Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1511 Beitrag von Flocki »

Schniedel01 hat geschrieben: Freitag 28. Juli 2023, 17:25 @Flocki: Im Fall des Falles wird sicher nicht das Amtsgericht Darmstadt zuständig sein. Aber ich habe hier absichtlich nichts zu meinem Wohnort und den zuständigen Behörden geschrieben, weil das hier nichts zur Sache tut und kontraproduktiv sein könnte.
Die Zuständigkeit des Gerichts hat in diesem Fall nichts mit Deinem Wohnort zu tun.

Da ein großer Teil der Fälle über den Zoll in Frankfurt abgewickelt wird und das Bußgeld dann vom RP Darmstadt verhängt wird, bin ich davon ausgegangen, dass das auch auf Deinen Fall zutrifft. Dann ginge der Fall ans AG Darmstadt.

In der Sache ändert sich aber auch nichts, wenn eine andere Bußgeldstelle bzw. ein anderes AG mit der Sache gefasst ist.
Schniedel01 hat geschrieben: Freitag 28. Juli 2023, 17:25 Es ist ja wohl eher ein unglücklicher Zufall, dass ausgerechnet so eine kleine Sendung abgefangen wird und ich mit dem mehrfachen des Sendungswertes als Bußgeld belegt werde.
Die Frage, ob eine Sendung abgefangen wird, hat wenig mit dem Umfang oder Wert der Sendung zu tun. Die möglichen Folgen allerdings durchaus. Entscheidender ist die Frage, woher und auf welchem Weg die Sendung nach DE verbracht wird.
Schniedel01 hat geschrieben: Freitag 28. Juli 2023, 17:25 Aber muss ich damit rechnen, dass ich beim Zoll jetzt in einer Art "schwarzer Liste" oder Datei stehe und in Zukunft gezielt nach meinem Namen gesucht und entsprechend häufiger beschlagnahmt wird?
Bei zukünftigen Verstößen kannst Du mit einem höheren Bußgeld rechnen, die Daten des aktuellen Falls werden für Zwecke der künftigen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist gemäß § 49c Abs. 1 und 5 OwiG in Verbindung mit § 489 Abs. 4 StPO hängt von der Höhe des Bußgelds ab und liegt in Deinem Fall bei zwei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der aktuelle Fall abgeschlossen ist.

Ob der Zoll oder andere Behörden nun "gezielt" häufiger Sendungen von Dir kontrollieren, entzieht sich meiner Kenntnis. Es gibt aber Berichte von Betroffenen, die so etwas zumindest vermuten lassen.

ciao
Flocki

Schniedel01
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Re: Sendung beschlagnahmt, Bußgeld - was tun?

#1512 Beitrag von Schniedel01 »

Schniedel01 hat geschrieben: Mittwoch 26. Juli 2023, 17:23 ... Ich hatte gerade mal 50 Pillen (PDE-5-Hemmer) bestellt. Die Sendung wurde vom Zoll beschlagnahmt und ich erhielt gestern von einer lokalen Behörde dazu ein Schreiben mit der Forderung einer Geldbuße von 150,-€!! :x
Nochmal kurz zu meinem Fall: Mir wird bei der kleinen Menge kein Handel mit den Pillen vorgeworfen, sondern nur die"Verbringung" nach D. (§ 73 Abs. 1 AMG)
Diese Ordnungswidrigkeit soll nun nach § 97 Abs 2 Ziffer 8 AMG geahndet werden. (Ich halte mich hier als Laie bewusst exakt an die Formulierungen im Anschreiben.)

Ein Bußgeldverfahren ist noch nicht eingeleitet. Vorher gibt man mir die Möglichkeit zur Stellungnahme, andernfalls wird nach Aktenlage entschieden. Beabsichtigt ist dann, ein Bußgeld von 150,- € zzgl. Gebühren und Auslagen festzusetzen.

