Maxamor hat geschrieben: ↑Mittwoch 11. September 2019, 11:26 das in Richtung Btm geht aber bei kleiner Menge wohl auch nicht so heiss ist...
Diese Aussage ist so einfach Bullshit, lass Dir da keinen Flo ins Ohr setzen!
BtmG ist BtmG, die Menge ist für den Anfangs Tatbestand völlig irrelevant und wird dann erst im Laufe der drohenden Verhandlung ausschlaggebend. Auch wird dann weiter unterschieden zwischen sogenannten harten und weichen Drogen und ob es sich um Medikamente handelt die in Deutschland unter das BtmG fallen.
Beispielsweise sind die Konsiquenzen mit einem Gramm Gras erwischt zu werden andere als bei einem Gramm Kokain.
Im Freistaat Bayern ist z.B. allein bei Besitz von Kokain (egal welche Menge!) oder ähnlich harten Drogen, neben den Straftatbestand, der Lappen weg und ihr dürft bei TÜV, DEKRA oder ähnlichen Institutionen antanzen und eine MPU machen! Völlig irrelevant ob ihr zu diesem Zeitpunkt ein Fahrzeug geführt habt oder nicht!
Also bitte nicht hier alles verallgemeinern
Greez
Dlt