Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Da verstehe ich die Informationen auf der Seite vom Zoll anders. Patentgeschützte Arzneimittel dürfen für den Eigenbedarf eingeführt werden, aber nur so lange es die Originalmedikamente sind (die sind im Ausland meist billiger). Nachgemachte (Generika-) Medikamente bei denen in D Patentschutz für die Inhaltsstoffe (Silden, Varden, Tada) besteht dürfen grundsätzlich nicht nach Deutschland verbracht werden.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Genau so verstehe ich die Ausführungen auf der Zollseite auch. Dann ist die Frage wie es ab kommenden Jahr aussieht, wenn der Sildenpatentschutz endlich fällt....?
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Hallo,Spiderman hat geschrieben:Da verstehe ich die Informationen auf der Seite vom Zoll anders. Patentgeschützte Arzneimittel dürfen für den Eigenbedarf eingeführt werden, aber nur so lange es die Originalmedikamente sind (die sind im Ausland meist billiger). Nachgemachte (Generika-) Medikamente bei denen in D Patentschutz für die Inhaltsstoffe (Silden, Varden, Tada) besteht dürfen grundsätzlich nicht nach Deutschland verbracht werden.
wo liest du denn diese Aussage raus?
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Zoll
demnach §73 Abs. 1b AMG
Für gefälschte Arzneimittel und gefälschte Wirkstoffe sind die in den Absätzen 2 bis 3a genannten Ausnahmen vom Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 AMG nicht anzuwenden. Dies bedeutet, dass z.B. auch im Rahmen des üblichen Reisebedarfs keine gefälschten Arzneimittel nach Deutschland verbracht werden dürfen.
demnach §73 Abs. 1b AMG
Für gefälschte Arzneimittel und gefälschte Wirkstoffe sind die in den Absätzen 2 bis 3a genannten Ausnahmen vom Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 AMG nicht anzuwenden. Dies bedeutet, dass z.B. auch im Rahmen des üblichen Reisebedarfs keine gefälschten Arzneimittel nach Deutschland verbracht werden dürfen.
viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Falls das eine Antwort auf meine darüberstehende Frage ist .....Alfredi hat geschrieben:Zoll
demnach §73 Abs. 1b AMG
Für gefälschte Arzneimittel und gefälschte Wirkstoffe sind die in den Absätzen 2 bis 3a genannten Ausnahmen vom Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 AMG nicht anzuwenden. Dies bedeutet, dass z.B. auch im Rahmen des üblichen Reisebedarfs keine gefälschten Arzneimittel nach Deutschland verbracht werden dürfen.
Hier wird immer von "gefälschten" Arzneimitteln gesprochen und geschrieben. Generika sind KEINE gefälschten Arzneimittel !
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
@papa_leone
Ich sehe das genauso wie Spiderman. Wenn man Generika mit patentrechtlichem Wirkstoff nach Deutschland einführen dürfte, dann würde ja wohl der Patentschutz in Deutschland für diesen Wirkstoff ins Leere laufen.
Ich sehe das genauso wie Spiderman. Wenn man Generika mit patentrechtlichem Wirkstoff nach Deutschland einführen dürfte, dann würde ja wohl der Patentschutz in Deutschland für diesen Wirkstoff ins Leere laufen.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Vorsicht mit "man ... einführen". Wer ist "man"? Es macht bei der Einfuhr patentrechtlich geschützter Produkte einen Unterschied, ob dies gewerblich geschieht oder nicht. Ein Beispiel wären Patente im Computerbereich: Firma A behauptet, dass Firma S in ihrem neuen "Superpad" Software verwendet, die patentrechtlich zugunsten A geschützt ist. Einmal angenommen, Firma A kann dies so gut belegen, dass Gerichte ihr zumindest in einstweiligen Verfahren zunächst einmal glauben: Dann kann Firma A verhindern, dass zB der in Europa ansässige Computerhändler C die "Superpads" zum Weitervertrieb nach Deutschland einführt. Ebenso kann sie verhindern, dass der in Nicaragua ansässige Händler "superpadganzgünstig.com" die nach Deutschland versendet (Auftrag an den Zoll, die Ware abzufangen). Sie kann also Vertriebswege dichtmachen, also kommerzielle Patentverletzungen verhindern lassen. Wenn nun hingegen der amerikanische Tourist T nichts- oder gern auch vielahnend nach Europa reist, kann ihm das "Superpad" nicht an der Grenze abgenommen werden.Gast (Tom) hat geschrieben:@papa_leone
Ich sehe das genauso wie Spiderman. Wenn man Generika mit patentrechtlichem Wirkstoff nach Deutschland einführen dürfte, dann würde ja wohl der Patentschutz in Deutschland für diesen Wirkstoff ins Leere laufen.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Oma hat imho Recht!