Würdet Ihr den Anhörungsbogen ausfüllen und abschicken?
Da gibts die Ankreuzkästchen für
- will Stellung nehmen / nicht Stellung nehmen
- gebe die Tat zu / gebe nicht zu
Außerdem könnte ich Angaben zum Sachverhalt machen und/oder zu meiner Entlastung Zeugen oder Beweismittel benennen.

Was würdet Ihr tun? Gar nicht antworten und die Entscheidung der Behörde abwarten?

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Bärt Bartholomäus
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1513 Beitrag von Bärt Bartholomäus »

Zugeben.

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zztop
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1514 Beitrag von zztop »

Schniedel01 hat geschrieben: Freitag 28. Juli 2023, 17:25

Aber muss ich damit rechnen, dass ich beim Zoll jetzt in einer Art "schwarzer Liste" oder Datei stehe und in Zukunft gezielt nach meinem Namen gesucht und entsprechend häufiger beschlagnahmt wird?
Kann mir nicht vorstellen, dass die wegen sowas eine Datenbank haben. Hatte auch schon ne OWI und danch bestellt. War kein Problem

Schirr
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Re: Sendung beschlagnahmt, Bußgeld - was tun?

#1515 Beitrag von Schirr »

Schniedel01 hat geschrieben: Montag 31. Juli 2023, 10:39
Nochmal kurz zu meinem Fall: Mir wird bei der kleinen Menge kein Handel mit den Pillen vorgeworfen, sondern nur die"Verbringung" nach D. (§ 73 Abs. 1 AMG)
Diese Ordnungswidrigkeit soll nun nach § 97 Abs 2 Ziffer 8 AMG geahndet werden. (Ich halte mich hier als Laie bewusst exakt an die Formulierungen im Anschreiben.)

Ein Bußgeldverfahren ist noch nicht eingeleitet. Vorher gibt man mir die Möglichkeit zur Stellungnahme, andernfalls wird nach Aktenlage entschieden. Beabsichtigt ist dann, ein Bußgeld von 150,- € zzgl. Gebühren und Auslagen festzusetzen.

Würdet Ihr den Anhörungsbogen ausfüllen und abschicken?
Da gibts die Ankreuzkästchen für
- will Stellung nehmen / nicht Stellung nehmen
- gebe die Tat zu / gebe nicht zu
Außerdem könnte ich Angaben zum Sachverhalt machen und/oder zu meiner Entlastung Zeugen oder Beweismittel benennen.

Was würdet Ihr tun? Gar nicht antworten und die Entscheidung der Behörde abwarten?
Auf garkeinen Fall zugeben. das Ding wird zu 100% eingestellt, wie schon 5000 der anderen Fälle in diesem Forum auch. Lies dir eifnach mal die Seiten durch.

Keien Ahnung, warum jmd nach all den Seiten ohne Verurteilung immer noch was anderes sagen kann.

Du musst keinem Richter iwas beweißen. In deutschland muss dir die Schuld bewiesen werden. Und eine Sendung an deinen Namen ist kein Beweis das du das bestellt hast. Das weiß ich aus persönlichen Gründen, aber auch von anderen menschen, die Drogen "nicht geringer Menge" aus dem Darknet bestellt haben. Alle sind frei gekommen.Bashing gg. anderen User gelöscht von Mod.! . Les dir einfach mal diesen Thread durch (ich weiß, ist viel), alles immer ohne Verurteilung.

Flocki
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Re: Sendung beschlagnahmt, Bußgeld - was tun?

