Seite 16 von 21

Re: Lieferung Schweiz - offizielle Verlautbarung von Swissmedic

Verfasst: Mittwoch 30. Oktober 2019, 15:37
von Sinax
Einfach die Info das die Freigrenze überschritten wurde und die Ware beschlagnahmt wurde von Swissmedic.
Wenn ich kein Einspruch mache, hat sich die Sache erledigt ohne Bussgeld.

Re: Lieferung Schweiz - offizielle Verlautbarung von Swissmedic

Verfasst: Montag 4. November 2019, 12:22
von Gast12912
Hey, also heisst das, dass die Swissmedic keine Verfahrenskösten / Entsorgungskösten wie sie diese auf ihrer Seite nennen gefordert haben?
Was leider noch immer unklar ist, wo liegt den nun die Freigrenze für Tramadol? Haben Sie in dem Schreiben erwähnt wie viel Tramadol maximal bestellt werden darf?

Re: Lieferung Schweiz - offizielle Verlautbarung von Swissmedic

Verfasst: Montag 4. November 2019, 13:14
von Sinax
Ware beschlagnahmt, keine Kosten nix. Ausser wenn ich Einsprache erhebe.
Und es war kein Trama, somit kann ich dir auch die Freigrenze nicht, falls es dies überhaupt gibt nennen.

Re: Lieferung Schweiz - offizielle Verlautbarung von Swissmedic

Verfasst: Montag 4. November 2019, 13:52
von Maxamor
Für Tramadol gibt es m. W. keine Freigrenze, Einfuhr rezeptpflichtiger Medis ist grundsätzlich verboten außer ein Monatsbedarf falls man ein Rezept vorlegen kann nehme ich an, aber dann macht es ja auch keinen Sinn das Zeugs zu importieren, Tramadol ist in der Apotheke dreckbillig. Woher die Ausnahme für Potenzmittel kommt, weiß ich auch nicht. Eine Packung zu importieren dürfte allerdings Ansicht sehr riskant sein solange man bei Swissmedic unbekannt ist, man muss einfach den Verlust verkraften.

Re: Lieferung Schweiz - offizielle Verlautbarung von Swissmedic

Verfasst: Montag 4. November 2019, 17:49
von jddf
Maxamor hat geschrieben: Montag 4. November 2019, 13:52 Einfuhr rezeptpflichtiger Medis ist grundsätzlich verboten außer ein Monatsbedarf falls man ein Rezept vorlegen kann nehme ich an, aber dann macht es ja auch keinen Sinn das Zeugs zu importieren,
Das stimmt nicht so ganz. Die Einfuhr von Medikamenten (egal ob rezeptpflichtig oder nicht) ist grundsätzlich nur für Apotheker und Ärzte erlaubt. Wer in der Schweiz wohnt, soll die hier erlaubten Medikamente auch hier kaufen. Natürlich muss man für Touristen eine Ausnahme machen, und diese Ausnahme ist eben 'ein Monatsbedarf'. Unerheblich wiederum, ob rezeptpflichitg oder nicht, weil es sich ja um ein ausländisches Medikament handelt, das in der Schweiz in dieser Form ja gar nicht zugelassen ist. Diese Regelung gilt schon seit vielen Jahren.

Als nun der Versandhandel dank Bestellmöglichkeit via Internet drastisch zunahm, hat Swissmedic in den 90-er Jahren beschlossen, die Einfuhr von Kleinmengen per Post gleich zu behandeln wie die Einfuhr im Koffer eines Touristen. Also maximal 'ein Monatsbedarf'. Welche Menge das meint, ist für einige Substanzen definiert, für andere nicht, im Zweifelsfall entscheidet die Swissmedic.

Ausnahmen gelten natürlich für Betäubungsmittel, aber Tramadol ist keines, solche dürfen nur von effektiv kranken Reisenden eingeführt werden. Die Schweiz ist Mitglied im Schengen-Raum, deshalb sind die entsprechenden europäischen Beischeinigungen gültig. Ebenfalls eine Ausnahme sind Doping-Mittel, hier gilt Nulltoleranz.

