etc etc in Höhe von 30 Tabs kein Problem. Zumindest ist den Fachleuten keine andere strengere Regelung in einem anderen EUland bekannt gewesen.

Bei der Ausreise nach NON-EU also USA u Co musst du die Zollvorschriften der jeweiligen Länder prüfen.
Tadalafilgenerikaeinfuhr war in USA "offiziell" glaub streng verboten.
amnesiahaze (20 Apr 2010 0:29) hat geschrieben: Danke für die Infos Starbuck
Markus (24 Apr 2010 14:20) hat geschrieben: Hallo Forum, hallo Starbuck,

möchte nochmal auf den Beitrag von Starbuck zur Mitnahme von Tadalafil in die USA zurück kommen.
Hat da jemand aktuelle Informationen.
Reise demnächst in die USA und wollte 8 Tadas mitnehmen.
Mache Dauertherapie mit täglich 1/3 Tablette und komme damit super klar. Wenn die Amis aber Tadas wie Drogen behandeln sollten, dann nehme ich lieber einige von den kleinen blauen Freunden mit.
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Vielen Dank schon mal im voraus.

PS: Habe gegoogelt und auch die SuFu genutzt, konnte aber nicht wirklich was aktuelles finden.
zipfler (24 Apr 2010 14:43) hat geschrieben: Hallo,

in die USA würde ich nur Originale incl. des dazu gehörigen Rezeptes von meinem Hausarzt mitnehmen, die Gringos haben schon Menschen wegen geringerer Kleinigkeiten eingesperrt.

Wegen den paar Talern ginge ich nicht ins jailhouse!
_________________
Grüße
zipflerBild
Starbuck (24 Apr 2010 14:45) hat geschrieben: nun die behandeln das Tada net wie Drogen, sondern (edit:)Eli Lilly hat da irgendwie geschafft das Patent knallhart durchzusetzen. (danke für den Hinweis Vermeer)

Tada-import per Post ist für Amis daher dort nicht möglich.

Wie es allerdings mit der persönlichen Mitnahme aussieht weiß ich nicht.
Könnte sein, daß dies wiederum erlaubt ist.
Wobei 8 Tabs in nem Blister in der Waschtasche im Koffer wohl kaum beachtet werden (im Scanner)
Frag doch mal im US-Konsulat nach wie es mit der Medi-Einfuhr zum Eigenbedarf ist, und weise drauf hin daß damit keine Drogen o.ä BtM gemeint sind.
Zuletzt bearbeitet von Starbuck am 24 Apr 2010 14:57, insgesamt einmal bearbeitet
Dieter666 (24 Apr 2010 19:43) hat geschrieben: Ich hatte im Handgepäck gerade einige Silldens und Original Viagra in der Viagra Verpackung (Geschenk vom Hausarzt) dabei auf der Reise nach SFO - aber ich glaube das hat kein Schwein interessiert. Einen Teil habe ich ja wieder mitgebracht, also ist da Zeug mindestens vier mal durch den Scanner gelaufen - no reaction ...

Computer, Gürtel, Schuhe usw, aber Tabletten ?

PS: Dazu hatte ich ja noch meine verschiedenen Herz-Medis dabei, also insgesamt mindestens sieben Sorten Tabs, teils im Blister, teils im Röhrchen, hat wirklich keinen interessiert...

Dazu haben wir noch verschiedenes in USA eingekauft: 100 Vitamintabletten, 100 Tabs für die Augen meiner Partnerin, Augentropfen usw, alles null problemo.
Erektilus (25 Apr 2010 1:40) hat geschrieben:
Starbuck hat geschrieben: nun die behandeln das Tada net wie Drogen, sondern (edit:)Eli Lilly hat da irgendwie geschafft das Patent knallhart durchzusetzen. (danke für den Hinweis Vermeer)

Tada-import per Post ist für Amis daher dort nicht möglich.

Wie es allerdings mit der persönlichen Mitnahme aussieht weiß ich nicht.
Könnte sein, daß dies wiederum erlaubt ist.
Wobei 8 Tabs in nem Blister in der Waschtasche im Koffer wohl kaum beachtet werden (im Scanner)
Frag doch mal im US-Konsulat nach wie es mit der Medi-Einfuhr zum Eigenbedarf ist, und weise drauf hin daß damit keine Drogen o.ä BtM gemeint sind.

