Samuel hat geschrieben:
>>> "Ein guter Anwalt sollte aber für uns einen Freispruch rausholen können."
Den Freispruch wie du ihn meinst gibt es nur vor Gericht, hoffentlich wird es in den meisten Fällen gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren kommen
>>> "Die Beweislage ist äußerst dünn. Wir haben mit anonymer E-Mail und via Kryptowährung bestellt mit Faktor X, zusätzlich noch hinter Vpn/Tor (...) Shiny-Flakes (offtopic, Mega Story – einfach googeln) ging zwar um Hardcore Drogendelikte, vom Ablauf aber gleich. Kundendaten abgegriffen und versucht zu verwerten. Es gibt unzählige Urteile, die mit Freispruch endeten."
Fun-Fact: Die meisten Fälle von Shiny-Flakes endeten leider nicht im Freispruch - aber wie du schon richtig sagst, kann man da wenn überhaupt nur sehr wenige Parallelen ziehen.
>>> "Zusätzlich gibt es noch einen anderen wichtigen Argumentationspunkt. Die Pillen waren alle mehrere Jahre abgelaufen. Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt 3 Jahre. Selbst bei einer möglichen HD werden sie Pillen vorfinden (wenn überhaupt!), die ihr natürlich vor 6 Jahren gekauft habt. Somit können sie euch nicht mehr angelastet werden. Außerdem wird zwischen bestellter und vorgefundener Menge eine eklatante Differenz bestehen, natürlicher Schwund, wie es sich für menshelper gehört."
Es gehört sich für Menshelper aber eben auch, ständig nachzubestellen auch wenn die Lager noch voll sind
Nehmen wir mal an sie werden bei einer möglichen HD Pillen im 3-stelligen Bereich finden: Abgelaufen oder nicht, den Handel kann man dir trotzdem noch unterstellen. Wer dann (egal ob große oder kleine Menge) denkt mit der Geständniss die Pillen vor 6 Jahren gekauft zu haben aus der Predouille zu kommen dem ist nicht mehr zu helfen
Straftaten verjähren übrigens nicht so schnell... Reden ist silber, schweigen ist Gold
PS: Wie willst du den "Schwund" bzw. die Differenz zwischen bestellter und vorgefundener Menge erklären? Ohne die ganzen leeren Blister sieht es da schlecht aus. Ich stand schon wegen PDE-5 Hemmern vor Gericht und man hat mir nicht geglaubt dass ich teilweise 200mg Sildenafil auf einmal, und manchmal bis zu 800mg am Tag nehme!! Der Staatsanwalt hat ein Gutachten beauftragt in dem stand sinngemäß drin dass man nicht mehr als 100mg täglich nehmen kann, wegen den Nebenwirkungen
Wenn ich leitender Staatsanwalt wäre und würde sehen wie sicher sich die Leute hier fühlen und den Staatsanwalt teilweise öffentlich verhöhnen ("Ich biete 50€").. Mein Jagdinstinkt wäre geweckt und ich würde alle Möglichkleiten ausschöpfen (Hausdurchsuchungen bei allen ab 100 Pillen etc.) und den Betroffenen zeigen dass dem eben nicht so ist. Ob dies von Erfolg gekrönt ist sei mal dahingestellt, aber selbst wenn nichts gefunden wird - es erzielt dennoch die gewünschte Wirkung, nämlich die "Szene" zu verunsichern. Von daher halte ich es für denkbar schlecht, den Fall hier so öffentlich und über Google leicht auffindbar zu diskutieren. Gibt es hier nicht einen geschützten Bereich für angemeldete Mitglieder? Da wäre die Sache meiner Meinung nach besser aufgehoben... Just my 2 cents...
"Im Zweifel für den Angeklagten" gibt es im dem Sinne übrigens nicht, man kann auch ohne Beweise und nur aufgrund von reinen Indizien verurteilt werden - es reicht, wenn der Richter von der Schuld überzeugt ist. Kann ich so aus eigener Erfahrung bestätigen. Bei mir war es 1x eine AMG-Sache, und 1x "etwas größeres", beide Male ging es vor Gericht, und beide Verfahren wurden nur eingestellt gegen Geldstrafe, also kein Freispruch. Klar hätte ich dagegen nochmal angehen können, Erfolgsaussichten waren jedoch nicht sehr groß und der erneute psychische Druck wäre mir zudem viel zu groß gewesen.
Ob es bei dem einzelnen SU-Besteller "schlimm" oder nicht wird liegt auch immer im Auge des Betrachters. Den einen versetzt schon eine Vorladung wegen 4 Kamagras in helle Aufregung, der nächste scheut sich nicht vor einer HD und würde seine "Unschuld" bezüglich mehrerer 100 Pillen sogar vor Gericht verteidigen
Warten wir ab was passiert, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird