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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Freitag 10. Januar 2020, 20:49
von walker
Vollmond? Oder seid Ihr einfach alle plötzlich hochqualifizierte Richter oder Rechtsanwälte?

Der Moderationsaufwand für Durchsicht und Löschen unhöflicher bzw angriffiger Beiträge frisst immer mehr (Frei)zeit.

Miese Stimmungsmache durch bashing anderer User wird im Forum nicht geduldet.

Der Einfachheit halber werden in diesem Thread bis auf Weiteres Beiträge gänzlich gelöscht wenn sie nicht sachlich und höflich gestaltet sind sondern unhöfliche bzw angriffige Untertöne enthalten.

Das Forum hat eine funktionierende Chat- und auch eine PN Funktion, dort könnt ihr Euch, wenn Ihr es gerne tut, stundenlang den Schädel einhauen.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Samstag 11. Januar 2020, 18:35
von blauer Diamant
Ich muss den Thread nochmals aktivieren. Die Diskussion, ist fast schon bizarr. Im wesentlichen hat natürlich "Der lebende Tod recht".

Schirr: Du hast eine Sendung bekommen, die nicht von Dir bestellt wurde, und konntest mit einem Anwalt (der wie viel Euro gekostet hat???) und womöglich auch viel Glück nachweisen, dass Du nicht bestellt hast. Wahrscheinlich ist das Führungszeugnis sauber und es liegen keine BtM Delikte vor. In solchen Fällen aber von vornherein, auf einen "Rechtsstaat" und eine "Unschuldsvermutung" zu hoffen (ebenso wie beim PDE5 Hemmer Kauf) wird nichts bringen.

Wenn jemand für mich an meine Adresse, BtM versenden lässt, gehe ich damit zur Polizei und HOFFE, dass mir nichts dabei passiert. Somit kann der böse Nachbar genau eine Bestellung aufgeben, bevor sein kriminelles Verhalten nichts mehr bringt, und ich habe HOFFENTLICH keine Risiken mehr. Was das tatsächliche Verhalten der Polizei ist, wenn jemand mit BtM daher kommt, weiß allerdings niemand.

PDE 5 Bestellung ("Unschuldsvermutung, muss mir ja erst nachgewiesen werden, dass ich bestellt habe"), sieht vollkommen anders aus.

1. Die abgefangen Bestellung wurde mit 99,5 % Wahrscheinlichkeit vom MH Forumsuser bestellt. Dies ist die Grundlage für weitere Überlegungen.
2. Ist Deine Sepa sauber? Hast Du mit BTC bezahlt (Kauf der BTC ist auf der SEPA zu sehen = weiteres Indiz, gegen den Besteller.)
3. Wurde schon einmal eine Sendung abgefangen, oder warst Du in der Vergangenheit schon einmal auffällig, bei einer Bestellung, die "der Nachbar" aufgegeben hat? Folgebestellung = ganz, ganz schlecht. War bestimmt wieder der Nachbar.
4. Welche Menge wurde bestellt? Große Menge (ich schätze auf 250 Stück wird es richtig gefährlich). Folge: Gefahr einer Hausdurchsuchung. Ich will nicht wissen, welche Bestände viele hier für den Eigenverbrauch angelegt haben (Eigenverbrauch = tatsächlicher Eigenverbrauch), wenn ich in einem UK Shop 1 000 Procalis 20 mg für 110 Euro bekomme.