Eine weitere Frage wäre, ob US-Angehörige die z. B. als Armeeangehörige oder als Zivilangestellte in US-Kasernen innerhalb Deutschlands oder Europa auch von dem Tada-Verbot betroffen sind?
_________________
Erektilus
drudge (25 Apr 2010 1:51) hat geschrieben:
Dieter666 hat geschrieben: Ich hatte im Handgepäck gerade einige Silldens und Original Viagra in der Viagra Verpackung (Geschenk vom Hausarzt) dabei auf der Reise nach SFO - aber ich glaube das hat kein Schwein interessiert. Einen Teil habe ich ja wieder mitgebracht, also ist da Zeug mindestens vier mal durch den Scanner gelaufen - no reaction ...

Computer, Gürtel, Schuhe usw, aber Tabletten ?

PS: Dazu hatte ich ja noch meine verschiedenen Herz-Medis dabei, also insgesamt mindestens sieben Sorten Tabs, teils im Blister, teils im Röhrchen, hat wirklich keinen interessiert...

Dazu haben wir noch verschiedenes in USA eingekauft: 100 Vitamintabletten, 100 Tabs für die Augen meiner Partnerin, Augentropfen usw, alles null problemo.

Als ich aus dem Türkei-Urlaub mehrere Packungen Aspirin mitgebracht habe, habe ich etwas Ärger vom Zoll bekommen. Dufte es zwar behalten, aber ich wurde ernsthaft darauf hingewiesen, dass dies über den Eigenbedarf hinausgeht.
Das Gleiche durfte sich meine Partnerin dann auch anhören, die sich mit der Antibabypille eingedeckt hatte (5-6 Packungen)
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Spiel mir am Glied bis zum Tod
Dieter666 (25 Apr 2010 7:57) hat geschrieben: Naj, Türkei ...

Hattest Du die Sachen im Handgepäck ? Welcher Flughafen war es denn ?

Aspirin habe ich schon in 100er Fläschchen aus USA mitgebracht (die kleinen, die viele Leute zur Blutverdünnung nehmen) - 100 Stück = 1 $
Markus (25 Apr 2010 10:28) hat geschrieben: Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Eigentlich neige ich auch der Auffassung zu, dass 8 Tabs in 2 Blistern nicht wirklich jemanden kümmern.
Andererseits weiß man bei den Amis ja nie, was denen gerade wieder so einfällt.
Werde wohl 12 von den kleinen blauen mitnehmen und jeden Abend eine Viertel oder Halbe einwerfen.
Ist dann vielleicht gleich mal ein Test, ob dies eine ähnlich gute Wirkung für eine Dauertherapie hat.
Starbuck, auch Dir noch mal besten Dank für Deine Antwort.
Will mich aber jetzt nicht wirklich an die Botschaft wenden.
M.E. wäre das doch wie eine Einladung an die Behörden, mich mal so richtig zu kontrollieren.
Nochmals Danke an alle, werde nach meiner Rückkehr berichten.
baraknaftali (25 Apr 2010 11:04) hat geschrieben:
Markus hat geschrieben: wie eine Einladung an die Behörden, mich mal so richtig zu kontrollieren.

Ich kann mir das richtig vorstellen, wie Du am Flughafen ankommst und in die Empfangshalle gehst, wie Dich die Überwachungskameras langsam verfolgen und ein Typ, schwarzer Anzug und schwarze Sonnenbrille, in sein im Hemdsärmel versteckten Mikrofon spricht: "Das ist der Typ, der die Mail wegen dem Tadalafil geschrieben hat. Zugriff."

Nicht böse verstehen, kleiner Scherz zum Sonntag
drudge (25 Apr 2010 12:09) hat geschrieben:
Dieter666 hat geschrieben: Naj, Türkei ...

Hattest Du die Sachen im Handgepäck ? Welcher Flughafen war es denn ?

