Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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Mr. Wolf
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1131 Beitrag von Mr. Wolf »

Leider hast du vermutlich trotzdem den BTM-Vermerk bei der Polizei und kannst dich in Zukunft bei Verkehrskontrollen auf Drogentests und Durchsuchungen einstellen, also vorsicht!

Sheldon
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1132 Beitrag von Sheldon »

Dann lies mal den Paragraphen mit Anmerkungen genau bis zum Ende durch.
§29,1,1 wird auch auf Zubereitungen angewendet, die keine Betäubungsmittel sind.
Ich habe es mir jetzt mal zumindest grob durchgelesen und die Stelle nicht gefunden. Warum riskiere ich jetzt auf einmal ein Strafverfahren wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelschutzgesetz wenn ich Sildenafiltabletten bestelle??
Kann es nicht eher sein dass mal wieder irgendwer keine Ahnung hatte, und der Staatsanwalt erst nach eigener Recherche enttäuscht festgestellt hat, dass er das Verfahren einstellen muss weil Potenzmittel keine Drogen sind?

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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1133 Beitrag von NeverMind »

Sheldon hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 23:45Warum riskiere ich jetzt auf einmal ein Strafverfahren wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelschutzgesetz wenn ich Sildenafiltabletten bestelle??
Das hängt sicherlich mit dem von uns bereits festgestellten Screening von Postsendungen aus NL auf Drogen in den letzten Wochen zusammen. Es wurde etwas gefunden, der zuständige Sachbearbeiter hat beim Erfassen des Tatbestandes nicht differenziert (oder dachte, dass es sich um synth. Drogen in Tablettenform handelt) und als das im weiteren Verlauf der Bearbeitung durch nachfolgende Instanzen aufgefallen ist, wurde eingestellt. Normalerweise müsste jetzt ein OWI-Verfahren eingeleitet worden sein, aber vlt. wurde das ja versäumt :narr: .
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

Fisk
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1134 Beitrag von Fisk »

Icefish hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 10:14 Vergehens nach § 29 Abs 1 Ziff.1 BtMG.
Der Paragraph bezieht sich aber auf Betäubungsmittel. Das betrifft doch nicht unsere Pillen.
Ich denke die haben was anderes gesucht...

Fisk
Beiträge: 29
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1135 Beitrag von Fisk »

berlinman hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 18:40 Dann lies mal den Paragraphen mit Anmerkungen genau bis zum Ende durch.
§29,1,1 wird auch auf Zubereitungen angewendet, die keine Betäubungsmittel sind.
Wenn Du diesen Satz meinst „die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.“, dann trifft das nicht auf uns zu, denn unsere Medis werden nicht als Betäubungsmittel ausgegeben. - im Gegenteil es steht sogar auf den Blister drauf was enthalten ist.

Meiner Meinung nach, betrifft uns dieser Paragraph in kleinster Weise.

Mr. Wolf
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1136 Beitrag von Mr. Wolf »

Ich würde mir auch überlegen, mit einem Anwalt dagegen vorzugehen und einen Freispruch zu erwirken. Wie gesagt, mit BTM-Vermerk kannst du dich dein Leben lang auf Gängeleien einstellen.

Gast123
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1137 Beitrag von Gast123 »

Hallo allerseits,
ich habe dann auch einmal ein dringliches Anliegen und benötige euren fachkundigen Rat. Folgende Situation:
Habe bei einem Shop mit Versand aus Deutschland (meist per Luftpolster Brief) bestellt und dieses mal sollte es an eine packstation gehen. In die Rechnungsadresse bei der Bestellung meine privat Adresse eingegeben (für die Abholkarte) und als Versandadresse die der Packstation.
Soweit so gut. Dann bekam ich das DHL tracking relativ spät, ich meine letzten Donnerstag und dort sah ich dann dass es auf dem Weg ist. Irgendwie nicht richtig drauf geachtet und am Montag hieß es dann, es wurde erfolgreich zugestellt (im tracking von DHL).
Dann fiel mir aber erst auf dass dort als Adressat mein Name eingeben wurde + die Postleitzahl der Packstation + meine Stadt.
Und das Paket wurde jetzt "erfolgreich" zugestellt an Packeta Logistics GmbH in Otterndorf.
Habe dann mit DHL heute telefoniert und die Dame im Kundenservice meinte nur weil der Empfänger nicht ermittelt werden konnte, ging es zurück zum Absender. Mehr konnte sie mir nicht sagen. Laut Google Suche ist Packeta Logistics GmbH ein Versandunternehmen für online Shops und e-commerce.

Jetzt zu meiner Frage:
Werden die dort das Paket wahrscheinlich öffnen, oder direkt vernichten?
Sollte ich dort einmal anrufen? Falls die es geöffnet haben, wäre das dementsprechend gleich bedeutend wie mit einem Schuldgeständnis oder?
Oder einfach abwarten? Und falls sich Polizei bzw. Zoll meldet, einfach alles abstreiten? Ist ja keine richtige Adresse von mir auf dem Paket. Obwohl es anhand von Name und ähnlicher Postleitzahl relativ eindeutig sein sollte, da ich keinen Allerweltsnamen habe.
Wie würdet ihr vorgehen? Zerbreche mir gerade echt den Kopf.

PS. Bezüglich der Menge sind es um die 30 Pillen tada.

Vielen Dank schon einmal vorab!

Liebe Grüße

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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1138 Beitrag von NeverMind »

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch 31. Juli 2019, 00:21 Jetzt zu meiner Frage:
Werden die dort das Paket wahrscheinlich öffnen, oder direkt vernichten?
Sollte ich dort einmal anrufen?
Lasse es nicht so weit kommen und rufe sofort an, damit der Sachverhalt geklärt wird.
Carpe diem!

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Mopsi
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1139 Beitrag von Mopsi »

Zunächst einmal sende ich ein "Hallo an alle, ich bin der Neue" in die Runde.

Zum Thema.

Ich bestellte schon sehr lange meine Hilfsmittel bei SEP, war auch immer sehr zufrieden mit der Ware und dem Versendungsablauf.
Alles lief immer super. An der Stelle ein Kompliment an SEP. Ware kam immer nach ca. 3 - 4 Tage an.
Anfang des Jahres bestellte ich wieder 100 Tabletten. Die Ware kam aber diesmal nicht an. SEP schickte mir auch eine Ersatzlieferung nach freundlichem Emailkontakt. Super!!!
Heute, 6 Monate später, weiß ich auch was mit der Lieferung passiert ist.
Der Zoll in Münster hat zugeschlagen.
Jetzt warte ich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ab.
Der Text des Vorladungsschreiben hat mich echt geschockt.
"Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit sonstigen Betäubungsmitteln am ... in ..."

Meine Frage lautet nun: Wie kann ich künftig weiterhin meine Hilfsmittel beziehen ohne zum Wiederholungstäter zu werden?

Alternativen welche bezahlbar sind, sind mir innerhalb Deutschlands nicht/ nicht bekannt.

Ein großes Danke für folgende Antworten und Hilfestellung.
Mit jedem Stein den man mir in den Weg legt, baue ich mir eine Treppenstufe mehr um über den Dingen zu stehen.

walker
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1140 Beitrag von walker »

Andere User in deiner Situation haben, um sich sicher zu fühlen, nur noch bei Anbietern bestellt mit DE DE Versand.

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