*seufz* Wenn man keine Ahnung hat, was der Begriff "Copyright" bedeutet, sollte man mit Aussagen, die mit "Natürlich..." beginnen, eher zurückhaltend sein.groberunfug hat geschrieben:Natürlich gibt es eine Entsprechung im deutschen Recht. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/Flocki hat geschrieben:Es gibt im deutschen Recht kein "Copyright".
Der Begriff "Copyright" stammt - wie die Sprache es vermuten lässt - aus dem angelsächsischen Recht und ist keineswegs nur eine Übersetzung von "Urheberrecht"!
Da das Ganze hier wohl eher ist, nur ein Link zur Erläuterung der Unterschiede: http://www.internetrecht-rostock.de/cop ... rrecht.htm
Und wie bereits gesagt - eine Entsprechung des angelsächsischen "Copyrights" gibt es im UrhG nicht.
ciao
Flocki