Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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Taps
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1321 Beitrag von Taps »

DerlebendeTod hat geschrieben: Montag 13. Januar 2020, 09:13 [ich "ich wars nicht" "ich habs nicht bestellt" Mentalität wird bei 99% der Fälle in die Hose gehen.
Das kann ich so nicht stehen lassen.
Leider wird das ein Mehrteiler
Es ist einige Zeit vergangen, es geschieht also nichts aus dem Affekt, sondern aus Überzeugung:

Ausgehend davon, dass der "Beschuldigte eine verträgliche Menge bestellt hat
Also keine kürzlich gelesenen (meine 1.000 Pillen sind angekommen, hurra")
So eben, was man im Extremfall als Eigenbedarf erklären kann.
So bis 150 Stück (200 kriegt man auch noch irgendwie hin, mit Rechtfertigung und nicht unbedingt die Höchstdosierten)

Wenn man beim Zoll ein weißes Hemd hat, und einigermaßen Nerven hat, ignoriert den ersten Bescheid, ohne (geldliches) Friedensabgebot, gekonnt.
Meine Maßgabe: Bis 300,- Zähne zusammen beißen, zahlen und Seelenfrieden
Aber bitte nie, nix nada, njet denen auch noch Stoff durch Selbstanzeige liefern.

Das Ding mit der "Hausdurchsuchung" geht den unbescholtenen in vernünftigen Mengen Bestellenden nichts an.

Wer größere Probleme hat, ab zum Anwalt.

Ich war zur Notarunterzeichnung bei einem fremdem Anwalt.
Da Stand an der Wand:
"Erzähl du mir mal die Wahrheit, Lügen tu ich für dich"

blauer Diamant
Beiträge: 142
Registriert: Sonntag 11. August 2019, 18:07

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1322 Beitrag von blauer Diamant »

Taps: Wie würdest Du Dich mit Deiner Superstrategie verhalten, wenn ein Strafverfahren angedroht und eingeleitet wird? Vielleicht geht es ein einziges mal gut, dass man davon kommt, die Frage die sich dann stellt:

1. Wie wurde bezahlt? Ein einziges mal als Anfänger per Sepa bezahlt, (womöglich bei der aktuellen Bestellung) und der gerichtsfeste Beweis ist schon geliefert. Oder hat ein anderer den Betrag überwiesen (in Zeiten von 2FA Authentifizierung)?
2. Was tun, wenn der eigene Name schon verbrannt ist? (Bereits einmal auffällig). Ist die nächste gefischte Sendung dann wieder nur ein Zufall?

Richtig ist, dass man nicht mehr wie 100 Stück bestellen soll, unfassbar, dass manche im 1 000 er Bereich Tabletten bestellen.

Hausdurchsuchung: Niemand weiß, wann eine Hausdurchsuchung ausgelöst wird, im schlimmsten Fall kommen dann im K-Bereich (1 000 + X) Bestände ans Tageslicht, die als Handel gewertet werden.

Jetzt willst Du Deine Bestellung schon als "Eigenbedarf" (= Geständnis) deklarieren, bisher hieß es immer von den "kein Problem, wenn Deine Sendung beim Zoll landet" Vertretern, die Bestellung an sich könnte abgestritten werden.

Taps
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Registriert: Samstag 2. April 2016, 10:05

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1323 Beitrag von Taps »

Für mich kommt eine Hausdurchsuchung ganz kurz vor einer "Ringfahndung"

Zitat.
Wann ist eine Durchsuchung verhältnismäßig?

Hierbei geht es um die Frage, ob die Eingriffshandlung im Verhältnis zum Gegenstand der Untersuchung gerechtfertigt ist. Es sind die Schwere des Eingriffs gegenüber dem Betroffenen und das Interesse der Öffentlichkeit an einer wirksamen Strafverfolgung gegeneinander abzuwägen. Die Maßnahme kann unverhältnismäßig sein, wenn die Schwere des Delikts sehr geringfügig ist, wenn der Beweis auch mit anderen Beweismitteln zu führen ist oder wenn der Eingriff den Betroffenen so schwer belastet, dass zum Beispiel seine Existenzgrundlage in Frage gestellt wird.