Zum Nachlesen:
https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de ... erern.html, enthält u.a. einen Hinweis auf das neue 'vereinfachte Verfahren bei Potenzmitteln, ohne Gebühren für den Besteller.

https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de ... ernet.html, Zusammenfassung der wichtigsten Regeln, z.B. die Mengebeschränkung bei Potenzmitteln

Re: Lieferung Schweiz - offizielle Verlautbarung von Swissmedic

Verfasst: Dienstag 5. November 2019, 10:32
von Maxamor
Danke für die gute Zusammenfassung, deckt sich eigentlich mit dem was ich gesagt habe? Gut zu wissen, dass es nicht mehr automatisch eine Gebühr / ein Bußgeld gibt. Kleinmengen sind also unbedenklich wenn man bereit ist, den Verlust zu verschmerzen, außer Btm natürlich.

Re: Lieferung Schweiz - offizielle Verlautbarung von Swissmedic

Verfasst: Samstag 9. November 2019, 15:36
von Creeko
Hallo Zusammen

Danke für eure hilfreichen Beiträge.

Aus eigener Erfahrung kann ich hinzufügen, dass eine erneute Einfuhr überhalb der Toleranzgrenze welche durch Customs gestoppt wurde zu einem Verwaltungsverfahren (Kosten ab 300 CHF) führt.

Weiss jemand welche erfolgsversprechenden Möglichkeiten eines Einspruchs gegeben sind, wenn der Händler fälschlicherweise eine zu grosse Lieferung versandt hat.

So wie ich die rechtliche Grundlage gemäss Swissmedic verstanden habe, sind ja gewisse Einfuhr-Grenzen zur Eigennutzung erlaubt sind, korrekt?

Danke für euer Feedback!

Re: Lieferung Schweiz - offizielle Verlautbarung von Swissmedic

Verfasst: Samstag 9. November 2019, 17:58
von Maxamor
Erlaubt ist ein Monatsbedarf bei Standarddosis, also 30x100mg Silden, 10x20mg Tada da diese theoretisch 3 Tage wirken, und vermutlich 30x20mg Varden, natürlich nicht kumuliert. Ohne Gewähr...
Dass der Händler zuviel geschickt hat ist wohl wie „man hat nichts bestellt“ kaum erfolgversprechend.

Re: Lieferung Schweiz - offizielle Verlautbarung von Swissmedic

Verfasst: Mittwoch 25. März 2020, 14:11
von walker
wolve69 hat geschrieben: Mittwoch 25. März 2020, 12:31 Nachdem die Lieferung aus UK ja nachweislich vom Zoll beschlagnahmt wurde, jetzt gleich die nächste tolle Nachricht vom Paketdienst in DE (Lieferung DE -> DE von p888):
Gelegentlich werden bei uns vor Ort Zollkontrollen durchgeführt, wobei Ihre gesuchte Sendung am 13.03.2020 von den Zollbeamten sichergestellt wurde. Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, den Zollbeamten eine Kontrolle zu gewähren, da es sich bei unserem Unternehmen um eine Lieferadresse mit vornehmlich Schweizer Kunden handelt und der Zoll somit von einer körperlichen Ausfuhr in die Schweiz ausgeht.
Soweit so toll, also werden auch Lieferungen von DE nach DE konfisziert...

Mein dritter Versuch, diesmal DutchDiscount von NL -> CH ist übrigens seit einer Woche auch unauffindbar.
Derzeit läuft´s... :(

Re: Lieferung Schweiz - offizielle Verlautbarung von Swissmedic

Verfasst: Donnerstag 26. März 2020, 16:25
von jddf
:???: Was ist denn die Rchtsgrundlage für einen Einzug der Sendung auf deutschem Boden? Der deutsche Staat wird doch gar nicht geschädigt, da die 'Ware' ja vermutet für ein Drittland bestimmt ist. Dass die Schweiz um Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer betrogen wird, das ist klar. Aber Deutschland? Keine Abgaben fällig, kein Medikament illegalerweise in Verkehr gebracht. Was sehe ich hier nicht?
Würde es sich um Betäubungsmittel handeln oder um Waffen oder um Bargeld, klar das wäre ein Straftatbestand. Aber Potenzpillen? :???: