Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Es wird ja immer wieder über die Einfurmenge diskutiert und das was ich jetzt bezüglich der Sicherheit dachte ist zwar nicht der Kostengünstigste weg aber immer noch billiger als sich die Originalen samt Blauem-Rezept verschreiben zu lassen (Ich hab ein rezept über 4 Viagra hier aber einlösen werd ich es sicher nicht).
Was wenn man nur 4-8 pillen bestellt kommt man zwar samt Versand auf ein gutes sümmchen aber näher am eigenbedarf kann man ja kaum sein.
Da bestell ich im Monat 2-3 mal und wenn´s mal hart auf hart kommt sind es wirklich nur "peanuts".
Was wenn man nur 4-8 pillen bestellt kommt man zwar samt Versand auf ein gutes sümmchen aber näher am eigenbedarf kann man ja kaum sein.
Da bestell ich im Monat 2-3 mal und wenn´s mal hart auf hart kommt sind es wirklich nur "peanuts".
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- Gast
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
@ Raider
"In der Woche zwier schadet weder Ihm noch Ihr"
Haltbarkeit der Pillen (1 Jahr) x 52 x 2 = 104 (Eigenbedarf/Jahr)
"In der Woche zwier schadet weder Ihm noch Ihr"
Haltbarkeit der Pillen (1 Jahr) x 52 x 2 = 104 (Eigenbedarf/Jahr)
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
@ Raider: Du musst aber natürlich beachten, dass die Wahrscheinlichkeit einer vom Zoll abgefangenen Lieferung bei 2-3 Lieferungen pro Monat deutlich steigt. Da wird zwar mit Sicherheit beim ersten Verstoß nichts passieren (geringe Menge, erste Auffälligkeit), aber was ist bei folgenden Lieferungen?
Meines Erachtens ist weder deine Idee, noch die einmalige Bestellung von 1000 und mehr Tabs wirklich sinnvoll. Eine Bestellung von 100-200 Tabs versorgt dich erstmal für einen längeren Zeitraum und fällt im Zweifel auch noch unter Eigenbedarf/Geringfügigkeit (zur Not mit entsprechendem juristischen Beistand).
Viele Grüße!
Meines Erachtens ist weder deine Idee, noch die einmalige Bestellung von 1000 und mehr Tabs wirklich sinnvoll. Eine Bestellung von 100-200 Tabs versorgt dich erstmal für einen längeren Zeitraum und fällt im Zweifel auch noch unter Eigenbedarf/Geringfügigkeit (zur Not mit entsprechendem juristischen Beistand).
Viele Grüße!
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
kuestenstrolch hat ja bereits gezählt!kuestenstrolch hat geschrieben:Insgesamt habe wir bis hierhin -6 Beschlagnahmemeldungen am Grenzüberhang- in diesem Thread KF KP Sendungen aus UK wurden beschlagnahmt. Seit dem 09.09.
3 davon haben Gäste verfasst.
Nur mal so als Randnotiz für die Übersicht.
Mit wenigen abgefangenen Sendungen ist eine große Unsicherheit erzeugt worden.
Tatsache ist doch, dass der Prozentanteil beschlagnahmter Sendungen sehr gering ist.
Über die Folgen ist bis jetzt auch sehr wenig bekannt.
Wer von den hier Mitlesenden ist tatsächlich nach Zugang eines Ordnungswidrigkeitsschreibens bestraft worden. Und wenn was mehr als ein Bußgeld von 35€ mußte abgedrückt werden? Ich kann nicht viel darüber finden.
Hier deckt sich doch nahezu jeder für den Eigenbedarf ein. Der Eine braucht mehr und bestellt auf Vorrat. Der Andere ist zögerlicher und bestellt öfter mal kleine Mengen.
Mein Vorschlag, wenn sich einer der Admins bereit erklärt:
Eröffnung eines Zähl Threads für Bestellungen und Ankunft, Beschlagnahme und Auswirkungen.