Aspirin habe ich schon in 100er Fläschchen aus USA mitgebracht (die kleinen, die viele Leute zur Blutverdünnung nehmen) - 100 Stück = 1 $

Nein, im Koffer. Düsseldorfer Flughafen. Also nix Türkei ;)
Da kam ich nur her...
:)
Fakt ist, dass du die 100 Falschen nicht mitnehmen darfst, aber halt einfach nicht kontrolliert wurdest.
Die gucken ja auch nach Schmuck, den man da gekauft hat etc.
Weil du bei nem bestimmten Wert noch Märchensteuer und Zollgebühren bezahlen musst.
Ich war sozusagen ne Stichprobe. Dumm gelaufen, aber nochmal Glück gehabt.
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Dieter666 (25 Apr 2010 13:59) hat geschrieben: Nun, vielleicht liegt es auch daran, dass man mir als älterem Herren schon abnimmt, dass seine Reiseapotheke etwas umfassender ist ...

Aber im Ernst, ich habe bei all den Flügen über die Jahrzehnte hinweg noch nie erlebt, dass bei irgendjemand Tabletten kontrolliert wurden.

Und z. B. bei den Ferienflügen nach Teneriffa oder Miami sitzen manchmal "Scheintote" dabei, da ist der Medizinkoffer das schwerste. Einmal hatten wir einen netten Gast dabei, der brauchte während des Fluges Sauerstoff aus so ner kleinen Flasche (mit Nasenschlauch appliziert) und hat auch alle paar Stunden von seiner Frau noch Tabletten gekriegt - mit denen habe ich mich angeregt über Florida unterhalten.

PS: Es waren 2 oder 3 kleine Plastikfläschchen mit je 100 Aspirin plus zwei größre Fläschchen mit je 100 Vitamintabs - da hätte ja auch was anderes drin sein können.
drudge (25 Apr 2010 14:16) hat geschrieben: Ich sage ja, wenn es nicht über den Eigenbedarf hinausgeht ist es doch auch ok. Und dir werden die das schon abgenommen haben.
Wir durften unsere Sachen ja auch behalten, aber wurden da nochmals drauf hingewiesen, dass es "eigentlich" zuviel war.

Und es spielt doch keine Rolle ob du aus den USA kommst oder aus Timbuktu. Die Kontrollen finden am Flughafen durch den deutschen Zoll statt.

Und es wird stichprobenartig kontrolliert. Wenn du soviel fliegst, dürfte dir das eigentlich nicht entgangen sein.

Und genau darum sage ich ja auch, dass es total egal ist, ob du ne Kamagra Packung oder ne Viagra Packung dabei hast, Denn SO genau schauen die auch nicht, wie du ja selbst schon angemerkt hast (bei der geringen Menge ist es denen nämlich egal).


PS: zwei Flaschen mit 100 Taps. Ich hatte irrtümlicher Weise gelesen, 100 Flaschen ;)
Dann ist das sowieso noch im Rahmen.
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d4yw41k3r (08 Mai 2010 23:41) hat geschrieben: Ich habe Multiple Sklerose und schleppen wenns ums Fernreisen geht grundsätzlich eine Kühltasche mit 28 Fertigspritzen, eine >200ml(!!) Flasche Desinfektionsspray und mehrere Platikflaschen Nahrungsergänzungsmittel (Omega-3, Vitamin B Complex) mit mir mit. Die Jungs am Flughafen sind dann immer so overexcited mit meinen Attesten, den Spritzen mit Flüssigkeit darin und dem Desinfektionsmittel, was ja aufgelöste Drogen oder Sprengstoff enthalten könnte - dass sie das wesentliche übersehen.

OK, da letzte Mal (3 Wochen USA) hatte ich auch echt viel dabei.

Im Zweifelsfall interessiert es die Jungs übrigens nicht die Bohne (Hurghada, Ägypten).
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Wassermann
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Rechtslage ?