#1516 Beitrag von Flocki »

Schniedel01 hat geschrieben: Montag 31. Juli 2023, 10:39 Ein Bußgeldverfahren ist noch nicht eingeleitet.
Okay, bislang habe ich aus Deinen Ausführungen angenommen, es gäbe bereits einen Bußgeldbescheid.
Schniedel01 hat geschrieben: Montag 31. Juli 2023, 10:39 Vorher gibt man mir die Möglichkeit zur Stellungnahme, andernfalls wird nach Aktenlage entschieden. Beabsichtigt ist dann, ein Bußgeld von 150,- € zzgl. Gebühren und Auslagen festzusetzen.
Dass im Anhörungsbogen schon ein konkretes Bußgeld avisiert wird, ist recht ungewöhnlich. Normalerweise wird dabei ein Verwarnungsgeld angeboten. Möglicherweise erscheint dem Sachbearbeiter der Vorwurf zu schwerwiegend, um es dabei zu belassen.
Schniedel01 hat geschrieben: Montag 31. Juli 2023, 10:39 Würdet Ihr den Anhörungsbogen ausfüllen und abschicken?
Da gibts die Ankreuzkästchen für
- will Stellung nehmen / nicht Stellung nehmen
- gebe die Tat zu / gebe nicht zu
Außerdem könnte ich Angaben zum Sachverhalt machen und/oder zu meiner Entlastung Zeugen oder Beweismittel benennen.
Du musst keine Angaben (außer zur Person) machen. Irgendwas zuzugeben, ist zu diesem Zeitpunkt keine gute Idee. Entweder äußerst Du Dich nicht zur Sache oder Du streitest den Vorwurf ab. Lügen ist in diesem Fall ja erlaubt.

Und dann wartest Du mal ab, bis der Bußgeldbescheid kommt. Ob Du dann Einspruch dagegen einlegst, ist Deine Entscheidung - meine Ansicht dazu habe ich ja bereits zuvor dargelegt.

Gewöhnlich gibt es folgenden Verlauf: Anhörungsbogen/Verwarnungsgeldangebot -> Bußgeldbescheid (wenn Verwarnung abgelehnt) -> Einspruch -> Abgabe ans AG

Ich habe mal einen entsprechenden (natürlich geschwärzten) Schriftwechsel beigefügt, damit nicht wieder jemand kommt und behauptet, das wäre alles Phantasie. Da ging es übrigens um 10 lächerliche Tadas.

In diesem Fall wurde nach dem Schreiben des AG der Schwanz eingekniffen und der Einspruch dann zurückgenommen und das Bußgeld gezahlt. Ich kenne auch niemanden, der sich das dann noch vom Richter hat erklären lassen. Selbst wenn der die Märchenstunde glaubt, wer macht schon wegen den paar Kröten die Welle?

ciao
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1517 Beitrag von Flocki »

Sorry, offensichtlich kann ich keine PDFs anfügen. Die Forensoftware sagt nur "HTTP-Fehler". :???:

Vielleicht kann mal ein Mod schauen, warum das nicht funktioniert.

ciao
Flocki

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Bärt Bartholomäus
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1518 Beitrag von Bärt Bartholomäus »

Niemand bestellt PDE5 Generika zu jemand anderes Briefkasten.
Das wissen auch Beamte.
Daher mein Tipp wegen 150 Euro keinen Aufriss zu machen.
Bei mir hat eine Bestellung von 1g Hasch und 1g Graß an meine Adresse für eine Hausdurchsuchung gereicht.
Danach für eine Geldstrafe von 3000 Euro.

Von daher, was sind 150 Euro?
Mit Aufriss werden daraus mal ganz schnell 1000.
Wenn die Mehrheit hier berichten kann das nichts weiter passiert, okay dann soll er halt abstreiten. Fertig.

Schniedel01
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1519 Beitrag von Schniedel01 »

Tja, alles schon sehr widersprüchlich, was ihr da so schreibt...

Amines
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1520 Beitrag von Amines »

Kommt halt auch aufs Bundesland an. User aus Bayern und bawü werden sicherlich "krassere" Erfahrungen machen, da hier schon minimale Mengen a la 1g Hasch und Gras für ne HD ausreichen. In Berlin würde man vermutlich darüber lachen.

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