Zu 4: Welche Folgen drohen dann nach einer HD, die die Nachbarn mitbekommen, die unangekündigt erfolgt, die die ganze Wohnung verwüstet (tagelanges Aufräumen) und bei der mit hoher Wahrscheinlichkeit hunderte, oder tausende andere Tbl. gefunden werden? Hier wird dann der TATSÄCHLICHE Eigenbedarf, als Vorbereitungen für den Handel ausgelegt. ("Muss mir aber erst nachgewiesen werden, dass ich handeln wollte". :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: )

Zu 1: Den Frame "Ich habe nichts bestellt", hält bei einer Anhörung oder einem Gerichtsverfahren keiner durch. Abgesehen davon, ist leugnen zwecklos. Wie kann vorgegangen werden:

1. Frau oder Freundin als Zeugen befragen, ob der Mann / Freund PDE 5 Hemmer einnimmt.
2. Umsätze der GKV ansehen, ob in der Vergangenheit schon einmal Viagra, Levitra oder Cialis verschrieben wurde (auch generisch). Wenn ja: Beschuldigter leidet unter ED. Folge: Bestellung Wahrscheinlich.
3. Ergebnisse einer Hausdurchsuchung präsentieren. Dann wird im schlimmsten Fall (sogar Wahrscheinlich) bei mittleren Mengen aus dem Eigenverbrauch der Handel und es drohen hohe Geld oder Haftstrafen.

Zu 2: Einmal bei Pilz oder einem anderen Shop per Sepa bestellt, und Du hast die nächsten 100 Jahre den Beweis geliefert, dass Du der Besteller bist.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 17:44
von grasi
blauer Diamant hat geschrieben: Samstag 11. Januar 2020, 18:35Einmal bei Pilz oder einem anderen Shop per Sepa bestellt, und Du hast die nächsten 100 Jahre den Beweis geliefert, dass Du der Besteller bist.
Also laut dem Wikipedia-Artikel über den Kontenabruf werden die Kontostammdaten nur 3 Jahre gespeichert, d. h. ein Konto, das vor mehr als 3 Jahren aufgelöst wurde, ist in der Datenbank nicht mehr vorhanden.

Somit einfach ein „vorbelastetes“ Konto kündigen und nach 3 Jahren ist hier nichts nachweisbar.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 12. Januar 2020, 17:55
von Maxamor
Gibt es irgendwelche statistische Daten wieviele abgefangene Sendungen, Strafverfahren, Hausdurchsuchungen in einem Jahr?
nur PDE5, Betäubungsmittel sind hier eigentlich ot.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 13. Januar 2020, 05:10
von grasi
Steht alles unter https://de.wikipedia.org/wiki/Kontenabruf mit Quellenangabe.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 13. Januar 2020, 09:13
von DerlebendeTod
grasi hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2020, 17:44 Somit einfach ein „vorbelastetes“ Konto kündigen und nach 3 Jahren ist hier nichts nachweisbar.
Sorry grasi, aber hier passiert jetzt ähnliches wie bei vielen Vorrednern vor dir, wenn man einfach nur aus dem Internet zitiert oder Urteile hier reinkopiert. Das was du da rausgesucht hast sind die Kontostammdaten, dies hat nichts mit den Kontobewegungen zu tun. Ich kenne mich hier "leider" aus einer früheren Laufbahn nur zu gut aus. Die Banken speichern deine Kontobewegungsdaten hierzu gehört klassich z.B. der Kontoauszug 10 Jahre!! Ich könnte es jetzt selbst schreiben, aber hier, damit auch eine Untermauerung da ist:

Laut § 257 des Handelsgesetzbuches ist jeder zur Aufbewahrung wichtiger Dokumente verpflichtet, der nach dem Steuer- und Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen angehalten ist.

Demnach gilt für Banken nichts anderes als für jedes andere Handelsunternehmen auch: Neben Kontoauszügen müssen beispielsweise auch Handelsbücher, Bilanzen, Jahresabschlüsse sowie Lageberichte mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden

In der Regel müssen Banken die Kontoauszüge ihrer Kunden also 10 Jahre lang aufheben. Eine Ausnahme sind laufende Verfahren der Finanzaufsicht.

Kommt es beispielsweise zu Kundenbeschwerden oder anderen aufsichtsrechtlichen Verfahren, ist die Bank dazu verpflichtet, Unterlagen auch länger als die 10-jährige Frist zu archivieren.