Jeder Sendet eine kurz PN an die benannte Person.
Bestelldatum, Pillenmenge, Ankunft bzw geschwärztes Ordnungswidrigkeitsschreiben als Nachweis, dass es kein Fake ist.
Dann wird es hoffentlich bald nachvollziehbare Zahlen geben. So könnte es Aussehen.
Bestellungen: xxx
Kleinmengen < 20:xxx
Mittelmengen <=100:xxx
Großmengen > 100:xxx
Ordnungswidrigkeitschreiben:x
Strafe:x
menshelp / dann klappt's auch wieder mit der Ehefrau.
Ob Tadas, Varden oder Sildenafil,
mit den Mittelchen bist Du wieder im Spiel.
Ob Tadas, Varden oder Sildenafil,
mit den Mittelchen bist Du wieder im Spiel.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Also wenn ich dann mitbekomme, dass getup oder pillz aus D versendet, wird das schon seinen Grund haben. Aus Spaß verlagern die das sicher nicht hier her.
Aber selbst wenn man den teuren der beiden Shops auswählt. So günstig kann man niemals geil vögeln, oder? 1 € oder von mir aus 2€ für nen Hammerfick.. bitte.. Ich bestelle ab jetzt nur noch bei Shops aus D, sofern diese meine gewünschten Tabs haben. Preis ist dann eher Nebensache. Dann halt 200/300 bestellen und es herrscht wieder ne Weile Ruhe. oder?
Aber selbst wenn man den teuren der beiden Shops auswählt. So günstig kann man niemals geil vögeln, oder? 1 € oder von mir aus 2€ für nen Hammerfick.. bitte.. Ich bestelle ab jetzt nur noch bei Shops aus D, sofern diese meine gewünschten Tabs haben. Preis ist dann eher Nebensache. Dann halt 200/300 bestellen und es herrscht wieder ne Weile Ruhe. oder?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Richtig, robby und OLD_OWL!
Selbst wenn ich zweimal 300 Stück bestelle und eine Lieferung wird abgefangen und ich bezahle 35 € für OWI (erinnert mich immer an dieses Weihnachtslied: Owi lacht ... ), dann habe ich für weniger als 300 € also 300 tabs - immer noch ein preiswertes Bumsen, wenn man das so sagen darf ...
Angsthasen sollten dann halt so 50 oder 100 Stück bestellen - das ist auf jeden Fall Eigenbedarf ...
PS:
Notfalls bringe ich noch ein Attest von meiner Partnerin, dass ich ohne Pillen eine totale Null im Bett bin - mit Pillen sie aber zu drei oder vier Orgasmen bringe ...
Das Ganze mit dem Angebot, selbiges im Gerichtssaal live vorzuführen ...
Selbst wenn ich zweimal 300 Stück bestelle und eine Lieferung wird abgefangen und ich bezahle 35 € für OWI (erinnert mich immer an dieses Weihnachtslied: Owi lacht ... ), dann habe ich für weniger als 300 € also 300 tabs - immer noch ein preiswertes Bumsen, wenn man das so sagen darf ...
Angsthasen sollten dann halt so 50 oder 100 Stück bestellen - das ist auf jeden Fall Eigenbedarf ...
PS:
Notfalls bringe ich noch ein Attest von meiner Partnerin, dass ich ohne Pillen eine totale Null im Bett bin - mit Pillen sie aber zu drei oder vier Orgasmen bringe ...
Das Ganze mit dem Angebot, selbiges im Gerichtssaal live vorzuführen ...
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Hallo!
Ich bin neu hier und wollte auch eine Kamagra-Bestellung aufgeben.
Habe schon sehr viel hier gelesen,doch eine Sache ist mir nicht ganz klar:
Das Einführen von Kamagra nach Deutschland ist nicht erlaubt,soviel habe ich schon mitbekommen.