#2 Beitrag von Wassermann »

Wer weiß Rat? - Rechtslage
Seite 1 von 1
Olli86 (19 März 2009 20:05) hat geschrieben: Hallo zusammen,

bin neu hier und habe auch sufu benutz aber vielleicht zu doof zum suchen oder das falsche gesucht.

und zwar würde mich die rechtslage interessieren als käufer in so einem shop.

in wieweit kann man denn nun eigentlich belangt werden oder wo sind die gefahren?

ich habe vor bei generics24 zu bestellen gut oder nicht gut die wahl? auch gerne tipps in sachen shops per PN :D

danke das es dieses forum gibt :)
karlo_ka (20 März 2009 11:47) hat geschrieben: es ist ja eigentlich nicht schwierig hier im Forum die Antworten zu finden, die du suchst, zugegeben wenn man die Suchfunktion benutzt, finde ich offen gesagt auch nicht das was ich suche. Okay zu den Shops, schau einfach mal bei Empfehlungen den zweiten Thread an, da findest du ja alles, was du suchst. Zu der Rechtslage, wir sind ja nun hier keine Rechtsanwälte, aber wenn du innerhalb der Eu bestellst, ist das Risiko erwischt zu werden fast Null. Es finden eigentlich keine Kontrollen statt, es sei denn man sucht gezielt etwas und du bist zufällig dabei. Wenn du keine Riesenmengen bestellt, d. h. Mengen für den Eigenbedarf, geht das meistens mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige ab, Strafen sind hier gering. Die Betonung liegt hier auf meistens, denn die Einfuhr ist und bleibt nunmal illegal. Mir ist hier aber niemand bekannt, der innerhalb der Eu erwischt wurde. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Übrigens lösche doch bitte den zweiten Thread, den du noch aufgemacht hast , war doppelt. Habe mal von Zoll.de was reinkopiert, ist eigentlich interessant, bezüglich der Deutschen Post AG.

- - - - - -

Hinweis:
Briefe, Päckchen und Pakete können auch von anderen Dienstleistungsunternehmen als der Deutschen Post AG befördert werden. Diese Unternehmen sind im Hinblick auf die Zollbehandlung jedoch "normale" Speditionen. Die nachfolgenden, die Deutsche Post AG betreffenden, Ausführungen sind daher auf diese Unternehmen nicht übertragbar.

Postsendungen aus Ländern des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft werden regelmäßig nicht von der deutschen Zollverwaltung behandelt, da sie im Binnenmarkt befördert werden. Sofern die Deutsche Post AG allerdings Anhaltspunkte dafür besitzt, dass sich in der Postsendung Gegenstände befinden, die gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot verstoßen, legt sie auch diese Postsendung der zuständigen Zollstelle vor (Verbote und Beschränkungen).

Ebenso kann die Zollverwaltung innergemeinschaftliche Postsendungen öffnen und prüfen, sofern der Verdacht besteht, dass gegen die Einhaltung von verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften verstoßen wurde.




gruss
karlo
Olli86 (20 März 2009 14:51) hat geschrieben: super vielen dank das hilft mir weiter da es eh nur eigenbedarf ist und da sollte es dann alles gut gehen :)
Bodo (30 März 2009 2:15) hat geschrieben: Auch wen das Risiko innerhalb der EU sehr gering ist, würde ich immer nur Mengen Bestellen, die glaubhaft als Eigenbedarf durchgehen.

Wenn mal etwas schiefgeht weil z.B. die Sendung doch nicht aus der EU kommt, wird es sehr unangenehm wenn einem Handel vorgeworfen wird.

LG Bodo
Alex38 (30 März 2009 9:36) hat geschrieben: eigentlich ist die rechtslage ja ziemlich klar die wirkstoffe sind ausnahmslos verschreibungspflichtig.

in einigen AGB's der shop finden sich so sätze wie..
er oder sie hat die gesetzliche Erlaubnis in Ihrem Land, die Medikation zu erhalten, die sie zu persönlichen medizinischen und therapeutischen Zwecken unter medizinischer Aufsicht bestellt hat.
ein sehr schwammiger versuch sich abzusichern, den ohne verordnung dürfte kein shop die artikel an eine deutche adresse versenden.
da gibt es ganz deutliche gesetze....

§ 48 I AMG schreibt vor, das das arzneimittel nur abgegeben werden darf, wenn eine gültige verschreibung dafür vorliegt.

