Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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glory_hole_81
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Re: Pangea 2012 - die nächste Operation kommt bestimmt

#341 Beitrag von glory_hole_81 »

Zumal es sich immer - egal wer sie wann. wo, wie, warum eingeführt hat - um nicht zugelassene Arztneimittel handelt :wacko:

But who cares :burn:

walker
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Re: Pangea 2012 - die nächste Operation kommt bestimmt

#342 Beitrag von walker »

Max hat geschrieben: Fragt sich dann nur noch, ob "Wiederverkäufer" überhaupt strafrechtlich verfolgt werden können. Da bin ich mir nicht sicher. Muß ich aber auch nicht.
Gruß Max
Die Frage wurde hier im Thread bereits beantwortet:

http://menshelp.co/viewtopic.php?p=27140#p27140
tomtom hat geschrieben:
diddl hat geschrieben:Hallo!
Ich bin neu hier und wollte auch eine Kamagra-Bestellung aufgeben.
Habe schon sehr viel hier gelesen,doch eine Sache ist mir nicht ganz klar:
Das Einführen von Kamagra nach Deutschland ist nicht erlaubt,soviel habe ich schon mitbekommen.
Was mich aber interessiert:
Wenn ich bei einem Händler bestelle,der aus Deutschland versendet,dann führe ich das Kamagra ja nicht mehr in Deutschland ein,da es sich ja schon hier befindet,oder?
Wie wäre denn da die Rechtslage?
Vielen Dank,
Diddl
Schöne Frage :!: :?: :!:

Das Verbringen von Arzneimitteln aus einem Drittstaat (Als Drittstaaten gelten nach dem deutschen Arzneimittelgesetz alle Staaten, die nicht Deutschland sind.) ins Bundesgebiet ohne entsprechende Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 97 Abs. 2 Ziffer 8 AMG (= Arzneimittelgesetz). So lauten die entsprechenden Beschuldigungen, wenn es um Ordnungswidrigkeiten geht.

Indische Generika, die aus Deutschland versendet werden, wurden auch irgendwann nach Deutschland verbracht. Derjenige, der diese Generika (z. B. über das Internet) kauft, hat die Verkäufer=Shops veranlasst (angestiftet), diese Generika ins Bundesgebiet zu verbringen. Im Ordungswidrigkeitenrecht wird - zur Vereinfachung - nicht danach unterschieden, ob jemand selbst die Generika nach Deutschland verbringt oder einen anderen dazu veranlasst, Generika illegal in die Bundesrepublik Deutschland zu (ver-) bringen.

Damit ist nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht jeder, der Generika kauft, rechtlich jemand, der Generika nach Deutschland verbringt. :!: :!: :!:

Im Strafrecht gibt es die Unterscheidung zwischen Täter, Anstiftung und Beihilfe. Wer kauft, ist im Strafrecht der Anstifter, der den Verkäufer anstiftet, die Generika nach Deutschland zu (ver-) bringen. Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird zwischen Täter, Anstiftung und Beihilfe nicht unterschieden. Damit gilt jeder Käufer als derjenige, der die Generika nach Deutschland verbracht hat. :wall: :wall: :wall:

Dadurch ist der Kauf der Generika eine Ordnungswidrigkeit, obwohl der bloße Kauf nicht als Ordnungswidrigkeit im AMG aufgelistet ist. :cool: :cool: :cool:

carparts08
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Re: Pangea 2012 - die nächste Operation kommt bestimmt

#343 Beitrag von carparts08 »

Max hat geschrieben: Fragt sich dann nur noch, ob "Wiederverkäufer" überhaupt strafrechtlich verfolgt werden können. Da bin ich mir nicht sicher. Muß ich aber auch nicht.
Gruß Max
Selbstverständlich würde (und macht auch jetzt schon) sich derjenige strafbar machen, wenn es ein gewisses Volumen annimmt. Denn er handelt mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. ;)
Grüße

tomtom
mensHELPer
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Re: Pangea 2012 - die nächste Operation kommt bestimmt

#344 Beitrag von tomtom »

carparts08 hat geschrieben:
Max hat geschrieben: Fragt sich dann nur noch, ob "Wiederverkäufer" überhaupt strafrechtlich verfolgt werden können. Da bin ich mir nicht sicher. Muß ich aber auch nicht.
Gruß Max
Selbstverständlich würde (und macht auch jetzt schon) sich derjenige strafbar machen, wenn es ein gewisses Volumen annimmt. Denn er handelt mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. ;)
Grüße
Auf die Menge kommt es für die Strafbarkeit nicht an. Die Menge ist nur für die Höhe der Strafe - und ob das Verfahren vielleicht eingestellt wird - von Bedeutung.

