Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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Warumnicht
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1381 Beitrag von Warumnicht »

Ich denke auch, dass in dem Fall Leugnen nicht funktionieren wird, da die Bezahlung zugeordnet werden kann.
Allerdings würde ich NIEMALS mit den Ermittlungsbehörden sprechen, ohne mich VORHER mit einem Anwalt abzustimmen. Das kostet zwar leider ein paar Euros, aber in den sauren Apfel würde ich beißen um mir einen möglichen Akteneintrag wegen eines BtM-Delikts zu ersparen.
"Das trifft, nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich"
G. Schabowski

Warumnicht, 188 Jahre alt, 87 cm groß, 47 kg schwer

st3t
Gast

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1382 Beitrag von st3t »

Warumnicht hat geschrieben: Montag 22. Juni 2020, 11:07Ich denke auch, dass in dem Fall Leugnen nicht funktionieren wird, da die Bezahlung zugeordnet werden kann.
Wie soll denn die Bezahlung zugeordnet werden wenn irgendwo mal ein Brief auf dem Postweg "hängen bleibt"? Das heisst ja nicht automatisch, dass auch der Shop inklusive Kontodaten gebusted wurde...

Wir können hier ohnehin nur orakeln, Klarheit muss im Einzelfall ein Anwalt bringen. Nach Akteneinsicht weiss der genau was gegen einen vorliegt und was man tun sollte. Oft blufft die Polizei auch nur und hat ausser dem Namen auf dem Brief nichts weiter in der Hand. Was jetzt nicht bedeuten soll leugnen wäre in jedem Fall ratsam...

Akteneinsicht durch einen Anwalt kostet nicht viel, schindet jede Menge Zeit, und die Rechtsberatung im Anschluss ist meistens kostenlos. Da ist man oft schon mit 100€ dabei wenn es anschliessend nicht zu einem Verfahren kommt.

Aufgrund der Führerscheinproblematik in Verbindung mit Btm wäre leugnen womöglich nicht die schlechteste Idee, die Erfolgsaussichten kann jedoch nur ein Fachmann beurteilen.

MKreud
Gast

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1383 Beitrag von MKreud »

Maxamor hat geschrieben: Samstag 20. Juni 2020, 10:57 machen, schliesslich handelt es sich nicht um eine harte Droge, sondern banale Schlaftabletten die dauernd verschrieben werden.
Macht in dem Fall keinen Unterschied, denn bei Einfuhr aus dem Ausland werden (Z-)Benzos(auch die ausgenommenen Zubereitungen die national nur rezeptpflichtig sind) wie jedes andere ohne Erlaubnis eingeführte illegale BTM behandelt.
Die StA sieht da wenig Unterschied zwischen "nur" Schlaftabletten und anderen im BtMG gelisteten, illegalen Substanzen.
Und die Gesetzeslage bzgl. Ein-/Ausfuhr von Btm und darauf bezogene Straftaten ist gem. §2(2) und §29(1) Nr. 1 BtMG recht eindeutig. Natürlich in Verbindung mit etlichen anderen Paragraphen..

Und je nach Bundesland kann die - für den User - kleine Menge für die Behörde auch schon ausreichen um Handel zu unterstellen.
In so einem Fall würden die aber normalerweise nicht erst schreiben, sondern gleich vorbeikommen.

Im Rahmen des Verfahrens wird dann meist eine Finanzauskunft angefordert und deine Konten geprüft. Bei SEPA Bezahlung schlecht für den Beschuldigten.
Gibt es dann tatsächlich "den" oder gar mehrere, viele Treffer die vom Namen/Datum/Land/Betrag her zugeordnet werden können, könnte das weitere Ermittlungen(zb in Richtung anderer Finanzdienstleister) nach sich ziehen. Außerdem einen Verdacht auf Handel bestärken und auch nach dem ersten Schreiben noch zu einer HD führen - was natürlich in jedem Fall suboptimal ist, vor allem aber dann, wenn man unvorbereitet und uninformiert ist und keine Rechtsvertretung hat, die in so einem Fall am besten mit vor Ort ist.
Aber mal so ganz allgemein und abgesehen von logischen Abfolgen, kann es während so einem Verfahren natürlich immer zu einer HD kommen.