§ 43 III AMG schreibt vor, dass arzneimittel die einer verschreibung bedürfen, nur von apotheken abgegeben werden dürfen.

wie das jetzt beim käufer aussieht, finde ich auf die schnelle nicht. laut AMG ist es aber verboten (§§ 72) wie genau die strafen aussehen....
bei kanabis gibt es x rechtkräftige urteile, arzneimittel kommt ehr seltener vor.
denke aber das beim ersten mal und geringen mengen bei einem zickigen staatsanwalt, das verfahren eingestellt wird und max. € 250,00 fällig werden.
hast en netten kostet es nüscht. und wir ohne kosten eingestellt ;o)

eigenbedarf hin oder her, da in den shop AGB's explizit drauf hingewiesen wird kannst dich auch nicht rausreden das du nix wusstet. der dumme bist also immer.....
aber ein bisschen nervenkitzel ist doch auch was schönes ;o)
stan3000 (30 März 2009 10:56) hat geschrieben: Man muss absolut nichts zahlen!

Man kann immer sagen, dass man das Zeug nicht bestellt hat!
Dann wird es vernichtet und das Verfahren wird eingestellt. Man verliert halt das Zeug und was man dafür bezahlt hat. Und sogar hierür geben manche Shops eine Ersatzgarantie!
Ich meine man kann auch immer begründen, dass mit seinen Kreditkartendaten Missbrauch betrieben wurde.
karlo_ka (30 März 2009 11:10) hat geschrieben: Alex, wenn es nur um den Wirkstoff ginge, wäre es ja noch relativ einfach, ein Rezept von Viagra und co, würde ja ausreichen, dann könnte man sagen, "hey hier Rezept vorhanden, §48 genüge getan", aber es handelt sich ja um Generika, die bei uns eben nicht zugelassen sind, mich würde schon mal interessieren, ob diese Generika in UK zugelassen sind, also eigentlich müssten die es ja sein, wenn man bedenkt, wie lange es die Shops schon gibt, das kann natürlich auch mit der Zusammenschliessung im Commonwealth zu tun haben, Indien und UK sind da ja drin, vielleicht läuft das mit den Lieferungen innerhalb des Commonwealth ähnlich ab, wie mit Lieferung innerhalb der EU. Weiss da einer mehr? Ich habe schon mal gegoogelt, allerdings findet man in Deutsch da nicht viel, vielleicht kann ja mal einer googeln in Englisch. Ändert zwar nichts an der Tatsache, dass die Einfuhr bei uns illegal ist, wäre aber mal interessant, denn ich frage mich schon, wie es möglich ist, solche Unmengen an Generika ins Land zu kriegen, der Zoll ist vielleicht lascher, aber so lasch sicher auch nicht, dass da nicht solche Mengen auffallen würden.


stan 3000 na ganz so ist es nicht, meistens läuft es in der Regel so ab, dass du nichts zahlt, kann aber auch mit einer Ordnungswidrigkeit abgehen bei Eigenbedarf, klar kann man bestreiten, etc. aber daraufverlassen, dass das immer kostenlos abläuft, würde ich mich nicht. Aber was solls, die Gefahr innerhalb der EU ist sowieso gen Null.


gez
karlo_ka
halbritter (30 März 2009 12:42) hat geschrieben: ...."denn ich frage mich schon, wie es möglich ist, solche Unmengen an Generika ins Land zu kriegen"

ganz einfach im container mit dem schiff.
die sind so gross, und die blisterchen sooo klein... :)
walker (30 März 2009 12:43) hat geschrieben: Generika aus UK:
karlo_ka hat geschrieben: ich frage mich schon, wie es möglich ist, solche Unmengen an Generika ins Land zu kriegen

...gemutmasst wurde mal daß das läuft wie im kolumbianischen Drogenhandel, also mit Speedbooten und so

im Ernst:
Starbuck hat das schon mal aufgezeigt
>>>
Dubai ist der grösste Umschlagplatz über den die Generika Containerweise nach EU geliefert werden.
...
also die Reportage damals zeigte dass VAE und Dubai die weltweit grössten Handelshäfen sind für die Tabs.
>>>