Meine Meinung:
jeder weiß, wenn er "Spaßmacher" aus dem Internet bestellt, worauf er sich einläßt.
Die Einen in vernünftigen Grenzen, die anderen Maßlos.
dann gibt es halt noch Faktoren wie;
-Bezahlweise
-Poststation
-Zeitpunkt der Bestellung
-Inland/Ausland
ach, und noch viel mehr.

Wenn man in den Vektor der Behörden geraten ist, Nerven bewahren. Abschätzen.
Aber liefert denen nicht auch noch den Stoff, um überhaupt was konstruieren zu können.
bis zum Bescheid, passiert überhaupt nichts

CaptureKing
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Registriert: Dienstag 14. Februar 2012, 08:20

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1324 Beitrag von CaptureKing »

Mit welcher Kombi fahrt ihr i.d.R. denn am besten? Ich habe bislang nie mehr als 100 Pillen bestellt. Bestelle eher im 50er Bereich und ordere dann nach 3-4 Monaten nach. Bislang - damit meine Partnerin nichts mitbbekommt - immer an die Packstation. Das hat immer geklappt. Ist Packstation - sofern mal eine Sendung abgefangen wurde - denn riskanter? Also auch, wenn man sich am Ende des Tages erklären muss und versucht, jegliche Schuld von sich zu weisen. Zahlen tu ich stets via Bitcoin... Sepa / PP ist keine Option.

blauer Diamant
Beiträge: 142
Registriert: Sonntag 11. August 2019, 18:07

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1325 Beitrag von blauer Diamant »

Fängt schon einmal damit an, wo man bestellt. Es gibt ein Land, bei dem die Risiken eher erhöht sind, dass etwas passiert (Andeutung um nicht in die Zensur zu laufen.) Während GB Sendungen, CP aus Ungarn und P888 aus DE laut bisherigen Erfahrungswerten sehr sicher sind.

Bezahlung: Anthony und Ben bieten Bargeld an, das ist logischerweise noch besser als BTC, weil auch der BTC Kauf auf der Sepa einsehbar ist. Das zweitbeste ist dann Monero (Crypto Pharmacy) und dann BTC. Bei BTC immer eine anonyme Wallet dazwischen schalten und dann von Coinbase (bzw. der Exchange) zur anonymen Wallet versenden.(Elektrum oder Wasabi)

Nicht die Coinbase Wallet mit der Empfangs Adresse vom Händler "verseuchen". Chainalysis kann die Empfangsadresse vom Händler unter Umständen als Händler BTC Adresse identifizieren (auch wenn die Adresse "neu" ist) und die Ermittler kommen von der Coinbase Wallet auf Dich als Kunden.

Wichtig: IP die bei Coinbase Pro auftaucht und die IP, mit der die anonyme Wallett bedient wird, sollte sich unterscheiden. Daher VPN verwenden. Die IP mit der von Coinbase versendet wurde, spielt leider keine Rolle (auch hier lieber VPN IP Verwenden), da der Versand hier bei 2 Faktor Authentifizierung eindeutig zugeordnet werden kann.

Dumm ist nur der, der die Haus IP vom Provider bei Coinbase UND der anonymen Wallet dazwischen verwendet. Möglicherweise kann man mit Blockchain Forsensik Techniken, auch die Provider IP einer anonymen Wallet zuordnen (auch wenn für den Empfang von Coinbase zu Elektrum eine eigene Adresse verwendet wird). Zumindestens ist es denkbar, dass deine ISP IP bei Elektrum oder Wasabi irgendwo auftaucht, womit Du logischerweise der sein musst, der zur Wallet (Deine IP taucht auf) und zum Händler (gleiche IP wie bei Coinbase zur Wallet) verschickt hat.

