Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
-
- Gast
Rechtliche Frage zu einem fiktiven Fall
Mod.:
Der zur Anfrage eröffnete neue Thread wurde gelöscht und die Anfrage in den dazu bereits bestehenden Thread hierher verschoben.
Bitte vor Eröffnung eines neuen Thread mit Sufu prüfen ob nicht bereits ein Thread besteht!
Ein Poweruser bestellt in über 4 Jahren 9-mal bei einem Shop.
Alle Sendungen sind immer angekommen, aber derjenige war sehr fahrlässig und hat immer per Überweisung und Realname bestellt.
Angenommen der Shop würde hochgenommen werden, werden dann nur die Bestellungen der Strafverfolgungsbehörden berücksichtigt, die nicht älter als 3 Jahre sind? Denn meines Wissens nach sind Ordnungswidrigkeit maximal 3 Jahre nach der Tat verjährt.
Sehe ich das so richtig?
Angenommen der Poweruser bestellt ab sofort nicht mehr und hofft, dass der Laden in den nächsten 3 Jahren nicht hochgenommen wird, ist er dann fein raus und bekommt keine Strafe, wenn der Laden erst in 3 Jahren hopsgenommen wird?
Gruß
Gast
Der zur Anfrage eröffnete neue Thread wurde gelöscht und die Anfrage in den dazu bereits bestehenden Thread hierher verschoben.
Bitte vor Eröffnung eines neuen Thread mit Sufu prüfen ob nicht bereits ein Thread besteht!
Ein Poweruser bestellt in über 4 Jahren 9-mal bei einem Shop.
Alle Sendungen sind immer angekommen, aber derjenige war sehr fahrlässig und hat immer per Überweisung und Realname bestellt.
Angenommen der Shop würde hochgenommen werden, werden dann nur die Bestellungen der Strafverfolgungsbehörden berücksichtigt, die nicht älter als 3 Jahre sind? Denn meines Wissens nach sind Ordnungswidrigkeit maximal 3 Jahre nach der Tat verjährt.
Sehe ich das so richtig?
Angenommen der Poweruser bestellt ab sofort nicht mehr und hofft, dass der Laden in den nächsten 3 Jahren nicht hochgenommen wird, ist er dann fein raus und bekommt keine Strafe, wenn der Laden erst in 3 Jahren hopsgenommen wird?
Gruß
Gast
-
- mensHELPer
- Beiträge: 2186
- Registriert: Donnerstag 20. Februar 2014, 14:39
- Wohnort: Tief im Westen...
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Der fiktive User sollte beim fiktiven Shop nachfragen, wann die Bestell- bzw. Kontodaten gelöscht werden und ggf. um Löschung ersuchen.
Ansonsten ist die Einschätzung zur Verjährung von OWI richtig - je nach fiktivem Umfang der bestellten Menge können aber auch fiktive strafrechtliche Ermittlungen drohen, da möglicherweise Handel mit den Pillchen unterstellt wird. Selbst wenn da am Ende eingestellt wird, kann das durchaus unangenehm werden.
Zum Glück ist das ja alles fiktiv und vor einer fiktiven Hausdurchsuchung braucht ja keiner Angst zu haben...
ciao
Flocki
Ansonsten ist die Einschätzung zur Verjährung von OWI richtig - je nach fiktivem Umfang der bestellten Menge können aber auch fiktive strafrechtliche Ermittlungen drohen, da möglicherweise Handel mit den Pillchen unterstellt wird. Selbst wenn da am Ende eingestellt wird, kann das durchaus unangenehm werden.
Zum Glück ist das ja alles fiktiv und vor einer fiktiven Hausdurchsuchung braucht ja keiner Angst zu haben...

ciao
Flocki
-
- Gast
Was tun bei Beschlagnahme
Mod.:
Der zur Anfrage eröffnete neue Thread wurde gelöscht und die Anfrage in den dazu bereits bestehenden Thread hierher verschoben.
Bitte vor Eröffnung eines neuen Thread mit Sufu prüfen ob nicht bereits ein Thread besteht!
Könnt ihr mir bitte sagen wie am besten bei einer Beschlagnahmung vorzugehen ist?(Wert ca 100 Euro)
Soll man nichts tun oder der Aufforderung zur Rechtfertigung nachkommen?
Danke im Voraus
Der zur Anfrage eröffnete neue Thread wurde gelöscht und die Anfrage in den dazu bereits bestehenden Thread hierher verschoben.
Bitte vor Eröffnung eines neuen Thread mit Sufu prüfen ob nicht bereits ein Thread besteht!
Könnt ihr mir bitte sagen wie am besten bei einer Beschlagnahmung vorzugehen ist?(Wert ca 100 Euro)
Soll man nichts tun oder der Aufforderung zur Rechtfertigung nachkommen?
Danke im Voraus
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Wenn aus Deutschland versendet wurde nichts tun, das ist mir auch passiert mit einer Sendung an Packstation, wenn aus dem Ausland geliefert wurde, Schreiben der Polizei abwarten und dann ggf. einen Anwalt einschalten. Es kommt darauf an, ob man Beschuldigter oder Zeuge ist. Als Beschuldigter muss man keinerlei Angaben machen,
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Die Sendung wurde geöffnet, weil die Verpackung nicht den Standards für Packstationen entsprach, es gab keinen Absender, die Sendung wurde in Deutschland aufgegeben, dann haben sie die Polizei gerufen, die hat mich als Zeugen angeschrieben hat, anschließend anrief, die daten hatten sie über DHL.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Verpackung entsprach nicht den Standards für Packstationen und würde deshalb geöffnet? Was kann man sich darunter vorstellen? Sehr weit kann es ja. IT dem Postgeheimnis auch nicht mehr her sein
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...
-
- Gast
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Packstationen sind nunmal unsicher... Die Gründe warum ein Post- bzw. Paketbote nicht an PS/Filiale zustellen kann oder will können vielfältig sein... Da unsere Shops logischerweise keinen Absender bzw. eine Fake Absender benutzen geht das mit der Rücksendung dann nicht so einfach - das Paket wird deshalb geöffnet um Rechnungen etc. zu finden die auf den tatsächlichen Absender hinweisen, so wird das Postgeheimnis "ausgehebelt".
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
dann sollten die Händler nicht eine Phantasieadresse angeben sondern eine Adresse die Arzneimittel entsorgt oder den großen Fluß.. 

viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...