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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Sonntag 27. September 2015, 13:42
von Scarface
@Knut Da hast du einiges falsch verstanden und die 67 Seiten dieses Threads nicht richtig gelesen ;)

OT gelöscht von MOD

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Sonntag 27. September 2015, 17:52
von NeverMind
OT gelöscht von MOD

Davon abgesehen muss Knut nochmals lesen... Patentschutz, Generika, Fälschungen von Markenartikeln usw. ;)

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Montag 28. September 2015, 08:43
von Flocki
Knut hat geschrieben:- alles über den Bedarf von 3-Monaten hinausgehende ist dem Zoll zu viel - 50 Stück ist da sicherlich plausibel.
Aufpassen! Der "3-Monats-Bedarf" betrifft _nur_ den Reiseverkehr, also die Menge, die Du persönlich beim Grenzübertritt einführst. Per Post existieren in DE keine Freimengen. Ich erwähne das nur explizit, damit der unaufmerksame Querleser das nicht in den falschen Hals bekommt. Und der Reisebedarf wird nicht nach Stückzahl sondern Wirkstoffmenge berechnet - und zwar auf Grund der empfohlenen Dosierung! 50 Stück Vidalista 60 wären also deutlich jenseits der erlaubten Menge, während 50 Stück Kamagra unproblematisch wären.
Knut hat geschrieben:- eigentlich gilt das nur für Medikamente, die auch in D eine Zulassung haben. Es kommt nicht auf den Wirkstoff an.
Nein, eine Zulassung in DE ist nicht notwendig. Und auf den Wirkstoff kommt es nur in so weit an, dass dieser nicht im Anhang zu § 6a AMG oder in den Anlagen I bis III zum BtMG genannt sein darf.

Patentrecht spielt für den privaten Bedarf gar keine Rolle, es dürfen also auch Medikamente eingeführt werden, auf deren Herstellung bzw. auf deren Wirkstoffe noch Patentschutz besteht. Es dürfen allerdings keine Fälschungen eingeführt werden ("Fälschungen" sind keine Generika - Fälschungen sind z.B. Tabletten auf denen "Viagra" steht, die aber gar nicht von Pfizer oder mit deren Zustimmung hergestellt wurden).
Knut hat geschrieben:Welche Strafen da im einzelnen blühen...keine Ahnung. Aber das sollte uns auch nicht abschrecken :yeah:
Die Strafen unterscheiden sich in keiner Weise von denen bei illegaler Einfuhr auf dem Postweg. Also Verwarn- oder Bußgeld im Bereich einer OWI, Geld- oder Haftstrafe bei Straftatsbeständen. Ggf. zusätzliche steuerrechtliche Folgen.

ciao
Flocki

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Montag 28. September 2015, 11:56
von Dieter666
Um Flockis Hinweise zu unterstreichen:

Ich habe schon einiges an OTC (Over the counter, also rezeptfrei) an Medizin aus USA für Freunde mitgebracht:
Z. B. Melatonin (gegen Jetlag und Schlafbeschwerden, in D nur gegen Rezept), sowie Großpackungen Aspirin (gegen Blutprobleme, 600 Stück a 300 mg 5$ ...), dazu noch Magnesium, Calcium und Vitamin B in Großpackungen - die sind in USA in den Drogerieketten wie CVS oder Walgren viel billiger. Teils im Handgepäck, teils auch im Koffer.
Und das hat noch nie jemand interessiert - genau so wenig wie meine Silden (hin in die USA und Rest zurück nach D bzw Austria oder auch Ungarn).

Auch bei den Zwischenstopps in Paris, Amsterdam, London oder Wien (wo das Handgepäck ja auch durch den scanner läuft) hat das noch nie jemand interessiert!

Re: pillsbrothers.com sieht ähnlich aus wie PG

Verfasst: Donnerstag 15. Oktober 2015, 12:19
von NeverMind
NeverMind hat geschrieben:Das Risiko besteht in einer möglichen Beschlagnahmung durch den Zoll und anschließendem Bußgeldbescheid (35 Euro bei Kleinmengen). Daher nochmals mein Rat an alle potenziellen Besteller bei PB: Lasst es lieber, denn so dramatisch ist die Versorgungslage nicht, das Risiko ist es nicht wert :negative:
Ich bin es bewusst für die Bestellung eines Gratisblisters eingegangen und wurde jetzt tatsächlich von der Post über die Beschlagnahme informiert und ein Bussgeld von 35 Euro ist fällig :crying:
Update:
Ich habe am Montag meinen Bußgeldbescheid erhalten. Nix mehr 35 EUR, ich wurde bei 1 Blister mit 10 Stück Delgra 100 zu 50 EUR verdonnert. Habe bei der Behörde angerufen und mit der Sachbearbeiterin diskutiert, trotz bester Argumentation könnte ich durch Einspruch nur ein gerichtliches Verfahren in Gang setzen, müsste dann 1 Tag Urlaub zum Prozess nehmen und Aussichten auf Freispruch = 0, aber Kosten dann bis zu 400-500 Euro laut Sachbearbeiterin, ohne Gerichtsverfahren bei Nichtzahlung des Bußgeldes gemäß 1.Bescheid würden es mit 2.Bescheid auch gleich 120-140 Euro werden. Ich solle froh sein, dass ich mit 50 EUR davonkomme, denn mittlerweile hätten die so viele Pillenbeschlagnahmen, dass höhere Bußgelder verhängt würden.