VAE und Dubai sind nämlich sehr grosse "Durchzugshandelshäfen" ua Richtung EU wo anscheinend Richtung UK nicht so arg kontrolliert wird;
vor längere Zeit las ich auch mal im net daß Generikas per Stichprobe vom Zoll dort beschlagnahmt wurden ( mehrere 10.000 Stück )
der Grossteil dürfte aber von dort nicht abgefangen werden
karlo_ka (30 März 2009 13:45) hat geschrieben: ah ha, danke für deine Antwort, hätte ich auch selber drauf kommen können. Dann sind ja vermutlich die Generika in UK also auch illegal, wobei man immer noch nicht so genau weiss, ob der Abfang aus Indien war. Wenn denn dann aber die Generika in UK auch illegal sind, erstaunt es mich schon, dass die Shops da wie Pilze aus dem Boden wachsen können und der Handel dann nicht verboten wird, stellt euch das mal in D vor, wenn hier Shops aufgemacht würden, die die Generika verkaufen, naja. Gut, können wir hier eh nicht klären, hauptsache die Quelle bleibt uns noch lange genug erhalten, sonst wird es schon schwieriger sich den preiswerten Spass so häufig zu erlauben.



gruss
karlo_ka
walker (30 März 2009 13:56) hat geschrieben:
karlo_ka hat geschrieben: Dann sind ja vermutlich die Generika in UK also auch illegal,

ja, sicher illegal - ich hab auch schon gelegentlich in englischen Medien Berichte gelesen daß irgendwelche Generikadealer ( Kamagra etc) hopps genommen wurden

ich hab ebenfalls keine Ahnung wie es die bekannten shops "schaffen" jahrelang unbehelligt zu bleiben, vielleicht wickeln die das Ganze professioneller ab wie die "kleinen Dealer"
Alex38 (30 März 2009 14:58) hat geschrieben: ich hab mir grad mal das patent von sildenafil citrate angeschaut.

geht noch bis 2013, da es ja viagra noch nicht so lange gibt (2002) hab ich mir schon fast gedacht, das es noch keine generika geben kann.

also ist alles was nicht als original oder reimport angeboten wird illegal, da Pfizer da noch den daumen drauf.
ein Rezept von Viagra und co, würde ja ausreichen,, dann könnte man sagen, "hey hier Rezept
mit rezept muss einem aber nochgewiesen werden das man wusste das es nicht zugelassene generika ist. man war/ist ja berechtigt eine gewisse mg zahl des wirkstoffes zu bekommen und ich bin ja kein apotheker.

aber auch wurscht, wir alle wissen das wir was nicht so ganz legales machen wenn wir bei einer firma bestellen....

was ich dem zummenhang aber viel wichtiger finde. was ist in tabletten denn noch so alles drin!? da würde ich mir mehr gedanken drüber machen....
Starbuck (30 März 2009 17:16) hat geschrieben: was für Gedanken sollen wir uns denn wg dem Tabletteninhalt machen??

Wenn du Leitfaden hier gelesen hast weißt doch Bescheid.

Sowas müssen sich nur Trottel machen die die teuren Fakes von Originalen made in China/Russland/Ägypten kaufen

Wir, hier sicherlich nicht!

Wer abstreitet die Sendung bestellt zu haben kann gar nicht belangt werden.

Wer aber mehr als 2x erwischt wird musst beim 3-4ten male mit Hausdurchsuchung rechnen.

Generika sind natürlich auch in UK illegal, aber da sind keine Paragrafenreiter in den Behörden wie in Dt. die wie tollwütige Hunde auf alles "nicht Rechtens" losgehen.
sondern eben relativ laxe Gewohnheiten.
Generika hat da keine Priorität wie Drogen u anderes.
Ist nur nen wirtschaftlicher Schaden für Pfizer u Co

sello
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letzendlich bewegen wir uns alle hier mit einem bein im Knast

#3 Beitrag von sello »

Ja letzendlich bewegen wir uns alle hier mit einem bein im Knast, wenn man es so sehen will :mrgreen: :mrgreen:

Also wenn es einen mal trifft, dann ist das halt so.

