Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#471 Beitrag von NeverMind »

Flocki hat geschrieben:Das ist interessant - ich bin bislang davon ausgegangen, dass die Anwälte nur vermeintliche "Originale" in die Finger kriegen. Dass man nun auch bei Tadalafil-Generika mit Post des Rechteinhabers rechnen muss, ist eine wichtige Info.
Das hängt doch mit dem Patentschutz hierzulande zusammen, der Bezug von Varden- oder Tadagenerika ist daher im Gegensatz zu Sildengenerika "gefährlich" und kann teuer werden..... wenn der Rechteinhaber davon Wind bekommt :next:
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

chasseur
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#472 Beitrag von chasseur »

@spiderman

bin brennend an einem solchen Schreiben von Anwälten wg. "Patentrechtverletzung Lilly" interessiert.
Kannst Du es mir per PN zukommen lassen. Natürlich anonymisiert.
Absolute Vertraulichkeit sage ich zu

Chasseur
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Spiderman
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#473 Beitrag von Spiderman »

Da bist Du leider etwas zu spät dran. Habe das Schreiben vor einigen Wochen beim Umzug wohl mit entsorgt weil ich die ganzen Ordner mit Sachen die länger als 1 Jahr her sind weggeschmissen habe.

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zztop
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Re: kamagra-shop-deutschland.com :schmales Spektrum, hohe Pr

#474 Beitrag von zztop »

Probleme mit der Staatsanwaltschaft sind allenfalls dann zu erwarten, wenn die Bestellmengen und -zeiträume einen Anfangsverdacht bieten, dass die Pillchen nicht lediglich für den Eigenverbrauch gekauft wurden, sondern damit gehandelt wurde. Letzteres wäre nämlich strafbar, während es sich ansonsten nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Hast du da konkrete Infos (Zahlen), was Eigenverbrauch und Handel ist??

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big-mike
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Re: kamagra-shop-deutschland.com :schmales Spektrum, hohe Pr

#475 Beitrag von big-mike »

Naja, da kommt bei mir einiges zusammen. Täglich 10mg.Tadafil, das hat ein Kumpel besorgt. Dann 100-150mg. Sildenafil, je nach Bedarf, so alle2-3Tage. Wir haben immer untereinander getauscht, er bestellt Tada, ich das Silden. Habe also meistens alle 2 Monate 100 Kamagra gekauft. Mal etwas mehr, mal weniger.Das ganze geht ueber einige Jahre. Wenn die bei dem Shop die komplette Bestelliste gefunden haben, dann mal prostmahlzeit. Das geht auf die dauer ja in die Tausende.Ich habe aber nie auch nur eine Pille verkauft, wohl im Bekanntenkreis welche verschenkt. Einige haben danach auch selber bestellt. Jetzt sitzt ich hier und fühle mich wie ein A....... Aber was soll ich tun? Ohne läuft nix und mein Kumpel sagt "macht nix".
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DerlebendeTod
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Re: kamagra-shop-deutschland.com :schmales Spektrum, hohe Pr

#476 Beitrag von DerlebendeTod »

zztop hat geschrieben: Hast du da konkrete Infos (Zahlen), was Eigenverbrauch und Handel ist??
Das kannst du so pauschal nicht sagen und liegt auch anfangs zum großen Teil (natürlich gibt es hierfür sicherlich interne Regularien) im ermessen des zuständigen Ermittlers, ob er ein Verfahren gegen "dich" einleitet.

Hier gibts keine pauschale Aussage, dass du dich z.B. beim kauf ab genau 300 Tabletten Viagra Strafbar machst. Auch kommt es auf das Konsumgut. Wenn du 4 Fernseher bei Ebay vertickst, wird man dir sicher den Tatbestand des gewerblichen Handels unterstellen, bei 4 getragenen Boxershorts, eher nicht :D

Ich denke, dass in den meisten Fällen, selbst wenn Sie dem Staatsanwalt vorgelegt werden, das ganze Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt wird. Wenn du natürlich 1000 Viagras im Jahr bestellst, wird jeder der bei klarem Verstand ist, dir den Tatbestand des handels unterstellen und auch dessen überführen. Das du nämlich täglich zum Eigenbedarf im Schnitt knapp 3 Viagras zu dir nimmst, wirst du nur schwer nachweisen können ;)

Gruß
Dlt

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zztop
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Re: kamagra-shop-deutschland.com :schmales Spektrum, hohe Pr

#477 Beitrag von zztop »

DerlebendeTod hat geschrieben:
zztop hat geschrieben: Hast du da konkrete Infos (Zahlen), was Eigenverbrauch und Handel ist??
Das kannst du so pauschal nicht sagen und liegt auch anfangs zum großen Teil (natürlich gibt es hierfür sicherlich interne Regularien) im ermessen des zuständigen Ermittlers, ob er ein Verfahren gegen "dich" einleitet.