Ähnliches gilt ja auch, wenn jemand mit einem "gefälschten" Puma Thsirt oder ähnlichem einreist ...
Mitbringen und Schicken lassen wird eben unterschiedlich behandelt - da hätten die Zöllner auch viel zu tun, bei jedem Reisenden die Reiseapotheke und die Schmutzwäsche zu durchwühlen und auf Patentschutz etc zu prüfen.
PS:
Ich habe nicht nur Kamagra etc zu den Kanarischen Inseln und nach USA im Handgepäck mitgenommen - und den Rest wieder zurückgebracht ohne Komplikationen sondern auch jede Menge "Nahrungsergänzungsmittel" und auch Medizin (z. B. Melatonin für einen Freund) im Koffer nach D zurückgebracht - ohne irgendwelche Probleme.
Ähnliches gilt ja auch, wenn jemand mit einem "gefälschten" Puma Thsirt oder ähnlichem einreist ...
Mitbringen und Schicken lassen wird eben unterschiedlich behandelt - da hätten die Zöllner auch viel zu tun, bei jedem Reisenden die Reiseapotheke und die Schmutzwäsche zu durchwühlen und auf Patentschutz etc zu prüfen.
PS:
Ich habe nicht nur Kamagra etc zu den Kanarischen Inseln und nach USA im Handgepäck mitgenommen - und den Rest wieder zurückgebracht ohne Komplikationen sondern auch jede Menge "Nahrungsergänzungsmittel" und auch Medizin (z. B. Melatonin für einen Freund) im Koffer nach D zurückgebracht - ohne irgendwelche Probleme.
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
@Gast TomGast (Tom) hat geschrieben:@papa_leone
Ich sehe das genauso wie Spiderman. Wenn man Generika mit patentrechtlichem Wirkstoff nach Deutschland einführen dürfte, dann würde ja wohl der Patentschutz in Deutschland für diesen Wirkstoff ins Leere laufen.
wo steht denn, daß man diese Generika nicht einführen darf? (zum persönlichen Gebrauch bei Wiedereinreise in der erlaubten Menge).
Zeigt mir doch bitte endlich jemand diese Stelle, an der genau dieses Verbot erwähnt ist. Ich finde sie nicht.
IMHO sind Dunkelhaarige besser zu Vögeln
Beschlagnahmung
Hallo zusammen!
Ich bin neues aktives Mitglied hier, also erstmal ein freundliches Hallo an alle in die Runde.
Lese hier schon einige Zeit mit, habe das Forum aber leider nicht rechtzeitig genug entdeckt um dem "Problem" zu entgehen, dass ich jetzt an der Backe habe.
Ich hatte vor längerer Zeit schoneinmal Tada in den USA bestellt. Klassisch, gegooglt - verglichen - bestellt. Ohne großes Kopfzerbrechen über juristische Sachen.
War auch alles soweit gut, Ware ist ohne Problem eingetroffen. Danach nochmal große Bestellung - wieder alles ok.
Dann war neulich der Vorrat aufgebraucht.
Wieder bestellt, diesmal anderer Shop. Leider kannte ich dir Seite hier noch nicht mit den Shopempfehlungen.
Dann vor 1ner Woche:
Hauptzolleamt gießen schreibt: Einfuhr von Artzneimittel...60pillen Tada..blabla ihr kennt den Wisch. Abgabe an das Regierungspräsidium Darmstadt Pharmaziedezernat.
Wenn ich alles richtig verstanden hatte vernichten die den Kram und ich komme mit nem Busgeld bis 200euro weg.