Und ich bin ganz ehrlich, nachdem ich den Sex mit diesen Pillen kenne, gehe ich gerne das Risiko ein....

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Re: Was passiert wenn die Grünen Generika finden ?

#4 Beitrag von Dieter666 »

@sello:

Ein Bein im Knast ist wohl übertrieben ...

Sagen wir mal so:

Wenn Du wg Tablettenbesitz ( Ordnungswidrigkeit) ein Bußgeld bezahlen musst - dann waren die Tabs eben effekti genau so teuer als hättest Du bei Einem Abzocker oder in der Apotheke gekauft ... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

PS: Unsere Tabs fallen ja nicht unter das Betäubungsmittelgesetz - das ist entscheidend!
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!

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Re: Was passiert wenn die Grünen Generika finden ?

#5 Beitrag von sello »

Ja aber hier ist doch nen Thema drin, wo jemand vorbestraft war, weil er in einem deutschen shop gekauft hatte....

Er meinte er wäre jetzt vorbestraft und hat ne geldstrafe zahlen müssen....

Ich bin noch 25 und hab mein ganzes leben vor mir und ne vorstrafe wegen verstoß gegen das BTMG kann ich im Lebenslauf nicht gebrauchen :lol:

http://menshelp.co/viewtopic.php?f=13&t ... lit=Anwalt

Hier schreibt er ja, dass er jetzt wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt wurde....
Und nicht wegen BTMG....
Trotzdem ist eine Verurteilung, eine Verurteilung egal gegen was :roll:

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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#6 Beitrag von walker »

sello - im zitierten thread stand aber auch:

"Meine bezogenen Mengen gelten nicht mehr als Eigenbedarf. Jetzt unterstellen sie mir das ich ein Händler bin."

Tabs für Eigenbedarf = Owi
Tabs zum Dealen = Staatsanwalt !!!

dh jeder der mehr als 30 Tabs bestellt (=akzeptiert für Eigenbedarf) UND paranoid ist soll eben einfach die leeren Blister aufbewahren = als Beweis daß man die Tabs selbst verfuttert und nicht gedealt hat.

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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#7 Beitrag von zipfler »

Geht jetzt die Panikmache wieder los ... ???
Gruß
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sello
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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#8 Beitrag von sello »

Nöö ich mach ja keine Panik.

Es macht ja spaß und das Risiko geh ich halt gerne ein....

Und wenn es einen trifft, dann trifft es halt einen....

Und Blister aufbewahren wäre nicht mein Ding, weil ich dann weiß, wieviel Geld ich ausgegeben habe :)

papa_leone
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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#9 Beitrag von papa_leone »

walker hat geschrieben: ........
Tabs für Eigenbedarf = Owi
Tabs zum Dealen = Staatsanwalt !!!
.........
Kann mir mal jemand helfen mit der OWi. Was für eine OWi ist das? Nach welchem Gesetz und Paragraphen?
Hat ja angeblich schon Mitglieder des Forums getroffen.
IMHO sind Dunkelhaarige besser zu Vögeln

walker
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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#10 Beitrag von walker »

"Hat ja angeblich schon Mitglieder des Forums getroffen":

NEIN - vereinzelte Erstposter (Panikmacher?!) setzten postings ab und verschwanden dann - Mitglieder des Forums getroffen hat es noch NIE und nicht mal ein Erstposter behauptete bisher daß es ihn bei Bezug aus UK "erwischte"

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Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)

§ 73 Verbringungsverbot

(1) Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung oder Genehmigung nach § 21a oder zur Registrierung unterliegen, dürfen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes nur verbracht werden, wenn sie zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen, nach § 21a genehmigt, registriert oder von der Zulassung oder der Registrierung freigestellt sind .....


§ 97 Bußgeldvorschriften
.....
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
.....

8. entgegen § 30 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 oder § 73 Abs. 1 oder 1a Arzneimittel in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt...

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
----------------------

"Geltungsbereich dieses Gesetzes" = Bundesgebiet

daher UK --> Deutschland = Owi !

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