Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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papa_leone
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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#11 Beitrag von papa_leone »

Danke !

Aber andererseits .... will jedoch keine juristische Diskussion lostreten.

------------------------------------------------------------------------------
§ 4 Sonstige Begriffsbestimmungen (AMG)

(1) ......

......

(32) Verbringen ist jede Beförderung in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes.

-------------------------------------------------------------------------------

Bin ich als Besteller zugleich Beförderer??? Oder setzt das ein aktives "über die Grenze Tragen" voraus.
IMHO sind Dunkelhaarige besser zu Vögeln

sello
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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#12 Beitrag von sello »

Ich hatte ja die Diskusion nicht los getreten wegen Bezug aus UK, sondern vielmehr, dass Andrey die Sendungen aus Schweden verschickt und es dort ein minimales Risiko besteht.

Risiko ist halt Risiko, egal wie minimal.
Aber letzendlich MUSS Handel nachgewiesen werden.

Bspw. können Zivilfahnder, die auf der Straße den Dealern hinterher rennen, erst dann zuschlagen, wenn sie sehen das der Dealer wirklich was verkauft. Reiner Verdacht reicht da nicht aus..

Wenn du natürlich 5000 Pillen zu Hause hast steckst du wirklich in der Scheiße :lol:
Aber wenn wir jetzt mit 400 pillen erwischt werden, dann wird das wohl nur ein Bußgeld.. Danach kann man aber das Bestellen ausm Internet vergessen, da die wohl trotzdem noch einen kontrollieren werden....

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Dieter666
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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#13 Beitrag von Dieter666 »

@walker:

Danke, dass Du Dir nochmals die Mühe gemacht hast - ich hoffe, es ist jetzt allen klar ...

Es ist schon verrückt, dass manche meinen oder den Eindruck erwecken wollen (Nicht auf Sello gemünzt, sondern auf diese Angst-Poster die wir hatten), wegen Kamagra-Einwurf kommt man ins Gefängnis ...

Ich stelle mir gerade bildlich vor:

Eine Gerichtsverhandlung - der Richter befragt mich nach meiner ED, meine Partnerin wird als Zeugin vernommen, ob ich wirklich ohne Pille keinen mehr hoch kriege ...

Ich erkläre den übergesetzlichen Notstand - weil ich mir die Viagra nicht leisten kann, aber meine Partnerin mich verlassen würde ...

Das Ganze dann unter reger Anteilnahme des bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaales sowie der in großer Zahl anwesenden Bild - und sonstigen Boulevard Reporter ...

In einer Pause nimmt mich dann der Richter beiseite und fragt, woher die Kamagra denn waren ...

RTL lädt mich zu einer Talkshow ein - nebst Partnerin natürlich und gutem Honorar ...

Ein Vertrag für ein Buch liegt auch schon vor mir, muss nur noch unterschreiben ...

PS:

War das jetzt ein Alptraum oder ? :beer: :beer: :beer:

War das jetzt ein Alptraum
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!

DickieDick
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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#14 Beitrag von DickieDick »

Hier noch ein Link zur Rechtslage -
Analyse von einem Anwalt für den Fall der Sendung von für den Eigenbedarf bestimmten
Mengen aus Indien:

http://www.ra-juedemann.de/privater-imp ... her-sicht/

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Diavolo
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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#15 Beitrag von Diavolo »

War das jetzt ein Alptraum oder ?
:rofl:

Scottsdale
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Antrag auf Amtshilfe

#16 Beitrag von Scottsdale »

Ich lese hier immer wieder, dass die Bestellung in den empfohlenen UK-Shops relativ sicher wäre. Begründung dafür ist, dass die UK-Behörden selbst im Falle einer Ermittlung gegen einen solchen Shop, niemals die ermittelten Kundendaten an die deutschen Behörden weitergeben würden.

Aber eben das kann ich kaum glauben. Wenn D wirklich einen Antrag auf Amtshilfe o.ä. in UK stellt, würden die sicher nicht sagen: "Ätschebätsch, wir sagen Euch aber nichts, weil wir die Straftäter bei Euch schützen wollen". Wie seht Ihr das?

walker
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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#17 Beitrag von walker »

Bestellung in den empfohlenen UK-Shops = OWi, also keine "Straftäter "

Amtshilfe Deutschland / UK wegen solcher OWi ?

Starbuck
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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#18 Beitrag von Starbuck »

zumal nen Amtshilfeantrag nur/erst dann ginge, wenn die dt. Behörden mitbekämen daß in UK der Shop XY gebustet wurde.
Und genau da hakts schon, weil die UK Polizei von sich aus(!) nie die dt. informieren würde.

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hopeandglory
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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#19 Beitrag von hopeandglory »

DickieDick hat geschrieben:Hier noch ein Link zur Rechtslage -
Analyse von einem Anwalt für den Fall der Sendung von für den Eigenbedarf bestimmten
Mengen aus Indien:

http://www.ra-juedemann.de/privater-imp ... her-sicht/

sehr gut (schlecht) der link

zitat:


Wer also – auch wenn es nur kleine Mengen für den Eigenbedarf sind – Arzneimittel aus Drittstaaten bestellt und diese so in die Bundesrepublik einführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG, welche mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Als Nebenfolge werden die verbotswidrig eingeführten Arzneimittel eingezogen und vernichtet. Auch wenn es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt, beträgt die Verjährungsfrist für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit 3 Jahre
Das Merkwürdigste an der Zukunft ist wohl die Vorstellung, daß man unsere Zeit später die gute alte Zeit nennen wird. (John Steinbeck)

walker
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Re: Rechtslage: Was passiert wenn die Grünen Generika finden

#20 Beitrag von walker »

Kopiert aus thread Operation Pangea III = Pillenrazzia von 5. bis 12. Oktober

http://menshelp.cc/posting.php?mode=quote&f=9&p=4705
papa_leone hat geschrieben:
Der blosse Bezug von Pillen ist eine OWi, da ergeht kein Durchsuchungsbeschluß
Es ist der Sendung wohl nicht anzusehen, ob der Inhalt lediglich bezogen wird oder ob damit gehandelt wird. Also würde ich als Ermittler von einem Handel ausgehen und dem Ermittlungsrichter das auch so begründen.
Ich sähe hier absolut keinen Grund, keinen Durchsuchungsbeschluß zu erwirken können.

Letztendlich wird es aber im Ermessen des Ermittlungsrichters liegen und wir können hier seitenlang weiterdiskutieren, ob OWi oder Straftat erkennbar ist :))

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