Lustig war aber, dass ich ihr zum Schluß unserer netten Unterhaltung erklärt habe, dass es sich nicht (wie von ihr beschrieben) um in Hinterhöfen zusammengepanschte, sehr gefährliche Medis handelt. Sie hat dann immerhin gesagt, dass sie die Pharmafia-Preise auch nicht in Ordnung findet und uns Männer verstehen kann, viele Frauen hätten ja auch was davon. Ich habe ihr dann geraten, die Pillen nicht zu verbrennen, sondern mit ihrem Freund zu testen - das macht sie aber nicht, denn ihr Freund braucht kein Viagra (klar ;) ).

Fazit: ich habe mein Lehrgeld bezahlt :crying:

Re: pillsbrothers.com = war Partnershop von PG für andere Mä

Verfasst: Donnerstag 15. Oktober 2015, 12:51
von Flocki
Es handelt sich aber doch nicht um ein Bußgeld, sondern nur um ein Verwarnungsgeld (womit Dir immerhin die zusätzlichen 23,50 Für Auslagen und Gebühren erspart bleiben). Und wenn dafür der Tarif jetzt um 15 Euro gestiegen ist, dann ist das der Tribut daran, dass mit der Zeit eben alles teurer wird.

Dass man keine Pillchen aus Asien bestellt, hast Du schließlich vorher gewusst. :P

Die nächsten zwei Jahre also mal lieber keine Gratisblister in Singapur bestellen...

ciao
Flocki

Re: pillsbrothers.com sieht ähnlich aus wie PG

Verfasst: Donnerstag 15. Oktober 2015, 12:56
von käng
NeverMind hat geschrieben:Nix mehr 35 EUR, ich wurde bei 1 Blister mit 10 Stück Delgra 100 zu 50 EUR verdonnert.
...
Ich solle froh sein, dass ich mit 50 EUR davonkomme, denn mittlerweile hätten die so viele Pillenbeschlagnahmen, dass höhere Bußgelder verhängt würden.
Wie jetzt: Die Höhe des Bußgelds steigt mit der Anzahl der Beschlagnahmungen?
Wie wird die Höhe von so einer OWI eigentlich festgelegt? Im Straßenverkehr gibt es den Verwarnungsgeldkatalog, aber was gilt hier? Beamtenwillkür wird es wohl nicht sein, denn wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik, oder?

Re: pillsbrothers.com = war Partnershop von PG für andere Mä

Verfasst: Donnerstag 15. Oktober 2015, 13:01
von NeverMind
Flocki hat geschrieben:Es handelt sich aber doch nicht um ein Bußgeld, sondern nur um ein Verwarnungsgeld (womit Dir immerhin die zusätzlichen 23,50 Für Auslagen und Gebühren erspart bleiben).
Richtig, es nennt sich Verwarnungsgeld. Das Bußgeld bei Nichtzahlung würde dann sicher bei über 100 Euro liegen laut Sachbearbeiterin, ihr Kollege, der das macht, ist da knallhart und schöpft seinen Handlungsrahmen (die möglichen Höhen hängen von der Menge und dem guten Willen des Sachbearbeiters ab) voll aus :negative: . Genaue Werte hat sie mir nicht genannt, aber bei mir hätten es auch 75 Euro sein können :?

Re: pillsbrothers.com = war Partnershop von PG für andere Mä

Verfasst: Donnerstag 15. Oktober 2015, 13:04
von Wassermann
Trotzdem kann es sein, dass es teurer geworden ist.
DieGrenze des Verwarnubgsgeldes (ohne, dass es ein Bußgeld wird) wurde von von 35 € auf 55 € angehoben.

Im Straßenverkehr wurde auch so einiges teurer, mit Anhebung dieser Grenze.
Dort bedeutet es, dass nun biss 55 € vor Ort bar verwarnt werden kann.

Ich gehe mal davon aus, dass diese Anhebung auch bei anderen Ordnungswidrigkeiten vorgenommen wurde.
Nur so ist es zu erklären, dass trotz 50 € keine Bearbeitungsgebühren hinzu kommen.

Re: pillsbrothers.com sieht ähnlich aus wie PG

Verfasst: Donnerstag 15. Oktober 2015, 14:01
von Flocki
käng hat geschrieben:Wie jetzt: Die Höhe des Bußgelds steigt mit der Anzahl der Beschlagnahmungen?
Wie wird die Höhe von so einer OWI eigentlich festgelegt? Im Straßenverkehr gibt es den Verwarnungsgeldkatalog, aber was gilt hier? Beamtenwillkür wird es wohl nicht sein, denn wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik, oder?
Selbstverständlich ist es keine Willkür!!!111einself

Da das AMG keinen "Katalog" wie die BKatV im Straßenverkehr kennt, bemisst sich die Höhe des Bußgelds nach der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft. Die Geldbuße hat den Sinn und Zweck, den Täter für begangenes Unrecht einstehen zu lassen, ihn dazu zu erziehen, in Zukunft sein Handeln in pflichtbewusste und gesetzestreue Bahnen zu lenken und last but not least soll anderen vor Augen geführt werden, dass die Rechtsordnung auf Pflichtverstöße reagiert, damit sie auf diese Weise von der Begehung gleichartiger Ordnungsverstöße abgehalten werden.

Ein Wiederholungstäter, der ja bereits einmal über das AMG belehrt wurde - vor allem warum es ganz schrecklich böse ist, Fickpillen abseits der von der Pharmalobby geebneten legalen Wege zu erwerben - wird also mit einem höheren Bußgeld rechnen dürfen. Genauso wie es einen Unterschied macht, ob ich mit 10 oder 100 Pillchen erwischt werde. Dass die konkrete Höhe der Geldbuße davon abhängig ist, ob der Sachbearbeiter gerade gute oder schlechte Laune hat oder ob ihn seine Alte mal wieder nicht rangelassen hat, ist selbstverständlich eine böswillige Unterstellung. :twisted:

ciao
Flocki