Leider hat der Shop auf meine Nachfrage wegen der Verspätung alles nochmal versandt und 30 pillen draufgelegt.
Jetzt wieder post: Diesmal Deutsche Post : Beschlagnahmung!
und das Zollamt Frankfurt am Main schreibt mir auch. Da ist von Markenschutz und Urheberrecht die Rede. Nichtmehr Abgabe an "Pharmaziederzernat".
Diesemal geht eine Probe an den "Rechtsvertreter der Marke" zur Begutachtung.
Also. Die Post bezüglich der ersten Sendung schockt mich erstmal nicht.
Ok, dumm gelaufen. Aber das Gelb bekomme ich ja wieder und davon kann ich die Strafe bezahlen.
Die Schreiben bezüglich der 2ten Sendung sind schon beunruhigender.
Ich denke wenn die einen Anwalt da ransetzen kanns teuer werden.
Hat jemand von euch da schon Erfahungen gemacht und womit muss ich rechnen?
Wie verhalte ich mich am besten?
Also mit einer Hausdurchsuchung muss ich aber wohl nicht rechnen oder?
Geht immerhin "nur" um 150 pillen aus beiden Sendungen.
Weil das wäre schon mega peinlich, und verdammt schwer zu erklären. Auch wenn sie natürlich nichts finden würden.
Beste Grüße und vielen Dank für die Hilfe!
MOD:
Der lesefaule Beitrag wurde verschoben in den längst bestehenden Thread der auch die Fragen des User beantwortet.
Ich bin neues aktives Mitglied hier, also erstmal ein freundliches Hallo an alle in die Runde.
Lese hier schon einige Zeit mit, habe das Forum aber leider nicht rechtzeitig genug entdeckt um dem "Problem" zu entgehen, dass ich jetzt an der Backe habe.
Ich hatte vor längerer Zeit schoneinmal Tada in den USA bestellt. Klassisch, gegooglt - verglichen - bestellt. Ohne großes Kopfzerbrechen über juristische Sachen.
War auch alles soweit gut, Ware ist ohne Problem eingetroffen. Danach nochmal große Bestellung - wieder alles ok.
Dann war neulich der Vorrat aufgebraucht.
Wieder bestellt, diesmal anderer Shop. Leider kannte ich dir Seite hier noch nicht mit den Shopempfehlungen.
Dann vor 1ner Woche:
Hauptzolleamt gießen schreibt: Einfuhr von Artzneimittel...60pillen Tada..blabla ihr kennt den Wisch. Abgabe an das Regierungspräsidium Darmstadt Pharmaziedezernat.
Wenn ich alles richtig verstanden hatte vernichten die den Kram und ich komme mit nem Busgeld bis 200euro weg.
Leider hat der Shop auf meine Nachfrage wegen der Verspätung alles nochmal versandt und 30 pillen draufgelegt.
Jetzt wieder post: Diesmal Deutsche Post : Beschlagnahmung!
und das Zollamt Frankfurt am Main schreibt mir auch. Da ist von Markenschutz und Urheberrecht die Rede. Nichtmehr Abgabe an "Pharmaziederzernat".
Diesemal geht eine Probe an den "Rechtsvertreter der Marke" zur Begutachtung.
Also. Die Post bezüglich der ersten Sendung schockt mich erstmal nicht.
Ok, dumm gelaufen. Aber das Gelb bekomme ich ja wieder und davon kann ich die Strafe bezahlen.
Die Schreiben bezüglich der 2ten Sendung sind schon beunruhigender.
Ich denke wenn die einen Anwalt da ransetzen kanns teuer werden.
Hat jemand von euch da schon Erfahungen gemacht und womit muss ich rechnen?
Wie verhalte ich mich am besten?
Also mit einer Hausdurchsuchung muss ich aber wohl nicht rechnen oder?
Geht immerhin "nur" um 150 pillen aus beiden Sendungen.
Weil das wäre schon mega peinlich, und verdammt schwer zu erklären. Auch wenn sie natürlich nichts finden würden.
Beste Grüße und vielen Dank für die Hilfe!
MOD:
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