Jedoch habe ich gerade ziemlich Angst darum eine Straftat begangen zu haben (irgendwie dachte ich bei Bestellung nicht so darüber nach, andernfalls hätte ich es wohl doch gelassen) und wollte fragen ob ich mir Sorgen machen muss falls der Shop hochgenommen wird. Ich habe per Nachname gezahlt.
Die bereits vorhandenen Threads kenne ich, es sind ja nur 1oder2 die sich auf das Thema beziehen.
EDIT Diavolo:
Dann hast Du die 1 oder 2 Themen wohl nicht gelesen!
Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
http://menshelp.co/viewtopic.php?f=13&t=138
Nachnamesendungen von Shops, haben die eine Absenderadresse?
http://menshelp.co/viewtopic.php?f=13&t=2829
Dort ist ganz klar beschrieben, dass es sich im Falle eines Fundes um eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT mit möglichem Bußgeld handelt!
Der Verdacht einer STRAFTAT entsteht erst durch den Fund oder Besitz von großen(!) Mengen!
(Leider hast Du nicht über die Mengen geschrieben)
http://de.wikipedia.org/wiki/Straftat
http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit
FAQ_Privateinfuhr_2009_Sept hat geschrieben:WELCHE FOLGEN KANN EIN VERSTOß GEGEN DIESE VORSCHRIFTEN HABEN?
Je nach Zusammensetzung oder Menge der Arzneimittel, bzw. der Art der Anwendung können
bei einem Verstoß gegen das Verbringungsverbot ein Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
oder strafrechtliche Konsequenzen drohen. Besteht nach Feststellung eines Verstoßes
durch die Zollbehörde kein Verdacht einer Straftat, gibt diese den Vorgang an die zuständige
Arzneimittelüberwachungsbehörde (in Hessen: Regierungspräsidium Darmstadt) zur Entscheidung
über eine Ahndung des Verstoßes als Ordnungswidrigkeit ab. In diesem Fall erhalten
Sie nach Prüfung des Sachverhaltes die Aufforderung zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes
(35,00 €) oder eine Anhörung im Bußgeldverfahren. Die Höhe der Bußgelder einschließlich
Bearbeitungsgebühren liegt in der Regel zwischen 100 und 200 €.