Hier gibts keine pauschale Aussage, dass du dich z.B. beim kauf ab genau 300 Tabletten Viagra Strafbar machst. Auch kommt es auf das Konsumgut. Wenn du 4 Fernseher bei Ebay vertickst, wird man dir sicher den Tatbestand des gewerblichen Handels unterstellen, bei 4 getragenen Boxershorts, eher nicht :D

Ich denke, dass in den meisten Fällen, selbst wenn Sie dem Staatsanwalt vorgelegt werden, das ganze Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt wird. Wenn du natürlich 1000 Viagras im Jahr bestellst, wird jeder der bei klarem Verstand ist, dir den Tatbestand des handels unterstellen und auch dessen überführen. Das du nämlich täglich zum Eigenbedarf im Schnitt knapp 3 Viagras zu dir nimmst, wirst du nur schwer nachweisen können ;)

Gruß
Dlt
Na ja, wenn die aber 3 Jahre haltbar sind..kommt's mit dem Eigenbedarf wieder hin.. :D :D

Flocki
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Re: kamagra-shop-deutschland.com :schmales Spektrum, hohe Pr

#478 Beitrag von Flocki »

zztop hat geschrieben:Hast du da konkrete Infos (Zahlen), was Eigenverbrauch und Handel ist??
Handel muss in jedem Fall nachgewiesen werden.* Ab welcher Bestellmenge ein Staatsanwalt es für nötig hält, diesbezügliche Ermittlungen aufzunehmen, liegt in seinem Ermessen. Wer einmal im Jahr nur hundert Pillchen bestellt, hat da wohl nichts zu befürchten, wer hingegen alle zwei Monate dreihundert Pillen geordert hat, sollte schon mal seine Wohnung aufräumen...
DerlebendeTod hat geschrieben:Das du nämlich täglich zum Eigenbedarf im Schnitt knapp 3 Viagras zu dir nimmst, wirst du nur schwer nachweisen können ;)
Selbst in unserer Bananenrepublik ist es noch weitgehend so, dass nicht der Beschuldigte seine Unschuld nachweisen muss, sondern die Staatsanwaltschaft die vorgeworfene Straftat gerichtsfest beweisen muss.

Das Problem ist allerdings, dass ein solches Ermittlungsverfahren auch dann noch unangenehm genug ist, wenn es am Ende zu einer Einstellung führt! Ich möchte jedenfalls nicht die grinsende Nachbarschaft auf der Straße stehen sehen, wenn die Jungs in Grün bei mir eine Hausdurchsuchung durchführen. Ganz abgesehen davon, dass man die dabei beschlagnahmten Beweismittel (PCs, Handy, etc.) oft erst wiedersieht, wenn sie durch Zeitablauf zu wertlosem Elektronikschrott mutiert sind. Zudem sollte man bedenken, dass immer die Gefahr besteht, dass bei einer solchen Ermittlung noch "Beifang" gefunden wird, der mit dem vorgeworfenen Delikt zwar nichts zu tun hat, aber natürlich trotzdem verwertet werden darf.

Wer häufig größere Mengen bestellt - z.B. weil er wegen eventueller Rabatte regelmäßig Sammelbestellungen für den Bekanntenkreis organisiert - sollte besondere Vorsicht walten lassen. Da ist es durchaus keine schlechte Idee, die Bestellungen auf mehrere Shops zu verteilen.

* EDIT: Dazu ist es allerdings nicht notwendig, dass eine tatsächliche Abgabe nachgewiesen werden muss oder auch nur stattgefunden hat! Ein strafbares "Inverkehrbringen" ist bereits das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe. Es genügt die Absicht zum Verkauf, die im Übrigen noch nicht äußerlich in Erscheinung getreten sein muss. Das bedeutet vor allem, dass derjenige, dem ein riesiges Vorratslager bei der Hausdurchsuchung unter dem Arsch weggezogen wird, ein massives Problem hat!

ciao
Flocki
Zuletzt geändert von Flocki am Donnerstag 13. November 2014, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.

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NeverMind
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Re: kamagra-shop-deutschland.com :schmales Spektrum, hohe Pr

#479 Beitrag von NeverMind »

zztop hat geschrieben:
Probleme mit der Staatsanwaltschaft sind allenfalls dann zu erwarten, wenn die Bestellmengen und -zeiträume einen Anfangsverdacht bieten, dass die Pillchen nicht lediglich für den Eigenverbrauch gekauft wurden, sondern damit gehandelt wurde. Letzteres wäre nämlich strafbar, während es sich ansonsten nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

ciao
Flocki
Hast du da konkrete Infos (Zahlen), was Eigenverbrauch und Handel ist??
Das Thema ist bereits ausgiebig diskutiert worden, zB. hier:

http://menshelp.co/viewtopic.php?f=13&t=394

Noch folgende Anmerkung: Silden-Generika ist nicht so problematisch (Ordnungwidrigkeit bei Eigenverbrauchsmengen), allerdings Tada und Varden ist patentsrechtsrelevant und insofern kann das teuer werden. Alles hier im MH-Forum nachzulesen ;)
Carpe diem!

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Re: kamagra-shop-deutschland.com :schmales Spektrum, hohe Pr

#480 Beitrag von NeverMind »

Flocki hat geschrieben:Selbst in unserer Bananenrepublik ist es noch weitgehend so, dass nicht der Beschuldigte seine Unschuld nachweisen muss, sondern die Staatsanwaltschaft die vorgeworfene Straftat gerichtsfest beweisen muss.
Flocki, jetzt übertreibst du aber. Weil das zum Glück so ist bei uns, sind wir eben keine Bananenrepublik.
Carpe diem!

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