Und ich glaube zwar hier in dem Fall ist es schon zu spät, aber wie viele schon geschrieben haben:
Als Beschuldigter in einem Verfahren wegen Verstoß gegen das BtMG ist es wegen den möglichen (Langzeit-)konsequenzen imo das Wichtigste sich so schnell wie möglich einen Anwalt zu nehmen und sich vorher auf keinerlei Einladung/Befragung einzulassen. Jede Aussage die vorher vom Beschuldigten getroffen wird, erschwert dem Anwalt später logischerweise die Arbeit.

Bei einer Vorladung kann man, wenn man will, freundlich sein und dort anrufen um den Termin abzusagen.
Auch hier natürlich darauf achten nicht in ein Gespräch verwickelt zu werden.

Und erst wenn die Akte dann vorliegt kann man die Situation ernsthaft einschätzen, beurteilen und entscheiden wie man weiter vorgehen möchte.

Also ich denke die Grundaussage ist klar, sollte mir aber irgendwo ein Fehler unterlaufen sein, lass ich mich gerne berichtigen :)

Viel Glück!

Maxamor
mensHELPer
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1384 Beitrag von Maxamor »

Ist mir schon klar, dass rechtlich Btm wohl Btm ist, aber vielleicht kann es ja bei der Abwägung so etwas wie gesunden Menschenverstand geben, weil ein geläufiges Schlafmittel nicht gleich Heroin ist? Und Handel mit 50 Tabletten von etwas, das in der Apotheke praktisch nichts kostet? Die Deutschen, die spinnen?

Amines
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1385 Beitrag von Amines »

Glaube der post über dir war eher auf den worst case gemünzt.
In Bayern(und BaWü) soll aber mit so nem Tatvorwurf tatsächlich nicht zu spaßen sein, ich sag nur "Gefahr im Verzug" und das dortige Polizeirecht..
Und ob, wie und was dir letztendlich draus gedreht wird, ist wohl auch je nach Staatsanwalt/Richter unterschiedlich und tw ziemlich willkürlich und/oder tagesformabhängig :/

sachstosex
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1386 Beitrag von sachstosex »

Irgendwie kriege ich den Gedanken nicht los, dass der Finanzminister Geld braucht! Jedes kleine Pillenvergehen unsererseits wird jetzt mit mehr als 100 Euronen bestraft. "Früher" war man mit gut 50 Euronen aus dem Schneider.

Da kriege ich richtig Angst im Netz wieder zu kaufen! Oh man, wo sind wir hingekommen. :wall:

Bensch01
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1387 Beitrag von Bensch01 »

Bensch01 hat geschrieben: Mittwoch 3. Juni 2020, 10:58 Habe heute Post von der Staatsanwaltschaft Frankfurt bekommen. Bin verzweifelt! Eine Sendung mit 70 Tabletten Tramadol (100mg) sowie 50 Tabletten Zolpidem sei abgefangen worden. Mir wird ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Ich könne mich gem. § 163a StPO schriftlich dazu äußern, müsse aber nicht.

(§ 163a StPO: Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern) .

Leider wurde per SEPA bezahlt, ca. 100 Euro, weiss nicht, ob die das zuordnen könnten. Bin gerade zu verwirrt um entscheiden zu können, was ich tun soll.
Heute Post von der Staatsanwaltschaft: Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO). Die Staatsanwaltschaft schreibt dazu, bei einer Wiederholung könne ich nicht mehr mit einer Einstrllung rechnen.

Maxamor
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1388 Beitrag von Maxamor »

Oha, Gratulation, es scheint noch Vernunft zu geben! :top:

morpheus
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1389 Beitrag von morpheus »

Glückwunsch Bensch01! Sowas hört man doch gerne.

Karli
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Registriert: Samstag 20. August 2016, 03:39

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1390 Beitrag von Karli »

Puhh, Glück gehabt :D

Dürfen wir jetzt wissen wo du bestellt hast?

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