Max
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Re: generics24.com Sendungen vom Januar 2012 beim Zoll Frank

#345 Beitrag von Max »

Die Grünen scheinen auf dem Gebiet der Kontrolle Fortschritte gemacht zu haben.
Blödsinn ist natürlich, daß grundsätzlich 35 Euronen fällig werden.
Das zwar kann so eintreten, obliegt aber einer Einzelfallentscheidung. Es kann also auch zu einem wesentlich höheren Bußgeld kommen.
Dies liegt in der Regel zwischen 100 und 200 Euronen (lt. Merkblatt RP Darmstadt).
Je größer die Lieferung desto wahrscheinlicher ist ein Bußgeldverfahren.
Gruß Max

tomtom
mensHELPer
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Re: generics24.com Sendungen vom Januar 2012 beim Zoll Frank

#346 Beitrag von tomtom »

Max hat geschrieben:Die Grünen scheinen auf dem Gebiet der Kontrolle Fortschritte gemacht zu haben.
Blödsinn ist natürlich, daß grundsätzlich 35 Euronen fällig werden.
Das zwar kann so eintreten, obliegt aber einer Einzelfallentscheidung. Es kann also auch zu einem wesentlich höheren Bußgeld kommen.
Dies liegt in der Regel zwischen 100 und 200 Euronen (lt. Merkblatt RP Darmstadt).
Je größer die Lieferung desto wahrscheinlicher ist ein Bußgeldverfahren.
Gruß Max
Kannst du das RP-Merkblatt hier zur allgemeinen Info einstellen :?:

Max
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Re: generics24.com Sendungen vom Januar 2012 beim Zoll Frank

#347 Beitrag von Max »

tomtom hat geschrieben:Kannst du das RP-Merkblatt hier zur allgemeinen Info einstellen :?:
Na klar!!! (wahrscheinlich wieder viel zu groß) Sorry, muß noch üben.
Dateianhänge
Merkblatt RP 1.jpg
Merkblatt RP 1.jpg (75.34 KiB) 234 mal betrachtet
Merkblatt RP 2.jpg
Merkblatt RP 2.jpg (88.36 KiB) 233 mal betrachtet

ein Helfer
Gast

Re: p888 Sendung aus Deutschland wurde beschlagnahmt = FAKE

#348 Beitrag von ein Helfer »

blissi hat geschrieben: A) also den Brief nochmal genau durchgelesen...es handelt sich um 60 Vardenafil !! Mit was muss ich mit Bußgeld rechnen ? Im Info schreiben steht erst 35.-€ und dann weiter unten nochmal zwichen 100.- und 200.-€ Bußgeld. hat jemand mit ähnlicher menge Erfahrung ? B) Beim anhörungsschreiben alles zugeben oder nur Person daten bestätigen und zurück schicken ? Oder gar nicht drauf reagieren.
Hallo,

erstmal willkommen hier im Forum.

Ich selbst habe bei so was noch keine Erfahrung mit dem Zoll, wenn man aber nach dem geht, was man hier so ließt, so sollte es (sofern es dein erster Verstoß in der Richtung war) bei den 35€ bleiben.
Ich geb dir da aber keine Garantie drauf, ich bin nicht der zuständige Sachbearbeiter! ;) Es kann auch etwas teurer werden, genau wirst du es erst in ein paar Monaten wissen, wenn du die Post vom RP Darmstadt bekommst.

Westside123
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#349 Beitrag von Westside123 »

Guten Tag zusammen,

Und zwar habe ich folgendes Problem.
Anfang Dezember habe ich ein Schreiben der Post erhalten,dass eine Sendung mit 6 Cialis aus Rumänien,beim Zoll gelandet ist.
Bis jetzt habe ich keine weitere Post erhalten (RP Darmstadt).
Letzte Woche bekam ich zwei weitere Schreiben der Post,einmal wegen 6 Cialis aus Holland sowie 10 Tadalafil aus Indien.
Ich muss dazu sagen,alle drei Sachen habe ich bestellt.
Lesefaule Nachfrage zur "Strafe" gelöscht MOD Es sind zwar nur geringe Mengen,aber trotzdem.
Vom ersten Fall habe ich bis Dato heute nichts gehört.

Danke und Grüsse

Indien
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#350 Beitrag von Indien »

So das erste Bussgeldschreiben ist heute eingetroffen.

Bei mir wurden ja drei Sendungen angefangen.zwei aus Indien und eine von KF.Die aus Indien umfasste einmal 480 Tabs und dann nochmal 240 Tabs.Die von KF waren glaube ich 16.

Jetzt gabs den Bescheid zu den 480 Tabs.Und vorne weg...ich habe es zugegeben...weil wenn dreimal was abgefangen wird ist es relativ unwahrscheinlich das das ein "Versehen" war zumal ich ja auch schon mit dem Rechteinhaber,Lilly,zutun hatte.

Lange Rede kurzer Sinn...98,50Euro sind fällig...da werden dann bestimmt in nächtser Zeit die noch zwei ausstehenden Anhörungsbogen eintrudeln.

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