Seite 124 von 159

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 1. Dezember 2019, 16:38
von Kleinkaliber
ob das wirklich sein muss, dass hier Stadt, Dienststelle, ja sogar Name des Sachbearbeiters im Klartext veröffentlicht werden????
wenn dieser Sachbearbeiter Hr. Sch.... hier mit liest, wird der Anwalt wohl eher keinen Erfolg haben können, mit der Strategie: "Mandant hat nichts bestellt; möglicherweise Irrläufer, jemand anderes unter seinem Namen, usw.usf". Vor allem wenn die vier Buchstaben Initialen darstellen und die Zahl das Geburtsjahr wiedergibt. Besseres Eingeständnis kann sich die Ermittlungsbehörde eigentlich nicht wünschen.
PS: Bannbruch ist ein Auffangtatbestand, der in diesem Fall m.E. nur zum Tragen kommen kann, wenn illegale Einfuhr nach AMG entfallen würde, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 1. Dezember 2019, 18:34
von Kleinkaliber
je mehr ich mich einlese, desto spannender.
§96 i.V. § 73 AMG bestraft (verengt auf unsere Mittel gesehen) lediglich die Verbringung gefälschter Mittel/Wirkstoffe. Gefälscht sind unsere Helferlein aber definitiv nicht. Vgl. hierzu Merkblatt von Lilly:

"Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine Arzneimittelfälschung ein Arzneimittel, das vorsätzlich und in betrügerischer Absicht falsch gekennzeichnet wurde. Das bedeutet, dass zur Identität, zu den Inhaltsstoffen (z. B. zu Art und Menge von Wirk- und Hilfsstoffen) und/oder der Herkunft (z. B. zum Hersteller oder Zulassungsinhaber) falsche Angaben gemacht werden".

Das trifft auf die üblicherweise gelieferten indischen Originalmedikamente aber gerade nicht zu.
Also auch keine Strafbarkeit gem. §96 i.V.m §73 AMG.
(§96 käme lediglich noch i.V.m §72 AMG in Betracht . Die dort geforderte Einfuhrerlaubnis betrifft jedoch nur berufsmäßige/gewerbliche Einfuhr.)

Also bleibt doch nur eine Bestrafung wegen Bannbruchs denkbar. Diese Norm erfordert jedoch einen "Ausfüllungstatbestand" Hierzu genügt sogar ein Wettbewerbsverstoss (bspw.Urheberrecht). Nachdem aber der Patentschutz auch für Tadalafil weggefallen ist, geht das m.E. nicht mehr.

Ob dem Zoll insofern noch was anderes einfällt, bleibt spannend. Ich jedenfalls werde meine Kreativität hier nicht zum Besten geben, um der Strafverfolgung nicht auch noch Vorschub zu leisten.

Hoffe Du hältst uns auf dem laufenden. Viel Glück! Auch bei der Suche nach dem passenden Anwalt.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 1. Dezember 2019, 18:45
von blauer Diamant
Kleinkaliber hat geschrieben: Sonntag 1. Dezember 2019, 16:38 ob das wirklich sein muss, dass hier Stadt, Dienststelle, ja sogar Name des Sachbearbeiters im Klartext veröffentlicht werden????
wenn dieser Sachbearbeiter Hr. Sch.... hier mit liest, wird der Anwalt wohl eher keinen Erfolg haben können, mit der Strategie:
Kleinkaliber hat Recht. Vielleicht hat der Mod Lust das Bild zu anonymisieren. :top:

Man könnte den User damit schützen, oder das Bild wird gelöscht und der User aufgefordert das Bild selber zu bearbeiten, um die Anonymität zu erhöhen.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 1. Dezember 2019, 19:00
von big-mike
:top:

Bild gelöscht. Wir konnten uns ja von der Richtigkeit der Angaben des Users überzeugen. ;)

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 1. Dezember 2019, 19:54
von Kleinkaliber
Sorry, habe mich verheddert. Selbstverständlich sind alle nicht in D oder EU zugelassenen Arzneimittel nicht verbringungsfähig!.
Mithin Ahndung gem. § 96 AMG. Dann aber nicht Bannbruch! Da Bannbruch subsidiär.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 1. Dezember 2019, 20:00
von Kleinkaliber
Danke big-mike für Löschung!
Vielleicht noch die Stadt herausnehmen (in den beiden Beiträgen) oder abkürzen?
MOD:

Erledigt!

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 11. Dezember 2019, 10:09
von shnu
Hallo,

ich wollte nur Mitteilen, dass ich letztes Jahr im Mai bei SEP eine Bestellung hatte die nie angekommen ist. Ein paar Monate später hatte ich nochmal das selbe mit einer anderen Bestellung. Zu der Bestellung im Mai hatte ich nun Post im Briefkasten. Diese wurde vom Zoll beschlagnahmt und ich bin mit einer Verwarnung davon gekommen. Es handelte sich um 20 Stk. Kamagra.

Ich befürchte allerdings, dass die zweite Sendung die ich getätigt hatte auch beim Zoll liegt und ich dazu dann in den nächsten Wochen / Monaten auch post bekommen werde. Dieses mal wirds dann wahrscheinlich nicht bei einer Verwarnung bleiben. Die Zweite Sendung bestand insgesamt aus 40 Pillen. Kamagra und Tadacip. Gibt es hier erfahrungen, was mich da erwarten kann?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 11. Dezember 2019, 13:53
von NeverMind
shnu hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 10:09 ....ich bin mit einer Verwarnung davon gekommen. Es handelte sich um 20 Stk. Kamagra.
An dem Beispiel kann man sehen, wie groß doch der Ermessensspielraum ist. Ich musste einmal für 10 Silden, 55 Euro Bussgeld zahlen :x

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 11. Dezember 2019, 15:31
von shnu
Ja das ist wohl so. Wovor ich nun angst bzw paranoia schiebe ist sowas wie eine Hausdurchsuchung. Auch wenn Sie hier nichts weiter finden würden, die Peinlichkeit und den Stress muss ich nicht haben. Gegen ein Bußgeld von 50-200€ hab ich nichts, wenn es so weit kommen sollte. Wie wahrscheinlich ist sowas bei den geringen mengen? Und meint ihr ich müsste noch angst haben, dass dann noch ein Brief kommt, aufgrund der Bestellung die ca. 2 Monate später erfolgte, als die auf die sich in dem Brief bezogen wurde. Oder Arbeiten die das dann zusammen ab?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 11. Dezember 2019, 21:02
von tholi1971
shnu hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 15:31 Ja das ist wohl so. Wovor ich nun angst bzw paranoia schiebe ist sowas wie eine Hausdurchsuchung. Auch wenn Sie hier nichts weiter finden würden, die Peinlichkeit und den Stress muss ich nicht haben. Gegen ein Bußgeld von 50-200€ hab ich nichts, wenn es so weit kommen sollte. Wie wahrscheinlich ist sowas bei den geringen mengen? Und meint ihr ich müsste noch angst haben, dass dann noch ein Brief kommt, aufgrund der Bestellung die ca. 2 Monate später erfolgte, als die auf die sich in dem Brief bezogen wurde. Oder Arbeiten die das dann zusammen ab?
Hattest Du bei SEP beide Bestellungen unversichert bestellt?