Wegen Hausdurchsuchung:

Es ist schwer Statistiken zu finden, die sich genau auf abgefangene Potenzpillen beziehen und diese dann eine daraus herausresultierende Hausdurchsuchnng mit sich brachten.

Hier mal das grundsätzliche dazu:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/hausd ... 40220.html

https://digitalcourage.de/digitale-selb ... rchsuchung

Grundsätzlich bist du zum einen dem Beamten/Sachbearbeiter ausgeliefert der deinen Fall in die Finger bekommt und als zweites liegt es dann im ermessen eines Richters ob eine HD angeordnet wird oder nicht. Im Endeffekt ist damit alles gesagt, auch ohne Urteilsverlinkungen wo es mal gut gegangen ist :wall:

Diese ich "ich wars nicht" "ich habs nicht bestellt" Mentalität wird bei 99% der Fälle in die Hose gehen.

Ich kann hier nur noch mal an alle appellieren, legt allein schon zu eurem eigenen wohle Wert auf Sicherheit. Gerade bei Bestellungen die Mengentechnisch höher sind oder kritischeres Material geordert wird. Ansonsten schließe ich mich dem letzten Beitrag von blauer Diamanet komplett an (nein nicht weil er/sie mir teils recht gibt).

Greez
Dlt

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 13. Januar 2020, 09:36
von grasi
@walker: Ich habe das so gemeint: Wenn ein aufgelöstes Konto nach 3 Jahren aus den gespeicherten Kontostammdaten gelöscht ist, wie sollen dann die Polizei bzw. der Staatsanwalt darauf kommen, dass ich bei dieser Bank ein Konto hatte? Somit können dann doch dafür auch keine Kontobewegungen abgefragt werden.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 13. Januar 2020, 09:48
von DerlebendeTod
@ grasi, ich hatte das geschrieben, nicht walker ;)

Vom abfangen einen Pakets bis zu dem eingeleiteten Verfahren vergehen keine 3 Jahre. Und dann sehen sie, alles was du die letzten 10 Jahre kontotechnisch so "angestellt" hast ;)

Greez
Dlt

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 13. Januar 2020, 12:45
von Alfredi
Abfragbare Daten

Gespeichert werden Kontonummer, Eröffnungs- und Auflösungsdatum sowie Nachname und alle Vornamen, Geburtsdatum des Kontoinhabers, Nachname und alle Vornamen eines oder mehrerer evtl. abweichenden wirtschaftlich Berechtigten (hier auch die Adresse) sowie Nachname und alle Vornamen und Geburtsdatum von Verfügungsberechtigten des Kontos. Wertpapierdepots werden wie Konten gemeldet. Änderungen der Kontoinformationen sind täglich für den Abruf bereitzustellen.

Die Daten sind für 3 Jahre zu historisieren. Die Speicherung begann ab dem 1. April 2003 und wurde per 12. Juli 2006 spezifiziert (mit Wirkung zum 1. August 2007).

Eine Speicherung von Kontoständen oder -Umsätzen erfolgt nicht.


sehe ich das richtig dass gar keine Kontobewegungen abgefragt werden?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 13. Januar 2020, 14:15
von DerlebendeTod
@ Alfredi,

ich hab den Link jetzt nur kurz überflogen und ich meine es geht hier hauptsächlich um den Abruf von Kontobewegungen von Steuer- Finanzbehörden und dann um dessen Speicherung in einer speziellen Datenbank wo anscheinend die Banken selbst nur abliefern. Muss sich jemand mal genau durchlesen.

Von den 2016 erfolgten Anfragen entfielen 98 916 (2015: 97 631) auf Finanzbehörden für steuerliche Zwecke; 259 312 (204 519) Fälle betrafen Anfragen von Gerichtsvollziehern sowie von Sozialbehörden wegen möglichen Leistungsmissbrauchs


Drum meine ich ja, dass ohne Hintergrund und aus dem Zusammenhalt gerissene Verlinkungen hier eher kontraproduktiv sind.

Greez
Dlt