Was mich aber interessiert:
Wenn ich bei einem Händler bestelle,der aus Deutschland versendet,dann führe ich das Kamagra ja nicht mehr in Deutschland ein,da es sich ja schon hier befindet,oder?
Wie wäre denn da die Rechtslage?
Vielen Dank,
Diddl
Ich bin neu hier und wollte auch eine Kamagra-Bestellung aufgeben.
Habe schon sehr viel hier gelesen,doch eine Sache ist mir nicht ganz klar:
Das Einführen von Kamagra nach Deutschland ist nicht erlaubt,soviel habe ich schon mitbekommen.
Was mich aber interessiert:
Wenn ich bei einem Händler bestelle,der aus Deutschland versendet,dann führe ich das Kamagra ja nicht mehr in Deutschland ein,da es sich ja schon hier befindet,oder?
Wie wäre denn da die Rechtslage?
Vielen Dank,
Diddl
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Hi
interessanter Gedanke, aber da das Medikament in D nicht zugelassen ist, macht das die Sache sicher auch nicht legaler.
Gruß Latte
interessanter Gedanke, aber da das Medikament in D nicht zugelassen ist, macht das die Sache sicher auch nicht legaler.
Gruß Latte
Gelobt sein, was hart macht.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Schöne Fragediddl hat geschrieben:Hallo!
Ich bin neu hier und wollte auch eine Kamagra-Bestellung aufgeben.
Habe schon sehr viel hier gelesen,doch eine Sache ist mir nicht ganz klar:
Das Einführen von Kamagra nach Deutschland ist nicht erlaubt,soviel habe ich schon mitbekommen.
Was mich aber interessiert:
Wenn ich bei einem Händler bestelle,der aus Deutschland versendet,dann führe ich das Kamagra ja nicht mehr in Deutschland ein,da es sich ja schon hier befindet,oder?
Wie wäre denn da die Rechtslage?
Vielen Dank,
Diddl
Das Verbringen von Arzneimitteln aus einem Drittstaat (Als Drittstaaten gelten nach dem deutschen Arzneimittelgesetz alle Staaten, die nicht Deutschland sind.) ins Bundesgebiet ohne entsprechende Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 97 Abs. 2 Ziffer 8 AMG (= Arzneimittelgesetz). So lauten die entsprechenden Beschuldigungen, wenn es um Ordnungswidrigkeiten geht.
Indische Generika, die aus Deutschland versendet werden, wurden auch irgendwann nach Deutschland verbracht. Derjenige, der diese Generika (z. B. über das Internet) kauft, hat die Verkäufer=Shops veranlasst (angestiftet), diese Generika ins Bundesgebiet zu verbringen. Im Ordungswidrigkeitenrecht wird - zur Vereinfachung - nicht danach unterschieden, ob jemand selbst die Generika nach Deutschland verbringt oder einen anderen dazu veranlasst, Generika illegal in die Bundesrepublik Deutschland zu (ver-) bringen.
Damit ist nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht jeder, der Generika kauft, rechtlich jemand, der Generika nach Deutschland verbringt.
Im Strafrecht gibt es die Unterscheidung zwischen Täter, Anstiftung und Beihilfe. Wer kauft, ist im Strafrecht der Anstifter, der den Verkäufer anstiftet, die Generika nach Deutschland zu (ver-) bringen. Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird zwischen Täter, Anstiftung und Beihilfe nicht unterschieden. Damit gilt jeder Käufer als derjenige, der die Generika nach Deutschland verbracht hat.
Dadurch ist der Kauf der Generika eine Ordnungswidrigkeit, obwohl der bloße Kauf nicht als Ordnungswidrigkeit im AMG aufgelistet ist.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Aber nur eine Ordnungswidrigkeit, das kostet als "Strafe" kaum mehr als 2 unserer Pillen beim Apotheker deines Vertrauens.
Gruß
zipfler
zipfler