Daher immer mit einer VPN IP bei Coinbase einloggen, die BTC zur Wallet verschicken. IP ändern (z. B. mit Surfshark) und mit der neuen IP zum Händler schicken. Das sinnvollste ist es schon beim Versand in Coinbase Pro mit einer VPN IP zu versenden, damit nicht die ISP IP mit der Elektrum Wallet kommuniziert und Spuren hinterlässt.

Die absolute Menge sollte dann 200 Stück nicht überschreiten, mit kleinen Bestellungen steigt auch die Wahrscheinlichkeit für ein Abfangen.

Die oben genannten Händler sind aber relativ sicher, wenn es hier zu Problemen kam, dann nur bei bestimmten Händlern.

Am sichersten wäre Bargeld, BTC oder XMR Bezahlung und dann einen "toten Briefkasten" verwenden. Dann kann auch beim Verschwinden einer Sendung nichts passieren.

Vielleicht hat "Der lebende Tod" Lust zu beschreiben, wie das mit dem Anlegen eines toten Briefkastens funktioniert.

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Gennaro
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1326 Beitrag von Gennaro »

Kann euch zwei Erfahrungen mitteilen:

Kumpel 1 hat eine geringe Menge Amphetamin bestellt. Der Verkäufer wurde hochgenommen und dabei wurde die Bestellung inkl. Adresse gefunden. Vorgeladen als Beschuldiger, alles abgestritten. Das Verfahren wurde eingestellt. (Geringe Menge) Die Ware ist damals aber angekommen.

Kumpel 2 hat Testosteron bestellt. Alles angekommen. 30 Ampullen. Über ein Jahr später hat er eine Vorladung als Zeuge erhalten. Nicht hingegangen und nie wieder was davon gehört.

Warumnicht
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1327 Beitrag von Warumnicht »

Gennaro hat geschrieben: Donnerstag 30. Januar 2020, 18:58 Nicht hingegangen und nie wieder was davon gehört.
Genau so wird es gemacht! :top:
"Das trifft, nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich"
G. Schabowski

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ralf
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1328 Beitrag von ralf »

Taps hat geschrieben: Sonntag 23. Juni 2019, 09:18 Nun hab ich doch noch aus Darmstadt eine "Verwarnung mit Verwarnungsgeld" bekommen.
8,5 Monate nach abgefischter Sendung aus Holland, wohl im Rahmen von Pangea 2018
€ 50,- für 200 Stk. Varden 60 mg.
Blöderweise erhielt ich auch diese Woche Post aus Darmstadt.
Der Zoll Frankfurt hatte vor 7 Monaten eine Sendung von SEP abgefangen :gameover:
Für eine sehr geringe Anzahl an Tabs, soll ich jetzt 50 € Verwarnungsgeld zahlen :palm:

Warumnicht
mensHELPer
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1329 Beitrag von Warumnicht »

ralf hat geschrieben: Samstag 1. Februar 2020, 21:00 Für eine sehr geringe Anzahl an Tabs, soll ich jetzt 50 € Verwarnungsgeld zahlen :palm:
Was für ein Scheiß!
Wie wirst Du vorgehen? Zahlen und glücklich sein...?
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blauer Diamant
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1330 Beitrag von blauer Diamant »

ralf hat geschrieben:

Blöderweise erhielt ich auch diese Woche Post aus Darmstadt.
Der Zoll Frankfurt hatte vor 7 Monaten eine Sendung von SEP abgefangen :gameover:
Für eine sehr geringe Anzahl an Tabs, soll ich jetzt 50 € Verwarnungsgeld zahlen :palm:
Wie groß war die Menge, bei 50 Euro kannst Du Dich freuen, dass Du so billig davon gekommen bist, und vor allem ohne Einleitung eines Strafverfahrens.

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